Sachverhalt:
Die Benutzungsgebühren für diese Übergangswohnheime wurden zuletzt mit Wirkung vom 01.07.2004 von 3,80 €/m² um 0,20 € auf 4,00 €/m² erhöht.
In seiner Sitzung am 26.04.2007 hat der Stadtrat für die Übergangswohnungen in der Aussiger Straße 23 – 29a für größere Instandsetzungsarbeiten (z. B. die Beseitigung von Schimmelpilz, Verbesserung der Wärmedämmung, Erneuerung der Dacheindeckung usw.) Haushaltsmittel in Höhe von rd. 1,3 Mio. Euro für die Jahre 2007 bis 2011 bewilligt. Diese Instandsetzungsarbeiten sind nun abgeschlossen.
Seitdem haben sich Einnahmen und Ausgaben wie folgt entwickelt:
Aufgrund von Einnahmeausfällen während der Sanierungsarbeiten und gestiegener Ausgaben (hauptsächlich höhere kalk. Kosten durch die Sanierung) ist der Kostendeckungsgrad von 51,30 % (2007) auf 29,78 % (2011) gefallen.
Um den Kostendeckungsgrad wieder auf 50 % verbessern zu können, wird eine schrittweise Anpassung des Quadratmeterpreises für die Aussiger Straße 23 – 29a in den nächsten drei Jahren um 0,50 € (jährlich) vorgeschlagen. Es errechnen sich somit ab 01.01.2013 folgende Quadratmeterpreise:
ab 01.01.2013 von 4,00 €/m² auf 4,50 €/m² ab 01.01.2014 von 4,50 €/m² auf 5,00 €/m² ab 01.01.2015 von 5,00 €/m² auf 5,50 €/m²
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Notwohnanlagen der Stadt Regensburg (Notwohnanlagen-Gebührensatzung - Notw.-GS) gemäß beiliegendem Entwurf vom 24.09.2012, der einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet.
Anlagen:
Entwurf der Änderungssatzung
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