Vorlage - VO/12/7963/SK7  

 
 
Betreff: Fortbildung;
Qualifizierung von Kraftfahrern gem. dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz (BKrFQG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Oberbürgermeister Schaidinger
2. Bereichsleiter Mittermaier
Federführend:Hauptabteilung Personalsteuerung   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Entscheidung
17.07.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz (BKrFQG) vom 01.10.2006 haben Kraftfahrer/-innen im gewerblichen Güterverkehr, die ihren Führerschein Klasse C vor dem 10.09.2009 erworben haben, bis zum Jahr 2014 und dann im Fünf-Jahres-Rhythmus Weiterbildungsmaßnahmen im Umfang von 35 Stunden ( 5 Tage á 7 Zeitstunden) nachzuweisen.

Die Kraftfahrer/-innen absolvieren die durch die Stadt organisierten und bezahlten Seminare jeweils an Samstagen außerhalb der Dienstzeit, um den Dienstbetrieb im städtischen Fuhramt so wenig wie möglich zu belasten.

Gemäß Beschluss des Personalausschusses vom 14.07.2010 werden von diesen fünf Tagen bisher zwei Tage als Dienstbefreiung unter Lohnfortzahlung ausgeglichen.

Hierdurch wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass grundsätzlich sowohl die Nachweispflicht als auch die Kostentragung der Schulungen beim jeweiligen Kraftfahrer/der jeweiligen Kraftfahrerin liegen (sog. „persönliche Berufsausübungsvoraussetzung“ vgl. dazu Urteil zur Fahrerkarte des BAG v. 16.10.2007 Az: 9 AZR 170/07). Die Anerkennung der Arbeitszeit und Seminarkosten ist demnach eine freiwillige Leistung der Stadt Regensburg.

 

Der örtliche Personalrat des Amts für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark hat darum gebeten, die bisherige Beschlusslage zu überdenken und alle Schulungstage mit Freizeit auszugleichen.

 

Als Begründung hierfür führt er insbesondere an:

 

·         Die Kraftfahrer/-innen des Fuhramts sind in den Wintermonaten je nach Wetterlage mit Diensten an Wochenenden belastet.

·         Die meisten anderen notwendigen Anpassungsfortbildungen der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf die Arbeitszeit angerechnet.

·         Es wird zunehmend schwieriger, Ersatzfahrer für den Winterdienst zu gewinnen, wenn diese für dazu notwendige Fortbildungen Freizeit einbringen müssten.

 

Die Argumente des Personalrats sind nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen. Es liegt in der Tat eine gewisse Ungleichbehandlung vor, wenn beispielsweise Beschäftigte im Verwaltungsbereich Fortbildungen während ihrer Arbeitszeit absolvieren können und Kraftfahrer/-innen hierfür Freizeit investieren müssen. Das persönliche Interesse der Kraftfahrer/-innen, ihre Berufskraftfahrerqualifikation zu erhalten, das z.B. bei einem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber zum Tragen käme, kann durch eine entsprechende Rückzahlungsverpflichtung der erhaltenen Lohnfortzahlung und Seminargebühren ausgeglichen werden.

Es wird deshalb vorgeschlagen, die im Beschlussvorschlag formulierten Regelungen zu treffen.

 

Direktorium 3 als zuständiges Fachreferat und das Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark stimmen der Neuregelung zu.

 

Die Personalvertretung hat im Rahmen des Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BayPVG zugestimmt.


Der Ausschuss beschließt:

 

 

1.      Der Beschluss des Personalausschusses vom 14.07.2010 DrucksachenNr. VO/10/5219/SK7 wird aufgehoben.

 

2.      Die Stadt Regensburg bietet Berufskraftfahrern/Berufskraftfahrerinnen, die im gewerblichen Güterverkehr eingesetzt sind, die Möglichkeit, die nach Berufskraftfahrer- Qualifizierungs-Gesetz (BKrFQG) notwendigen Schulungsmaßnahmen außerhalb des Dienstes kostenlos in stadtinternen Seminaren zu absolvieren.

 

3.      Wird die Qualifizierung bei einem externen Anbieter erworben, gewährt die Stadt Regensburg für jeden nachgewiesenen Schulungstag einen Zuschuss in Höhe der für die stadtinternen Seminare anfallenden Kosten (derzeit ca. 60.-€ pro Tag und Teilnehmer/in) für bis zu höchstens 5 Tage.

 

4.      Für jeden intern oder extern nachgewiesenen Pflichtschulungstag, der während des Dienstverhältnisses bei der Stadt Regensburg abgeleistet wurde, erfolgt eine nachträgliche Dienstbefreiung unter Lohnfortzahlung von einem Tag. Überstunden- bzw. Wochenendzuschläge werden nicht bezahlt.

 

5.      Mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind dienstliche Vereinbarungen zu treffen, die die Rückzahlung der in den zurückliegenden zwei Jahren gewährten Lohnfortzahlung und Seminargebühren beinhaltet, falls das Beschäftigungsverhältnis auf Veranlassung oder Verschulden des/der Bediensteten endet. Die Mustervereinbarung der Anlage 1 ist dabei zugrunde zu legen.

 


 

Anlagen:

 

1 Mustervereinbarung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage VO_12_7963_SK7 (11 KB)