Sachverhalt:
Entsprechend der Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption bei der Stadt Regensburg (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie) soll bei der Stadt Regensburg eine/ein Antikorruptionsbeauftragte/r sowie eine Ombudsfrau/ein Ombudsmann eingesetzt werden (vgl. Stadtratsbeschluss vom 15.12.2011, Vorlage-Nr. VO/11/7303/SKb).
Die/der Antikorruptionsbeauftragte und die Ombudsfrau/der Ombudsmann werden auf Vorschlag des Oberbürgermeisters für die Dauer der Amtsperiode des Stadtrates von diesem bestellt.
1. Antikorruptionsbeauftragte/r
Die/der Antikorruptionsbeauftragte ist verwaltungsinterner Ansprechpartner für die Beschäftigten der Stadtverwaltung, die Stadträtinnen und –räte, die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen. Ihre/seine Aufgaben sind in der Korruptionsbekämpfungsrichtlinie definiert. Die/Der Antikorruptionsbeauftragte ist in dieser Funktion weisungsfrei.
Neben persönlicher Integrität und Unvoreingenommenheit sollte die/der Antikorruptionsbeauftragte/r vor allem einen guten Überblick über die Stadtverwaltung haben und in seiner Haupttätigkeit frei von Interessenskollissionen zur Ausübung des Amtes einer/eines Antikorruptionsbeauftragten sein.
Es wird vorgeschlagen, den Leiter des Zentralen Verwaltungsservice, Herrn Oberverwaltungsrat Egon Reichsthaler, geb. 07.01.1960, für die Dauer der verbleibenden Amtsperiode des Stadtrates, d. h. bis 30.04.2014, zum Antikorruptionsbeauftragten zu bestellen. Herr Reichsthaler erfüllt als Person und in seiner Funktion als Leiter eines zentralen Amtes die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Antikorruptionsbeauftragter. Er hat sein Einverständnis für die Bestellung zum Antikorruptionsbeauftragten erklärt.
2. Ombudsfrau/Ombudsmann
Die Ombudsfrau/der Ombudsmann soll unabhängige/r verwaltungsexterne/r Ansprechpartner/in für die Beschäftigten der Stadt Regensburg, die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen sein. Für die Tätigkeit der Ombudsfrau/des Ombudsmannes soll eine rechtskundige Person gewonnen werden, die der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt.
Es wurden drei Rechtsanwälte gebeten, mitzuteilen, zu welchen Konditionen sie bereit wären, die Aufgaben einer Ombudsfrau/eines Ombudsmannes wahrzunehmen. Zwei Angebote sind eingegangen, eines basierend auf Fallpauschalen, das andere auf einem Stundenhonorar.
Die Stadt Regensburg betritt mit der Bestellung eines Ombudsmannes Neuland. Daher ist derzeit nicht absehbar, wie viele Fälle bearbeitet werden müssen. Folglich wurde das auf Fallpauschalen basierende Angebot ausgewählt, da es unter den gegebenen Umständen das wirtschaftlichste Angebot ist.
Das Vergabeverfahren wurde mit dem Vergabeamt abgestimmt. Da die Vergabesumme für die Dauer der Bestellung unter 10.000,00 € liegen wird, ist für die Vergabe die Zuständigkeit des Bereichsleiters Steuerung und Koordination b gegeben.
Das auf Fallpauschalen basierende Angebot wurde von Herrn Rechtsanwalt Bernd Wittmann aus Regensburg abgegeben.
Es wird vorgeschlagen, Herrn Rechtsanwalt Wittmann für die Dauer der verbleibenden Amtsperiode des Stadtrates, d. h. bis 30.04.2014, zum Ombudsmann zu bestellen.
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Leiter des Zentralen Verwaltungsservice, Herr Oberverwaltungsrat Egon Reichsthaler, geb. 07.01.1960, wird mit sofortiger Wirkung befristet bis 30.04.2014 zum Antikorruptionsbeauftragten bestellt.
2. Herr Rechtsanwalt Bernd Wittmann, Regensburg, wird mit sofortiger Wirkung befristet bis 30.04.2014 zum Ombudsmann bestellt.
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