Vorlage - VO/12/8048/55  

 
 
Betreff: Weiterführung von Maßnahmen der Jugendsozialarbeit
Kontaktstelle für Jugend und Arbeit mit Kompetenzagentur
ESF 2007-2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Amt für kommunale Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
04.10.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
18.10.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Vorberatung
25.10.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                         

Sachverhalt:             

 

Die berufliche Eingliederung in den ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt von besonders benachteiligten und beeinträchtigten erwerbsfähigen jungen Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Diese jungen Menschen brauchen individuelle Hilfen in Form von Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, um sie nachhaltig in den Ausbildungsmarkt und Arbeitsmarkt zu integrieren. Aus diesem Grund führt die Stadt Regensburg seit 1978 federführend durch das Amt für kommunale Jugendarbeit

Maßnahmen und Projekte nach § 13 SGB VIII durch.

 

Mit der Arbeitsmarktreform 2012 wurden zum 01.04.2012 neue Instrumentarien geschaffen, um diesen jungen Menschen über die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III den Weg ins Berufsleben zu ermöglichen.

 

Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte, arbeitssuchende und arbeitslose Jugendliche können durch die Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt oder durch die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen unterstützen. Für die Aktivierung von arbeitslosen Jugendlichen, deren berufliche Eingliederung aufgrund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen, insbesondere auf Grund der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit, besonders erschwert ist, sollen Maßnahmen gefördert werden, die nach inhaltlicher Ausgestaltung und Dauer den erhöhten Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf der Arbeitslosen berücksichtigen.

 

Nach dem 5. Kapitel des SGB III der Arbeitsförderung müssen Träger der Jugendhilfe, die Aktivierungsmaßnahmen nach § 45 SGB III durchführen, durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle zugelassen werden. Sobald die Trägerzulassung nach § 178 SGB III und die Maßnahmenzulassung nach § 179 SGB II vorliegen, können sie Maßnahmen anbieten.

 

Die Stadt Regensburg wird für die beschriebenen Zielgruppen Maßnahmen dieser Art anbieten. Die Trägerzulassung liegt bereits vor. Die Zulassung der Maßnahmen wird derzeit beim Jobcenter der Stadt Regensburg und der Agentur für Arbeit geprüft.

 

Bei der Zielgruppe handelt es sich um besonders sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen im Alter zwischen 18 24 Jahre, die arbeitslos sind und von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen bzw. bedroht sind. Sie sind mehr oder minder durch ihre individuelle Perspektivlosigkeit gekennzeichnet. Weitere typische Merkmale sind u.a.:

 

·      die häufig durchschnittliche bis weit unterdurchschnittliche Schulbildung

·      Jugendliche mit komplexen psychischen Problemen

·      mangelndes Sozialverhalten im Vergleich zu Gleichaltrigen

·      Herkunftsfamilien, in denen oft Gewalt und Alkoholmissbrauch vorherrschen

·      die eigene Suchtabhängigkeit und Drogenprobleme

·      die Unfähigkeit, kontinuierliche Ziele, Aufgaben und Pflichten in den verschiedenen Lebensbereichen zu verfolgen

·      ausländische Jugendliche und junge Aussiedler mit kulturellen Integrationsproblemen

·      Jugendliche mit Schuldenproblematik

·      straffällige Jugendliche

 

Zur möglichen Zielgruppe gehören u.a.:

·         Arbeitslose junge Menschen, weiblich und männlich

·         Ausbildungsabbrecher/innen und Maßnahmenabbrecher/innen

·         Ausbildungssuchende

·         Arbeitssuchende mit und ohne Berufsabschluss

·         alle Schularten mit und ohne Abschluss (Förderschüler/innen, Hauptschüler/innen, Realschüler/innen, Fach-/Abiturientinnen)

·         Beruflich Orientierungslose

·         Migranten

·         Junge Menschen mit psychischen Problemen

 

Die Bandbreite der Vermittlungshemmnisse erstreckt sich von

·         fehlender Selbsteinschätzung und beruflicher Orientierungslosigkeit trotz beruflicher Vorerfahrung

·         Ausbildungsabbrüche aus unterschiedlichsten Gründen (betriebliche, persönliche, berufswahlbezogene, schulische Gründe)

·         eingeschränkter Mobilität und Flexibilität

·         fehlender Konfliktfähigkeit

·         über physische, psychische Probleme und Erkrankungen, Sucht, Delinquenz

·         bis hin zu traumatischen Erlebnissen in der Vorgeschichte (Mobbingerlebnisse in der Ausbildung, Opfer sexueller Gewalttaten)

 

Die Erfahrung aus den letzten Jahren zeigt, dass inzwischen zunehmend junge Menschen mit psychischen Problemen der Maßnahme zugewiesen werden.

 

Die Teilnahme in unseren Maßnahmen wird für unsere Zielgruppe erst möglich, wenn erfahrene Fachkräfte zur Anleitung zur Verfügung stehen. Zusätzlich ist es notwendig, dass Fachkräfte der Jugendsozialarbeit beratend und begleitend unterstützen.

 

Die Stadt Regensburg wird folgende Maßnahmen anbieten:

 

Maßnahme Aktivierung „Arbeiten und Lernen“ (vormals „Beschäftigen-Qualifizieren-Ausbilden“)

 

Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

§ 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III (früher § 46 SGB III) Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt;

 

Die Maßnahme ist konzipiert für junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, arbeitssuchend, arbeitslos oder ausbildungssuchend sind, und deren berufliche Eingliederung mittels Aktivierungshilfen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt notwendig ist. Dabei sollen neben der Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, die Teilnehmer/innen in ihrer Persönlichkeit stabilisiert werden, um eine berufliche Integration zu ermöglichen.

 

Ziel der Maßnahme ist die stabile und dauerhafte berufliche Integration am ersten Arbeitsmarkt durch Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, um jungen Menschen ein selbstbestimmtes und selbständiges Leben zu ermöglichen.

 

Die Jugendlichen aus dem Stadt- und dem Landkreis Regensburg werden in städtischen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen (Träger der freien Wohlfahrtpflege) in der Regel in Vollzeit eingesetzt. Das Entgelt für die Mitarbeiter (Anleiter, etc.) in den Einsatzstellen trägt der jeweilige Arbeitgeber. Das Entgelt der Jugendlichen wird durch die Stadt Regensburg finanziert.

 

r die Durchführung des Projektes „Arbeiten und Lernen“ steht folgendes Personal

zur Verfügung:

·        2 hauptamtliche Dipl. Sozialpädagogen mit insgesamt 58 Wochenstunden

·        Honorarkräfte für spezielle Angebote

 

Die Kosten für die Aktivierungsmaßnahme „Arbeiten und Lernen“ der Stadt Regensburg sollen durch § 45 SGB III finanziert werden. Die Maßnahme wird mit 15 Teilnehmerplätzen beantragt. Die Finanzierung soll durch den Aktivierungsgutschein über den Kostensatz pro Teilnehmerplatz/pro Monat in Höhe von 589,74 Euro erfolgen.

 

Maßnahme „Aktivierung Arbeitsgelegenheit“  (vorm.  AGH und Mehraufwand)

 

Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

§ 45 Abs. 1 Nr. 2 SGB III (früher § 46 SGB III) Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen

 

Die Maßnahme ist für junge Menschen zwischen 18 25 Jahre, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, Arbeitssuchende, Arbeitslose und Ausbildungssuchende, deren berufliche Eingliederung und die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt notwendig sind. Dabei sollen neben der Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, die Teilnehmer/innen in ihrer Persönlichkeit stabilisiert werden, um eine Aufnahme in ein

Beschäftigungsverhältnis zu ermöglichen.

 

Die Teilnehmer der Maßnahme werden durch Fachkräfte betreut. Das Jobcenter stellt den Kontakt zwischen den jungen Menschen und zu den Mitarbeiter/innen der Kontaktstelle her. Die Teilnehmer/innen werden durch pädagogische Fachkräfte der Kontaktstelle auf dem Weg in das Berufsleben unterstützt. Je nach individueller Leistungsfähigkeit des/der Teilnehmers/in werden entsprechende Schritte und Unterstützungsleistungen angeboten.

 

Die Zielgruppe wird durch das Jobcenter Stadt Regensburg ausgewählt und bekommt die Maßnahme bei der Kontaktstelle angeboten. Die Aktivierungshilfe kann in Kombination mit einer Arbeitsgelegenheit durchgeführt werden, der genaue Ablauf wird mit in Absprache mit dem Jobcenter geklärt.

