Sachverhalt:
Seit dem Jahr 2003 ist bei der Stadt Regensburg die Budgetierung, eingeschlossen die Personalkosten, als Element des Neuen Steuerungsmodells flächendeckend eingeführt. Für die Personalkostenbudgetierung wurde zum Jahr 2009 ein neues, auf dem Rechnungsergebnis des Jahres 2007 basierendes Personalkostenbasisbudget aufgestellt.
Dieses Personalkostenbasisbudget wurde inzwischen um die bis zum Jahr 2011 angefallenen Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie um die strukturell bedingten Personalkostensteigerungen fortgeschrieben. Für die Direktorien und Referate stehen zum Stand 2011 folgende Personalkostenbudgets zur Verfügung:
Gemäß der Regelung im Leitfaden zur Personalkostenbudgetierung (Verwaltungsanordnung Nr. 18.12 vom 01.02.2012) ist vom Stadtrat eine Entscheidung zu treffen, ob, ab welchem Zeitpunkt und mit welchem Änderungsprozentsatz die Personalkostenbudgets wegen Besoldungs- und/oder Tarifänderungen oder wegen struktureller Personalkostenänderungen angepasst werden.
Für das Jahr 2012 ist eine solche Entscheidung im Hinblick auf die Besoldungs- und die Tariferhöhung sowie die strukturelle Personalkostensteigerung erforderlich.
1. Im Jahr 2012 wurden die Beamtenbezüge zum 01.01. um eine lineare Steigerung in Höhe von 1,9 % und anschließend um einen Sockelbetrag in Höhe von 17 Euro erhöht. Ab 01.11.2012 erfolgt eine weitere Erhöhung um 1,5 %. Für die budgetierten Bereiche führt das zu einer Kostensteigerung um ca. 580.000 Euro.
2. Für den Tarifbereich wurden die Entgelte ab dem 01.03.2012 um 3,5 % erhöht. Außerdem wird das Volumen der Leistungsentgelte von 1,5 % im Jahr 2011 auf 1,75 % im Jahr 2012 angehoben. Für den budgetierten Tarifbereich wirkt sich dies im Jahr 2012 mit ca. 1.510.000 Euro aus.
3. Für sogenannte strukturelle Kostensteigerungen sieht der Leitfaden zur Personalkostenbudgetierung keine Berechnung bezogen auf den Einzelfall vor. Unter strukturellen Kostensteigerungen werden nach Nr. 2.2 Abs. 2 des Leitfadens zur Personalkostenbudgetierung insbesondere verstanden - Änderung der Stufenzuordnung, - Änderung von familienbezogenen Bezügebestandteilen, - Beförderungen, - Gewährung von Leistungsbezügen (Leistungsstufen und -prämien), - leistungsbezogene Stufenaufstiege, - Veränderung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, - Veränderung der Arbeitgeberanteile zur Umlage der Zusatzversorgungskasse, - Änderung der Stellenbewertung.
Nach den Erfahrungen mehrerer Haushaltsjahre sind für diese strukturellen Erhöhungen pauschal 0,5 % der jeweiligen Personalkosten anzusetzen. Ab dem Jahr 2010 erfolgen strukturelle Steigerungen nur noch für den Beamtenbereich, da im Tarifbereich kaum mehr strukturelle Steigerungen anfallen. Beispielsweise gibt es keine familienbezogenen Bestandteile und keine Höhergruppierungen (Bewährungsaufstiege) mehr, die bisher den weit überwiegenden Teil der strukturellen Steigerung verursacht haben. Vom Stadtrat ist zu entscheiden, ob für die strukturellen Kostensteigerungen im Beamtenbereich ein Ausgleich gewährt wird. Im Jahr 2012 würde dies ca. 108.000 Euro beanspruchen.
Aufgrund folgender Gegebenheit / Überlegung wird vorgeschlagen, den Dienststellen wie in den vergangenen Jahren die o. g. Kostensteigerungen (s. Nr. 1 – 3) im Rahmen der jährlichen Budgetfortschreibung für das Jahr 2012 gesondert zur Verfügung zu stellen.
Bei der Ermittlung des Personalkostenbasisbudgets wurde nicht von einer Vollbesetzung, sondern von den Ist-Personalkosten des Jahres 2007 ausgegangen. Bezogen auf den Stellenplan wird den Referaten ein Personalkostenbudget in Höhe von nur 96,4 % zur Verfügung gestellt.
Durch diese grundsätzliche Vorgabe können frei werdende Stellen in der Regel für einige Zeit nicht besetzt werden. Aufgrund dessen sollen die unter Nummer 1 bis 3 aufgeführten Kostensteigerungen im Rahmen der jährlichen Budgetfortschreibung gesondert bereitgestellt werden.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Reduzierung der Arbeitszeit der Beamten durch ein Sonderbudget ausgeglichen werden soll. Im Jahr 2004 wurde die Arbeitszeit der Beamten von 40 auf 42 Stunden erhöht. Diese Mehrstunden wurden durch Stelleneinziehungen abgebaut. Zum 01.08.2012 und 01.08.2013 wird die Arbeitszeit der Beamten schrittweise wieder auf 40 Stunden zurückgeführt. Dieser Stundenüberhang wird mit den Mehrstunden, die sich aus der Erhöhung der Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten im Jahr 2008 ergeben haben, verrechnet. Der sich hieraus ergebende Betrag soll den Direktorien und Referaten in einem ersten Schritt in Form eines Sonderbudgets zur Verfügung gestellt werden.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:
Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Personalkostenbudgets werden für das Haushaltsjahr 2012 die im Bericht dargestellten zusätzlichen Personalkosten für die Besoldungs- und Tariferhöhung sowie im Beamtenbereich die Kosten für strukturell bedingte Personalkostensteigerungen im Umfang von 0,5 % budgetverbessernd zur Verfügung gestellt.
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