Vorlage - VO/12/8137/18  

 
 
Betreff: Anpassung der Regelung für Dienstwohnungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Zentraler Verwaltungsservice   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Entscheidung
18.10.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                      

 

Sachverhalt:

 

1.

Die Stadt Regensburg unterhält derzeit 30 Dienstwohnungen. Davon sind aktuell 26 Wohnungen ausschließlich Beschäftigten der Stadt Regensburg zugewiesen.

 

Rechtsgrundlage für die Zuweisung von Dienstwohnungen sowie für die Bemessung der Dienstwohnungsvergütung sind:

 

a) die Dienstwohnungsverordnung des Freistaates Bayern vom 28.11.1997 in der jeweils gültigen Fassung.

 

b) die Verwaltungsvorschrift der Stadt Regensburg für die Überlassung und Nutzung stadteigener Werkdienstwohnungen (Werkdienstwohnungsvorschrift – WDV) vom 09.11.2001 in der jeweils geltenden Fassung.

 

Die unter a) genannte Vorschrift wurde mit Personalausschussbeschluss vom 25.07.2001 für die Stadt Regensburg für anwendbar erklärt. Die Vorschrift unter b) wurde als wesentlicher Bestandteil des Personalausschussbeschlusses am 25.07.2001 neu gefasst und seither regelmäßig aktualisiert.

 

 

2.

Die aktuelle Anpassung ist aus folgenden Gründen notwendig:

 

Die Stadt Regensburg setzt aufgrund der Werkdienstwohnungsvorschrift zum einen die Werkdienstwohnungsvergütung und zum anderen zur Abgeltung der anfallenden Betriebskosten eine monatliche Betriebskostenpauschale fest. Die Höhe der Pauschale orientiert sich am jeweils gültigen Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes in Regensburg.

 

Ergebnis der im Jahr 2011 vom zuständigen Liegenschaftsamt durchgeführten Überprüfung war die Feststellung, dass die Betriebskostenpauschale von damals 0,50 € / m² auf insgesamt 1,00 € / m² zu erhöhen ist. Aus sozialen Gesichtspunkten erfolgt die Anpassung der Pauschale in zwei Stufen.

 

Nachdem die monatliche Betriebskostenpauschale laut derzeit geltender Verwaltungsvorschrift 0,50 € / m² beträgt, ist die Vorschrift entsprechend anzupassen und darüber hinaus so zu formulieren, dass bei künftigen Änderungen (Erhöhung oder Absenkung) der Betriebskostenpauschale kein gesonderter Beschluss herbeigeführt werden muss.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltungsvorschrift der Stadt Regensburg für die Überlassung und Nutzung der stadteigenen Werkdienstwohnungen (Werkdienstwohnungsvorschrift – WDV) vom 09.11.2001 (in der Fassung vom 20.04.2010) wird wie folgt angepasst:

 

 

Nr. 9.3

 

„Neben der Werkdienstwohnungsvergütung sind die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung pauschaliert zu tragen. Die Höhe der Pauschale orientiert sich am jeweils gültigen Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes für Regensburg.

 

Die monatliche Betriebskostenpauschale ist seit 01.11.2011 auf 0,80 € / m² festgesetzt. Mit Wirkung vom 01.11.2012 erhöht sich die Pauschale auf 1,00 € / m².

 

Im Folgenden ist die Pauschale bei Erscheinen neuer Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes für Regensburg zu überprüfen und neu festzusetzen, wenn sich die Kosten um mehr als zehn Prozent nach oben oder unten verändern.

 

Die nächste Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung erfolgt frühestens zum 01.01.2014.“

 

 

Nr. 11

 

„Diese Verwaltungsvorschrift tritt zum 01.11.2012 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift in der Fassung vom 20.04.2010 mit Ablauf des 31.10.2012 außer Kraft.“