Vorlage - VO/12/8133/61  

 
 
Betreff: Neubau Frankenbrücke
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
20.11.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Einführung:

 

Die Brücke über den Regen im Zuge der Frankenstraße, kurz Frankenbrücke, steht ab 2016 zur Erneuerung an. Eine Sanierung der Brücke ist nicht mehr möglich und aus diversen Gründen (verkehrliche Anforderungen, Hochwasserschutz) auch nicht zweckmäßig.

 

Der heutige Querschnitt der Frankenbrücke ist mit verschiedenen Defiziten behaftet:

 

?         Die Richtungsfahrbahnen sind nicht baulich getrennt, wie in den angrenzenden Straßenabschnitten. Dies führt im Begegnungsfall zu Interaktionen zwischen den Fahrzeuglenkern. Es finden häufig Bremsmanöver statt, die sich wiederum auf den gesamten Verkehrsfluss auswirken.

?         Die Gehwege sind nur ca. 1,50 m breit, die Radwege sogar nur 1,20 m. Sicherheitstrennstreifen zwischen Radwegen und Fahrbahn fehlen komplett.

?         Sowohl in die Bayerwaldstre als auch in die südliche Holzgartenstraße sind keine Rechtsabbiegespuren vorhanden.

 

Ein weiterer Nachteil ist die umwegige Wegeführung für Radler, die von der Holzgartenstraße im Osten z. B. zur Protzenweiherbrücke im Westen der Brücke gelangen wollen. Diese Radfahrer müssen in kurzem Abstand zweimal die Frankenstraße queren. Aufgrund des sehr hohen Verkehrsaufkommens sind die Grünzeiten für querende Fußnger und Radler jedoch sehr kurz.

 

Außerdem hat die Brücke keine direkten Verbindungen zur Unteren Regenstraße und dem Reinhausener Damm.

 

 

Verkehrsuntersuchung:

 

Um zu klären, welche Querschnittseinteilung, sowohl im engeren Umfeld des Brückenbauwerks als auch darüber hinaus bis zur Nordgaustraße erforderlich ist, wurde ein Verkehrsgutachten mit einer so genannten Mikrosimulation in Auftrag gegeben. Der Bericht des Gutachters ist als Anlage beigefügt. Im Wesentlichen kommt der Gutachter zu folgenden Ergebnissen:

 

1.      In der Morgenspitze sind auch stadteinwärts keine gravierenden Leistungsfähigkeitsdefizite erkennbar. Besondere Nachteile im Busverkehr bestehen nicht.

2.      In der Nachmittagsspitze resultieren die Staus stadtauswärts aus der dichten Knotenfolge und den z. T. fehlenden Abbiegespuren. Der Verkehrsfluss ist sehr labil, schon kleine Störungen können schnell zum Stocken des Verkehrsflusses führen. Dies wirkt sich dann bis in die Nordgaustraße aus.

3.      Im Prognose-Null-Fall (Prognosehorizont 2020, ohne Sallerner Regenbrücke) steigen die Verkehrsmengen, wodurch weitere Leistungsfähigkeitsdefizite im Straßenzug entstehen. Längere Wartezeiten sind dann insbes. bei den Linksabbiegern und Einbiegern aus den Nebenrichtungen zu erwarten.

4.      Im Prognose-Mit-Fall (Prognosehorizont 2020, mit Sallerner Regenbrücke) sinkt das Verkehrsaufkommen in der Frankenstraße, der Verkehrsfluss verbessert sich. Allerdings sind in den Hauptverkehrszeiten weiterhin Rückstaus an der Kreuzung Nordgaustraße zu erwarten.

 

Gesondert betrachtet wurde der Busverkehr. Ein Ziel der Untersuchung war, die Notwendigkeit bzw. Effizienz von Busspuren zu überprüfen. Dabei wurde mit Hilfe der Mikrosimulation Folgendes festgestellt:

 

1.      In der Morgenspitze treten für den Busverkehr heute, aber auch zum Prognosezeitpunkt, keine gravierenden Störungen auf. Die mittlere Fahrzeit beträgt zwischen dem Knoten Drehergasse und der Haltestelle DEZ rund 5 Minuten. Die Simulation zeigt, dass der Ausbau einer Busspur in Fahrtrichtung Ost keine Beschleunigungseffekte bewirkt. Maßgebend für die Fahrzeit in dieser Fahrtrelation sind die Haltestellenaufenthaltszeiten und die zeitgerechten Freigabezeiten an den Lichtsignalanlagen.

2.      In der Nachmittagsspitze können auch anhand der Simulation die Fahrzeitverluste der Busse nachvollzogen werden. Die Fahrzeit in Richtung Westen ist im Mittel um 4 Minuten und damit um rund 80 % länger. Dabei geht die Simulation von standardisierten Rahmenbedingungen aus. Im Einzelfall sind in der Realität die Fahrzeitverlängerungen noch deutlich größer.

3.      In Fahrtrichtung Westen können für den Busverkehr mit punktuellen Mnahmen (Stichwort „Grundbeschleunigung“) keine positiven Effekte erzielt werden. Erst durch den Bau einer durchgängigen Busspur („Vollbeschleunigung“) kann die Fahrzeit in Richtung Westen der Fahrzeit in Richtung Osten angeglichen werden.

4.      Eine abschnittsweise Betrachtung zeigt, dass besonders gute Effekte durch die Busspur in dem Teilstück mit der Frankenbrücke erzielt werden können.

 

Insgesamt ist also festzuhalten, dass der Busverkehr durch die regelmäßigen Stauerscheinungen in den Nachmittagsstunden stadtauswärts Fahrzeitverlängerungen von 80 % gegenüber einem ungestörten Fahrtverlauf erleidet. Punktuelle Maßnahmen, wie sie in der 2008 vorgestellten Variante „Grundbeschleunigung“ zusammengefasst wurden, führen zu keinen Fahrzeitgewinnen. Erst eine durchgehende Busspur, entsprechend der Variante „Vollbeschleunigung“ ermöglicht eine konstante Fahrtzeit der Busse über den gesamten Tag.

 

In der Gegenrichtung ist der Bau einer durchgehenden Busspur im Sinne der Vollbeschleunigung, nicht notwendig, da hier auch in der Hauptverkehrszeit kaum Störungen für den Busverkehr festzustellen sind.

 

 

Auswirkungen der Sallerner Regenbrücke (Prognose-Mit-Fall)

 

Der Bau der Sallerner Regenbrücke wird zu einer Entlastung der Frankenstraße führen. Bezogen auf die Verkehrsqualität lassen sich die Auswirkungen wie folgt zusammenfassen:

 

Die Verkehrsqualität wird nach einem standardisierten Verfahren gemäß dem Handbuch zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2008) ermittelt. Diese wird durch Qualitätsstufen beschrieben. Dabei bedeutet die Stufe A die beste und die Stufe F die schlechteste Qualität. Um die Qualität bemessen zu können, wird diese anhand der mittleren Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmer berechnet. Ab der Stufe E ist der Verkehrsfluss nicht mehr stabil, die Kapazitätsgrenze ist erreicht bzw. überschritten.

 

Wie dem Gutachten im Anhang zu entnehmen ist, verbessert sich die Verkehrsqualität in der Frankenstraße durch den Bau der Sallerner Regenbrücke erwartungsgemäß in der Regel um eine Qualitätsstufe. Dennoch erreichen verschiedene Verkehrsbeziehungen in den einzelnen Knoten auch weiterhin nur unbefriedigende Qualitätsstufen (Verbesserung von Stufe F zu Stufe E oder von Stufe E zu Stufe D). Daher ist zu erwarten, dass auch nach dem Bau der Sallerner Regenbrücke die Verkehrsabwicklung des Busverkehrs unbefriedigend sein wird und ein geregelter Betrieb nicht möglich ist.

