Vorlage - VO/12/8063/66  

 
 
Betreff: Gesamtfortschreibung Landesentwicklungsprogramm 2012;
hierzu auch: Antrag der ödp-Stadtratsfraktion vom 1. August 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
25.09.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2012 den Entwurf der Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP-E) beschlossen. Gemäß § 10 Abs. 1 ROG sind die Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Aufstellung des LEPs zu beteiligen. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat deshalb den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 21. September 2012 zum LEP-E einschließlich des Umweltberichts Stellung zu nehmen.

 

Die insbesondere auch vom Bayerischen Städtetag geforderte Verlängerung der kurzen Frist wurde vom Ministerium mit der Begründung abgelehnt, dass das LEP noch in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen werden soll. Allerdings wurde schriftlich zugesagt, dass Stellungnahmen, die während der Auswertung des Anhörungsverfahrens nach Fristablauf eingehen, noch soweit als möglich berücksichtigt werden.

 

Das LEP soll eine neue Struktur erhalten. Es wird nicht mehr in einen überfachlichen Teil A und einen fachlichen Teil B unterschieden. Den Festlegungen ist ein Leitbild zur räumlichen Entwicklung Bayerns (Bayern 2025) vorangestellt. Darüber hinaus sind die Ziele einheitlich in „Ist-Form“ und die Grundsätze in „Soll-Form“ formuliert. Die Inhalte des LEPs wurden erheblich gestrafft. Die Festlegungen sollen im Einzelnen noch stärker auf die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen für die räumliche Entwicklung Bayerns abstellen, nämlich

- den demographischen Wandel,

- den Klimawandel einschließlich des Umbaus der Energieversorgung und

- den verstärkten räumlichen internationalen Wettbewerb.

 

hrend der Erarbeitung dieser Stellungnahme ist bei der Verwaltung der Antrag der ÖDP-Stadtratsfraktion eingegangen. Im Hinblick auf die Abgabefrist wird im Anschluss an die Vorschläge der Verwaltung noch auf die Vorschläge des ÖDP-Antrags eingegangen, soweit nicht bereits durch allgemeine oder spezielle Bewertungen der Verwaltung erledigt.

 

 

Änderungsvorschläge und Anmerkungen der Stadt Regensburg zum LEP-E

 

Die allgemeinen Zielsetzungen der Kürzung, Deregulierung, Entbürokratisierung und Kommunalisierung werden grundsätzlich begrüßt. Es werden im Sinne einer Deregulierung Ziele in Grundsätze überführt und in ihrer Verbindlichkeit relativiert. Die damit verbundene Stärkung der kommunalen Planungshoheit wird zwar als Vertrauensbeweis für das verantwortungsvolle kommunale Handeln positiv vermerkt, allerdings verliert das LEP als raumordnerisches Steuerungsinstrument dadurch an Bedeutung und Verbindlichkeit.

 

Darüber hinaus muss das LEP für alle Bereiche, die die räumliche Entwicklung in Bayern beeinflussen, auch bei hinreichender fachspezifischer Regelung, wenigstens schlagwortartig die wesentlichen mittelfristigen Zielvorgaben zum Ausdruck bringen (u.a. Jugendhilfe, Bildung, Kultur, Sport). Hierzu fehlen Aussagen im LEP-E, eine entsprechende Ergänzung wird gefordert.

 

Es ist grundsätzlich zu diskutieren, ob Regelungen, die entscheidende Herausforderungen der Zukunft (demographischer Wandel, Klimawandel etc.) betreffen, nicht als der Abwägung unterliegende Grundsätze, sondern als bestimmende Ziele formuliert werden. Für beides gibt es stichhaltige Begründungen. Die jetzt gefundene Lösung kann akzeptiert werden, wenn sichergestellt wird, dass die „Soll Formulierung“ eine klare Priorität festlegt, die nur dann einer Abwägung zugänglich ist, wenn andere Aspekte mit gleicher Zielhierarchiestufe tangiert sind.

 

 

 

 

zu 1:              Grundlagen und Herausforderungen der räumlichen Entwicklung und Ordnung Bayerns (LEP-E, S. 8 ff)

 

Die Hervorhebung der wichtigsten zukünftigen Handlungsbereiche „Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit“, „Demographischer Wandel“, „Klimawandel“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ in einem einführenden ersten Kapitel wird begrüßt. Allerdings reicht es nicht, die zukünftigen Herausforderungen zu benennen, sondern es müssen entsprechende perspektivisch-planerische Lösungsansätze vorgeschlagen und entsprechende Instrumente, zum Beispiel der Innenentwicklung (Bauflächenmanagement etc.), deutlich benannt werden.

 

Die Ausrichtung des LEP´s an den Prinzipien der Nachhaltigkeit wird unterstützt. Alle Belange stehen gleichwertig nebeneinander. Allerdings fehlen Aussagen dazu, wie im Konfliktfall die drei Säulen „Ökonomie, Ökologie und soziale Gerechtigkeit“ gegeneinander abgewogen werden sollen. Auch zum Verhältnis der Zielsetzung der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und der Zielsetzung der Nachhaltigkeit fehlen konkrete Hinweise.

 

Darüber hinaus ist die Gender Mainstreaming-Strategie als Grundsatz in das LEP aufzunehmen und entsprechend sind die unterschiedlichen Ansprüche von Männern und Frauen an den Raum explizit zu berücksichtigen: „In Bayern hat sich der Ministerrat in seinen Sitzungen am 23.07.2002 und 01.10.2002 mit der Thematik befasst und beschlossen, dass eine geschlechtersensible Sichtweise als Strategie zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in Bayern weiter gefördert werden soll und bei allen vorschriftengebenden und verwaltenden Maßnahmen der Staatsverwaltung zu beachten ist. (…) Die geschlechtersensible Sichtweise ist also ein präventiver Ansatz, der von allen fachlichen Stellen bei jeder fachlichen Entscheidung zu beachten ist. (…) Sie umfasst damit grundsätzlich alle Lebensbereiche von Frauen und Männern, auf die sich politische Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge erstrecken, also Fragen der Bauleitplanung, der Umweltpolitik und öffentlicher Sicherheitsbelange …“ (Bayer. Staatsministerium des Innern, IZ1-6206-223, 06.10.2003).

 

1.4.3              (LEP-E, S. 16 f): Hier fehlt vollständig ein Hinweis auf die Bedeutung/Aufgaben der Groß- und Mittelstädte und der diese umgebenden Räume außerhalb der Metropolregionen für die Wettbewerbsfähigkeit Bayerns in Deutschland und Europa.

 

 

zu 2: Raumstruktur (LEP-E, S. 19 ff)

 

Die Veränderung und deutliche Verkleinerung des räumlichen Zuschnitts des Verdichtungsraumes Regensburg im Vergleich zum bisherigen LEP ist nicht nachvollziehbar (vgl. Strukturkarte Anlage 3). Es wird vorgeschlagen, alle Kommunen der Arbeitsgemeinschaft Lebens- und Wirtschaftsraum Regensburg in den Verdichtungsraum einzubeziehen. Zu diesen zählen: die Stadt Neutraubling, die Marktgemeinden Bad Abbach, Lappersdorf, Nittendorf und Regenstauf sowie die Gemeinden Barbing, Bernhardswald, Mintraching, Obertraubling, Pentling, Pettendorf, Sinzing, Tegernheim, Wenzenbach und Zeitlarn (vgl. Anlage 4).

 

Es wird angeregt, den Zuschnitt der 18 Planungsregionen des Freistaates Bayern zu  überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Die Planungsregionen wurden zu Beginn der 1970er Jahre gebildet und seither nicht mehr verändert. In der Zwischenzeit haben sich jedoch die räumlich-funktionalen Zusammenhänge und Verflechtungen u. a. durch den Ausbau der verkehrlichen und sonstigen Infrastruktur und der wirtschaftlichen Entwicklung von Städten und Landkreisen teilweise  deutlich verändert.

 

Darüber hinaus wird Wert auf die Feststellung gelegt, dass zentrale Orte wie die Stadt Regensburg nicht nur „zur polyzentrischen Entwicklung Bayerns beitragen“, sondern als Motoren die Entwicklung Bayerns maßgeblich prägen und voranbringen.

 

zu 4: Verkehr (LEP-E, S. 41 ff)

 

Insbesondere im Kapitel „Verkehr“ gehen durch die starke Abstraktion und Kürzung wesentliche Inhalte verloren, so dass das LEP seiner raumwirksamen Steuerungsfunktion nicht gerecht werden kann.

 

4.3.2              Bahnknoten München (LEP-E, S. 43): Dieser Punkt ist zu streichen oder um andere raumbedeutsame Verkehrsprojekte zu ergänzen. Projektziele sollen nach der Änderungsbegründung ausdrücklich keinen Eingang ins LEP finden. Die ausdrückliche und singuläre Anführung des Bahnknotens München widerspricht dieser Festlegung.

 

 

zu 5: Wirtschaft (LEP-E, S. 52 ff)

 

Durch den vollkommenen Verzicht auf Regelungen zu Wirtschaftsstruktur, Arbeitsmarkt, etc. verliert das LEP als Gesamtkonzept erheblich an Steuerungswirkung. Es wird angeregt, für diese Handlungsfelder wenigstens grundsätzliche Aussagen wieder in das LEP aufzunehmen.

 

 

zu 5.2 Einzelhandelsgroßprojekte (LEP-E, S. 53 ff)

 

Anwendungsbereich des Einzelhandelsziels

Nach der Begründung zum neuen Landesentwicklungsprogramm sollen auch Agglomerationen von nicht-großflächigen Einzelhandelsbetrieben in räumlich-funktionalem Zusammenhang berücksichtigt werden. Auch der Werks- und Fabrikverkauf unterfallen dem Einzelhandelsziel. Diese Ergänzungen werden ausdrücklich begrüßt, da damit eine Regelungslücke geschlossen wird.

