Sachverhalt:
I. Beiliegend werden der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2011 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung vorgelegt.
Die Jahresrechnung 2011 zeigt folgendes Ergebnis:
II. Die zu genehmigenden Mehrausgaben i.H.v. 642.192,18 € resultieren aus den höheren Zuschüssen an das Ev. Krankenhaus und das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift. Die zugrunde liegenden Jahresabschlüsse der beiden Einrichtungen wurden in der Sitzung des Stiftungsausschusses vom 11.07.2012 behandelt und beschlossen. Insbesondere das nachvollziehbar gestiegene Defizit des Ev. Krankenhauses wurde dort ausführlich begründet. Der positive Jahresabschluss der Ev. Wohltätigkeitsstiftung, v.a. die hohen Zuführungen zum Vermögenshaushalt (1,46 Mio. €) und der Allgemeinen Rücklage (1,03 Mio. €) zeigen, dass die Leistungen für die Einrichtungen von der Stiftung erbracht werden können. Der Ausschuss beschließt:
1. Der Stiftungsausschuss nimmt von dem Jahresabschluss und dem Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2011 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung Kenntnis.
2. Die Mehrausgaben für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift und das Ev. Krankenhaus i.H.v. von insg. 642.129,18 € werden gem. Art. 66 GO genehmigt. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.
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