Vorlage - VO/12/8145/20  

 
 
Betreff: Änderung der Entwässerungsabgabensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
18.10.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.10.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt:

 

 

A) Kalkulation der Entwässerungsbeitragssätze (§ 6 EAS) für die Jahre 2013 bis 2014

 

Derzeit gelten folgende Beitragssätze:

Grundflächenbeitrag 4,00 €/m², Geschossflächenbeitrag 10,40 €/m².

 

Bis Ende 2014 ist mit einem Investitionsvolumen (alle bisherigen Investitionen berücksichtigt) von ca. 364,3 Mio. € zu rechnen. Von diesen Kosten sind der Anteil für die öffentlichen Straßenflächen, die Staatszuschüsse und die fremdfinanzierten Kanäle abzuziehen, so dass ein zu verteilendes Kostenvolumen von 260 Mio. € verbleibt.

 

Auf die Niederschlagswasserbeseitigung entfallen 53,81 % der Kosten, auf die Schmutzwasserbeseitigung 46,19%.

 

Da der Aufwand für die Niederschlagswasserbeseitigung über den Grundflächenbeitrag, der Aufwand für die Schmutzwasserbeseitigung über den Geschossflächenbeitrag gedeckt werden soll, wurden die jeweiligen Kostenanteile auf alle bereits angeschlossenen und bis 2014 voraussichtlich noch anzuschließenden Grundstücks- und Geschossflächen umgelegt. Die gesamten Grundstücksflächen betragen bis Ende 2014 etwa 2.257 ha, die nach dem Beitragsmaßstab der städt. Entwässerungsabgabensatzung zu berücksichtigenden Geschossflächen ca. 750 ha.

 

Bei einer 100 %-igen Deckung des Investitionsaufwands für das Kanalnetz durch Beiträge ergäben sich nach dieser Globalkalkulation Beitragssätze von 6,20 €/m² (Grundflächenbeitrag) und 16,01/m² (Geschossflächenbeitrag).

 

Um die künftigen Ausgaben bei den Kanalbaumaßnahmen auch in den nächsten zwei Jahren durch entsprechende Beitragseinnahmen in angemessenem Umfang finanzieren zu können, wird vorgeschlagen, den bisherigen Finanzierungsanteil über Beiträge von 65 % beizubehalten. Für die Jahre 2013 - 2014 ergeben sich damit folgende Beitragssätze:

 

Grundflächenbeitrag

139,9 Mio. € : 2.257 ha = 6,20 €/m² x 65 % = 4,03 €/m².

 

Geschossflächenbeitrag

120,1 Mio. € : 750 ha = 16,01/m² x 65 % = 10,41 €/m².

 

Diese Beitragssätze sollten entsprechend der bisherigen Praxis gerundet auf 4,00 €/m² (wie bisher) beim Grundflächenbeitrag und 10,40 €/m² (wie bisher) beim Geschossflächenbeitrag festgesetzt werden.

 

Die Refinanzierung derjenigen Investitionskosten für das Kanalnetz, die nicht über Beiträge gedeckt werden, erfolgt über Entwässerungsgebühren.

 

 

B) Kalkulation der Entwässerungsgebühren (§ 10 Abs. 10 EAS) für die Jahre 2013 bis 2014

 

Derzeit gelten folgende Gebühren:

Schmutzwassergebühr 1,47 €/m³, Niederschlagswassergebühr 0,53 €/m²

(Beschlussvorlage Drucksachennr.: VO/09/4825/20)

 

Der Kalkulationszeitraum endet zum 31.12.2012.

 

 

1. Betriebsergebnisse 2010 - 2012

 

Nachfolgend sind die Einnahmen und Ausgaben, aufgeteilt nach Schmutz- und Niederschlagswasser, der Jahre 2010 - 2011 sowie das voraussichtliche Jahresergebnis 2012 in einer Übersicht zusammengestellt.

 

Jahr

SW

Einnahmen

Ausgaben

   Betriebser-

Kostendeck.

 

NW

 

 

gebnis

    grad

 

 

- € -

- € -

- € -

    - % -

 

 

 

 

 

 

  2010

SW

13.092.481

13.062.248

+    30.233

        100,2

  2011

SW

14.051.121

12.827.471

+ 1.223.650

        109,5

  2012 *)

SW

13.745.000

14.145.000

-   400.000

      97,2

 

 

 

 

 

 

  2010

NW

5.843.363

5.194.524

+   648.839

       112,5

  2011

NW

5.830.772

5.080.692

+    750.080

       114,8

  2012 *)

NW

5.864.000

5.600.000

+    264.000

        104,7

 

Erläuterung: Schmutzwasser (SW), Niederschlagswasser (NW), *) Stand: aktuelle Hochrechnung

 

 

2. Kostenentwicklung 2010 2012

 

2.1 Kostenentwicklungen der Schmutzwassergebühr 2010 - 2012

 

Als Basis für die Berechnung der Schmutzwassergebühr dient der Frischwasserverbrauch. Im Kalkulationszeitraum 2010 - 2012 wurde ein jährlicher Verbrauch von rd. 9,9 Mio. m³ angenommen. Sowohl in 2010 als auch in 2011 lag der tatsächliche Bezug an Frischwasser unter der Prognose; so wurden 8,9 Mio. m³ und 9,6 Mio. m³ verbraucht. Obwohl der rückläufige Frischwasserverbrauch zu Mindereinnahmen führte, konnten die Betriebsergebnisse mit einem Überschuss abschließen. Die Gründe sind u.a., dass der Kanalunterhalt weniger Ausgaben erforderte und die Senkung des kalk. Zinssatzes 2011.

 

Mit Abschluss der Kalkulationsperiode 2010 - 2012 wird die Unterdeckung aus der Vorperiode von 1,2 Mio. € planmäßig abgebaut. Nach der derzeitigen Prognose können ca. 300.000 € in die Gebührenausgleichsrücklage fließen.

 

2.2 Kostenentwicklungen der Niederschlagswassergebühr 2010 - 2012

 

Die Niederschlagswassergebühr ist wegen des flächenbezogenen Maßstabes der veranlagten befestigten Grundstücksflächen im Gegensatz zur Schmutzwassergebühr nicht verbrauchsabhängig und kalkulierbarer. Die Gebühreneinnahmen decken sich daher mit den in der Kalkulation veranschlagten Einnahmen. Wie bei der Schmutzwassergebühr führten die Ausgabenminderungen beim Kanalunterhalt und die Senkung des kalk. Zinssatzes zu Kosteneinsparungen. Folglich verzeichnet die Niederschlagswassergebühr Überschüsse in 2010 und 2011. In 2012 ist ebenfalls mit einer Überdeckung zu rechnen. Der noch aus der Vorperiode vorhandene Verlustvortrag von rd. 800.000 € konnte durch die Ergebnisse 2010 und 2011 getilgt werden. Ende 2012 wird voraussichtlich ein Überschussvortrag von 930.000 € als Gebührenausgleichsrücklage den Kalkulationszeitraum 2013 - 2014 entlasten.

 

 

3. Gebührenbedarfsberechnung 2013 2014

 

3.1 Allgemein

 

Nach dem Kommunalabgabengesetz (Art. 8 Abs. 6 KAG) ist eine mehrjährige Gebührenkalkulation bis zu vier Jahren zulässig. Dieser Zeitraum sollte generell nur bei einer überschaubaren Kostenentwicklung angewandt werden. Die Verwaltung schlägt vor, den Kalkulationszeitraum für zwei Jahre festzulegen.

 

Aus der Kostenprognose ergeben sich nachstehende umlagefähige Ausgaben:

 

                            Kosten 2013:                                                                      19.984.500 €

                            Kosten 2014:                                                                      20.544.200 €

                            Insgesamt 2013 2014:                                          40.528.700 €

 

Wesentlich für die Höhe der vorgenannten umlagefähigen Kosten sind folgende Annahmen:

 

Bei der Berechnung der Personalkosten wurde das Rechnungsergebnis 2011 als Basis für eine tarif- und besoldungsrechtliche Prognose verwendet. Die Fortschreibung der Personalkosten unterstellt eine jährliche Steigerungsrate von 2,5 %. Der kalk. Zinssatz bleibt unverändert.

 

Der Großteil der umlegbaren Kosten von 40.528.700 € entfällt auf die Schmutzwasserableitung (72,7 %) mit 29,4 Mio. €. Auf die Kosten der Niederschlagswasserableitung sind 11,1 Mio. € oder 27,3 % der umlagefähigen Kosten 2013 2014 zuzuordnen.

 

3.2 Berechnung der Schmutzwassergebühr

 

Die Gebührenbedarfsberechnung weist im zweijährigen Bemessungszeitraum nach Abzug von 0,3 Mio. € der Gebührenausgleichsrücklage Kosten in Höhe von 29,2 Mio. € aus. Bei Umlegung der Kosten auf die Verbrauchseinheiten Frischwasser führt dies zu nachfolgender Schmutzwassergebühr:

 

29.151.700 €  :  19.000.000 m³  (2013-2014)  =  1,5343 €/m³ bzw. abgerundet  1,53 €/m³

 

Die Anpassung des Gebührensatzes um 0,06 €/m³ auf 1,53 €/m³ entspricht einer Erhöhung um 4,1 %.

 

Die Erhöhung ist weitgehend auf folgende Einflussgrößen zurückzuführen:

 

Die Gebühr für das Schmutzwasser wird über den Frischwasserverbrauch veranlagt. Wegen des rückläufigen Frischwasserverbrauchs wurde ein jährlicher Wasserbedarf von 9,5 Mio. m³ zugrunde gelegt. Die Personalkosten werden wie oben ausgeführt prognostiziert.

 

 

3.3 Berechnung der Niederschlagswassergebühr

 

Bei der Ermittlung der Niederschlagswassergebühr werden nur die privaten befestigten Grundstücksflächen herangezogen. Öffentliche Flächen (Straßen, Wege und Plätze), deren Kostenanteil gesondert zu ermittelt sind, zählen nicht zu den umlagefähigen Kosten der Niederschlagswasserableitung und werden aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert (Betriebsabrechnung 2011: 2,6 Mio. €).

 

Bei privaten Grundstücken besteht durch die Gebührentrennung vermehrt der Anreiz das Niederschlagswasser versickern zu lassen bzw. in Zisternen aufzufangen. Die jährliche Steigerungsrate privater Flächen beträgt derzeit 0,2 %.

 

Abzüglich der Gebührenausgleichsrücklage (incl. Zinseinnahmen) von vsl. 1,0 Mio. € belaufen sich die ansatzfähigen Kosten auf insgesamt 10,1 Mio. €. Die Umlegung dieser Kosten auf die zu erwartenden Veranlagungsflächen aus privaten Grundstücken ergibt folgende Berechnung der Niederschlagswassergebühr:

 

10.125.700 € : 22.188.000 m² (2013-2014) = 0,4564 €/m² bzw. aufgerundet  0,46 €/m²

 

Es wird vorgeschlagen, die Niederschlagswassergebühr von bisher 0,53 €/m² ab 01.01.2013 anzupassen und auf 0,46 €/m² festzusetzen. Dies entspricht einer Senkung von 13,2 %.

 

 

C) Erläuterungen zur Aktualisierung der Satzung gem. Satzungsentwurf

 

1.               Dient gem. aktueller Kommentierung der Klarstellung, dass Abzüge z.B. für Vollwärmeschutz nicht erfolgen, da auch im Altbestand teilweise meterdicke Außenwände nicht begünstigt werden

 

2.              Fortschreibung der Abflussbeiwertkarte 2007 unter Berücksichtigung neu hinzukommender Flächen und Strukturänderungen im Altbestand

 

3.               Neue Gebührensätze gem. Teil B)

 

4.               Wegfall der Kleinbetragsregelung bei den Entwässerungsgebühren in Anpassung an die Gebührensatzungen für die öffentliche Abfallentsorgung und die Straßenreinigung, zur Vereinheitlichung der Zahlungstermine

 

5.               Übergangsregelung wegen Neufassung der Abflussbeiwertkarte.

 

 

 

 

 


Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.               Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung über Abgaben bei der öffentlichen Entwässerungsanlage der Stadt Regensburg (Entwässerungsabgabensatzung – EAS) gemäß beiliegendem Entwurf vom 06.09.2012, der einen wesentlichen Bestandteil des Beschlusses bildet.

 

2.              Der Kalkulationszeitraum für die Entwässerungsbeiträge (§ 6 EAS) und die Entwässerungsgebühren (§ 10 EAS) wird auf zwei Jahre (01.01.2013 – 31.12.2014) festgesetzt.

 

 


 

Anlagen:

 

 

1 Entwässerungsabgabensatzung

1 Karte zur Satzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Karte (50 KB)    
Anlage 2 2 Satzungsentwurf änderung entwässerungsbeitragssatzung 2013Alternative (17 KB)