Vorlage - VO/12/8087/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 194 - Hochschule für angewandte Wissenschaften - Seybothstraße zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 224 Am Galgenberg
- Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
09.10.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.10.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 05.04.2011 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für den o.g. Bereich beschlossen. Die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Beiträge sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB wurden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen am  27.03.2012 vorgelegt.

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen beschloss daraufhin den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 194 Hochschule für angewandte Wissenschaften - Seybothstraße in der Fassung vom 27.03.2012 einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Dies erfolgte in der Zeit vom 18.04.2012 bis 18.05.2012.


Nachfolgend sind die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zusammengefasst dargestellt und mit den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung für den Stadtrat versehen:

 

Anregungen aus der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 194 Hochschule für angewandte Wissenschaften Seybothstraße:

 

Nr.  1.:

 

Antragsteller:

REWAG Netz GmbH, Greflingerstraße 22, 93055 Regensburg

 

Schreiben vom 25.04.2012

 

Anregungen:

 

1.

Aufgrund der Hinweise des Landesamts für Denkmalpflege zu historischen Wasserleitungen wird befürchtet, dass die Umsetzung der bisher gewählten Ersatz- Leitungstrasse in Frage gestellt ist.

 

2.

Zum Thema „schwasserversorgung“ wird auf die Stellungnahme vom 14.06.2011. verwiesen.

 

Stellungnahme vom 14.06.2011:

 

Aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz entlang der Universitätsstraße oder alternativ entlang der Galgenbergstraße nnen maximal 192 m³/h für Feuerlöschzwecke zur Verfügung gestellt werden über einen Zeitraum von zwei Stunden und unter Einhaltung eines Mindestdrucks von 1,5 bar vorbehaltlich der Einhaltung nachfolgender Rahmenbedingungen:

·         Zum Entnahmezeitpunkt liegen keine Störungen im Netzbetrieb vor,

·         In jedem selbstständigen Netzteil findet zeitgleich keine weitere Löschwasserentnahme statt.

Von o.g. Entnahmemenge in Abzug zu bringen ist der künftige Trinkwasserbedarf der geplanten Hochschultrakte. Weitaus bedeutender jedoch wird der Rückgang der zur Verfügung stehenden Löschwasserentnahmemenge in der Galgenbergstraße ausfallen, resultierend aus einer durch die Hochschulneubauten ggf. veranlassten Stilllegung der Wassertransportleitung DN 200 (Bereich der Südspange zwischen Universitätsstraße und Galgenbergstraße).

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Zu 1.:

Die bestehende Hochdruck-Gasleitung und Wassertransportleitung - derzeit innerhalb des Baufeldes Mathematik/Informatik - soll in den geplanten südlichen Geh- und Radweg entlang der Campusspange verlegt werden. Da diese Verlegung aufgrund der Planung des Umbaus der Galgenbergstraße sowie der weiteren Planung der Campusspange nicht vor 2014 erfolgen kann, soll 2012 vorerst nur die teilweise Spartenumlegung zur Baufeldfreimachung für die Errichtung der Fakultät Mathematik / Informatik erfolgen. Daher wurde vereinbart, dass die exakte Festlegung der Umlegungstrasse sowie die weitere Abstimmung hierzu direkt zwischen der REWAG und dem Staatlichem Bauamt, welches der Baulastträger für die Hochschule ist, erfolgt, sobald die Pläne für den Neubau Mathematik / Informatik vorliegen.

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB hat das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege darauf hingewiesen, dass unter dem Bebauungsplangebiet historische Wasserleitungen verlaufen und sich evtl. Brunnstuben unter den bestehenden Parkplatzanlagen befinden. Entsprechende denkmalpflegerische Hinweise sind bereits in den Hinweisen zur Satzung enthalten. Dem Staatlichen Bauamt ist der Sachverhalt ebenfalls bekannt und es wurde schon Kontakt zum Landesamt für Denkmalpflege bezüglich der arcologischen Untersuchungen für die geplanten Neubauten nördlich und südlich des bestehenden Maschinenbaugebäudes aufgenommen, da diese als erstes im Plangebiet umgesetzt werden. Nach Abschluss dieser Untersuchungen und Vorliegen der Pläne der Gebäude wird die exakte Umlegungstrasse zwischen der REWAG und dem Staatlichen Bauamt festgelegt und das Vorgehen weiter abgestimmt.

In der 2. Phase sollen die Hochdruck-Gasleitung sowie die Wassertransportleitung in den geplanten südlichen Geh- und Radweg entlang der Campusspange verlegt werden um das Baufeld für die Verwaltung und den Fachbereich Architektur freizumachen. Da die Planung und Umsetzung der Campusspange derzeit jedoch noch nicht absehbar ist und auch die Planung zum Ausbau der Galgenbergstraße noch nicht abgeschlossen ist, kann die endgültige Lage der Leitungstrasse erst nach Vorliegen dieser Planungen festgelegt werden. Da beide Planungen von der Stadt Regensburg gemacht werden, wird diese sich zu gegebener Zeit auch um die entsprechenden archäologischen Untersuchungen kümmern und mit der REWAG die endgültige Leitungstrasse unter dem öffentlichen Geh- und Radweg entlang der Campusspange festlegen.

