Sachverhalt:
Bei den kostenrechnenden Einrichtungen des Amtes für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark und beim allgemeinen Fuhrpark der Stadt sollen im Jahr 2013 mehrere Fahrzeuge und Arbeitsgeräte ersetzt werden.
Durch den permanenten Einsatz sind die Fahrzeuge in ihrer Substanz verschlissen und werden zunehmend reparaturanfällig, so dass längere und häufigere Werkstattaufenthalte nicht zu vermeiden sind. Die daraus resultierenden Ausfallzeiten und die hohen Kosten für die Reparatur von Altfahrzeugen sind im Sinne einer wirtschaftlichen und ressourcenverantwortlichen Betriebsführung nicht tragbar und sollten daher vermieden werden. Die KGSt gibt als Richtwert für Fahrzeuge mit starker Auslastung eine Einsatzdauer von 10 Jahren und bei Bürgersteigkehrmaschinen von 6 Jahren vor. Aufgrund langjähriger Erfahrung legt die Stadt folgende Richtwerte für die Einsatzzeiträume fest:
· 6 Jahre für Kleinkehrmaschinen und Ladekräne für Grüngutfahrzeuge
· 10 Jahre für Fahrzeuge mit starker Auslastung, wie Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t, Müllentsorgungsfahrzeuge und Kombis
· 12 Jahre für Pkws, Großkehrmaschinen, Kleinkommunalfahrzeuge, Lkw mit aufgebauten Ladekränen für die Bauhöfe und Lkw mit Hubsteigern sowie
· 16 Jahre für Schlammsaugfahrzeuge, Unimogs, Radlader, Gabelstapler oder den Spielbus
Bei den zur Beschaffung vorgeschlagenen Fahrzeugen sind diese Werte erreicht bzw. zum Teil bereits überschritten.
Die rechtzeitige Ersatzbeschaffung bietet folgende Vorteile:
· an Altfahrzeugen können kostspielige Reparaturen unterbleiben · die 2-, teilweise bis zu 4-jährige Garantiezeit auf Neufahrzeuge senkt die Unterhaltskosten · verbesserte Motorentechnik reduziert den Kraftstoffverbrauch von Neufahrzeugen · niedrige Grenzwerte beim Schadstoffausstoß von Neufahrzeugen reduzieren die Feinstaub- und Umweltbelastung · die Einsatzbereitschaft wird gesichert; die Dienststellen und kostenrechnenden Einrichtungen können dadurch die übertragenen Aufgaben in vollem Umfang wahrnehmen.
Der Entwurf des Investitionsprogramms 2012 bis 2016 sieht für das Jahr 2013 die Ersatz-beschaffung folgender Fahrzeuge und Geräte vor:
1. Fahrzeuge für kostenrechnende Einrichtungen
Für die Beschaffung des Müllfahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen R-2813 sowie der beiden Kleinkehrmaschinen mit den amtlichen Kennzeichen R-FU 901 und R-FU 902 sind im Haushaltsplan 2012 Verpflichtungsermächtigungen eingestellt. Damit kann die Ausschreibung noch in diesem Jahr erfolgen mit dem Vorteil, dass die drei neuen Fahrzeuge möglichst bald im Jahr 2013 für den Einsatz zur Verfügung stehen.
2. Fahrzeuge für sonstige städtische Einrichtungen
Die Ersatzbeschaffung der Zugmaschine mit dem amtlichen Kennzeichen R–2921 war zwar zunächst erst für das Jahr 2015 geplant. Da jedoch die Instandsetzung des zugehörigen und zwischenzeitlich defekten Böschungsmähgerätes, das beim Tiefbauamt zur Beseitigung des Straßenbegleitgrüns eingesetzt wird, nicht mehr wirtschaftlich ist und ein neues beschafft wird, soll aus Kompatibilitätsgründen die Beschaffung des Geräteträgers vorgezogen werden. Hierfür sind im (2.) Nachtragshaushaltsplan 2012 Verpflichtungsermächtigungen eingestellt. Die Beschaffung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel saldenneutral.
3. Geräte für den Winterdienst
Der Entwurf des Investitionsprogramms 2012 bis 2016 sieht für das Jahr 2014 unter anderem die Ersatzbeschaffung folgender Fahrzeuge und Geräte vor:
4. Fahrzeuge für kostenrechnende Einrichtungen im Jahr 2014
Für die Beschaffung des Müllfahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen R-2814 sowie der Groß- und Kleinkehrmaschine mit den amtlichen Kennzeichen R-2923 und R-FU 903 sind im vorläufigen Entwurf des Haushaltsplanes 2013 Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. Damit könnte die Ausschreibung der drei Fahrzeuge voraussichtlich bereits im Herbst 2013 erfolgen mit dem Vorteil, dass die drei neuen Fahrzeuge möglichst bald im Jahr 2014 zum Einsatz gelangen können.
Alternativ zum Kauf eines Fahrzeugs sind grundsätzlich Leasing und Miete denkbar. Für das Müllfahrzeug und die Kehrmaschinen wurden verwaltungsseitig die Beschaffungsvarianten geprüft, wobei als Ergebnis festzustellen war, dass sowohl Leasing als auch Miete im Vergleich zum Kauf für die Stadt Regensburg wirtschaftlich ungünstiger sind.
5. Fahrzeuge für sonstige städtische Einrichtungen im Jahr 2014
Auch für die Beschaffung der Zugmaschine mit dem amtlichen Kennzeichen R-2922 sowie des zugehörigen Böschungsmähgerätes und des Grüngutanhängers mit dem amtlichen Kennzeichen R-2008 sind im vorläufigen Entwurf des Haushaltsplanes 2013 Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. Damit könnte die Ausschreibung ebenfalls voraussichtlich im Herbst 2013 erfolgen mit dem Vorteil, dass der Mähzug möglichst bald im Jahr 2014 zum Einsatz gelangt. Auch hier gilt, dass die Ersatzbeschaffung der Zugmaschine mit dem amtlichen Kennzeichen R–2922 zunächst erst für das Jahr 2015 geplant war, jedoch die Instandsetzung des zugehörigen, ziemlich maroden Böschungsmähgerätes, das beim Tiefbauamt zur Beseitigung des Straßenbegleitgrüns eingesetzt wird, nicht mehr wirtschaftlich ist und ein neues beschafft wird. Aus Gründen der Kompatibilität soll daher die Beschaffung des Geräteträgers vorgezogen werden. Die Beschaffung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel saldenneutral.
Nachdem die für die genannten Beschaffungen notwendigen Mittel im Entwurf des Investitionsprogramms 2012 – 2016 vorgesehen sind, wird dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vorgeschlagen, die oben genannten Beschaffungsmaßnahmen zu beschließen.
Der Ausschuss beschließt:
Die in der Beschlussvorlage genannten Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen und Geräten werden nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel beschlossen. |
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