Sachverhalt:
Das Vermessungsamt Regensburg hat nach Antrag der Gemeinde Pentling, Landkreis Regensburg, die Umgliederung der Flurstücke Nr. 295/6 und 303/1 der Gemarkung Graß mit einer Gesamtfläche von 243 m² aus der Stadt Regensburg in die Gemeinde Pentling, Landkreis Regensburg, angeregt. Die Regierung der Oberpfalz, die Gemeindegebietsänderungen durch Rechtsverordnungen vornimmt, hat die Stadt Regensburg um beschlussmäßige Stellungnahme gebeten, ob mit der Umgliederung Einverständnis besteht.
Die bestehende Gemeindegebietsgrenze verläuft im Bereich der betroffenen Flurstücke innerhalb der Hölkeringer Straße (Flurnummer 404/2). Durch die Umgliederung wird die Grenze an die Straßennordseite verlagert und die Straße liegt vollständig im Gebiet der Gemeinde Pentling. Der vorgeschlagene Grenzverlauf entspricht damit den Grundsätzen der Nr. 3.3.1. der Bekanntmachung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderung des Bayerischen Staatsministerium des Inneren vom 25.03.2000 festgelegten Grundsätzen (NHG-Bek).
Die städtischen Fachdienststellen und die REWAG sind mit der beabsichtigten Umgliederung einverstanden.
Mit der Umgliederung erstreckt sich das Ortsrecht der Gemeinde Pentling auf das aufgenommene Gebiet, wenn nicht in der Rechtsverordnung über die Gebietsänderung etwas Abweichendes bestimmt wird. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Regensburg ist damit einverstanden, dass die Flurstücke Nr. 295/6 und 303/1 der Gemarkung Graß aus dem Gebiet der Stadt Regensburg ausgegliedert und in das Gebiet der Gemeinde Pentling, Landkreis Regensburg, eingegliedert werden.
Anlagen:
-Schreiben der Regierung der Oberpfalz vom 23.01.2012 -Schreiben des Vermessungsamts Regensburg vom 17.01.2012 nebst Lageplan
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