 

 

Auswirkungen einer Ersatzbrücke westlich der Steinernen Brücke

 

Die Stadt Regensburg verfolgt weiterhin das Ziel, westlich der Steinernen Brücke eine Donauquerung für Busse, Taxen, Fußnger, Radfahrer und Rettungsdienste zu errichten. Bereits 2008 wurden die negativen Auswirkungen der Sperrung der Steinernen Brücke für den Busverkehr intensiv mit der Bürgerschaft erörtert. Die damals prognostizierten Fahrgastverluste und zusätzlichen Betriebskosten sind zwischenzeitlich nachgewiesen und kommuniziert worden.

 

Die deutliche Fahrzeitverlängerung durch die umwegige Führung der Buslinien 12, 13 und 17 hat dazu geführt, dass pro Jahr 100.000 Fahrgäste weniger die Busse nutzen. Der Fahrgastrückgang von knapp 25 % führt zu Einnahmeausfällen von mind. 84.000 €/a. Viel gravierender sind jedoch die zusätzlichen Betriebskosten von über einer halben Millionen Euro.

 

Neben den längeren Fahrzeiten ist aus Fahrgastsicht die Unpünktlichkeit bzw. Unkalkulierbarkeit des Busbetriebs von besonderer Bedeutung.

 

Deswegen sieht die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem RVV und den Verkehrsbetrieben vor allem in dem Bau einer Westtrasse eine sinnvolle sung, um die nordwestlichen Stadtteile und die angrenzenden Landkreiskommunen endlich wieder schnell und direkt an die wichtigen Ziele in der westlichen Altstadt, den Umsteigepunkt Arnulfsplatz sowie den Hauptbahnhof anbinden zu können. Derzeit ist jedoch nicht abzusehen, ob und wann diese Trasse realisierbar ist. Hierzu müssen zuerst die Prüfungen und Gespräche über die Welterbeverträglichkeit abgeschlossen werden. Zu klären sind weiterhin die Fragen der Finanzierung und möglicher Fördermittel.

 

Somit ist derzeit nicht absehbar, ob und wann die dringend notwendige Ersatzbrücke gebaut werden kann. Daher ist es umso wichtiger, den jetzigen Zustand auf der Ausweichroute der Buslinien zu verbessern. Der Bau der Ersatzbrücke wird außerdem nicht automatisch dazu führen, dass die Frankenstraße nicht mehr mit Bussen bedient wird. Vielmehr eröffnen sich durch die neue Donauquerung vollkommen neueglichkeiten, die Buslinien zu führen bzw. die bestehenden Linienäste ggf. auch neu zu verknüpfen. Busse, die zwischen dem Stadtwesten und dem Nordosten (Konradsiedlung, Wutzlhofen) verkehren, könnten über die Frankenstraße fahren und damit die Donauparallele (Keplerstraße / Thundorfer Str.) entlasten. Daher ist der Bus-gerechte Ausbau der Frankenstraße auch eine Investition in die Zukunft.

 

Des Weiteren liegen nördlich und südlich der Frankenstraße wichtige Wohn- und Gewerbeflächen, die durch den ÖPNV erschlossen werden müssen.

Neue Flächen werden derzeit erschlossen (Paarstraße) bzw. sollen zukünftig noch erschlossen werden (z.B. Bäckergasse).

 

 

Planungsvorgaben

 

?         Querschnittsgestaltung:

 

Der Gutachter schlägt einen unsymmetrischen Querschnitt mit einer Busspur in Richtung Westen vor. Die Verwaltung schließt sich dem Gutachter in dieser Einschätzung an und empfiehlt für die weiteren Planungsschritte folgenden Querschnitt im Brückenbereich (von Nord nach Süd):

 

Gehweg              Regelbreite 2,50 m

Radweg in Richtung Westen              Regelbreite 2.00 m

Sicherheitstrennstreifen              Regelbreite 0,50 m

Busspur nach Westen              Regelbreite 3,50 m

Fahrbahn nach Westen              Regelbreite 6,50 m

Fahrbahnteiler / Linksabbiegespur              Regelbreite 3,00 m

Fahrbahn Richtung Osten              Regelbreite 6,50 m

Sicherheitstrennstreifen              Regelbreite 0,75 m

2-Richtungsradweg              Regelbreite 2,50 m

Gehweg              Regelbreite 2,50 m

 

Dabei handelt es sich um Nettobreiten. Auf der Brücke sind z. B. Zuschläge für die Kappen erforderlich, die auch die notwendigen Geländer aufnehmen. Des Weiteren wird im weiteren Verfahren zu prüfen sein, ob und in welcher Form Schallschutzeinrichtungen erforderlich sein werden. Ggf. müssen im Querschnitt Schallschutzwände eingeplant werden. Diese könnten eventuell analog zur Nibelungenbrücke zwischen Fahrbahn und Radweg positioniert werden. In diesem Fall wären die o. g. Sicherheitstrennstreifen zu verbreitern.

 

?         Busspur

 

Entsprechend der Verkehrsuntersuchung ist wie oben beschreiben r den Ausbau der Frankenbrücke und -straße ein unsymmetrischer Querschnitt vorgesehen. In Fahrtrichtung Westen ist eine durchgehende Busspur am rechten Fahrbahnrand vorgesehen. Die Busspur dient an den Knotenpunkten gleichzeitig als Rechtsabbiegespur für den Individualverkehr.

 

?         Haltestellen

 

Die Bushaltestellen können auf der Nordseite wegen der Busspur problemlos als Fahrbahnrandhaltestellen ausgebildet werden. Die Haltestelle „AVIA-Hotel“ auf der Südseite bleibt im Bestand erhalten. Die Haltestelle „Steinweg“ in Fahrtrichtung Osten wird zu einer Fahrbahnrandhaltestelle mit kurzer Busspur umgebaut. Die beiden Fahrspuren werden an der Busspur vorbeigeführt. Die Haltestelle im Bereich Holzgartenstraße wird wieder reaktiviert. Auch hier bleibt die südliche Haltestelle als Busbucht erhalten. Alle Haltestellen werden soweit möglich barrierefrei ausgebildet.

 

?         Radverkehrsführung

 

In Sinne einer kontinuierlichen Wegeführung sind auf beiden Seiten auch zukünftig Radwege vorgesehen. Entsprechend den einschlägigen Vorschriften werden diese auf mindestens 2,00 m zuzüglich Sicherheitstrennstreifen verbreitert. Um die Sicherheit zu erhöhen, werden die Radwegfurten möglichst nah an der Fahrbahn der Frankenstraße geführt, so dass abbiegende Kfz gute Sicht auf Radfahrer haben.

 

Zwischen der Drehergasse und der Holzgartenstraße ist auf der Südseite ein 2-Richtungs-Radweg geplant. Damit wird Radlern in Ost-West-Richtung das zweimalige Queren der Frankenstraße erspart (s. oben). Rampen an beiden Seiten der Brücke stellen die Verbindung zur Unteren Regenstraße und den Reinhausener Damm her.

 

Die direkte Führung im Zuge der Holzgartenstraße über die Frankenstraße bleibt auch zukünftig erhalten.

 

?         Begrünung

 

Die Frankenstraße ist eine wichtige Einfallstraße nach Regensburg. Das gesamte Erscheinungsbild der Straße ist von großer Bedeutung, da Besuchern und Gästen hier ein erster Eindruck von der Stadt vermittelt wird. Das Leitmotiv der Straße sind die drei Grünstreifen jeweils einer nördlich und südlich der Fahrbahnen und einer zwischen den Fahrbahnen. Diese Struktur soll möglichst beibehalten und weiterentwickelt werden.

 

Trotz der zwingend erforderlichen Eingriffe in bestehendes Grün ist vor Ort ein adäquater Ersatz zu schaffen. Vor allem der mittlere Fahrbahnteiler soll hierzu erweitert und qualitativ aufgewertet werden. Wie viele Bäume an welcher Stelle tatsächlich gepflanzt werden können, muss die weitere Planung zeigen.

