Sachverhalt:
1. Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 05.09.2012 bis zum 11.10.2012 drei entscheidungsreife Anträge auf außerplanmäßige Mittel in Form von Verpflichtungsermächtigungen für den
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 449.000 €
eingereicht worden, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von 50.000 € bis zu 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Verwaltungs- und Finanzausschusses fällt (Anlage 1).
2. Für die in Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen wurden in der Zeit vom 05.09.2012 bis 11.10.2012 Mittelbereitstellungen gemäß § 11 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg mit einem Betrag von 25.000 € bis 50.000 € genehmigt, die hiermit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss zur Kenntnis gebracht werden. 3. Am 21.09.2012 erging eine Dringliche Anordnung, die hiermit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss zur Kenntnis gebracht wird (Anlage 3).
Anlagen: 3
1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für die in Anlage 1 aufgeführten Einzelzwecke außerplanmäßige Mittel
Die Deckung erfolgt durch Minderverpflichtungsermächtigungen.
2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von den in Anlage 2 beschriebenen Mittelbereitstellungen Kenntnis.
3. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt ebenso von der in Anlage 3 beschriebenen Dringlichen Anordnung Kenntnis.
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