Vorlage - VO/12/8025/50  

 
 
Betreff: Haushaltsjahr 2013;
1. Antrag der Diakonie Regensburg e.V. auf Verlängerung der Laufzeit der seit dem 01.01.2012 gültigen Delegationsvereinbarung über die Übertragung der Schuldnerberatung i. R. des SGB II, sowie des SGB XII und Gewährung eines Zuschusses für die bestehende Schuldnerberatungsstelle für das Haushaltsjahr 2013
2. Antrag der Diakonie Regensburg e.V. und des Caritasverbandes Regensburg e.V. auf Förderung einer weiteren Fachkraftstelle für die Schuldner- und Insolvenzberatung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Entscheidung
19.09.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

1. Im Bereich der Stadt Regensburg unterhält das Diakonische Werk Regensburg e.V. seit dem 01.03.1988 eine Schuldnerberatungsstelle.

 

Schuldnerberatung war eine Form der persönlichen Hilfe nach § 8 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz. Diese Aufgabe wurde bis 31.12.2004 an das Diakonische Werk delegiert.

Seit der Aufhebung des Bundessozialhilfegesetzes mit Wirkung vom 01.01.2005 erhält der hilfebedürftige Personenkreis Leistungen nach den neuen Sozialleistungsgesetzen Sozialgesetzbuch II (SGB II) und Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).

Leistungen der Schuldnerberatung werden jetzt nach §§ 6 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. 16 a SGB II und nach § 11 Abs. 5 SGB XII erbracht.

Schuldnerberatung ist somit weiterhin eine Einrichtung bzw. Aufgabe der Städte und Landkreise.

 

Wird die Leistung (hier Schuldnerberatung) von einem Träger der freien Wohlfahrtspflege erbracht, sollen die kommunalen Träger von der Durchführung eigener Maßnahmen absehen (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 SGB I i.V.m. §§ 17 Abs. 1 SGB II und 11 Abs. 5 SGB XII) und angemessene Kosten für die Beratung (hier: Schuldnerberatung) übernehmen (§ 17 Abs 2 Nr. 2 SGB II und § 11 Abs. 5 Satz 3 und 4 SGB XII).

 

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten hat daher in seiner Sitzung am 04.10.2011 beschlossen, die Aufgabe der Schuldner-beratung bis zum 31.12.2012 an das Diakonische Werk Regensburg zu delegieren. An der Finanzierung der Schuldnerberatungsstelle beteiligt sich nach der derzeit gültigen Delegationsvereinbarung das Diakonische Werk als Träger mit einem Eigenanteil in Höhe von 10 v.H. der Gesamtkosten.

Der Anteil der städtischen Klientel beträgt ca. 70%. In dieser Höhe wird der sich nach Abzug der Eigenleistung ergebende Betrag an Personal- und Sachkosten jährlich bezuschusst. Da 30% der Klienten aus dem Landkreisgebiet kommen, übernimmt der Landkreis Regensburg 30% der Kosten. Der endgültige Zuschussbetrag entspricht dem prozentualen Anteil der Klienten aus dem Stadtgebiet Regensburg an der Gesamtzahl der von der Schuldner-beratungsstelle im jeweiligen Haushaltsjahr betreuten Klienten und wird nach Vorlage des Verwendungsnachweises ermittelt.

 

Mit Schreiben vom 24.02.2012 hat das Diakonische Werk die Verlängerung der bestehenden Delegationsvereinbarung bei gleichen Konditionen beantragt.

Die Verwaltung schlägt den Abschluss einer Delegationsvereinbarung über die Übertragung der Aufgabe der Schuldnerberatung im Rahmen des SGB II, sowie des SGB XII mit dem Diakonischen Werk Regensburg e.V. vor. Die Delegationsvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2016.

 

Aufgrund des vom Diakonischen Werk Regensburg e.V. vorgelegten Finanzierungsplanes errechnet sich für das Haushaltsjahr 2013 ein Zuschuss in Höhe von 57 350.--€. Der endgültige Zuschussbetrag entspricht dem prozen-tualen Anteil der Klienten aus dem Stadtgebiet Regensburg an der Gesamtzahl der von der Schuldnerberatungsstelle im jeweiligen Haushaltsjahr betreuten Klienten und wird nach der Vorlage des Verwendungsnachweises ermittelt.

Aus den statistischen Überblicken über die Anzahl der Klienten der Schuldnerberatungsstelle ergibt sich für das Jahr 2011 ein Klientenanteil aus dem Stadtgebiet Regensburg von 75%. 25% der Klienten kamen aus dem Landkreis Regensburg.

Von der Gesamtzahl der für Klienten aus dem Stadtgebiet geleisteten Arbeits- stunden entfielen rd. 50% auf Bezieher von Leistungen nach dem SGB II.

Die Verwaltung schlägt vor, der Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werkes Regensburg e.V. für das Haushaltsjahr 2013 einen Zuschuss in Höhe von 57 350.--€ zu gewähren.

 

2. Mit Schreiben vom 08.03.2012 haben das Diakonische Werk Regensburg e.V. und der Caritasverband für die Diözese Regensburg die Förderung einer weiteren Fachkraftstelle für die Schuldner- und Insolvenzberatung beantragt.

Geplant ist hierbei das Angebot um eine Vollzeitstelle jeweils hälftig in Trägerschaft der Diakonie und des Caritasverbandes in Ergänzung zum bisherigen Angebot auszubauen. Diese zusätzliche Fachkraft soll sowohl Schuldner- als auch Insolvenzberatung durchführen.

Die Stadtverwaltung erarbeitet derzeit auf der Grundlage des „Berichts zur sozialen Lage in Regensburg“ mit externen Institutionen und Interessenvertretern einen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Armut und Armutsgefährdung. In der Arbeitsgruppe 4 „Wirtschaftliche Lage und Soziales“ stellt die Erweiterung der Schuldner- und Insolvenzberatung einen Punkt mit sehr hoher Priorität dar, der kurzfristig (Realisierung in den nächsten drei Jahren) umgesetzt werden soll. Es ist damit zu rechnen, dass sich als Konsequenz des Maßnahmenkatalogs ergibt, dass die Schuldnerberatung um die Insolvenzberatung erweitert werden muss. Insgesamt wird eine Aufstockung des bestehenden Personals nötig sein.

Außerdem besteht nach Mitteilung des Bayer. Städtetages der Wunsch der kommunalen Spitzenverbände nach einer Übertragung der Insolvenzberatung gegen vollen Kostenausgleich durch den Freistaat Bayern. Dadurch soll eine sinnvolle einheitliche Sachbearbeitung von Schuldner- und Insolvenzberatung ermöglicht und gleichzeitig die derzeit von den Mitgliedsstädten immer wieder beanstandete Quersubventionierung staatlicher Aufgaben durch die Kommunen abgestellt werden.

Sollte diese Übertragung erfolgen, kann die Stadt Regensburg nur noch mit einem Kooperationspartner zusammenarbeiten, der auch Insolvenzberatung durchführt.

Durch die Ausweitung der Schuldner- und Insolvenzberatung um eine Vollzeit-stelle können auch die Wartezeiten auf einen Beratungstermin wesentlich verkürzt werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, der Ausweitung der bestehenden Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werkes Regensburg e. V. um eine Fachkraftstelle, die Schuldner- und Insolvenzberatung durchführt, zuzustimmen. Träger dieser zusätzlichen Stelle sind das Diakonische Werk Regensburg e.V. und der Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. je zur Hälfte.

 

Laut Finanzierungsplan der Träger belaufen sich die Personal- und Sachkosten insgesamt auf 81 000.--€. Nach Abzug der Einnahmen aus der Insolvenz-beratung, sowie des Eigenanteils der Diakonie errechnet sich ein Defizit in Höhe von 74 540.--€. Darin enthalten sind auch die Personalkosten für eine 0,25 Stelle für eine Verwaltungskraft. Die Träger haben beantragt, diese Stelle beim Caritasverband zu schaffen, da im Rahmen der Förderung der bestehenden Schuldnerberatungsstelle beim Diakonischen Werk bereits eine 0,5 Stelle für eine Verwaltungskraft gefördert wird. Außerdem hat der Caritasverband beantragt, dass für seinen Anteil an den Kosten der Stelle von der Erhebung eines 10%-igen Eigenanteils abgesehen wird, da der Caritasverband bereits eine Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle unterhält und bisher keine Förderung durch die Stadt Regensburg erhalten hat. Im Gegenzug sicherte der Caritasverband zu, die bisherige Stelle Schuldner/Insolvenzberatung im vollen Umfang weiter aufrecht zu erhalten.

Nach Ansicht der Verwaltung kann beiden Anträgen zugestimmt werden. Dadurch errechnet sich für die beiden Träger eine unterschiedliche Höhe der Förderung.

Die Verwaltung schlägt vor, die weitere Fachkraftstelle für die Schuldner- und Insolvenzberatung im Haushaltsjahr 2013 wie folgt zu fördern:

Ø      Dem Diakonischen Werk Regensburg e.V. wird ein Zuschuss in Höhe von 29 690.--€ gewährt.

Ø      Dem Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. wird ein Zuschuss in Höhe von 44 850.--€ gewährt.

Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung obliegt den Maßnahmeträgern. Eventuell auftretende Finanzierungslücken sind durch die Erhöhung der Eigenleistung zu schließen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Trägern eine Delegationsvereinbarung mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2016 abzuschließen, in der die Fördermodalitäten im Einzelnen festgelegt werden.

 

 

 

 

 

 


 

Die bestehende Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werkes Regensburg e.V. wird ausgeweitet. Ab dem Jahr 2013 wird neben der bereits bestehenden Fachkraftstelle beim Diakonischen Werk Regensburg e.V. eine zusätzliche Fachkraftstelle, die Schuldner- und Insolvenzberatung durchführt, gefördert. Träger dieser zusätzlichen Stelle sind das Diakonische Werk Regensburg e.V. und der Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. je zur Hälfte.

Die Stadt Regensburg fördert die Schuldner- und Insolvenzberatung ab dem Jahr 2013 wie folgt:

 

1.     Der Verlängerung der seit dem 01.01.2012 gültigen Delegationsvereinbarung über die Übertragung der Aufgabe der Schuldnerberatung im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), sowie im Rahmen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird zugestimmt. Die Delegationsvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2016. Dem Diakonischen Werk Regensburg e.V. wird für die bestehende Schuldnerberatungsstelle für das Haushaltsjahr 2013 ein Zuschuss in Höhe von 57 350.--€ gewährt.

2.     Eine weitere Fachkraftstelle für die Schuldner- und Insolvenzberatung wird im Haushaltsjahr 2013 wie folgt gefördert:

Ø      Dem Diakonischen Werk Regensburg e.V. wird ein Zuschuss in Höhe von 29690.--€ gewährt.

Ø      Dem Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. wird ein Zuschuss in Höhe von 44 850.--€ gewährt.

Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung obliegt den Maßnahmeträgern.

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Trägern eine Delegationsvereinbarung mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2016 abzuschließen, in der die Fördermodalitäten im Einzelnen festgelegt werden.

 

 

 

 


 

Anlagen: