Sachverhalt:
In der Anlage wird die jährliche Auflistung der freiwilligen Leistungen (Zuschüsse) im Haushaltsjahr 2013 an die freie Kulturarbeit vorgelegt. Ergänzende Unterlagen werden als Anlage beigefügt. Die Veröffentlichung ist nicht zulässig. Der Kulturausschuss empfiehlt dem Verwaltungs- und Finanzausschuss und dem Stadtrat, für Träger der freien Kulturarbeit im Haushaltsjahr 2013 Zuschüsse entsprechend den beigefügten Listen in den Haushaltsplan einzusetzen.
Die Aufnahme in den Haushaltsplan 2013 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Stadtrat wird voraussichtlich im Juli 2013 über die Freigabe im Einzelfall entscheiden.
Anlagen:
A: Liste vertragliche Verpflichtungen B: Liste institutionelle Förderungen C: Liste Projektförderungen
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