Vorlage - VO/12/7970/SK3  

 
 
Betreff: Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Hauptabteilung Beteiligungsmanagement u. -controlling   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen Entscheidung
26.07.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

 

 

1.              Anlass

 

Die Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH (RSG) hat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss zum 31.12.2011, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie den Lagebericht aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss ist in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates der RSG am 20.07.2012 behandelt worden. In der Sitzung hat der Jahresabschlussprüfer über das Ergebnis der Prüfung berichtet. Er hat dem vorgelegten Jahresabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Geschäftsführung wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 des Gesellschaftsvertrags der RSG durch den Aufsichtsrat die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 erteilt, der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 wurde festgestellt und der Verlustvortrag beschlossen. In der Gesellschafterversammlung der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH soll gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der RSG der Aufsichtsrat entlastet werden. Dazu hat der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der RSG die erforderlichen Erklärungen abzugeben.

 

2.              Lagebericht

 

Der Lagebericht des Unternehmens liegt als Anlage 1 bei. Darin wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Geschäftsverlauf, die Lage des Unternehmens und über Risiken der künftigen Entwicklung berichtet.

 

Im September 2011 erfolgte der Baubeginn des ersten Bauabschnittes für den Ersatzneubau des Bürgerheim Kumpfmühl, die offizielle Grundsteinlegung fand am 20. Oktober 2011 statt. Während die RSG mit dem Bürgerheim Kumpfmühl ursprünglich über 180 Altenheim- und Pflegeplätze und drei heimunverbundene Altenwohnungen verfügte, wurde bereits ab 2008 wegen des geplanten Ersatzneubaus die Anzahl der Plätze reduziert. Für 2011 standen Anfang des Jahres noch 140 Plätze zur Verfügung, die sukzessive auf 130 verringert wurden. Dieses Kontingent soll während der Bauphase des Ersatzneubaus und des damit einhergehenden Interimsbetriebs weitergeführt werden. Die durchschnittliche Auslastung in 2011 betrug, ausgehend von 140 Betten, 91,76 %. Durch die Belegung freie Heimplätze mit eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen konnte die Auslastung trotz der baulichen Situation auf einem hohen Niveau gehalten werden.

 

Das Bürgerstift St. Michael, welches im Januar 2010 in die RSG eingegliedert wurde, hatte eine durchschnittliche Belegung von 98,31 % bei 100 zur Verfügung stehenden Alten- und Pflegeplätzen. Auch beim Bürgerstift St. Michael standen freie Heimplätze als eingestreute Kurzeitpflegeplätze zur Verfügung. Die Zusammenführung der beiden Alten- und Pflegeheime hat sich bereits durch Nutzung von Synergien als positiv herausgestellt.

 

Neben den Einrichtungen Bürgerheim Kumpfmühl und Bürgerstift St. Michael betreibt die Gesellschaft seit Juli 2011 das Pflegeheim Georg-Hegenauer mit 17 Bewohnerplätzen als Außenstelle des Bürgerheims Kumpfmühl. Während der Bettenreduzierung des Bürgerheimes kann somit ein Personalabbau kompensiert und Bewohner können, wenn erforderlich, umverlegt werden. Die durchschnittliche Auslastung des Pflegeheim Georg-Hegenauer für 2011 betrug 90,35 %. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist eine Spezialisierung des Pflegeheims Georg-Hegenauer aus wirtschaftlichen Gründen nicht ausgeschlossen.

 

3.              Jahresabschluss

 

Der Jahresabschluss der RSG, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, liegt als Anlage 2 bei.

 

Das Jahresergebnis der RSG ist mit einem Jahresfehlbetrag von 558 TEUR um 314 TEUR besser ausgefallen als geplant (Plan: -999 TEUR). Dies lag am Ergebnis des Bürgerheim Kumpfmühl, das mit einem Jahresfehlbetrag von 473 TEUR um 408 TEUR positiv gegenüber dem Plan abwich (Plan: 881 TEUR). Von diesem Jahresfehlbetrag entfielen 62 TEUR auf das als Außenstelle des Bürgerheim Kumpfmühl geführte Pflegeheim Georg-Hegenauer. Das Ergebnis des Bürgerstift St. Michael ist mit einem Jahresfehlbetrag von 211 TEUR um 92 TEUR schlechter ausgefallen als geplant (Plan: 118 TEUR).

 

Die Gesamterträge der Gesellschaft lagen im Berichtsjahr bei 8.734 TEUR. Die Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen in Höhe von 4.325 TEUR stellen 49,52% der Gesamteinnahmen dar. Der Aufwand für Personal erreicht in 2011 einen Anteil von 71,87% am Gesamtaufwand. Dies stellt eine Verbesserung dieser Größe gegenüber dem Vorjahr um 0,26% dar.

 

Der Kostendeckungsgrad der RSG, die bis 2005 als Regiebetrieb der Stadt Regensburg geführt wurde, seit Anfang 2010 die zwei Häuser Bürgerheim Kumpfmühl und Bürgerstift St. Michael betreibt und seit Juli 2011 das Pflegeheim Georg-Hegenauer betreibt, entwickelte sich wie in der folgenden Abbildung dargestellt.

 

 

 

Die Entwicklung des Eigenkapitals in 2011 ist geprägt von der Baumaßnahme des Ersatzneubaus Bürgerheim Kumpfmühl. Der nachstehend dargestellte deutliche Anstieg resultiert aus einer Kapitaleinlage der Stadt Regensburg für diese Baumaßnahme in Höhe von 3,5 Mio EUR.

 

 

 

Diese Kapitalmaßnahme wirkt sich ebenfalls positiv auf die Eigenkapitalquote der RSG aus. Wie die nachfolgende Grafik zeigt, hat sich die Eigenkapitalquote im Gegensatz zum Vorjahr um rd. 5,1%-Punkte erhöht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1:               Lagebericht

Anlage 2:               Jahresabschluss der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1.      Vom Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH wird Kenntnis genommen.

2.      Der Vertreter der Stadt Regensburg wird bevollmächtigt, in der Gesellschafterver­sammlung der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 RSG Anlage JA 26.07.12 (1494 KB)