Vorlage - VO/12/8187/63  

 
 
Betreff: Vollzug des § 192 Baugesetzbuch i.V. mit §§ 1-3 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (GutachterausschussV vom 05.04.2005).
hier:
Neu- bzw. Wiederbestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Stadt Regensburg für die 14. Amtsperiode vom 01. November 2012 mit 31. Oktober 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Bauordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
23.10.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.10.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Bericht der Verwaltung:

 

Gemäß § 192 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 1 GutachterausschussV wird bei je­dem Landratsamt (für den Bereich des Landkreises) und bei jeder kreisfreien Stadt (für ihren Bereich) ein selbständiger und unabhängiger Gutachterausschuss für Grundstückswerte gebildet.

 

Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind in § 193 BauGB und § 1 Abs. 2 GutachterausschussV geregelt. Der Gutachterausschuss erstattet demnach Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, wenn die für den Vollzug des Baugesetzes zuständigen oder nach anderen Vorschriften berechtigten Behörden  oder Privatpersonen dies beantragen. Der Gutachterausschuss ist außerdem für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten aus der Kaufpreissammlung zuständig.

 

Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss der dem Bauordnungsamt der Stadt Regensburg zugeordneten Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Die Geschäftsstelle ist für die Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung und die Ableitung und Fortschreibung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten sowie die laufenden Verwaltungsaufgaben zuständig.

 

Gemäß § 2 der GutachterausschussV besteht der Gutachterausschuss aus dem Vorsitzenden und den ehrenamtlichen weiteren Gutachtern.

Für den Vorsitzenden sind mindestens zwei Stellvertreter zu berufen. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter müssen Bedienstete der Stadt Regensburg sein.

Dem Gutachterausschuss muss auch ein mit dem Vollzug des Baurechts befasster Angehöriger des öffentlichen Dienstes mit der Befähigung zum Richteramt angehören.

 

Für Fälle, bei denen der Vorsitzende und dessen Stellvertreter von der Mitwirkung ausgeschlossen sind, ist gemäß § 3 Abs. 4 GutachterausschussV ein anderer Angehöriger des öffentlichen Dienstes als Vorsitzender zu berufen.

 

Gemäß § 2 Abs. 4 GutachterausschussV muss dem Gutachterausschuss zudem ausschließlich für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ein Bediensteter des Finanzamtes, das für die Feststellung von Einheitswerten für den Grundbesitz im Bereich des Gutachterausschusses zuständig ist, als Gutachter angehören.

 

Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden gemäß § 3 Abs. 1 GutachterausschussV von der Stadt Regensburg als zuständige Kreisverwaltungsbehörde berufen. Die Berufung der Gut­achter gemäß § 2 Abs. 4 GutachterausschussV erfolgt auf Vorschlag einer vom Staatsministerium der Finanzen bestimmten Behörde.

Die Berufung der Mitglieder des Gutachterausschusses erfolgt gemäß § 3 Abs. 3 GutachterausschussV auf die Dauer von vier Jahren und kann im Bedarfsfall wiederholt werden.

 

Nachdem die Amtszeit der derzeitigen Ausschussmitglieder am 31.10.2012 endet, ist eine Berufung der Gutachter gemäß § 3 GutachterausschussV für die nächste Amtsperiode erforderlich. Der geschäftsführende Vorsitzende hat daher in Abstimmung mit der dem Bauordnungsamt beim Planungs- und Baureferat zugeordneten Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einen Vorschlag für die Besetzung des Gutachterausschusses erstellt, der die Vorgaben des § 192 BauGB sowie im möglichen Umfang vorliegende Anträge auf Neu- bzw. Wiederberufung berücksichtigt.

 

Der Vorsitz soll entsprechend der Verwaltungsorganisation von der Abteilungsleitung, der die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zugeordnet ist, übernommen werden. Unter Berücksichtigung der Aufgabenschwerpunkte soll der stellvertretende Vorsitz durch die zuständige Sachgebietsleitung und die Amtsleitung des Bauordnungsamts (gleichzeitig Gutachter gemäß § 3 Abs. 3 GutachterausschussV) ausgeübt werden.