 

 

Abschnittsbildung:

 

Der Ausbau der Frankenstraße ist in zwei jeweils für sich verkehrswirksame Abschnitten geplant. Der Umfang des ersten Bauabschnitts umfasst den Abschnitt Drehergasse bis Holzgartenstraße. Der östlich anschließende Abschnitt soll erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden.

 

Die Verkehrsuntersuchung hat gezeigt, dass insbesondere die Busspur im Bereich der Brücke die größten Fahrzeitgewinne erwarten lässt. Daher ist eine zeitliche Staffelung dieses sehr umfangreichen und kostenintensiven Projekts begründbar.

 

Der östliche Bauabschnitt sieht eine Verbreiterung der nördlichen Fahrbahn nach Norden im Bereich des heutigen Grünstreifens vor. Um den Straßenraumcharakter auch in Zukunft erhalten zu können, wird vorgeschlagen, den Grünstreifen nördlich des bestehenden Gehwegs zu ersetzen.

 

 

Busschleuse Nordgaustraße:

 

Die Busse der Linien 12, 13 und 17 halten in der Nordgaustraße an der Haltestelle „DEZ“, bevor sie nach links in die Frankenstraße abbiegen. Die Bushaltestelle befindet sich nördlich der Einmündung Holzgartenstraße am rechten Fahrbahnrand. Damit die Busse nach links abbiegen können, müssen sie die beiden Geradeausfahrspuren kreuzen. Durch den quasi ständigen Rückstau in der nachmittäglichen Hauptverkehrszeit können die Busse nicht ungehindert in die Linksabbiegespur einfädeln. Infolgedessen blockieren die Busse zwangsläufig die linke Geradeausspur, was wiederum zu Störungen des gesamten Verkehrsablaufs im Zuge der Nordgaustraße führt.

 

Der Gutachter schlägt daher eine Busschleuse vor, die es den Bussen ermöglicht, sich vor dem allgemeinen Verkehr in die Linksabbiegespur einzufädeln. Hierdurch wird nicht nur eine Busbevorrechtigung erzielt, sondern die o. g. negativen Auswirkungen auf den Geradeausverkehr können vermieden werden. Durch die Maßnahmen können im Mittel Fahrzeitgewinne von ca. 1 1/2 Minuten erreicht werden.

 

Damit die Busschleuse wirksam ist, muss die vorhandene Busspur bis zu einem Vorsignal verlängert werden. Die Signale werden so geschaltet, dass der Straßenraum zwischen Vorsignal und Hauptsignal von Fahrzeugen freigehalten wird. Durch ein Bussondersignal fahren die Busse vor dem allgemeinen Kfz-Verkehr in diesen Raum ein, so dass keine Behinderungen des sonstigen Verkehrs entstehen.

 

Nach den städtischen Bussen werden auch die Regionalbusse demnächst mit einem rechnergesteuerten Betriebsleitsystem ausgerüstet. Dadurch kann die Signalanlage auf die unterschiedlichen Fahrtrichtungen der Busse reagieren und das Signalprogramm optimal gesteuert werden.

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

Nach diesem Grundsatzbeschluss werden noch weitere Beschlüsse im Rahmen des Planungsverfahrens zu fassen sein. Derzeit geht die Verwaltung von folgendem weiteren Vorgehen aus:

 

?         Amtsentwurf

 

Der Amtsentwurf bildet eine Standardlösung der Planungsaufgabe ab und bezieht Untersuchungen zum Bestand und zur Wiederverwendbarkeit der jetzigen Frankenbrücke ein. Der Amtsentwurf ist Grundlage einer Wettbewerbsauslobung.

 

?         Wettbewerb

 

Vor Einleitung eines Wettbewerbes wird dem Stadtrat berichtet. Das Wettbewerbsergebnis wird ebenfalls dem Stadtrat vorgestellt.

