Sachverhalt:
Anlage: Dienstanweisung für die leistungsorientierte Bezahlung nach § 18 TVöD mit dem Bogen „Leistungsfeststellung“
Die Waisenhausstiftung Stadtamhof beschäftigt ab 01.09.2012 erstmals Personal. Im Zuge dieser Entwicklung ist auch für die leistungsorientierte Bezahlung nach § 18 TVöD eine Regelung zu treffen.
Der beiliegende Entwurf einer Dienstanweisung übernimmt die Grundsätze, die für die Beschäftigten der Katholischen Bruderhausstiftung, Georg-Hegenauer-Stiftung und Stadt Regensburg gelten. Damit wird eine einheitliche und vergleichbare Handhabung der leistungsorientierten Bezahlung im Bereich der Stadt Regensburg mit der Stiftungsverwaltung gewährleistet.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Die Grundsätze der leistungsorientierten Bezahlung für die Tarifbeschäftigten der Waisenhausstiftung Stadtamhof werden so beschlossen wie im beiliegenden Entwurf einer Dienstanweisung dargestellt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Dienstanweisung zu erlassen.
Anlagen:
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