Vorlage - VO/12/7919/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 - Schlachthofareal / Marinaquartier
Beschluss zur öffentlichen Auslegung § 3 Abs.2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
25.09.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 05.05.2011  die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 Schlachthofareal / Marinaquartier gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das zunächst im Regelverfahren begonnene Bebauungsplanverfahren wird nun im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a weitergeführt (Bebauungsplan der Innenentwicklung) weil die zwischenzeitlich erfolgte Vorprüfung des Einzelfalls ergeben hat, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB zu berücksichtigen wären.

Der Bebauungsplanentwurf wurde entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB am 30.05.2011 der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung dargelegt.

Darüber hinaus bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme, Erörterung und Äerung vom 23.05.2011 bis 10.06.2011 beim Stadtplanungsamt. Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 23.05.2011 bis 01.07.2011 gemäß § 4 (1) BauGB (Scoping) zum Bebauungsplan-Entwurf gehört.

 

Der zum Aufstellungsbeschluss vorliegende Geltungsbereich wurde im Verlauf des Aufstellungsverfahrens um den Bereich der Außenmarina reduziert, weil hier nachfolgend bzw. parallel das Planfeststellungsverfahren zum staatlichen Hochwasserschutz Polder Q durchgeführt wird und damit kein Bebauungsplan mehr für diesen Bereich zwingend erforderlich ist. Für die Errichtung der Außenmarina gibt es derzeit noch kein abgestimmtes Konzept zur Realisierung.

 

Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 133 Schlachthofareal / Marinaquartier sowie bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) sind Anregungen eingegangen. Diese liegen der Berichtsvorlage bei (Anlage Stellungnahmen Bürger und TÖB Beteiligung). Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegt ebenfalls bei und wurde dementsprechend im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

 

Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 133 Schlachthofareal / Marinaquartier gingen folgende Stellungnahmen ein:

 

Lfd. Nr. Beteiligtenliste

Öffentlichkeit

Schreiben vom

Anregungen

ja

nein

1 / 01

rger 1

16.06.2011

x

 

 

 

Nr.  1 / 01.:

 

Rundbrief vom 16.06.2011

mit 150 Unterschriften von Bewohnern des Schlachthofviertels

(Babo-, Coulmiers-, Orleans- und Bruderwöhrdstraße etc.)

 

 

Anregungen:

Im Rundbrief äern sich die Bürger zusammenfassend wie folgt:

Es wird über den Verkauf des Schlachthof-Areals an den Investor Vivico Real Estate (mittlerweile CA Immo Deutschland GmbH) informiert. Das Vorhaben wird mit seinen zukünftig geplanten Nutzungen kurz umrissen und auf den geplanten Baubeginn im Jahr 2014 und die angestrebte Fertigstellung im Jahr 2016 hingewiesen.

Anhand der beiliegenden Luftbildperspektive wird auf die Höhe und das Volumen der geplanten Bebauung aufmerksam gemacht. Das Vorhaben, den Innenbereich des Quartiers vom motorisierten Verkehr freizuhalten und dort dem Fuß- und Radverkehr Vorrang einzuräumen, wird begrüßt. Ebenfalls wird positiv hervorgehoben, dass sich auf dem brachgefallenen Areal nun konkrete Entwicklungsbestrebungen abzeichnen.

Es wird bedauert, dass bei der Bürgerveranstaltung am 30.05.2011 nur wenige Anlieger teilgenommen haben und auf die Möglichkeit hingewiesen, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung bis Juni 2011 schriftliche Stellungnahmen bei der Stadt Regensburg einzureichen bzw. für konkrete Vorschläge Unterschriften zu sammeln.

Folgende Vorschläge werden zur Beachtung im weiteren Planungsverfahren benannt:

A1: Keine 6-stöckige Bebauung an der Babostraße, stattdessen 4 Stockwerke

A2: Zurücksetzen der Gebäude und vorne an den Bürgersteig Parkbuchten und Baumbepflanzung (ähnlich wie in Orleansstraße oder St.-Niklas-Straße)

A3: Hauptzufahrt zu den Tiefgaragen nicht über Coulmiersstraße / Babostraße sondern über die Adolf-Schmetzer-Straße

Dem Rundbrief wurde eine Liste mit 150 Unterschriften von Bewohnern des Schlachthofviertels (Babo-, Coulmiers-, Orleans- und Bruderwöhrdstraße etc.) beigelegt

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

zu A1: Der Anregung zur Absenkung der Gebäudehöhen entlang der Babostraße wird überwiegend Rechnung getragen. Das Höchstmaß der Geschosse wurde auf 5 reduziert. Zusätzlich wurde in der parallellaufenden Gebäudeplanung eine Abstaffelung der Geschosse vorgenommen und diese im Bebauungsplan festgesetzt. In Richtung Babostraße weisen die Häuser nunmehr maximal eine 3-Geschossigkeit auf. Die 4. und 5. Geschosse sind als Staffelgeschosse konzipiert und treten von der Baulinie entlang der Babostraße um mindestens 3,00 m zurück.

zu A2: Die Baufenster im Bebauungsplanentwurf wurden gegenüber der Konzeption aus der frühzeitigen Beteiligung deutlich von der Babostraße abgerückt. Die einzuhaltende Schutzzone der Hauptabwasserleitung lässt jedoch leider keine Baumpflanzungen entlang des östlichen Randes der Babostraße zu. Die Verschiebung der Baufenster in östliche Richtung ermöglicht allerdings eine intensive flächenhafte Begrünung der Gebäudevorzonen. Der der Begründung beiliegende Gestaltungsplan zeigt die Ausdehnung der Grünzonen.

Der Bebauungsplan setzt für die Babostraße eine öffentliche Verkehrsfläche fest, die sich an der Bestandssituation orientiert. Die Querschnittsgestaltung und Verkehrsführung ist Sache der nachfolgenden Ausführungs- und Genehmigungsplanung.

zu A3: Das aus dem europaweiten Vergabeverfahren hervorgegangene städtebauliche Konzept teilt mit seinem zentralen öffentlichen Freiraum das Plangebiet in einen östlichen und einen westlichen Teil. Eine verkehrstechnisch sinnvolle und ökomische Erschließung der westlichen Baugebiete kann nur über die Babostraße erfolgen.

In dem verfahrensbegleitenden Verkehrsgutachten der Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft, Aalen / Stuttgart wurde die ausreichende Leistungsfähigkeit der Babostraße als Erschließungsstraße sowohl für die Bestands- als auch für die anliegenden neugeplanten Baugebietsflächen nachgewiesen.

 

 

 

 

 


Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit  gem. § 3 Abs. 1 BauGB

(Informationsveranstaltung am 30.05.2011)             

 

 

Nr. 1 .:

 

Antragsteller:

Allgemeine Anfrage

 

Diskussionsbeitrag:

Wie ist die Zeitvorstellung hinsichtlich der Umsetzung der Planungen, wie lange dauert das Bebauungsplanverfahren voraussichtlich?

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Verfahren wurde gerade erst begonnen mit dem Aufstellungsbeschluss im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen am 05.05.2011. Für die einzelnen Verfahrensschritte sind bestimmte Zeitfenster vorzusehen und erfahrungsgemäß sind für ein derartiges Verfahren mind. 1-2 Jahre einzukalkulieren.

Die nachfolgende Realisierung ist von der Bauwirtschaft und der allgemeinen Entwicklung auf dem Immobiliensektor abhängig. Mit einem Beginn der Bauarbeiten ist voraussichtlich ab 2013/2014 zu rechnen.

 

 

Nr. 2 .:

 

Diskussionsbeitrag:

In der Vorstellung des Projektes wurde von einer Angleichung der Höhenentwicklung an die vorhandene Bebauung gesprochen und an der Babostraße sind in der Planung 5-6 Geschosse vorgesehen. Im Bestand sind hier lediglich 2-3 geschossige Gebäude vorhanden. Das passt noch nicht zusammen. Die vorgesehene Gestaltung ist scheußlich und erinnert mehr an ein Wohnghetto als an eine zukunftsorientierte Bebauung. Die geplanten Flachdachbunker lassen erahnen, dass hier eine ähnlich dichte Siedlung entsteht wie am Galgenberg, die keiner haben will. Eine solche Siedlung ist für eine Weltkulturerbestadt keine Aufwertung.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Mit der angesprochenen Angleichung der Höhenentwicklung an den Bestand ist das Quartier insgesamt gemeint mit den vorhandenen Hallen des Schlachthofs usw.

Das bedeutet, dass ggf. auch höhere Gebäude (als im Bestand unmittelbar vorhanden) möglich sind. In der weiteren Planung wurde darauf geachtet, dass sich die künftige Bebauung in die Umgebung einfügt. Die gesetzlich erforderlichen Abstandsflächen gemäß BayBO zu den Nachbargrundstücken werden auf jeden Fall eingehalten. Zu den angesprochenen gestalterischen Mängeln gibt es durchaus unterschiedliche Auffassungen in der Öffentlichkeit. Das Stadtquartier am Galgenberg ist z. B. über einen Wettbewerb entstanden und hat überregional große Anerkennung erfahren.

Ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden entspricht einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung und ist gemäß Baugesetzbuch entsprechend zu berücksichtigen. Aus stadtplanerischer Sicht wird deshalb in dieser altstadtnahen Lage auch eine höhere Dichte für erforderlich gehalten.

 

 

Nr. 3 .:

 

Diskussionsbeitrag:

Wie sieht es mit dem geplanten Hochwasserschutz rund um das Planungsgebiet aus? Sind hier Planungen des Freistaates Bayern vorgesehen und ist diese Planung mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt. Kennt der Bayernhafen diese Planungen und hat man sich mit diesem im Vorfeld verständigt?

 

Stellungnahme der Verwaltung:

r den Planungsbereich läuft derzeit die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens durch das Wasserwirtschaftsamt bzw. ein beauftragtes Büro in Abstimmung mit der Stadt und dem Hafen. Der bestehende Schlachthof ist in seinem Bestand überwiegend hochwasserfrei gelegen und dadurch von einem hundertjährlichen Hochwasser nicht betroffen. Teilbereiche des Planungsgebietes werden derzeit bei einem hundertjährlichen Hochwasser ca. 20 bis 50 cm überschwemmt. Durch die geplanten Maßnahmen im Zusammenhang mit den Hochwasserschutzplanungen für den Polder Q wird das Gebiet in seiner Gesamtheit geschützt (teils durch Auffüllungen, teils durch Hochwassermauern usw.) sein. Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanentwurf wurden die künftigen Höhenvorgaben für die Erdgeschossbereiche für ein HW-100 Ereignis festgelegt, so dass eine Hochwassergefährdung künftig nicht mehr gegeben ist.

 

 

Nr. 4 .:

 

Diskussionsbeitrag:

Wie viele Wohneinheiten sind für das Planungsgebiet angedacht? Wo sind die hierfür erforderlichen Parkplätze vorgesehen und wieviel?

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Insgesamt können bei einer Grundstücksfläche von ca. 68000 m² etwa 71.000 m² Geschossfläche und rund 400 Wohneinheiten sowie ca. 350 Arbeitsplätze geschaffen werden.

Die Stellplätze gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg sind im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt. In Ergänzung zu § 4 Abs. 3 der Stellplatzsatzung (GuSS) der Stadt Regensburg, der im Einzugsbereich von 300 m zu Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel eine Reduzierung des aus den Richtzahlen ermittelten Stellplatzbedarfs für Nichtwohnnutzung von 20 % zulässt, wird dieser Ansatz auch für Nichtwohnnutzung festgesetzt, was gemäß GuSS für Bebauungspläne auch entsprechend möglich ist. Die überwiegende Anzahl der erforderlichen Stellplätze ist hierbei in Tiefgaragen vorgesehen.

 

 

Nr. 5 .:

 

Diskussionsbeitrag:

r welche Klientel ist die künftige Bebauung ausgelegt und wie sieht es mit sozialen Wohnungen aus? Kann hier ggf. „Mehrgenerationen Wohnen“ umgesetzt werden oder wird hier wieder nur ein Bereich für das „hochpreisige Segment“ geschaffen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Planungsgebiet gibt es in den unterschiedlichen Bereichen auch unterschiedliche Wohnformen (Geschoßwohnungsbau, Stadthäuser, evtl. Loftwohnen usw.). Gewünscht ist eine positive Mischung für unterschiedliche Lebensformen und Einkommensschichten. Von Seiten der CA-Immo werden voraussichtlich einzelne Bereiche wieder an regionale Investoren veräert. Eine genaue Vorhersage für die detaillierte künftige Nutzung der Teilbereiche ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, eine möglichst vielfältige Durchmischung wird aber angestrebt.

 

 

Nr. 6 .:

 

Diskussionsbeitrag:

Wie sieht es mit der Nutzung der großen Hallen aus? Die regionale Künstler-Szene sucht seit langem entsprechende Räumlichkeiten. Die ehemaligen Schlachthof-Hallen sind die letzte Möglichkeit altstadtnah und in ansprechender Lage solche Räumlichkeiten zu schaffen.

Wird die Öffentlichkeit bzw. „die Gegenwartskunst“ hier bei den weiteren Entscheidungen miteinbezogen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der bestehende Schlachthof mit den großen Deckentragwerken (Zollinger Decke) steht größtenteils unter Denkmalschutz und von Seiten der Verwaltung wird seit jeher eine kulturelle bzw. öffentliche Nutzung für diese Hallen favorisiert. Da der Schlachthof das Herzstück des Areals darstellt, wäre eine solche Nutzung auch sicherlich förderlich für das Quartier. Hierzu gibt es auch bereits intensive Bemühungen Teilbereiche dieser ehemaligen Hallen als Loftbereiche im Bereich der Kreativ-Wirtschaft bzw. öffentlich zu nutzen, aber noch keine endgültigen Ergebnisse.

 

 

Nr. 7 .:

 

Diskussionsbeitrag:

Der Bereich Kreativ-Wirtschaft deckt die von den örtlichen Künstlern angestrebte öffentliche Nutzung nicht ab. Die Kulturschaffenden, die dringend Räumlichkeiten benötigen, sind hier nicht dabei. Es wäre eine wichtige Aufgabe bzw. Grundverantwortung der Kommune insbesondere die Gegenwartskunst hier bestmöglich zu unterstützen, da die ehemaligen Schlachthofhallen tatsächlich die letzte Möglichkeit darstellen in Regensburg altstadtnah solche Räumlichkeiten zu schaffen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Investor ist für alle Nutzungen offen, soweit sie mit einer wirtschaftlichen Entwicklung des Areals in Einklang gebracht werden können. Für eine reine öffentliche Nutzung müsste allerdings eine entsprechende Unterstützung durch die öffentliche Hand erfolgen. Diese Anregung ist aber nicht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens lösbar.

 

 

Nr. 8 .:

 

Diskussionsbeitrag:

Die Planungen zum Schlachthofareal wurden bereits vor ca. 4 Jahren im Kulturspeicher vorgestellt mit einer großen Marina. Jetzt gibt es wieder einen neuen Plan ohne Marina. Ist diese Planung endgültig? Wann und wo geht es endlich mit einer Bebauung los und wird der Yachthafen gebaut?

 

Information der Verwaltung:

In den bereits vorgestellten früheren städtebaulichen Strukturkonzepten, die vom Stadtplanungsamt entwickelt worden sind, war in einer Variante eine Innenmarina vorgesehen und in einer Variante lediglich eine Außenmarina.

Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen bzw. Umsetzungsmöglichkeit für eine Innenmarina (Lage der Wasserfläche in Verbindung mit der Donau bei Mittelwasserstand ca. 4 5 m unter dem natürlichen Gelände; zwingend erforderliche Errichtung einer Brückenanlage für die Straße/Gleisanlage für Schwerlastfahrzeuge usw.), wurde von dieser Planung Abstand genommen. Eine Außenmarina wäre grundsätzlich machbar aber derzeit gibt es noch keinen Betreiber bzw. Investor für eine derartige Anlage. Aufgrund der Lage der angedachten Außenmarina im Bereich des Hochwasserabflussbereichs der Donau und dem laufenden Planungen für den Hochwasserschutz wurde der bisher hierfür geplante Bereich aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes herausgenommen.

Der Baubeginn für die Wohnquartiere bzw. Misch-/Gewerbebebauung könnte voraussichtlich nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ab ca. 2013 bzw. 2014 erfolgen.

Nach heutigem Kenntnisstand wird voraussichtlich mit den Schlachthofgebäuden bzw. der Lärmschutzbebauung entlang der Bahnanlage sowie der Wohnbebauung entlang der Babostraße begonnen werden.

 

 

Nr. 9 .:

 

Diskussionsbeitrag:

Bei der geplanten Dichte sind für die 440 Wohneinheiten ca. 600 Stellplätze im Wohnungsbaubereich und bei ca. 300 Arbeitsplätzen mind. ca. 900 Stellplätze im gewerblichen Bereich erforderlich. Für diese Nutzungen ist ein erhebliches Verkehrsaufkommen zu erwarten und die Bruderwöhrdstraße ist hierfür nicht mehr aufnahmefähig.

In bestimmten Bereichen sollte deshalb eine Einbahnstraßenregelung überlegt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Anzahl der Stellplätze ist abhängig von den jeweiligen Nutzungen und muss bei der konkreten Objektplanung nachgewiesen werden. Der Ansatz von 1,5 Stellplätzen/Wohneinheit ist relativ hoch gegriffen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt und es können bei Bedarf verschiedene Maßnahmen vorgesehen werden (Linksabbiegen in der Adolf-Schmetzer-Straße stadtauswärts in die Babostraße usw.). Durch die Mischung von Wohnen und Arbeiten wird auch ein Teil der künftigen Bewohner gar keine Fahrzeugbewegungen verursachen. Für den westlichen Bereich ist die Bruderwöhrdstraße als Verkehrsstraße ausreichend dimensioniert und die zu erwartende Verkehrsmenge nach derzeitigem Stand abwickelbar.

Der gesamte Fahrverkehr östlich der Wasserflächen wird über die Prinz-Ludwig-Straße abgewickelt und wird die Bruderwöhrdstraße nicht belasten.

