Sachverhalt:
Das Vermessungsamt Regensburg hat nach Antrag der Gemeinde Barbing, Landkreis Regensburg, die Umgliederung der Flurstücke Nr. 300/68, 303/2, 304/12, 304/13 und 288/2 der Gemarkung Irl aus der Stadt Regensburg in die Gemeinde Barbing, Landkreis Regensburg, angeregt. Die Regierung der Oberpfalz, die Gemeindegebietsänderungen durch Rechtsverordnung vornimmt, hat die Stadt Regensburg um beschlussmäßige Stellungnahme gebeten, ob mit der Umgliederung Einverständnis besteht.
Die bestehende Gemeindegebietsgrenze verläuft quer über den neu gebauten Kreisverkehr am westlichen Ortseingang von Barbing. Durch die Umgliederung der Flurstücke mit einer Gesamtfläche von 1.682 m² werden die Grenzen so verlagert, dass sie kartenmäßig klar festgelegt und auch in der Natur erkennbar sind. Der vorgeschlagene Grenzverlauf entspricht damit den Grundsätzen der Nr. 3.3.1. der Bekanntmachung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom 25.03.2000 (NHG-Bek).
Die städtischen Fachdienststellen und die REWAG sind mit der beabsichtigten Umgliederung einverstanden.
Mit der Umgliederung erstreckt sich das Ortsrecht der Gemeinde Barbing auf das aufgenommene Gebiet, wenn nicht in der Rechtsverordnung über die Gebietsänderung etwas Abweichendes bestimmt wird. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Regensburg ist damit einverstanden, dass die Flurstücke Nr. 300/68, 303/2, 304/12, 304/13 und 288/2 der Gemarkung Irl aus dem Gebiet der Stadt Regensburg ausgegliedert und in das Gebiet der Gemeinde Barbing, Landkreis Regensburg, eingegliedert werden.
Anlagen:
- Schreiben der Regierung der Oberpfalz vom 23.11.2011 - Schreiben Vermessungsamt Regensburg vom 30.08.2011 (nebst Lageplänen)
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