Sachverhalt:
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziffer 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5 – jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen wären aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus den Einzelplänen 3, 5, 6, 7 und 8 vorzuberaten:
Einzelplan 3: nur UA 3605/00 bis UA 3605/02
Einzelplan 5: nur UA 5801/04 bis UA 5941/00
Einzelplan 6: ohne UA 6141/00, UA 6200/09, UA 6300/00 und UA 6399/99
Einzelplan 7: ohne UA 7500/07 bis UA 7501/09, UA 7901/01 bis UA 7901/08, UA 7910/06 und UA 7911/01 ohne UA 7099/99
Einzelplan 8: nur UA 8413/00 und UA 8809/09
Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf - Auszug - des Investitionsprogramms 2012 bis 2016, bestehend aus der Aufstellung sämtlicher Maßnahmen „Querformat“ und aus den Zusammenfassungen. - Der Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2012 bis 2016 insgesamt einschl. der Erläuterung jeder Maßnahme „Hochformat“ wurde bereits gesondert versandt. -
Der vorläufige Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2012 bis 2016 vom 15.09.2012 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.
Ggf. weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eintreten, werden vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen als Tischvorlage nachgereicht.
Anlage Investitionsprogramm 2012 bis 2016
Der Ausschuss empfiehlt:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen empfiehlt dem Verwaltungs- und Finanzausschuss und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms 2012 bis 2016 im Einzelplan 3 - nur UA 3605/00 bis UA 3605/02, im Einzelplan 5 - nur UA 5801/04 bis UA 5941/00, im Einzelplan 6 - ohne UA 6141/00, UA 6200/09, UA 6300/00 und UA 6399/99, im Einzelplan 7 - ohne UA 7500/07 bis UA 7501/09, UA 7901/01 bis UA 7901/08, UA 7910/06 und UA 7911/01 sowie ohne UA 7099/99 und im Einzelplan 8 - nur UA 8413/00 und UA 8809/09 enthaltenen Maßnahmen einschl. den Änderungen und den Empfehlungen in der Beratung in das Investitionsprogramm 2012 bis 2016 aufzunehmen.
Anlagen:
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