Sollte sich im Laufe der weiteren Planungen bzw. Konkretisierung der Nutzungen eine Verschärfung der Verkehrsproblematik ergeben, sind ggf. entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

 

 

Nr. 10 .:

 

Diskussionsbeitrag:

Die bisher geplante Gründurchwegung kommt im Planungsgebiet zu wenig zur Geltung. Auf eine ausreichende Grünvernetzung sollte bei der weiteren Planung geachtet werden.

Im westlichen Bereich des bestehenden Schlachthofes ist der teilweise Rückbau einer denkmalwürdigen Zollingerdecke vorgesehen. Ist dies mit der Denkmalpflege vorabgestimmt?

Kann man hier nicht auf einen Rückbau verzichten und die grüne Fuge im zentralen Bereich etwas nach Westen verlegen?

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der zentrale Bereich ist als Grünverbindung von der Donau nach Süden vorgesehen und soll über den Safferlinger Steg bis zum Kasernenareal eine „grüne Vernetzung“ gewährleisten. Der teilweise Rückbau der westlichen Schlachthofhallen ist im Grundsatz mit der Denkmalpflege im Rahmen der Ausschreibung/Vergabe vorbesprochen, muss aber im Detail noch weiter abgestimmt werden.

Eine Verschiebung dieser „Grünfuge“ wurde von den planenden Architekten nicht weiter vertieft, da der jetzt geplante öffentliche Freibereich in direkter Verlängerung der St. Niklas-Straße folgerichtig nach Norden geführt wird und die städtebaulich gewünschte Raumbildung hierdurch wesentlich unterstützt wird.

 

 

Nr. 11 .:

 

Diskussionsbeitrag:

Warum hat die Stadt das Planungsgebiet an die Vivico verkauft und entwickelt dieses Gebiet nicht selbst? Dadurch könnte die Stadt viel mehr Einfluss auf die künftige Nutzung nehmen und das Areal sicherlich gewinnbringender und kleinteiliger vermarkten?

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Eigen-Vermarktung des Planungsgebietes durch die Stadt selbst wäre theoretisch denkbar gewesen. Dies wurde auch im Vorfeld mit dem Hafen zusammen überlegt aber verworfen. Ein solches Projekt wäre mit der derzeitigen personellen Ausstattung und den vielen laufenden Verfahren so nicht möglich gewesen. Entsprechend hat der Stadtrat hierzu auch anders entschieden.

 

 

Nr. 12 .:

 

Diskussionsvorschlag:

Bezüglich der Grünverbindung zum Safferlinger Steg wird befürchtet, dass das geplante Grün viel zu wenig ist und dann auch nicht konsequent umgesetzt wird. Bei der REWAG/Bahnbetriebswerk wurde auch kaum etwas von dem geplanten Grün umgesetzt und im Zusammenhang mit den Domspatzen wurde ebenfalls viel bestehendes Grün beseitigt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Grünplanung wurde im Rahmen der Entwurfsausarbeitung mit den Fachstellen abgestimmt und soll Richtung Safferlinger Steg auch erhalten bzw. ergänzt werden. Auch die Grünverbindung vom hohen Kreuz zum Bahnhof wird mit der Entwicklung des Zuckerfabrikgeländes gebaut werden.

 

 

Nr. 13 .:

 

Diskussionsvorschlag:

Was ist hinsichtlich der vorhandenen bzw. zu erwartenden Kinder im Bereich des Planungsgebietes vorgesehen? Bei 440 Wohneinheiten sind Kinderspielplätze, ein Kindergarten und ggf. sogar eine Schule oder ein Jugendzentrum zu berücksichtigen. Das Jugendzentrum am Hohen Kreuz besteht derzeit aus Containern und dies sollte kein Dauerzustand sein.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Planungsgebiet ist ein Kinderspielplatz im zentralen Bereich vorgesehen. Ein Kindergarten bzw. eine Krabbelgruppe ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich bzw. der Bedarf wird im Zusammenhang mit den Planungen auf dem Zuckerfabrikareal abgedeckt. Am Hohen Kreuz wird demnächst das Jugendzentrum an der Vilshofener Straße neu gebaut und die Containerzeit ist dann vorbei. Parallel dazu wird die Grundschule Hohes Kreuz zu einer zweizügigen Grundschule ausgebaut.

 

 

Nr. 14 .:

 

Diskussionsvorschlag:

Das Planungsgebiet ist ideal geeignet für Einzelhandel und als Dienstleistungszentrum im Stadtosten. Da die geplante Bebauung auch bis ca. 2018 realisiert sein soll wäre es wichtig, dass bezüglich der Energieversorgung hinsichtlich Nachhaltigkeit entsprechende Vorgaben gemacht werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Planungsgebiet war im Vorentwurf im Quartierseingangsbereich nördlich der Stadtbau GmbH ein kleines Einzelhandelszentrum für die Nahversorgung des Gebietes vorgesehen. Aufgrund der Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Candis-Areal trägt sich nach derzeitigem Kenntnisstand ein weiteres Einzelhandelszentrum hier nicht.

Im Bereich des Schlachthofes sind kleinere Dienstleistungseinheiten angedacht, die einzelnen Nutzungen stehen aber noch nicht fest und entsprechende Nutzer müssen erst gefunden werden.

Die Bauweise ist selbstverständlich energiesparend geplant, so dass kaum mehr Energie benötigt wird. Der Investor CA-Immo wurde hinsichtlich Energieoptimierung bereits mehrfach zertifiziert und wird die Planung für das Quartier auch mit einem Energieberater abstimmen.

 

 

Nr. 15 .:

 

Diskussionsvorschlag:

Das westliche Quartier deutet weniger auf ein Urbanes Quartier hin, wie in der Vorstellung dargelegt, sondern hat eher Siedlungscharakter und soll wohl mit überwiegend Reihenhäusern bebaut werden. Diese Struktur ist in dieser stadtnahen Lage nicht wünschenswert und sollte vermieden werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das westliche Quartier an der Babostraße ermöglicht unterschiedliche städtebauliche Ausprägungen.

Damit soll ein rücksichtsvoller Anschluss an die gründerzeitlichen Strukturen im westlichen Bestand erreicht werden. Im Innenbereich sind sog. „Townhouses“ vorgesehen.

 

 

 

 

Es wurden keine weiteren Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 133, Schlachthofareal / Marinaquartier in der Informationsveranstaltung mehr vorgebracht.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung endete um 21.30 Uhr.


Bei der frühzeitigen Beteiligung der sonstigen Tger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 133 "Schlachthofareal / Marina Quartier" gingen folgende Stellungnahmen ein:

 

Lfd. Nr. Beteiligtenliste

Träger öffentlicher Belange

Schreiben vom

Anregungen

ja

nein

2 / 01

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

01.07.2011

x

 

2 / 02

Regierung von Mittelfranken

28.07.2011

x

 

2 / 03

Anglerbund Regensburg

30.07.2011

x

 

2 / 04

Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG

27.07.2011

x

 

2 / 05

Bayernhafen Gruppe

06.07.2011

x

 

2 / 06

Bundesnetzagentur

05.07.2011

x

 

2 / 07

Wasserwirtschaftsamt Regensburg

29.06.2011

x

 

2 / 08

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

29.06.2011

x

 

2 / 09

Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg

28.06.2011

x

 

2 / 10

Landesfischereiverband Bayern e.V

29.06.2011

x

 

2 / 11

Bezirk Oberpfalz, Hauptverwaltung

24.06.2011

x

 

2 / 12

DB Services Immobilien GmbH

21.06.2011

x

 

2 / 13

Bayerisches Landesamt für Umwelt

20.06.2011

 

x

2 / 14

Regierung der Oberpfalz

21.06.2011

 

x

2 / 15

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH

17.06.2011

x

 

2 / 16

Industrie- und Handelskammer Regensburg

16.06.2011

x

 

2 / 17

E.ON Netz GmbH

08.06.2011

x

 

2 / 18

Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg

15.06.2011

x

 

2 / 19

Regionaler Planungsverband Regensburg

07.06.2011

 

x

2 / 20

E.ON Bayern AG

01.06.2011

 

x

2 / 21

REWAG Netz GmbH

06.06.2011

 

x

2 / 22

Kabel Deutschland Vertrieb u. Service GmbH & Co.KG

03.06.2011

x

 

2 / 23

Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung  Oberpfalz

31.05.2011

 

x

2 / 24

Umwelt- und Rechtsamt (Abt. 31.2) Stadt Regensburg / Untere Naturschutzbehörde

15.07.2011

x

 

 


Nr.  2 / 01:

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Praktische Denkmalpflege, Oberkonservator)

 

Schreiben vom 01.07.2011

 

Anregungen:

Das Bayerische Landesamt r Denkmalpflege äert sich zusammenfassend wie folgt:

Es erfolgt eine Auflistung der Baudenkmäler im Planungsareal im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 BayDSchG.

A1: Die Erhaltung dieser Baudenkmäler liegt im Interesse der Allgemeinheit. Veränderungen in und an den Gebäuden sind erlaubnispflichtig (Art. 6 BayDSchG).