 

Lage in der Gemeinde

Das neue Zentrale-Orte-System führt bei Sortimenten des Innenstadtbedarfs zu einer deutlichen Zunahme an grundsätzlich geeigneten Zentralen Orten für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten (frühere Kleinzentren sind nun geeignete Standorte). Dies kann sich negativ auf die bisherigen zentralen Orte und die Vitalität ihrer Stadtkerne auswirken. Daher bedarf es zwingend einer strikten Regelung der Zulässigkeit bzw. des Anbindegebots. Insbesondere ist zu ergänzen: „Abweichend sind Ausweisungen in städtebaulichen Randlagen zulässig, wenn … die Gemeinde nachweist, dass geeignete städtebaulich integrierte Standorte aufgrund der topographischen Gegebenheiten nicht vorliegen und nachweislich nicht geschaffen werden können (S. 54, Absatz 5.2.2, letzter Satz). Außerdem muss eine ÖPNV Anbindung gegeben sein.

 

Zulässige Verkaufsflächen

Bei der räumlichen Beurteilungsgrundlage wird für den Innenstadtbedarf der so genannte „Einzelhandelsspezifische Verflechtungsbereich“ neu eingeführt. Das Kriterium der Erreichbarkeit bevorzugt jedoch den Handel in Kleinstädten mit sehr guter Autobahnanbindung. Selbst bei geringer Zentralität erhält man über den Meistbegünstigungsgrundsatz auf Grundlage der Erreichbarkeit, die bei gutem Autobahnanschluss enorm hoch ist, eine übermäßig hohe Kennziffer. Gerade in Ballungsräumen kann die übermäßig hohe fiktive Kaufkraft dazu führen, dass eine Steuerung eingeschränkt oder gar ausgeschlossen wird.

Die neu eingeführte einheitliche Abschöpfungsquote trägt auf der einen Seite zur Übersichtlichkeit des Ziels bei, auf der anderen Seite ist diese Regelung jedoch ggf. zu stark vereinfacht. Die Höhe der Quote sollte noch einmal kritisch hinterfragt werden.

 

 

 

 

zu 7: Freiraumstruktur (LEP-E, S. 65 ff)

 

7.2.1              Schutz des Wassers (LEP-E, S. 69): Der Grundsatz sollte in ein Ziel umgewidmet werden.

 

 

zu 8: Soziale und kulturelle Infrastruktur (LEP-E, S. 73 ff)

 

-        Es wird angeregt, auch auf Ebene des LEP´s zum Thema Kinder- und Familienfreundlichkeit Stellung zu beziehen.

 

-        Es werden keinerlei Aussagen zu Sporteinrichtungen getroffen, mit der Begründung, dass diese Einrichtungen, sofern sie raumbedeutsam sind, unter die zusammenfassenden Festlegungen „soziale Einrichtungen der Daseinsvorsorge“ im Kapitel 8.1 subsumiert werden können. Eine vollständige Streichung des Bereichs „Sport“ aus dem Landesentwicklungsprogramm wird kritisch beurteilt. Es wird vorgeschlagen, zumindest die Ausführungen aus dem Landesentwicklungsprogramm 2006 beizubehalten bzw. zumindest schlaglichtartig bayernweite Entwicklungsziele zu benennen.

 

 

Antrag der ÖDP zum LEP-E 2012

 

Die ÖDP beantragt, mehrere im LEP-E als Grundsätze formulierte Aussagen in Ziele umzuwandeln. Dazu wird auf die Ausführungen der Verwaltung auf S. 3 der Vorlage verwiesen.

 

Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur auf Landesebene ist für die weitere Entwicklung der Stadt Regensburg von hoher Bedeutung. Aus städtischer Sicht werden daher die verkehrspolitischen Ziele des LEP-E unterstützt.

 

Das Thema „Klimaschutz“ ist im LEP-E ausreichend gewürdigt. Die von der ÖDP geforderte Orientierung an den eher allgemein gehaltenen Empfehlungen des Weltklimarates tragen keine wesentlichen neuen Aspekte in die Diskussion.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Anregungen und Änderungsvorschläge zum LEP in der Sachverhaltsdarstellung werden beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, sie an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als Stellungnahme der Stadt Regensburg weiterzugeben.

 


 

Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag der ÖDP zum LEP-E 2012

Anlage 2: LEP-E vom Stand 22.05.2012

Anlage 3: LEP-E Anhang 2 Strukturkarte

Anlage 4: Umgriff Verdichtungsraum Vorschlag Stadt Regensburg

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 St LEP-E 2012_Antrag ÖDP (340 KB)    
Anlage 2 2 002_LEP-E_5.2012 (266 KB)    
Anlage 3 3 003_Anhang_2_-_Strukturkarte (3236 KB)    
Anlage 4 4 004_Vorschlag Umgriff Verdichtungsraum (258 KB)