Sachverhalt:
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Arena Regensburg - Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ soll mit Wirkung zum 01.08.2012 gegründet werden (siehe Drucksachennr. VO/12/7953/SK3).
Hierzu ist u.a. der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich. Für den haushaltsrechtlichen Vollzug des Nachtragshaushaltsplanes ist wiederum die Aufstellung eines Wirtschaftsplanes entsprechend § 6 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung erforderlich.
Nach derzeitigem Planungsstand wird im Wirtschaftsplan von unveränderten reinen Baukosten für das Stadion in Höhe von 20,0 Mio. € ausgegangen. Für die innere Erschließung (u.a. Parkhaus, Parkplätze) sind 18,5 Mio. € veranschlagt Die Kanalherstellungs- und Erschließungsbeiträge in Höhe von 5,4 Mio. € sind für den Regiebetrieb aktivierungspflichtige Aufwendungen; aus Sicht der Stadt stellen sie in gleicher Höhe Einnahmen dar. Nach § 1 Abs. 4 der Betriebssatzung des Regiebetriebs sind zur Erfüllung des Betriebszwecks noch die erforderlichen Grundstücke einzulegen. Zu diesem Zeitpunkt werden die Betriebsgrundstücke dann beim Regiebetrieb aktiviert und im Finanzplan aufgenommen.
Zur Anschubfinanzierung des Regiebetriebs ist eine Kapitaleinlage in Höhe von 500.000 € im 1. Nachtragshaushalt 2012 veranschlagt. Die notwendigen Haushaltsmittel stehen auf Haushaltsstelle 1.5611.9300 zur Verfügung.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Der Wirtschaftsplan 2012 der „Arena Regensburg - Regiebetrieb der Stadt Regensburg“, bestehend aus dem in den Anlagen beigefügten Erfolgsplan 2012, dem Vermögensplan 2012, dem Finanzplan 2012 – 2016 und den Verpflichtungsermächtigungen 2012, die wesentlicher Bestandteil des Beschlusses sind, wird beschlossen.
2. Dem Sondervermögen werden zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben Mittel in Höhe von 500.000 € als Kapitaleinlage zugeführt.
Anlagen: |
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