Vorlage - VO/12/8119/61  

 
 
Betreff: Museum der bayerischen Geschichte
Auslobung eines Realisierungswettbewerbes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
23.10.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

 

Ausgangslage und Abstimmungsprozess

 

Gemäß der Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern wird ein offener, einphasiger Realisierungswettbewerb nach den Richtlinien für die Durchführung von Wettbewerben (RPW 2008) durchgeführt. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Bauwerksplanung für ein Museumsgeude. Auslober ist der Freistaat Bayern. An der Vorbereitung des Teils A der Auslobung hat die Bayerische Architektenkammer beratend mitgewirkt.

 

Die Auslobung wurde vom staatlichen Bauamt Regensburg erstellt. Die Wettbewerbsorganisation und die Vorprüfung übernimmt das Architekturbüro Pfab/ Rothmeier aus Regensburg. Im Rahmen der Bearbeitung der Auslobung fand zwischen der Stadtverwaltung und dem staatlichen Bauamt ein intensiver fachlicher Austausch statt. Dabei wurde auch umfangreiches städtisches Plan- und Datenmaterial zur Verfügung gestellt.

 

Inhaltlich stützte sich die Abstimmung wesentlich zum einen auf den Beschluss des Stadtrates vom 20. März 2012 (Vertrag mit dem Freistaat Bayern und Maßnahmenbeschluss) und nachfolgend auf die Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg über den Bau des Museums der bayerischen Geschichte vom 23.04.2012.

 

Die im Stadtratsbeschluss als Grundlage für die weiteren Planungsschritte beschlossenen und für die Auslobung relevanten städtebaulichen Rahmenbedingungen, Planungsgrundlagen und Planungsziele, wie z. B.

 

§         der Nachweis des Wochenmarktes,

§         der Hochwasserschutz,

§         die Welterbe-Verträglichkeit,

§         die Lage im Sanierungsgebiet,

§         die städtebauliche Planung,

§         die verkehrlichen Zielvorstellungen,

§         die Gestaltung des Museumsgebäudes, die Freiflächenplanung Donaumarkt, die Planungen zum Ostermeierquartier und die Personenschifffahrtslände,

§         das Wettbewerbsverfahren,

§         die Wärmeversorgung aus Abwasser

 

wurden sinngemäß übernommen und in die Auslobung eingearbeitet.

 

Hinsichtlich der Wettbewerbsart gibt es jedoch eine vom Stadtratsbeschluss abweichende Entwicklung. Der Wettbewerb wird nicht, wie im Stadtratsbeschluss vorgeschlagen, als nicht-offener Wettbewerb mit EWR-weitem VOF- Bewerbungsverfahren durchgeführt, sondern als offener, einphasiger Realisierungswettbewerb. Dieses Verfahren unterstreicht die internationale Offenheit bei der Lösungsfindung. Es besteht daher von Seiten der Stadtverwaltung Konsens.

 

 

Anregungen aus der Informationsrunde Donaumarkt

 

Am 24.07.2012 fand turnusmäßig die 3. Informationsrunde Donaumarkt statt. Vertreten waren folgende Bürgerinitiativen/ Vereine: Arbeitskreis Kultur, Altstadtfreunde, Donauanlieger, Soziale Initiativen, Arbeitskreis Kultur, Forum Regensburg, Architekturkreis, zudem die unmittelbar benachbarten Grundstückseigentümer im Trunzer- und Brüchnerquartier, der Betreiber der Kabinenschiffslände sowie Mitglieder des Stadtrates. Der Runde wurden die Eckpunkte über das Wettbewerbsverfahren (Wettbewerbsumgriff, städtebauliche Vorgaben und Rahmenbedingungen, grober zeitlicher Ablauf, etc.) vorgestellt. Nach einer umfassenden Diskussion wurden von den Teilnehmern mehrheitlich folgende Anregungen genannt, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden sollten. Bei allen Punkten besteht ein inhaltlicher Bezug zur Auslobung, der jeweils in der Anmerkung erläutert wird.

 

1.   Erneute Anfrage an das staatliche Bauamt über die zwingende Teilnahme von Landschaftsarchitekten, um ein schlüssiges Gesamtkonzept zu erreichen.“

Anmerkung:
Der Stadtverwaltung war es von vornherein wichtig, dass das Aufgabenfeld Freiraumplanung im Rahmen des Wettbewerbes ausreichend gewürdigt wird. Die Wettbewerbsaufgabe umfasst in diesem Aufgabenteil einen sehr komplexen Bereich, an dessen Planung vielfältige städtebauliche, verkehrliche und landschaftsplanerische Anforderungen gestellt werden. Die Freiflächen müssen eine Vielzahl an Funktionen aufnehmen und gleichzeitig auch ein angemessenes Museumsumfeld bieten, um ein schlüssiges Gesamtkonzept zu erreichen. Die städtische Forderung nach einem eigenständigen Ideenteil für die Freiflächenplanung wurde vom Freistaat, der als alleiniger Auslober auftritt, jedoch abgelehnt, mit der Begründung, dass der Gegenstand des Wettbewerbes die Bauwerksplanung für ein Museumsgebäude am Donaumarkt ist und die Zuerkennung von Preisen für die Museumsentwürfe nicht von der Qualität der Außenanlagen abhängig gemacht werden kann.
Die Forderung einer zwingenden Beteiligung von Landschaftsarchitekten würde nach Meinung des Freistaates Bayern den Ansatz, einen offenen Realisierungswettbewerb auszuloben, konterkarieren und den Teilnehmerkreis einschränken. Deshalb wird die Option offengehalten, dass das Planungsteam Hochwasserschutz Regensburg die Entwurfsplanung vom November 2012 mit den durch den Wettbewerb geänderten Rahmenbedingungen weiterentwickelt.
 

2.   Prüfung der Erweiterung des städtebaulichen Wettbewerbs-Umgriffs bis zur Uferkante.“
 

Anmerkung:
Der Wettbewerbsumgriff ist laut vertraglicher Vereinbarung festgelegt. Für den Bereich außerhalb dieses Umgriffs, der innerhalb des Hochwasserabflusses liegt, wird zurzeit ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durchgeführt. Dieses Verfahren, das auch die Stützmauer für ein hochwasserfreies Hochufer abdeckt, stellt eine unabdingbare planungsrechtliche Voraussetzung für den Bau des Museums dar. Die baulichen Vorgaben sind bereits festgelegt, so dass es keinen nennenswerten planerischen Spielraum gibt. Eine Erweiterung des Wettbewerbs-Umgriffs bis zum Ufer ist nicht zielführend und wird daher nicht weiterverfolgt. 
 

3.   Erweiterung des Realisierungsbereiches für den Museumsbau nach Norden, um einen „Kopfbau“ an der Eisernen Brücke zu ermöglichen.“
 

Anmerkung:
Die Planungen am Donaumarkt und damit auch die Vorgaben für den Wettbewerb folgen einer kontinuierlichen städtebaulichen Entwicklung, die in der 2007 beschlossenen und im laufenden Planungsprozess - insbesondere auch bei der Bürgerbeteiligung - bestätigten Planungsvariante „Donau-Promenade“ begründet liegt. Diese Planungsvariante stützt sich auf den städtebaulichen Ansatz, die städtische Raumkante mit Verzicht auf eine bauliche Betonung des Brückenkopfes von der Thundorferstraße nach Osten weiterzuführen.

Deshalb wird eine Öffnung für einen „Kopfbau“ von Seiten der Verwaltung nicht befürwortet. Ein untergeordneter Baukörper (z. B. mit Erschließungsfunktion) im Bereich des Brückenkopfes zwischen der Stützmauer und dem Kanal re grundsätzlich vorstellbar.
 