 

Die Teilnahme an dieser Maßnahme wirdr unsere Zielgruppe erst möglich, wenn erfahrene Fachkräfte der Jugendsozialarbeit beratend und begleitend unterstützen. Die sozialpädagogische Betreuung, berufliche Orientierung und Qualifizierung wird im Rahmen der Maßnahme nach § 45 SGB III ermöglicht.

 

r die Durchführung der Maßnahme steht folgendes Personal zur Verfügung:

·        2 hauptamtliche Dipl. Sozialpädagogen mit insgesamt 42 Wochenstunden

·        Honorarkräfte für spezielle Angebote

 

Die Maßnahme wird mit 12 Teilnehmerplätzen beantragt. Die Finanzierung soll durch den Aktivierungsgutschein über den Kostensatz pro Teilnehmerplatz/ pro Monat in Höhe von 409,61 Euro erfolgen.

 

Maßnahme „Arbeitsgelegenheit“

Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

 

Ziel dieser Maßnahme ist es, jungen erwerbsfähigen Menschen zwischen 18 25 Jahren für deren Erhaltung oder Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit eine Arbeitsgelegenheit anzubieten, die für die Eingliederung in Arbeit erforderlich ist.

 

Die Kontaktstelle bietet die Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II in Kombination mit den Aktivierungshilfen nach § 45 SGB III an. In Einzelfällen können die Teilnehmer auch nur an einer Arbeitsgelegenheit oder in der Aktivierungshilfe teilnehme.

Diese Maßnahme beinhaltet ein integriertes Gesamtpaket aus sozialpädagogisch orientierter Beschäftigungsmaßnahme mit Ausbildung, auch Beratung, Betreuung, Bildung und bedarfsgerechte Stützmaßnahmen.

 

Die Sozialpädagoginnen der Kontaktstelle entscheiden nach dem Erstgespräch gemeinsam mit der zuständigen Arbeitsvermittlerin, ob die Teilnehmer in der „Bunten Werkstatt“ oder in externen Einsatzstellen eingesetzt werden. Ein Wechsel ist in beide Richtungen jederzeit möglich. Durch dieses Vorgehen wird das Finden einer passenden Einsatzstelle weiter vereinfacht und die Arbeitsgelegenheit wird schneller begonnen. Die „Bunte Werkstatt“ - vormals „Fahrrad- und Graffitiprojekt“ ermöglicht junge Menschen mit psychischen Erkrankungen zu beschäftigen. Hierbei müssen geschlechtsspezifische Angebote vorgehalten werden, da der Anteil der jungen Frauen gestiegen ist. Die bisher verrichteten Tätigkeiten und Lernmöglichkeiten bleiben erhalten.

Die Arbeiten werden nur im Rahmen der Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit erledigt.

 

In der „Bunten Werkstatt“ ist ein Schreinermeister für dieses Projekt mit 25 Wochenstunden beschäftigt. Zusätzlich steht eine Hausmeisterin, die gelernte Schneiderin ist, zur Verfügung. Die wöchentliche Arbeitszeit der Teilnehmer darf 30 Stunden nicht überschreiten.

 

Die Kosten für die AGH der Stadt Regensburg sollen gemäß § 16 d SGB II durch eine Maßnahmenpauschale von 75 Euro, durch eine Mehraufwandsentschädigung pro Arbeitsstunde von 1,10 Euro und einem Sockelbetrag von 42,50 Euro jeweils pro Teilnehmer und pro Monat mitfinanziert werden. Beantragt wird ein Teilnehmerkontingent von 12 Plätzen für den Maßnahmenzeitraum von 12 Monaten.

 

Maßnahme  „Holzwerkstatt und Lernen“

 

Die Stadt Regensburg unterhält hierzu in der Kontaktstelle für Jugend und Arbeit eine Schreinerwerkstatt mit vier Ausbildungsplätzen im Schreinerhandwerk zum Schreinergesellen.

 

In der Holzwerkstatt werden praktische Grundkenntnisse des Möbelschreiners vermittelt. Außerdem wird daran gearbeitet, dass die jungen Erwachsenen, die in der Holzwerkstatt eingesetzt werden, deutlich ihre Schulkenntnisse in den Fächern Mathematik und Deutsch verbessern. Die Holzwerkstatt hat das Ziel der konkreten Ausbildung zu Schreinergesellen. Dabei liegt der Fokus auf der Integration in den Arbeitsmarkt. Die Jugendlichen werden von den Fachkräften der Kontaktstelle sozial-pädagogisch betreut.

r die Durchführung des Projektes „Holzwerkstatt und Lernen“ stehen folgende Personalstellen zur Verfügung:

·        1 hauptamtlicher Dipl. Sozialpädagogen - Stelle mit 7,8 Wochenstunden (entspricht 1,95 Std./ Beratungsanteil/pro Woche/pro Jugendlichen laut Zertifizierung)

·        1 hauptamtlicher Schreinermeister in Vollzeit

·        Verwaltungspersonal mit insgesamt 1 Wochenstunde

·        Honorarkräfte für spezielle Angebote

 

Die Maßnahme wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, aus Komplementärmittel des Freistaates Bayern, aus kommunalen Mitteln des Landkreises und der Stadt Regensburg finanziert.

 

Kompetenzagentur

 

Das Amt für kommunale Jugendarbeit führte seit dem 1. September 2003 die Kompetenzagentur als Institution der Beratung und der Organisation von Integrations- und Qualifizierungsverläufen Jugendlicher durch. Diese Einrichtung wird derzeit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie aus Eigenmitteln der Stadt Regensburg finanziert. Gefördert werden die jährlich anfallenden projektbezogenen förderfähigen Personal- und Sachkosten der Kompetenzagentur. Die Förderquote liegt bei 45 %.

 

Die Kompetenzagentur hat den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in den Kooperationsschulen der

Mittelschulen St. Wolfgang, Pestalozzi und Otto-Schwerdt.

 

·         Ziel ist es in den Mittelschulen, in enger Zusammenarbeit mit der Berufsberatung, der Schule (Lehrer/innen, Klassenleitung) und der „Jugendsozialarbeit an Schulen“ die besonders benachteiligten Jugendlichen zu erfassen.

 

·         r die Zielgruppe der arbeitslosen, berufsschulpflichtigen Jugendlichen, die in den Berufsschulen besonders problematisch ist, wurde ein individuelles Beratungsangebot vor Ort in den Berufsschulen installiert.

 

·         Einen Grundzug der Arbeit stellt die aufsuchende Arbeit vor Ort in den Schulen und in den Jugendzentren dar. Durch niederschwellige Angebote vor Ort kann die Hemmschwelle in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur überwunden werden.

 

·         Entscheidend für die Nachhaltigkeit von Maßnahmeerfolgen ist die Nachbetreuung, auch hier wird die Kompetenzagentur tätig.

 

Zielgruppe sind besonders benachteiligte Jugendliche zwischen 15 und unter 25 Jahre. Außerdem Jugendliche ohne Berufsausbildung, die wegen besonderer persönlicher Merkmale vorhandene Angebote zur beruflichen Eingliederung nicht, noch nicht, oder nicht mehr in Anspruch nehmen.

 

Die Kompetenzagentur hat bei den Kooperationspartnern, der Arbeitsagentur Regensburg, dem Jobcenter Stadt Regensburg, beim Jugendmigrationsdienst, den Beruflichen Schulen I, II und III, den Mittelschulen St. Wolfgang, Pestalozzi und Otto-Schwerdt für die Belange dieser Zielgruppe eine vernetzende Funktion und ist als neutrale Stelle absolut anerkannt.

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahmen und Projekte der Jugendsozialarbeit in der städtischen Einrichtungen, Kontaktstelle für Jugend und Arbeit und Kompetenzagentur, für die Dauer der staatlichen Förderung weiterzuführen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 569.498,10 Euro. r die Weiterführung der Einrichtungen ist eine Eigenbeteiligung der Stadt Regensburg für den projektbezogenen Aufwand von höchstens 120.000 Euro pro Maßnahmenjahr auszuweisen.

 

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Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Maßnahmen der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII der städtischen Einrichtungen, Kontaktstelle für Jugend und Arbeit und Kompetenzagentur, werden für die Dauer der staatlichen Förderung weitergeführt.

 

Die Einrichtungen dürfen eine Eigenbeteiligung der Stadt Regensburg für projektbezogenen Aufwand von 120.000 Euro pro Maßnahmenjahr nicht überschreiten.

 

 

 


 

Anlage: Finanzübersicht 2012/2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Finanzierung Kontaktstelle - 2012_2013 JHA (40 KB)