 

?         Einleitungsbeschluss Planfeststellung

 

Nach Erstellung der Entwurfsunterlagen und Beschlussfassung wird durch den Stadtrat die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bei der Regierung der Oberpfalz beantragt.

 

?         Finanzierung

 

r das Vorhaben sind bereits im Investitionsprogramm Mittel in Höhe von 16 Mio. Euro eingestellt.

 

?         Zeitplan

 

Der Baubeginn ist frühestens ab 2016 möglich, da in 2015 der Pfaffensteiner Tunnel im Zuge der BAB 93 saniert werden muss. Ein weiterer verkehrlicher Engpass in dieser Zeit ist nicht verträglich. Des Weiteren sind für die erforderlichen Genehmigungsverfahren, die Planungen und der Wettbewerb ohnehin ausreichende Zeiträume anzusetzen.

 

 

 

Fazit / Zusammenfassung:

 

Durch den notwendigen Neubau der Frankenbrücke eröffnet sich die Chance, in der Frankenstraße die Verkehrsverhältnisse nachhaltig zu verbessern. Eine Verkehrsuntersuchung hat gezeigt, dass zwar die Stauerscheinungen in der Frankenstraße insbesondere nachmittags in Richtung Westen nicht behoben, aber die Dauer der Stauzeiten durch verschiedene Maßnahmen (z. B. Schaffung von Rechtsabbiegespuren) verkürzt werden können.

 

Besonders betroffen von den Stauungen ist der Busverkehr, allerdings nur in Fahrtrichtung Westen. Grundlegende Maßnahmen in Richtung Osten z. B. im Sinne einer zusätzlichen Busspur sind daher nicht notwendig, wohingegen für die Gegenrichtung punktuelle Maßnahmen nicht ausreichen. Der Gutachter schlägt daher vor, auf der nördlichen Fahrbahn eine durchgehende Busspur einzurichten.

 

Die Untersuchung hat außerdem gezeigt, dass die Busspur auch nach dem Bau der Sallerner Regenbrücke zu rechtfertigen ist. Zwar führt die Sallerner Regenbrücke zu deutlichen Entlastungseffekten in der Frankenstraße, die Verkehrsqualität ist jedoch auch dann nicht an allen Knoten für alle Fahrtbeziehungen im Zuge der Frankenstraße ausreichend. Der Gutachter kommt außerdem zu dem Schluss, dass der Verkehrsablauf nicht so sehr durch die Leistungsfähigkeit der einzelnen Knoten bestimmt wird (diese kann für jeden einzelnen Knoten durchaus nachgewiesen werden), sondern durch das Zusammenspiel der Knoten und die dichte Knotenpunktabfolge.

 

Auch unter Becksichtigung des geplanten Baus einer Busersatzbrücke westlich des Eisernen Stegs ist festzuhalten, dass auf der Frankenstraße mindestens ein Grundangebot im Busverkehr vorzuhalten ist. Die angrenzenden Wohn- und Gewerbeflächen müssen  erschlossen werden. Zudem bietet die Ersatzbrücke Chancen, das Busliniennetz neu zu konzipieren, so dass nicht auszuschließen ist, dass das Busangebot sogar noch steigen könnte.

 

Die Verwaltung schlägt daher einen unsymmetrischen Querschnitt mit einer Busspur in Richtung Westen vor, der die Grundlage für die weiteren Planungsschritte ist.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sachverhaltsdarstellung beschriebenen Verkehrskonzepts, insbesondere des vorgeschlagenen Querschnitts, die weiteren Planungsschritte einzuleiten.

 

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die Planung einer Busschleuse in der Nordgaustraße im Zulauf zum Knotenpunkt Walhalla-Allee / Frankenstraße gemäß dem Vorschlag des Gutachters zu konkretisieren und die Umsetzbarkeit zu prüfen.

 


 

Anlagen:

 

Verkehrsuntersuchung Frankenstraße

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VU_Frankenstraße_Kurzbericht_3.00.03 (3218 KB)