4.   Einbeziehung des Bereiches Schwanenplatz/ Kalmünzergasse in den Wettbewerbsbereich.“

 

Anmerkung:
Der im Wettbewerb festgelegte Planungsumgriff ist Teil einer vernetzten städtebaulichen Planung. Für den Schwanenplatz, die Kalmünzergasse und die Ostengasse wird daher, wie im Bericht der Verwaltung vom 20. März 2012 bereits dargelegt, ein eigenes Planungs-Verfahren ab 2016 vorgesehen, da der Baubeginn frühestens nach Fertigstellung des Museums und der angrenzenden Freiflächen möglich ist.

 

5.   „Öffentliche Nutzung des Österreicherstadels im Erdgeschoss als Schifffahrtsmuseum und Freihalten der Donaulände im Bereich des Donaumarktes für das Museumsschiff.“
 

Anmerkung:
Die künftige Nutzung ist laut vertraglicher Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern und dem dazugehörigen Entwurf zum Erbbaurechtsvertrag bereits festgelegt. Der Österreicher Stadel soll als Depot, Lager und Werkstätten für das Museum dienen. Eine Vertragsänderung ist nicht mehr möglich.
 

6.   Verzicht auf die Rampe an der Eisernen Brücke.“
 

Anmerkung:
Im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Freiflächen wird die künftige Erschließung für die Personenschifffahrtslände geregelt. Anlieferfahrzeuge sowie Müllfahrzeuge müssen den privaten Betriebsweg der Lände nutzen können, um jeweils über die Rampe zu den Schiffen zu gelangen. Die geplante Rampe an der Eisernen Brücke, die von einer ursprünglich geplanten Breite von 6,00 m auf 4,50 m reduziert wird, ist typisch für eine urbane Ufersituation. Das Motiv von Mauer und Rampe ist auch als Fortführung der Gestaltung des Marc-Aurel-Ufers zu sehen. Gleichzeitig bildet sie das Pendant zum nördlichen Brückenwiderlager der Eisernen Brücke. Von Seiten der Verwaltung wird daher keine Möglichkeit zur Änderung gesehen.
 

7.   Die Baumreihe soll im Wettbewerb zur Disposition gestellt werden.
 

Anmerkung:
r die Baumreihen können im Hinblick auf die stadträumliche Einbindung des Museums alternative Lösungen vorgeschlagen werden.
 

8.   „Überprüfung der Hochwasserschutzmauer vor dem Österreicherstadel, ggf. ist ein Objektschutz ausreichend.“
 

Anmerkung:
Eine der wesentlichen Voraussetzungen für einen ökonomischen Objektschutz ist ein geeigneter Zustand des Mauerwerkes sowie die Sicherheit der Bodenplatte im Erdgeschoss gegen hydraulischen Grundbruch. Das historische Mauerwerk des Österreicher Stadels besteht aus Bruchstein, die Bodenplatte im Erdgeschoss vermutlich aus Stampfbeton. Ein denkmalgerechter und technisch umsetzbarer Objektschutz lässt sich nur mit einem sehr hohen Aufwand und Risiken für den künftigen Nutzer realisieren.

Hinzu kommt, dass es bei einem objektgeschützten Gebäude keinerlei Zugänglichkeit im Erdgeschossbereich bei Hochwasser gibt. Der Hochwasserschutz soll daher, wie bisher geplant, als mobiler Hochwasserschutz mit einer ca. 50 cm hohen Sockelmauer, baulich unabhängig vom Gebäude geführt werden.
 

9.   Der nächste Termin sollte auf Wunsch der Runde nach Vorliegen der Auslobung anberaumt werden.“
 

Anmerkung:
Die Auslobung ist öffentlich im Internet zugänglich. Die Teilnehmer der Informationsrunde Donaumarkt werden persönlich darüber informiert. Deshalb ist es sinnvoll, dass die nächste Informationsrunde erst nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses stattfindet.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Der Bericht zur Auslobung wird zur Kenntnis genommen.

Über das Ergebnis des Wettbewerbes wird dem Stadtrat berichtet.

 

 


 

Anlagen: