Vorlage - VO/12/8092/09  

 
 
Betreff: Katholische Bruderhausstiftung;
Zuwendung an die Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
19.09.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.09.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

 

Die Katholische Bruderhausstiftung hat mit Vertrag vom 30.10.2009 den Betrieb des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael auf die Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH (RSG) übertragen.

 

§ 11 Absatz 1 des Betriebsübertragungsvertrages lautet wie folgt:

„Die Katholische Bruderhausstiftung kann im Rahmen ihres Stiftungszweckes den Betrieb des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael durch Zuwendungen an die RSG unterstützen. Dies erfolgt insbesondere durch den Ausgleich etwaiger Jahresfehlbeträge der Sparte Bürgerstift St. Michael bei der RSG, die hierzu ergänzend zur Gewinn- und Verlust-rechnung im Rahmen des Jahresabschlusses eine Spartenrechnung führt, in der das Bürgerstift St. Michael als eine Sparte ausgewiesen wird...“

 

Gleichzeitig wurde der Stiftungszweck in der Satzung der Katholischen Bruderhausstiftung neu gefasst (§ 2 Absatz 1):

„…Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

1. durch den Ausgleich von Jahresfehlbetragen der RSG, soweit sich diese aus dem Betrieb des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael ergeben, die Katholische Bruderhaus-

stiftung dazu wirtschaftlich in der Lage ist und die RSG selbst ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung dient…“

 

Für das Geschäftsjahr 2011 hat der Aufsichtsrat der RSG in seiner Sitzung am 20.07.2012 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -557.966,71 Euro festgestellt. Darin enthalten ist als außerordentlicher Ertrag der Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2010 aus dem Betrieb des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael durch die Katholische Bruderhausstiftung in Höhe von 125.682,95 Euro. Im Geschäftsjahr 2011 beträgt der anteilige Jahresfehlbetrag des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael -210.557,13 Euro.

 

Die durchschnittliche Belegung des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael lag bei 98,31%. Damit wurde die kalkulierte durchschnittliche Belegung knapp verfehlt. Die Eingliederung des Alten- und Pflegeheimes in die RSG ist dennoch als positiv zu betrachten. Synergien im personellen Bereich werden bereits genutzt. Erste betriebswirtschaftliche Vorteile können beobachtet werden. Ein nachhaltiger betriebswirtschaftlicher Effekt der Zusammenführung der Einrichtungen Bürgerheim Kumpfmühl und Bürgerstift St. Michael wird sich mit der neuen Großküche und Großwäscherei einstellen. Dass die tatsächlichen Personalkosten wegen der Tarifbindung in den Pflegesatzvereinbarungen nicht refinanziert werden können, verhindert weiterhin bessere Jahresergebnisse.

 

Die Voraussetzungen für eine Zuwendung an die RSG zum Ausgleich des Jahresverlustes 2011 der Sparte Bürgerstift St. Michael über -210.557,13 Euro sind erfüllt.

 

 

 

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Die Katholische Bruderhausstiftung unterstützt im Rahmen ihres Stiftungszweckes die Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH und gleicht den Jahresfehlbetrag 2011 aus dem Betrieb des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael in Höhe von -210.557,13 Euro aus.

 

 

 


 

Anlagen: