Vorlage - VO/12/8139/18  

 
 
Betreff: Personalkostenbudgetierung - Budgetfortschreibung 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Zentraler Verwaltungsservice   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
18.10.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.10.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Seit dem Jahr 2003 ist bei der Stadt Regensburg die Budgetierung, eingeschlossen die Personalkosten, als Element des Neuen Steuerungsmodells flächendeckend eingeführt. Für die Personalkostenbudgetierung wurde zum Jahr 2009 ein neues, auf dem Rechnungs­ergebnis des Jahres 2007 basierendes Personalkostenbasisbudget aufgestellt.

 

Dieses Personalkostenbasis­budget wurde inzwischen um die bis zum Jahr 2011 ange­fal­lenen Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie um die strukturell bedingten Personalkosten­stei­gerungen fortgeschrieben. Für die Direktorien und Referate stehen zum Stand 2011 folgende Personalkostenbudgets zur Verfügung:

 

Referat

Personalkosten-budgets 2011

Direktorium 1

3.791.128,17 €

Direktorium 2

14.030.639,82 €

Direktorium 3

10.880.317,26 €

Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen

11.046.369,95 €

Rechts- und Umweltreferat

9.154.183,38 €

Kulturreferat

6.282.631,37 €

Planungs- und Baureferat

24.013.290,19 €

Insgesamt

79.198.560,14 €

 

 

Gemäß der Regelung im Leitfaden zur Personalkostenbudgetierung (Verwaltungsanordnung Nr. 18.12 vom 01.02.2012) ist vom Stadtrat eine Entscheidung zu treffen, ob, ab welchem Zeitpunkt und mit welchem Änderungsprozentsatz die Per­sonal­kostenbudgets wegen Be­soldungs- und/oder Tarifänderungen oder wegen struktureller Per­so­nal­kostenänderungen angepasst werden.

 

r das Jahr 2012 ist eine solche Entscheidung im Hinblick auf die Besoldungs- und die Tariferhöhung sowie die strukturelle Personalkosten­steigerung erforderlich.

 

1.      Im Jahr 2012 wurden die Beamtenbezüge zum 01.01. um eine lineare Steigerung in Höhe von 1,9 % und anschließend um einen Sockelbetrag in Höhe von 17 Euro erhöht. Ab 01.11.2012 erfolgt eine weitere Erhöhung um 1,5 %. Für die budgetierten Bereiche führt das zu einer Kostensteigerung um ca. 580.000 Euro.

 

2.      r den Tarifbereich wurden die Entgelte ab dem 01.03.2012 um 3,5 % erhöht. Außerdem wird das Volumen der Leistungsentgelte von 1,5 % im Jahr 2011 auf 1,75 % im Jahr 2012 angehoben. Für den budgetierten Tarifbereich wirkt sich dies im Jahr 2012 mit ca. 1.510.000 Euro aus.

 

3.      r sogenannte strukturelle Kostensteigerungen sieht der Leitfaden zur Perso­nal­kos­ten­bud­getierung keine Berechnung bezogen auf den Einzelfall vor. Unter strukturellen Kos­ten­steigerungen werden nach Nr. 2.2 Abs. 2 des Leitfadens zur Personalkosten­budge­tie­rung insbesondere verstanden

-              Änderung der Stufenzuordnung,

-              Änderung von familienbezogenen Bezügebestandteilen,

-              Beförderungen,

-              Gewährung von Leistungsbezügen (Leistungsstufen und -prämien),

-              leistungsbezogene Stufenaufstiege,

- Veränderung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung,

-              Veränderung der Arbeitgeberanteile zur Umlage der Zusatzversorgungskasse,

-              Änderung der Stellenbewertung.

 

Nach den Erfahrungen mehrerer Haushaltsjahre sind für diese strukturellen Er­­hun­gen pauschal 0,5 % der jeweiligen Personalkosten anzusetzen. Ab dem Jahr 2010 erfolgen strukturelle Steigerungen nur noch für den Beamtenbereich, da im Tarifbereich kaum mehr strukturelle Steigerungen anfallen. Beispielsweise gibt es keine familien­bezo­genen Bestandteile und keine Höhergruppierungen (Bewährungsaufstiege) mehr, die bisher den weit überwie­genden Teil der strukturellen Steigerung verursacht haben. Vom Stadtrat ist zu entschei­den, ob für die strukturellen Kostensteigerungen im Beamtenbereich ein Ausgleich gewährt wird. Im Jahr 2012 würde dies ca. 108.000 Euro beanspruchen.

 

 

Aufgrund folgender Gegebenheit / Überlegung wird vorgeschlagen, den Dienststellen wie in den vergangenen Jahren die o. g. Kostensteigerungen (s. Nr. 1 3) im Rahmen der jährlichen Budgetfortschreibung für das Jahr 2012 gesondert zur Verfügung zu stellen.

 

Bei der Ermittlung des Personal­kosten­basis­budgets wurde nicht von einer Vollbesetzung, son­­dern von den Ist-Personalkosten des Jahres 2007 ausgegangen. Bezogen auf den Stellen­plan wir­d den Referaten ein Personal­kosten­budget in Höhe von nur 96,4 % zur Verfügung ge­stellt.

 

Durch diese grundsätzliche Vorgabe können frei werdende Stellen in der Regel r einige Zeit nicht besetzt werden. Aufgrund dessen sollen die unter Nummer 1 bis 3 aufgeführten Kostensteigerungen im Rahmen der jährlichen Budgetfortschreibung gesondert bereitgestellt werden.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Reduzierung der Arbeitszeit der Beamten durch ein Sonderbudget ausgeglichen werden soll. Im Jahr 2004 wurde die Arbeitszeit der Beamten von 40 auf 42 Stunden erhöht. Diese Mehrstunden wurden durch Stelleneinziehungen abgebaut. Zum 01.08.2012 und 01.08.2013 wird die Arbeitszeit der Beamten schrittweise wieder auf 40 Stunden zurückgeführt. Dieser Stundenüberhang wird mit den Mehrstunden, die sich aus der Erhöhung der Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten im Jahr 2008 ergeben haben, verrechnet. Der sich hieraus ergebende Betrag soll den Direktorien und Referaten in einem ersten Schritt in Form eines Sonderbudgets zur Verfügung gestellt werden.

 

 


Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Personalkostenbudgets werden für das Haus­halts­jahr 2012 die im Bericht dargestellten zusätzlichen Personalkosten für die Besoldungs- und Tariferhöhung sowie im Beamtenbereich die Kosten für strukturell be­ding­te Personal­kosten­steigerungen im Umfang von 0,5 % budget­ver­bessernd zur Verfügung ge­stellt.