 

Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme

 

 

Zu 2.:

Aufgrund des Schreibens der REWAG vom 25.04.2012 fand am 02.07.2012 eine weitere Besprechung zwischen dem Staatlichen Bauamt, der REWAG und der Stadt Regensburg statt. In Anschluss an die Besprechung wurden der REWAG seitens der Stadt Regensburg und des Staatlichen Bauamtes weitere Angaben geliefert, die es der REWAG ermöglichten, die mögliche bereitzustellende Löschwassermenge zu berechnen.

Daraufhin bestätigte die REWAG mit Schreiben vom 17.08.2012, dass die erforderliche Entnahmemenge zur Verfügung gestellt werden kann, sofern die auf dem FH-Gelände zwischen Universits- und Galgenbergstraße bestehende Wassertransportleitung VW 200 erhalten bleibt, bzw. diese in eine Ersatztrasse umgelegt wurde.

 

In den Hinweisen zur Satzung sind unter den Punkten 19 (Sicherstellung der Löschwasserversorgung und Hydrantenplanung), 20 (Hydrantenabstände) und 21 (Unabhängigkeit der vorherigen Punkte von der Straßenführung) entsprechende Hinweise zur Sicherstellung und Planung der Löschwasserversorgung enthalten.

 

Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme

 

 

Nr.  2.:

 

Antragsteller:

Wasserwirtschaftsamt Regensburg, Postfach 200428, 93053 Regensburg

 

Schreiben vom 16.05.2012

 

Anregungen:

 

1. Niederschlagswasserentsorgungskonzept

Im Zuge der weiteren Planungen / Entwässerungsplanung sollte auch geprüft werden, inwieweit ein Anschluss der notwendigen Straßenentwässerung im Bereich des Einschnitts an den Mischwasserkanal notwendig ist oder Alternativen möglich sind.

 

2. Evtl. Auswirkungen auf Grund-/Schichtwasser

Bei Baumaßnahmen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Lage ggf. geeignet sind in das Schichtwasser einzugreifen (Tiefgarage / Unterkellerung bzw. Einschnitt Campusspange), sind rechtzeitig entsprechende Untersuchungen bezüglich Auswirkungen auf das Schichtgrundwasser sowie ggf. erforderlicher Abhilfemaßnahmen durchzuführen.

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Zu 1.:

Die Planung der öffentlichen Verkehrsfläche für die Campusspange erfolgt durch die Stadt Regensburg. Im Zuge dessen wird die Stadt auch Alternativen zur Niederschlagswasserentsorgung in diesem Bereich untersuchen und mit dem Wasserwirtschaftsamt abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme

 

Zu 2.:

Unter den Hinweisen zur Satzung ist unter dem Punkt 15 enthalten, dass Baugrunduntersuchungen sowie Baugrund- und Gründungsgutachten zu den einzelnen Bauparzellen auch im Hinblick auf Grund-, Schicht- und Hangwasser zu erstellen sind, ebenso wie bauliche Vorkehrungen dazu.

Zudem wurde die Anregung bereits an das Staatliche Bauamt weitergeleitet, welches die Hochbaumaßnahmen durchführen wird, um dies bei Eingriffen von Baukörpern in Form von Tiefgaragen und/oder Unterkellerungen in das Schichtwasser frühzeitig berücksichtigen zu können.

Hinsichtlich der Eingriffe durch die Campusspange erfolgt die Planung durch die Stadt Regensburg. Diese wird im Zuge der Planung der Campusspange die Auswirkungen auf das Schichtgrundwasser untersuchen und ggf. erforderliche Abhilfemaßnahmen ergreifen sowie die eventuell erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis einholen.

 

Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme

 

 

Nr.  3.:

 

Antragsteller:

Deutsche Telekom Technik GmbH, Bajuwarenstraße 4, 93053 Regensburg

 

Schreiben vom 10.05.2012

 

Anregungen:

 

Die Stellungnahme vom 12.05.2011gilt mit folgender Änderung weiter:

 

Vor Tiefbauarbeiten über oder in unmittelbarer Nähe unserer Anlagen ist es erforderlich, dass sich die Bauausführenden vorher vom zuständigen Ressort, Tel: 0781/919447-3279, Fax: 0391/580108490, mailto: TAK-VCS-Offenburg@vivento-cs.de, in die genaue Lage dieser Anlagen einweisen lassen.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Vor Tiefbauarbeiten wird rechtzeitig Kontakt mit dem zuständigen Ressort aufgenommen.

 

Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme

 

 

 

 


 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.              Die bei der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 194 – Hochschule für angewandte Wissenschaften - Seybothstraße werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.

 

2.               Der Bebauungsplan Nr. 194 - Hochschule für angewandte Wissenschaften - Seybothstraße bestehend aus der Planzeichnung vom 27.03.2012 und dem Satzungstext vom 27.03.2012  für den Bereich zwischen der Galgenberg- und der Universitätsstraße südlich der Hochbehälter und des Friedhofs Obere Stadt sowie des Arbeitsamtes und nördlich des Universitätsgeländes wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen.

 

3               Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 194 - Hochschule für angewandte Wissenschaften - Seybothstraße durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.

 


 

Anlagen:

 

BP 194 Planzeichnung

BP 194 Satzungstext

BP 194 Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP 194 Begründung (100 KB)    
Anlage 3 2 BP 194 Satzungstext (118 KB)    
Anlage 2 3 BP 194 Planzeichnung (2155 KB)