Vorlage - VO/12/8132/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das
Haushaltsjahr 2012

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Entscheidung
18.10.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

                                                                                                                                           

 

 

 

Sachverhalt:

 

 

 

1.      Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft  und Finanzen sind  in der Zeit vom 05.09.2012 bis zum  11.10.2012 drei entscheidungsreife Anträge auf außerplanmäßige Mittel in Form von Verpflichtungsermächtigungen für den

 

Vermögenshaushalt                                          i. H. v. insgesamt                                          449.000

 

eingereicht worden, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von 50.000 € bis zu 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Verwaltungs- und Finanzausschusses fällt  (Anlage 1).
 

 

2.      Für die in  Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen wurden in der Zeit vom 05.09.2012 bis 11.10.2012  Mittelbereitstellungen gemäß § 11 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg mit einem Betrag von 25.000 € bis 50.000 € genehmigt, die hiermit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss zur Kenntnis gebracht werden.
 

3.      Am 21.09.2012 erging eine Dringliche Anordnung, die hiermit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss zur Kenntnis gebracht wird (Anlage 3).
 

 

 


 

 

 

 

Anlagen: 3

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

 

 

1.      Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt,  für die in Anlage 1 aufgeführten Einzelzwecke  außerplanmäßige Mittel

im Vermögenshaushalt                                          i. H. v.              insgesamt                            449.000

in Form von Verpflichtungsermächtigungen zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderverpflichtungsermächtigungen.

 

 

2.      Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von den in Anlage 2 beschriebenen Mittelbereitstellungen Kenntnis.

 

3.      Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt ebenso von der in Anlage 3 beschriebenen Dringlichen Anordnung Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_1 (28 KB)    
Anlage 4 2 Anlage 1_2 (23 KB)    
Anlage 5 3 Anlage 1_3 (23 KB)    
Anlage 3 4 Bekanntgaben_10_2012_öffentlich (28 KB)    
Anlage 2 5 Dringl_AO-UA 3102__10_12 (306 KB)