A2: Diese Baudenkmäler sollen im Bebauungsplan gemäß Planzeichenverordnung gekennzeichnet werden.

A3: Die weitere Planung und Instandsetzung der Baudenkmäler ist in enger Abstimmung mit den Denkmalbehörden im Detail zu entwickeln bzw. festzulegen.

A4: Positiv wird die Reduzierung des Hochpunkts von 10 auf 7 Geschosse bewertet.

A5: Die Bodendenkmalpflege des Bayrischen Landesamtes für Denkmalpflege ist gesondert am Verfahren zu beteiligen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

zu A1-4: Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und finden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Berücksichtigung. Die Baudenkmäler sind in der Planzeichnung zum Bebauungsplan als „Einzelanlage (unbewegliches Baudenkmal) die dem Denkmalschutz unterliegt (Art. 1 DSchG)“ gekennzeichnet. Die Erlaubnispflicht bei Veränderungen in und an diesen Gebäuden wurde als Hinweis in den Satzungstext aufgenommen.

zu A5: Die Bodendenkmalpflege des Bayrischen Landesamtes  für Denkmalpflege ist bereits am Bebauungsplanverfahren beteiligt (Laufende Nummer der Beteiligtenliste: 2 / 08).

 

 

Nr.  2 / 02:

Regierung von Mittelfranken

 

Schreiben vom 28.07.2011

 

Anregungen:

Die Regierung von Mittelfranken äert sich als Landeseisenbahnaufsichtsbehörde unter Bezugnahme auf ein Schreiben des Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht vom 22.07.2011 zusammenfassend wie folgt:

A1: Die Eisenbahninfrastruktur gehört zur Serviceeinrichtung Hafen Regensburg, die gesondert gehört werden sollte.

A2: Eisenbahntechnische Auflagen sind aus Sicht des Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht nicht erforderlich.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

zu A1: Die Bayernhafen Gruppe ist bereits am Bebauungsplanverfahren beteiligt (Laufende Nummer der Beteiligtenliste: 2 / 05).

zu A2: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Nr.  2 / 03:

Anglerbund Regensburg

 

Schreiben vom 30.07.2011

 

Anregungen:

Der Anglerbund Regensburg äert sich zusammenfassend wie folgt:

A1:r Angler muss weiterhin ein freier Zugang zum Ufer/Gewässer gewährleistet sein.

A2: Das Fischereirecht des Hafenbeckens fällt dem Hauptfluss zu.

A3: Aus ökologischer Sicht muss im Hafenbecken des Marina Quartiers (Ein- und Auslauf) eine Durchströmung vorhanden sein.

A4: Der Ein- und Auslauf des Hafenbeckens muss in einem stumpfen bzw. spitzen Winkel (ca. 45°) zum Hauptfluss gebaut werden.

A5: Aus Gründen der Zugänglichkeit soll auf mindestens einer Seite des Ein- und Auslaufs eine Verbindung zwischen den Kaimauern entstehen.

A6: Bei Unregelmäßigkeiten beim Gewässerschutz ist der Fischereibeauftragte schnellstmöglich zu verständigen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

zu A1-6: Die Hinweise beziehen sich auf die Teilfläche der geplanten Außenmarina. Im Laufe des Verfahrens wurde diese aus dem Geltungsbereich entnommen. Die Hinweise werden von der Stadt Regensburg zur Kenntnis genommen und im Rahmen eines ggf. gesondert durchzuführenden Planungs- und Genehmigungsverfahrens berücksichtigt.

 

 

Nr.  2 / 04:

Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG

 

Schreiben vom 27.07.2011

 

Anregungen:

Das Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG äert sich unter Bezugnahme auf ihr Schreiben vom 22.10.2004 zusammenfassend wie folgt:

Von Seiten der REWAG KG bestehen keine Einwände gegen das vorliegende Entwicklungskonzept „Marina Quartier“.

Es wurden Spartenpläne mit der Lage der Leitungstrassen für Gas Niederdruck, Gas Hochdruck, Wasser, Elektrizität und LWL-Kabel beigelegt.

A1: Das Gebäude Prinz-Ludwig-Straße 1c befindet sich im Eigentum der REWAG KG.

A2: Die auf den Flurstücken 2161/1 und 2161/2 bestehenden Versorgungsanlagen sind mittels beschränkter persönlicher Dienstbarkeit gesichert.

A3: Mit der Beantragung der Ausweisung einer öffentlichen Bedarfsfläche zur Errichtung einer Gasdruckregelstation sowie einer öffentlichen Transformatorenstation östlich der Babostraße ist im Zuge der Bebauungsplanaufstellung zu rechnen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

zu A1-2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

zu A3: In der Planzeichnung zum Bebauungsplan wurde nach Abstimmung mit der REWAG KG eine Fläche für Versorgungsanlagen (Zweckbestimmung Elektrizität) östlich der Babostraße als neuer Standort für eine öffentliche Transformatorenstation festgesetzt. Nach nachträglicher Auskunft der REWAG KG ist die Erforderlichkeit einer Gasdruckregelstation aus Gründen der Wirtschaftlichkeit abhängig von der Bestellleistung der Bauvorhaben. Daher kann von der REWAG KG hierzu zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Die REWAG KG wird weiterhin am Bebauungsplanverfahren beteiligt.

 

 

Nr.  2 / 05:

Bayernhafen Gruppe

 

Schreiben vom 06.07.2011

 

Anregungen:

Die Bayernhafen Gruppe äert sich zusammenfassend wie folgt:

A1: zu den allgemeinen Planungszielen:

-          Zur Minimierung von Konfliktpotenzialen wird eine Konkretisierung des Planungsziels des Trennungsgebotes der Nutzungsarten angeregt.

-          Die Darstellung des Teilbereichs östlich der Nibelungenbrücke als Grünfläche und SO Hafen ist unzutreffend. Im „Erbbaurechtsvertrag Außenmarina“ ist zwischen der Stadt Regensburg und der Bayernhafen Regensburg für diesen Bereich eine hafenaffine Nutzung der Außenmarina vorgesehen.

-          Es wird vorgeschlagen den gesamten Teilbereich entlang der bestehenden Ufermauer östlich der Nibelungenbrücke mit der Nutzungsart SO-Hafen auszuweisen.

A2:  Bei der Umweltprüfung soll eine Rücksichtnahme auf die spezifischen Auswirkungen der bestehenden Nutzungsart des SO-Hafen in der direkten Nachbarschaft erfolgen.

A3: Eisenbahnrechtliche Planungen sind möglicherweise in Konzentration oder ebenfalls zeitgleich zu den vorgenannten Planungen erforderlich. Diese sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abzustimmen und zu berücksichtigen.

A4: Hinsichtlich Schärfe und Tiefe des Vorentwurfs ist derzeit noch keine konkrete Stellungnahme möglich. Deshalb wird um eine frühzeitige Information über die städtebauliche Konkretisierung gebeten.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

zu A1: Die Hinweise beziehen sich in Teilen auf die Teilfläche der geplanten Außenmarina. Im Laufe des Verfahrens wurde diese aus dem Geltungsbereichs entnommen. Die diesbezüglichen Hinweise werden von der Stadt Regensburg zur Kenntnis genommen und im Rahmen eines ggf. gesondert durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens bzw. wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens berücksichtigt.

Im Zuge der Konkretisierung des Bebauungsplanvorentwurfes wurde die Anwendung des §13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) geprüft und festgestellt, dass diese neue Regelung des BauGB auch für dieses Gebiet anwendbar ist. Das Verfahren wird nun gemäß §13a BauGB weitergeführt und der FNP im Wege der Berichtigung angepasst.

Im Bebauungsplanentwurf erfolgt eine abgestufte Festsetzung der Baugebiete von Nord nach Süd (Mischgebiet / Allgemeines Wohngebiet). Dem angesprochenen Trennungsgrundsatz gemäß § 50 BImSchG wird somit Rechnung getragen.

zu A2: Gemäß §13a BauGB soll der vorliegende Bebauungsplan nun im sogenannten beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Im Rahmen der dazu notwendigen „Vorprüfung des Einzelfalls“ erfolgte eine überschlägige Prüfung aller Auswirkungen der Planung auf die Belange des Umweltschutzes. Parallel dazu wurde von der Müller-BBM GmbH, Planegg / München ein bebauungsplanbegleitendes Schallschutzgutachten erstellt. In beiden Untersuchungen wurden die heutigen Auswirkungen der Hafennutzung auf das städtebauliche Umfeld vollumfänglich berücksichtigt. Somit ist sichergestellt, dass die Bayernhafen Regensburg durch die mit dem Bebauungsplan vorbereiteten Entwicklungen in ihrer heutigen Nutzung nicht eingeschränkt wird.

zu A3: An den in der frühzeitigen Beteiligung noch im Geltungsbereich enthaltenen Gleisflächen im Eigentum der Bayernhafen Gruppe werden aus heutiger Sicht keine baulichen Eingriffe erfolgen. Lediglich der bereits stillgelegte südliche Abstellgleisstrang wurde an den Investor CA Immo Deutschland GmbH veräert und als Grün- bzw. Verkehrsfläche überplant. In Abstimmung mit der Bayernhafengruppe wurde sichergestellt, dass dabei alle notwendigen Abstandsvorgaben eingehalten werden. Auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens besteht somit für die weiterhin in Betrieb befindliche Gleisfläche kein Regelungsbedarf mehr. Der Geltungsbereich wurde dementsprechend verkleinert und die Eisenbahnflächen der Bayernhafengruppe ausgenommen.

zu A3-4: Die Bayernhafen Gruppe wird weiterhin am Bebauungsplanverfahren beteiligt. Zusätzlich werden anlassbezogen Planungsgespräche mit der Bayernhafen Gruppe geführt.

 

 

Nr.  2 / 06:

Bundesnetzagentur

 

Schreiben vom 05.07.2011

 

Anregungen:

Die Bundesnetzagentur äert sich zusammenfassend wie folgt:

A1: Beeinflussungen von Richtfunkstrecken durch neue Bauwerke unter einer Bauhöhe von ca. 20 m sind allgemein nicht sehr wahrscheinlich, daher kann von einer Untersuchung zum vorsorglichen Ausschließen von Richtfunkstörungen abgesehen werden. Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.

A2: Messeinrichtungen des Prüf- und Messdienstes der BNetzA werden durch die Planungen nicht beeinträchtigt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

zu A1: Eine Gebäudehöhe von 20 m wird im aktuellen Bebauungsplanentwurf an einer Stelle überschritten. Für den geplanten baulichen Hochpunkt im Norden des zentralen öffentlichen Freiraums ist eine maximale Wandhöhe von ca. 27 m festgesetzt. Die Bundesnetzagentur wurde bereits im Vorfeld der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über diese Überschreitung informiert und hat eine Liste von 8 Punkt-zu-Punkt bzw. Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtungsanlagenbetreibern an die Stadt Regensburg weitergeleitet. Die Betreiber werden nun im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplan­verfahren beteiligt.

zu A2: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Nr.  2 / 07:

Wasserwirtschaftsamt Regensburg

 

Schreiben vom 29.06.2011

 

Anregungen:

Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg äert sich zusammenfassend wie folgt:

A1: Die bestehende öffentliche Abwasserkanalisation sollte vor Baubeginn auf ihre Leistungsfähigkeit und den baulichen Zustand geprüft werden.

A2:r eine nachhaltige Nutzung der örtlichen Möglichkeiten zur Niederschlagswasserentsorgung sollte rechtzeitig eine sorgfältige hydrogeologische Bewertung der Boden- und Grundwasserverhältnisse erfolgen. Eine Abstimmung der Entwässerungsplanung sowie ggf. erforderlicher Änderungen mit den geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen sollte baldmöglichst erfolgen.

A3: Seitens der Stadt Regensburg ist dem Wasserwirtschaftsamt gem. Besprechungsprotokoll vom 09.06.2010 noch eine hydraulische Verdrängungsberechnung für das Plangebiet vorzulegen.

A4: Die Bebauung ist im Sinne des § 78 WHG hochwasserangepasst auszuführen, die erforderliche Höhe beträgt bei 0,5 m über hundertjährigem Hochwasser im westlichen Bereich 333,50 m, im Osten 333,30 m.

A5: Von der Stadt Regensburg ist aufzuzeigen, wie bis zur Errichtung des Hochwasserschutzes ein Retentionsraumausgleich für das Planungsgebiet erbracht werden kann.

A6: Bauleitplanung und Hochwasserschutz sind derzeit nicht aufeinander abgestimmt, die Freianlagenplanungen für den Bereich entlang der Donau sind an das Planungsteam für den Hochwasserschutz vergeben. Die beiden parallellaufenden Planungen sollten zeitnah aufeinander abgestimmt und der Verlauf des Hochwasserschutzes informativ in die Bauleitplanung aufgenommen werden.

A7:r den Bau der Außenmarina ist ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren nötig. Zukünftige Einrichtungen und Nutzungen sind eng auf die wasserwirtschaftlichen Vorgaben sowie die Hochwasserschutzplanungen abzustimmen.

A8: Die Wasserversorgung im Plangebiet ist über den Anschluss an die zentrale Wasserversorgung sicherzustellen.

A9: Im Plangebiet ist (zumindest zeitweise) mit hohem Grundwasserstand zu rechnen. Es werden genauere Baugrunduntersuchungen empfohlen. Bei unterirdischen Bauvorhaben (z.B. Unterkellerungen, Tiefgaragen) sind entsprechende Nachweise wie z.B. Modellierungen möglicher Beeinflussungen des Grundwasserabflusses zu führen.

A10: Zum Schutz gegen örtliche Starkniederschläge ist die Unterkante von ebenerdigen Gebäudeöffnungen mit einem Sicherheitsabstand über Geländehöhe bzw. Straßenoberkante zu legen (Verweis auf DIN 18195 (Bauwerksabdichtungen)).

A11: Es wird auf eine Reihe bekannter Altlasten- bzw. Altlastenverdachtsflächen aus dem Altlastenkataster ABuDIS und aus bereits im Plangebiet durchgeführter Bodengutachten hingewiesen. Im gesamten Areal ist mit nicht belastungsfreiem Bodenmaterial zu rechnen, das entsprechend abfallrechtlich zu deklarieren und zu entsorgen ist. Zum weiteren Vorgehen wird auf das Umweltamt der Stadt Regensburg, Bereich Altlasten verwiesen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

zu A1-2: In Abstimmung mit dem Tiefbauamt (Amt 65.3) der Stadt Regensburg wurde festgestellt, dass die Vorflutkanäle sowohl für die Aufnahme und den Weitertransport des Abwassers als auch für die Einleitung des ablaufenden Niederschlagswassers ausreichend dimensioniert sind. Innerhalb des Bebauungsplangebietes werden neue Kanäle mit einer ausreichenden Dimensionierung hergestellt. Unbelastetes Niederschlagswasser kann aus Sicht des Tiefbauamtes auf den Grundstücken versickert werden, wenn die Voraussetzungen (Bodenbeschaffenheit, Grundwasserstand) dafür vorliegen.

zu A3-5: Um das Bebauungsplanverfahren vor der Herstellung der Hochwasserschutz­maßnahmen abschließen zu können, wurde durch den Investor CA Immo Deutschland GmbH die Erstellung eines hydraulischen Gutachtens beauftragt.

Im Rahmen des Gutachtens wurde festgestellt, dass bei einer Planverwirklichung verschiedene kleinräumige Maßnahmen (Geländeanhebung, Anordnung von mobilen Hochwasserschutzelementen) zur Herstellung einer mit dem Ist-Zustand vergleichbaren Strömungssituation erforderlich sind. Der Bebauungsplan setzt alle diesbezüglich erforderlichen Maßnahmen fest. Durch die Änderung der Strömungssituation im Planungszustand kommt es zu keinen nachteiligen Beeinträchtigungen Dritter.

Weiterhin wurde durch Gegenüberstellung der Überschwemmungsvolumina zwischen Ist- und Planzustand eine Retentionsraumbilanz aufgestellt. Ein Ausgleich von Retentionsflächen für Einzelvorhaben im Schlachthofareal ist bis zur Fertigstellung des staatlichen Hochwasserschutzes grundsätzlich erforderlich (§ 78 Abs. 3 WHG). Der tatsächliche Umfang kann jedoch nur im Einzelfall entschieden werden. Für einen eventuellen Ausgleichsbedarf muss die Stadt Regensburg ein geeignetes Areal vorrätig halten, das im Bedarfsfall in Anspruch genommen wird. Ein entsprechender Nachweis hat im Zuge der nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren zu erfolgen. Alternativ könnten die geplanten Tiefgaragenbereiche derart ausgeführt werden, dass diese im Hochwasserfall geflutet werden können. Bereits mit einer angenommenen Einstautiefe von ca. 1 m der Tiefgarage im südlichen Gebäudekörper des Teilbereiches WA 1 wäre der erwähnte Gesamtverlust an Überschwemmungsvolumen zeitgleich ausgeglichen. Die Sicherstellung dieser Maßnahme kann ggf. im Rahmen eines zu schließenden städtebaulichen Vertrags zwischen dem Investor CA Immo und der Stadt geregelt werden.

zu A6-7: Die Hinweise beziehen sich insbesondere auf die Teilfläche der geplanten Außenmarina. Im Laufe des Verfahrens wurde diese aus dem Geltungsbereichs entnommen. Der Hinweis wird von der Stadt Regensburg zur Kenntnis genommen und im Rahmen ggf. gesondert durchzuführender Verfahren berücksichtigt. Der geplante Verlauf des Hoch­wasserschutzes wird nachrichtlich in die Planzeichnung zum Bebauungsplan übernommen.

zu A8: Nach Einschätzung der REWAG KG (laufende Nummer der Beteiligtenliste: 2 / 04) kann die Wasserversorgung nach Herstellung von ausreichend dimensionierten neuen Leitungen im Plangebiet zum jetzigen Zeitpunkt als gesichert angesehen werden.

zu A9: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Bodengutachten durch BoSS consult, Stuttgart erstellt Im Plangebiet wurde darin ein Grundwasserstand von i.d.R. 4 bis 5 m Tiefe (ca. 327 328 m. ü. NN) ermittelt. In den Satzungstext zum Bebauungsplan wurde ein entsprechender nachrichtlicher Hinweis für spätere Bauvorhaben aufgenommen.

zu A10: Der Hinweis wurde in den Satzungstext aufgenommen. Er ist aber nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens, sondern nachfolgender Planungs- und Genehmigungsverfahren.

zu A11: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein begleitendes Bodengutachten durch BoSS consult, Stuttgart erstellt. das einen bereits im Vorfeld festgestellten Cyanidschaden auf der Flur-Nr. 1907/8 bestätigt hat. Im Gutachten wird festgehalten, dass im Rahmen der geplanten Umnutzung und Bebauung ein Großteil der dortigen Auffüllung zu entfernen ist. Mit Voranschreiten der Planung und Bautätigkeiten werden weitere Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Damit wird sichergestellt, dass im Zuge der Realisierung alle verunreinigten Auffüllungen unter altlastenfachgutachterlicher Betreuung ausgehoben und fachgerecht entsorgt werden. In den Satzungstext zum Bebauungsplan werden dazu geeignete Hinweise aufgenommen, die im Rahmen nachfolgender Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beachten sind. Das Umweltamt, Abt. 31.2 der Stadt Regensburg ist als städtische Behörde am Bebauungsplanverfahren beteiligt.

 

 

Nr.  2 / 08:

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Dienststelle Regensburg, Bodendenkmäler)

 

Schreiben vom 29.06.2011

 

Anregungen:

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege  äert sich zusammenfassend wie folgt:

In Teilflächen des geplanten Gebietes befinden sich noch Bodendenkmäler (D-3-6938-0977 Handwerksplatz vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung, wohl des Mittelalters, sowie mutmaßlicher Grabfund der Mittelbronzezeit). Diese Denkmäler sind nach Art.1 DSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort mit hoher Priorität zu erhalten. Eingriffe sollten auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden.

A1: Es wird dringend angeregt, aus städtebaulichen Gründen geeignete Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.

A2: Weiterhin sind in der Äerung bzgl. des Bodendenkmals Nebenbestimmungen für bauliche Einzelvorhaben aufgeführt, die nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen werden sollen.

A3: Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege weist darauf hin, dass bei der Verwirklichung des Bebauungsplans vor einer Parzellierung das gesamte Plangebiet archäologisch qualifiziert untersucht werden soll.

A4: Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält einen Abdruck des vorliegenden Schreibens mit der Bitte um Kenntnisnahme und gegebenenfalls entsprechende Veranlassung.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

zu A1-2: Städtebauliche Festsetzungen zur Sicherung des vorhandenen Bodendenkmals sind aus planungsrechtlicher Sicht nicht erforderlich. Die im Schreiben aufgeführten Hinweise wurden vollständig in den Satzungstext zum Bebauungsplan aufgenommen. Diese sind im Rahmen nachfolgender Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beachten.

zu A3: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Stadt Regensburg hat den Investor CA Immo Deutschland GmbH über den Sachverhalt informiert. Es wurde vereinbart, dass spätestens im Zuge der Planverwirklichung eine qualifizierte archäologische Untersuchung im Plangebiet durchgeführt wird.

zu A4: Das Amt für Archiv und Denkmalpflege der Stadt Regensburg ist als städtische Behörde am Bebauungsplanverfahren beteiligt.

 

 

Nr.  2 / 09:

Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg

 

Schreiben vom 28.06.2011

 

Anregungen:

Das Eisenbahn-Bundesamt äert sich zusammenfassend wie folgt:

Bei den Eisenbahnbetriebsanlagen im Hafenbereich handelt es sich um Eisenbahnen des Landes. Die Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes erstreckt sich aber auf Eisenbahnen des Bundes.

A1: Die Regierung von Mittelfranken als zuständige Aufsichtsbehörde und die Bayernhafen Gruppe sollte beteiligt werden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

zu A1: Die Regierung von Mittelfranken ist bereits am Bebauungsplanverfahren beteiligt (Laufende Nummer der Beteiligtenliste: 2 / 02) und verweist in dieser Sache auf die ebenfalls am Bebauungsplanverfahren beteiligte Bayernhafen Gruppe  (Laufende Nummer der Beteiligtenliste: 2 / 05).

 

 

Nr.  2 / 10:

Landesfischereiverband Bayern e.V

 

Schreiben vom 29.06.2011

 

Anregungen:

Der Landesfischereiverband Bayern e.V. äert sich zusammenfassend wie folgt:

A1: Die Marina muss aus gewässerökologischen Gründen durchströmt werden.

A2: Der Ein- und evtl. Ausgang der Marina ist planerisch genau rechtwinklig zur Strömungsrichtung der Donau angelegt. Dies führt zur Bildung eines Drehstrudels, der schwimmenden Unrat in die im Strudelschatten gelegenen Bereiche treibt. Weiterhin ist mit einer erhöhten Schlammsedimentation zu rechnen. Um eine gleichmäßige Durchströmung der Marina zu erhalten, soll sich der Eingang im spitzen Winkel (30-45°) zur Strömung der Donau befinden, der Ausgang im stumpfen Winkel (60-45°). Dies erleichtert auch die Ein- und Ausfahrt von Booten.

A3: Der Zugang durch Fischereiberechtigte des Anglerbundes Regensburg muss in der gesamten Marina gegeben sein.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

zu A1-3: Die Anregungen des Landesfischereiverband Bayern e.V. decken sich mit denen des ebenfalls am Bebauungsplanverfahren beteiligten Anglerbund Regensburg (Laufende Nummer der Beteiligtenliste: 2 / 03). Es wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen.

 

 

Nr.  2 / 11:

Bezirk Oberpfalz, Hauptverwaltung

 

Schreiben vom 24.06.2011

 

Anregungen:

Die Hauptverwaltung des Bezirks Oberpfalz äert sich zusammenfassend wie folgt:

Amtsintern wurden der Bezirksheimatpfleger und die Fachberatung der Fischerei angehört.

A1: Der Bezirksheimatpfleger hat sich nicht geäert.

A2: Die Fachberatung für Fischerei merkt in Ihrem Schreiben vom 20.06.2011 an, dass der Fischereirechtsinhaber wegen der Außenmarina angehört werden muss.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

zu A1: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

zu A2: Hierbei handelt es sich um den Anglerbund Regensburg der bereits am Bebauungsplanverfahren beteiligt ist (Laufende Nummer der Beteiligtenliste: 2 / 03).

 

 

Nr.  2 / 12:

DB Services Immobilien GmbH

 

Schreiben vom 21.06.2011

 

Anregungen:

Die Deutsche Bahn äert sich zusammenfassend wie folgt:

A1: Bei der Bauleitplanung sind keine Anlagen der Deutschen Bahn AG betroffen.

A2: Betroffen sind lediglich Anlagen der Bayernhafen Gruppe, welche zu beteiligen ist.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

zu A1: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

zu A2: Die Bayernhafen Gruppe ist bereits am Bebauungsplanverfahren beteiligt (Laufende Nummer der Beteiligtenliste: 2 / 05).

 

 

Nr.  2 / 13:

Bayerisches Landesamt für Umwelt

 

Schreiben vom 20.06.2011

 

Anregungen:

Das Bayerische Landesamt für Umwelt äert sich zusammenfassend wie folgt:

A1: Es gibt keine Einwände gegen das vorliegende Verfahren.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

zu A1: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Nr.  2 / 14:

Regierung der Oberpfalz

 

Schreiben vom 21.06.2011

 

Anregungen:

Die Regierung der Oberpfalz äert sich zusammenfassend wie folgt:

A1: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 133 sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung des Schlachthofareals östlich der Altstadt Regensburg geschaffen werden. Ziel ist es, einen Stadtteil mit einer Nutzungsmischung aus Wohnen, Gewerbe, Versorgung und Marina zu entwickeln. Die Umnutzung einer Gewerbebrache steht damit im Einklang mit den Zielen zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung gemäß LEP B VI 1.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

zu A1: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Nr.  2 / 15:

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH

 

Schreiben vom 17.06.2011

 

Anregungen:

Die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH äert sich zusammenfassend wie folgt:

Es gibt keine Einwände gegen die Planung. Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Telekom Deutschland GmbH.

A1: Vor Tiefbauarbeiten in Nähe der Anlagen der Telekom Deutschland GmbH, ist es erforderlich, dass sich die Bauausführenden vom zuständigen Ressort Produktion Technische Infrastruktur in Deggendorf in die genaue Lage dieser Anlagen einweisen lassen.

A2: Wegen der Koordinierung mit dem Straßenbau und der Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist eine Absprache mit dem zuständigen Ressort Produktion Technische Infrastruktur Regenburg frühzeitig nötig.

A3:r den Telekommunikationsnetzausbau soll im Erschließungsgebiet eine ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftigen Straßen und Wege möglich sein.

A4: Auf Privatwegen (Eigentümerwegen) soll ein Leitungsrecht zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH festgesetzt werden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

zu A1-2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sichergestellt, dass sie zu gegebenem Zeitpunkt an die Bauausführenden weitergeleitet werden. Weiterhin wurde ein Hinweis in den Satzungstext aufgenommen, dass sich Leitungen der Telekom Deutschland GmbH im Plangebiet befinden.

zu A3-4: Der Bebauungsplanentwurf setzt öffentliche Verkehrsflächen und Grünflächen fest, auf denen seitens der Stadt Regensburg eine ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung zum Ausbau des Telekommunikationsnetzes zugesichert wird. Weiterhin wurde für alle relevanten Privatwege ein entsprechendes Leitungsrecht zu Gunsten der Allgemeinheit bzw. der Betriebe der Ver- und Entsorgung festgesetzt.

 

 

Nr.  2 / 16:

Industrie- und Handelskammer Regensburg

 

Schreiben vom 16.06.2011

 

Anregungen:

Die Industrie- und Handelskammer Regensburg äert sich zusammenfassend wie folgt:

Es liegen derzeit keine Informationen vor, die gegen die Planung sprechen.

A1: Das von Herrn Oberbürgermeister Schaidinger der Stadt Regensburg ausgesprochene Motto „Arbeiten vor Wohnen“ sollte in der Durchführung der Planungen berücksichtigt werden. Das angrenzende Hafengelände hat als trimodales Umschlagszentrum und als Gewerbegebiet eine hohe Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Im ersten Schritt sollte deshalb der durch die Gewerbebauten zu schaffende Lärmschutz Richtung Hafen entstehen, bevor die Wohnbebauung realisiert wird.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

zu A1: Gemäß §13a BauGB soll der vorliegende Bebauungsplan im sogenannten beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Im Rahmen der dazu notwendigen „Vorprüfung des Einzelfalls“ erfolgte eine überschlägige Prüfung aller Auswirkungen der Planung auf die Belange des Umweltschutzes. Parallel dazu wurde von der Müller-BBM GmbH, Planegg / München ein bebauungsplanbegleitendes Schallschutzgutachten erstellt. In beiden Untersuchungen wurden die heutigen Auswirkungen der Hafennutzung auf das städtebauliche Umfeld vollumfänglich berücksichtigt. Die auf dem Schallschutzgutachten basierenden Bebauungsplanfestsetzungen sehen für den Fall, dass die an das Hafengebiet angrenzenden Mischgebietsbaublöcke nicht als erstes errichtet werden, zusätzliche Schallschutzmaßnahmen für die südlich gelegenen Wohnbaukörper vor. Somit ist sichergestellt, dass die Bayernhafen Gruppe durch die mit dem Bebauungsplan vorbereiteten Entwicklungen in ihrer heutigen Nutzung nicht eingeschränkt wird.

 

 

Nr.  2 / 17:

E.ON Netz GmbH

 

Schreiben vom 08.06.2011

 

Anregungen:

Die E.ON  Netz GmbH äert sich zusammenfassend wie folgt:

Es gibt keine grundsätzlichen Einwände gegen den Bebauungsplan, sofern die Sicherheit des Kabelbestandes und -betriebes nicht beeinträchtigt wird.

A1: Die am Rand des Planungsgebiets verlaufenden Fernmelde- und Hochspannungskabel sind in dem Bebauungsplan aufzunehmen. Zur genauen Bestimmung der Lage ist eine Kabelortung erforderlich. Es sind Pläne zum ungefähren Verlauf beigelegt.

A2: Es ist zu beachten, dass über Kabeltrassen keine Bäume oder tiefwurzelnde Sträucher angepflanzt werden dürfen. Für die 110kV Leitung ist ein Schutzstreifen von jeweils 3 m seitlich einzuhalten, für die Datenleitung 1 m. Ggf. sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen (auf das Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsleitungen der FGSV wird Verwiesen). Pläne für Bau- und Pflanzungsvorhaben innerhalb der Schutzzone sind der E.ON Netz GmbH zur Stellungnahme vorzulegen.

A3:hrend der Bauarbeiten sind die Kabel in den Umbaubereichen entsprechend zu sichern. Auf die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Kabelschäden wird in der dem Schreiben beiliegenden Kabelschutzanweisung hingewiesen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

zu A1: Die beschriebenen Fernmelde- und Hochspannungskabel der E.ON Netz GmbH verlaufen am äersten Südrand des Geltungsbereiches. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Festsetzungen dienen hier ausschließlich dem Bestandsschutz der dort befindlichen öffentlichen Grünfläche sowie der öffentlichen Straßenverkehrsfläche der Adolf-Schmetzer-Straße. Bauliche Eingriffe sind von der Stadt Regensburg an dieser Stelle nicht geplant und auch nicht erwünscht. Insofern kann eine Beeinträchtigung des Kabelbestandes und -betriebes an dieser Stelle ausgeschlossen werden.

zu A2-3: Die Hinweise werden dennoch zur Kenntnis genommen. Sie sind aber nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens, sondern nachfolgender Planungs- und Genehmigungsverfahren.

 

 

Nr.  2 / 18:

Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg

 

Schreiben vom 15.06.2011

 

Anregungen:

Das Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg (WSA) äert sich zusammenfassend wie folgt:

Vom Grundsatz her bestehen gegen das Vorhaben keine Einwände.

A1: Es wird darum gebeten, folgende strom- und schifffahrtsrechtliche Belange zu berücksichtigen und das WSA Regensburg im Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.

-          Nutzungsart und -umfang der in Anspruch zu nehmenden Flächen der Wasserschifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sind rechtzeitig vor Beginn jeglicher Nutzung mit dem WSA Regensburg festzulegen.

-          Vor der Festlegung evtl. Beschränkungen an Grundstücken der WSV ist das Einvernehmen mit der WSV herzustellen.

-          Bauzustände und -abläufe, die sich auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf Bundeswasserstraßen auswirken, bedürfen einer Genehmigung gem. § 31 WaStrG, die von den bauausführenden Unternehmen zu beantragen ist.

-          Die Ufergestaltung ist so auszuführen, dass eine Erosion weitgehend verhindert wird.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

zu A1: Die Hinweise beziehen sich auf die Teilfläche der geplanten Außenmarina. Im Laufe des Verfahrens wurde diese aus dem Geltungsbereichs entnommen. Die Hinweise werden von der Stadt Regensburg zur Kenntnis genommen und im Rahmen ggf. gesondert durchzuführender Verfahren berücksichtigt.

 

 

Nr.  2 / 19:

Regionaler Planungsverband Regensburg

 

Schreiben vom 07.06.2011

 

Anregungen:

Der regionale Planungsverband Regensburg äert sich zusammenfassend wie folgt:

Nach den Gesichtspunkten, die der Regionalplanung zugrunde liegen, werden gegen das Vorhaben keine Bedenken erhoben.

Der geplante Bezug der qualifizierten Bauleitplanung zur Donau mit Freiflächen und Fortführung der Uferpromenade unterstützt auch die unter Gesichtspunkten der Regionalplanung wünschenswerte Berücksichtigung stadtklimatischer Gesichtspunkte bei der Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Nr.  2 / 20:

E.ON Bayern AG

 

Schreiben vom 01.06.2011

 

Anregungen:

Die E.ON Bayern AG äert sich zusammenfassend wie folgt:

Es bestehen keine Einwände gegen das Vorhaben, da im Planungsbereich keine Versorgungsanlagen des Unternehmens betrieben werden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Nr.  2 / 21:

REWAG Netz GmbH

 

Schreiben vom 06.06.2011

 

Anregungen:

Die REWAG Netz GmbH äert sich zusammenfassend wie folgt:

Auf Grundlage der übermittelten Unterlagen können noch keine weiterführenden Angaben als in der Stellungnahme vom Oktober 2004 getroffen werden.

Grundsätzlich besteht Einverständnis mit dem Vorhaben.

Es wird auf die Stellungnahme der REWAG KG verwiesen (Laufende Nummer der Beteiligtenliste: 2 / 04).

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die angesprochene Stellungnahme vom Oktober 2004 wird in der Stellungnahme der REWAG KG (Laufende Nummer der Beteiligtenliste: 2 / 04) behandelt. Es wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen.

 

 

Nr.  2 / 22:

Kabel Deutschland Vertrieb u. Service GmbH & Co.KG

 

Schreiben vom 03.06.2011

 

Anregungen:

Die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH &Co.KG äert sich zusammenfassend wie folgt:

Es befinden sich Telekommunikationsanlagen von Kabel Deutschland im Planungsgebiet, deren Lage aus beiliegenden Plänen entnommen werden kann.

A1: Die Leitungen sind bei der Bauausführung zu schützen und dürfen nicht überbaut, vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden. Die Kabelschutzanweisung der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH ist zu beachten.

Bei einer Umlegung von Kabelleitungen muss der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH mindestens 3 Monate im Voraus ein Auftrag erteilt werden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

zu A1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sie sind aber nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens, sondern nachfolgender Planungs- und Genehmigungsverfahren.

 

 

Nr.  2 / 23:

Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung  Oberpfalz

 

Schreiben vom 31.05.2011

 

Anregungen:

Die Immobilien Freistaat Bayern, RV Oberpfalz äert sich zusammenfassend wie folgt:

Im Hinblick auf die von der Immobilien Freistaat Bayern, RV Oberpfalz verwalteten Grundstücke bestehen keine Einwendungen gegen die Planungen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Nr.  2 / 24:

Umwelt- und Rechtsamt (Abt. 31.2) Stadt Regensburg / Untere Naturschutzbehörde

 

Schreiben vom 15.07.2011

 

Anregungen:

Das Umwelt- und Rechtsamt (Abt. 31.2) äert sich zusammenfassend wie folgt:

A1: Die gesetzlichen und durch Fachpläne festgesetzten Ziele des Umweltschutzes müssen Berücksichtigung finden, Ziele des ABSP (Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern) für den Geltungsbereich sind:

-          Entsiegelung der Flächen,

-          Ökologische Aufwertung mit Strukturen und Erhalt und Pflege der Ruderalfluren

A2: Anmerkungen zu den Schutzgütern:

-          Mensch und Erholung: Hohe Wohnqualität trotz Nähe zum Hafen beachten, Fußwegeverbindungen, Grünflächen

-          Tiere und Pflanzen: FFH-Vorprüfung  für die Gebiete 7040-471 und 7040-371 (Außenmarina)

-          Boden: Umgang mit belasteten Böden klären

-          Wasser: Thema übergeordnete wasserrechtliche Hochwasserschutzplanungen, Überschwemmungsbereich, stoffliche Auswirkungen auf die Donau, Wasserrückhalt

-          Klima / Luft: Beachtung der Frischluftschneisen an und entlang der Donau

-          Landschaftsbild: Eigenart des Ortes erhalten

A3: Eingriff Ausgleichbilanzierung:

-          Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung hat gemäß Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ zu erfolgen

-          Gegenüberstellung bestehende und geplante GRZ erforderlich

-          Ausgleich von Lebensraum besonders geschützter Arten mit dem Faktor 1 erforderlich

-          Ausgleichsmaßnahmen sollen wenn möglich innerhalb des Geltungsbereichs erfolgen

-          Abarbeitung der Baumschutzverordnung erforderlich

A4: Eine spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung hat zu erfolgen. Dabei soll die einschlägige „Oberpfalz-Liste“ angewandt werden. Dabei ist eine Übernahme der Ergebnisse aus der FNP-Änderung nur möglich wenn sich dadurch keine Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG ergeben.

A5: Folgende Maßnahmen sollen sich zur Minimierung von Eingriffen und zur Sicherung einer hohen Wohn- und Umfeldqualität in den grünordnerischen Festsetzungen wiederfinden:

-          Erhalt von Altbäumen und Biotop- und Nutzungstypen Wertstufe III

-          Begehungen durch Biologen vor Gebäudeabbruch zur Sicherung von Fledermäusen oder gebäudebrütenden Vogelarten. Erforderlichenfalls sind Nist- und Quartiersmöglichkeiten an den Neubauten zu schaffen.

-          Rodungen dürfen nur in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden

-          Bei Baumaßnahmen gelten die Bestimmungen der RASP LP4

-          10% der Grünflächen sind möglichst als Extensivwiese herzustellen

-          Erhalt vorhandener Ruderalfluren auf öffentlichen Flächen

-          Versickerung von Niederschlagswasser möglichst vor Ort

-          glichst durchlässige Oberflächenmaterialien bei Wegen, Zufahrten und Stellplätzen

-          Frischluftschneisen sind zu erhalten

-          Extensive Begrünung der Dachflächen

-          Baumüberstellungen und Eingrünung von offenen Stellplätzen, Carports, Fahrradstellplätzen und Müllhäuschen

-          Oberbodenauftrag auf TG mindestens 60 cm

-          Versorgungsleitungen und Wege sind zu bündeln

-          Naturnahe Gestaltung privater Grünflächen: pro 200  1 heimischer Baum II. WO, Hecken als Grundstückseinfassungen, Fassadenbegrünungen

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

zu A1: Der Bebauungsplan soll nun gemäß § 13a BauGB im sogenannten beschleunigten Verfahren weitergeführt werden. Im Rahmen der dazu notwendigen „Vorprüfung des Einzelfalls“ erfolgte eine überschlägige Prüfung aller Auswirkungen der Planung auf die Belange des Umweltschutzes. Die Inhalte und Ergebnisse der Prüfung wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Regensburg abgestimmt.

Dabei wurden auch die genannten Ziele des ABSP abgeprüft. Durch Nutzungsintensivierung in den letzten Jahren haben die bestehenden Brach- und Ruderalflächen an Größe und Wertigkeit verloren. Die geplante Bebauung stellt durch ihre baufeldweise Verdichtung einen Beitrag zu einem sparsamen innerstädtischen Flächenverbrauch dar.

zu A2: Den Anmerkungen zu den Schutzgütern Mensch und Erholung sowie dem Landschaftsbild wurde im Zuge der vertiefenden städtebaulichen und freiräumlichen Planung Rechnung getragen. Dabei wurde auf eine behutsame Integration der neuen und bereits bestehenden Baustrukturen in das städtische Umfeld sowie auf eine ausreichende Versorgung mit Grün- und Freiflächen im Planungsgebiet geachtet. Zusätzlich werden attraktive neue Durchwegungsmöglichkeiten geschaffen, die das Gebiet mit den umliegenden Flächen und Nutzungen vielfältig vernetzen.

Eine Verträglichkeitsabschätzung / Vorprüfung der Natura 2000-Gebiete Nr. 6741-371 und 7040-471 fand statt und ergab, dass erhebliche Beeinträchtigungen sicher bzw. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können.

Weiterhin wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens fachgutachterliche Planungsbeiträge  zu den Themen Schallschutz, Hochwasserschutz und Altlasten erstellt und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt.

Einige Anmerkungen der Unteren Naturschutzbehörde beziehen sich auch auf die geplante Außenmarina. Im Laufe des Verfahrens wurde diese aus dem Geltungsbereich entnommen. Die diesbezüglichen Hinweise werden von der Stadt Regensburg zur Kenntnis genommen und im Rahmen ggf. gesondert durchzuführender Verfahren berücksichtigt.

zu A3: Wie bereits dargelegt soll der Bebauungsplan nun gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren weitergeführt werden. Im Rahmen der dazu erforderlichen „Vorprüfung des Einzelfalls“ erfolgte eine überschlägige Prüfung aller Auswirkungen der Planung auf die Belange des Umweltschutzes.

Zusätzlich findet im vorliegenden Fall der § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB Anwendung, da das Planungsgebiet bereits im Zusammenhang mit der Anwendung des § 78 WHG als Gebiet nach § 34 BauGB (Innenbereich, Gewerbegebiet etc.) mit einem bestehenden Baurecht eingestuft wurde, das dem künftigen Baurecht entspricht. Die Anwendung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ist daher nicht erforderlich.

Die Baumschutzverordnung der Stadt Regensburg wurde abgearbeitet.

zu A4: Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wurde im Jahr 2011 durchgeführt. Die faunistischen Untersuchungen (behandelte Artengruppen gem. Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde) ergaben, dass das Untersuchungsgebiet lediglich für das Vorkommen der Blauflügeligen Ödlandschrecke hohe naturschutzfachliche Bedeutung besitzt. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde setzt der Bebauungsplan deshalb die Umsiedlung der vorhandenen Population in ein geeignetes Habitat auf der Gemarkung Sallern fest. Für die weiteren untersuchten Arten sind durch eine Nutzungsänderung im Planungsbereich keine negativen Auswirkungen zu erwarten.

zu A5: Gemäß § 13a BauGB wurde geprüft, ob die geplante Bebauung unter der in Anlage 2 des BauGB genannten Kriterien voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben wird. Die im Rahmen der „Vorprüfung des Einzelfalls“ festgestellten erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Wirkungen wurden in den Festsetzungen zum Bebauungsplan berücksichtigt. Damit ist planungsrechtlich sichergestellt, dass es zu keinen Beeinträchtigungen der Schutzgüter kommt.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

 

1.              Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 133, Schlachthofareal / Marinaquartier wird entsprechend der Planzeichnung des Bebauungsplanes vom 25.09.2012 geändert.

 

2.              Der Bebauungsplan wird ab dem Auslegungsbeschluss im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) weitergeführt.

 

3.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 133Schlachthofareal / Marinaquartier in seiner Fassung vom 25.09.2012 ist einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

              Die Auslegung erfolgt jedoch erst nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages (einschließlich der erforderlichen Grundstücksabtretungen und Dienstbarkeiten) und Vorlage der entsprechenden Sicherung.

 

4.              Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 

 


 

Anlagen:

 

- BP Nr. 133 Satzungstext

- BP Nr. 133 Planzeichnung

- BP Nr. 133 Begründung mit Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzungx (446 KB)    
Anlage 7 2 Begruendung (1227 KB)    
Anlage 2 3 Planzeichnung-M-1-1000 (2682 KB)    
Anlage 4 4 Anhang1 (1788 KB)    
Anlage 5 5 Anhang2 (9050 KB)    
Anlage 6 6 Anhang3 (13 KB)    
Anlage 3 7 Anhang4 (3400 KB)    
Anlage 8 8 Anhang5 (496 KB)