Sachverhalt: Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralisitk hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Dem Sportausschuss obliegt die Beratung des Einzelplans 5 – UA 5531/00 bis UA 5611/00. Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf - Auszug - des Investitions-programms 2012 bis 2016, bestehend aus der Aufstellung sämtlicher Maßnahmen „Querformat“ und aus den Zusammenfassungen. - der Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2012 bis 2016 insgesamt einschl. der Erläuterung jeder Maßnahme „Hochformat“ wurde bereits gesondert versandt. -
Anlagen:
1 Verwaltungsentwurf: Auszug aus dem Investitionsprogramm 2012 bis 2016
Der Ausschuss empfiehlt :
Der Sportausschuss empfiehlt dem Verwaltungs- und Finanzausschuss und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms im Einzelplan 5 - UA 5531/00 bis UA 5611/00 - enthaltenen Maßnahmen einschl. den Änderungen und den Empfehlungen in der Beratung in das Investitionsprogramm 2012 - 2016 aufzunehmen.
Anlagen:
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