Der Vorsitz für besondere Fälle soll weiterhin dem bisherigen Gutachter beim Staatl. Bauamt übertragen werden. Als zusätzliche Stellvertreter sollen der Geschäftsstellenleiter des Gutachterausschusses für den Landkreis Regensburg sowie der Vorsitzende des Gutachterausschusses für den Landkreis Schwandorf bestimmt werden

 

Bei den ehrenamtlichen Gutachtern wird neben den bewährten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus dem Bereich der IHK Regensburg und weiteren Sachverständigen aus der Bauwirtschaft und aus Baubehörden weiterhin die Berufung eines örtlichen Immobilienkaufmanns bzw. Immobiliensachverständigen für den Ausschuss vorgeschlagen. Vorliegende Anträge zur Aufnahme in den Gutachterausschuss werden im möglichen Umfang berücksichtigt, wobei nach Auffassung der Dienststelle nicht mehrere Angehörige ein und desselben Sachverständigenbüros gleichzeitig in den Gutachterausschuss berufen werden sollten. Fragen der landwirtschaftlichen Wertermittlung sollen durch den bereits bisher dem Gutachterausschuss angehörigen Sachverständigen dieses Bereichs abgedeckt werden. Aus Zweckmäßigkeitsgründen sollen auch die Sachbearbeiter des Sachgebiets Wertermittlung beim Bauordnungsamt als ehrenamtliche Gutachter in den Ausschuss berufen werden.

Durch die erneute Berufung eines Vertreters des Lehrstuhls für Immobilienmanagement an der Universität Regensburg soll weiterhin eine Verbindung geschaffen werden, die für den örtlichen Gutachterausschuss durch fachliche Impulse Vorteile bei Marktuntersuchungen und Datenableitungen bietet.

Aufgrund der Mitwirkung der vorgeschlagenen Vertreter verschiedener Fachbereiche im Gutachterausschuss wird die Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben des Gutachterausschusses ermöglicht.

 

Das Planungs- und Baureferat schlägt daher die im Beschlussvorschlag aufgeführten Personen für die 14. Amtsperiode zur Berufung in den Gutachterausschuss vor.

 

Zur Sicherstellung eines qualifizierten Gutachterbestands sollte der Dienststelle die Möglichkeit eingeräumt werden, für den Zeitraum der laufenden Amtsperiode weitere Gutachter auch im Amtsweg in den Gutachterausschuss zu berufen.

 


Drucksachennummer: /0000-63

(Bv)

 

Gegenstand:              Vollzug des § 192 Baugesetzbuch i.V. mit §§ 1-3 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (GutachterausschussV vom 05.04.2005).
hier:
Neu- bzw. Wiederbestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Stadt Regensburg für die 14. Amts-periode vom 01. November 2012 mit 31. Oktober 2016



 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.              Mit der von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Planungs- und Baureferat / Bauordnungsamt vorgeschlagenen Zusammensetzung des Gutachterausschusses für die 14. Amtsperiode vom 01.11.2012 mit 31.10.2016 besteht Einverständnis.

              Der Gutachterausschuss soll wie folgt besetzt werden:

 

 

 

A)              Vorsitzender

Hans Meier              Dipl.Ing. (FH)
              techn. Rat
              Stadt Regensburg (Bauordnungsamt)


Stellvertreter der Vorsitzenden

Hans Schedlbauer              Dipl.-Ing. (FH)
              techn. Amtsrat
              Stadt Regensburg (Bauordnungsamt)
 


Armin Frohschammer              ltd. Rechtsdirektor
              Stadt Regensburg (Bauordnungsamt)


-gleichzeitig Mitglied gemäß § 2 Abs. 3 GutachterausschussV-

 

 

 

 

B)              Vorsitzender für Fälle, bei denen die Vorsitzende aus A) und deren Stellvertreter von der Mitwirkung gemäß § 3 Abs. 4 GutachterausschussV ausgeschlossen sind
(gleichzeitig ehrenamtliche Gutachter)


Alexander Landgraf              Dipl.Ing. (FH) Architekt
              Baurat

                            Staatl.Bauamt Regensburg

Stellvertreter
 

              Bernhard Zobel              Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für den              Landkreis Regensburg
              Landratsamt Regensburg

 


Franz Schober              Dipl.Ing. (FH)
              Bauoberrat
              Landratsamt Schwandorf

 

 

C)              Ehrenamtliche Gutachter

Helmut Blindzellner              Dipl.Ing. (FH) Architekt
              Baudirektor
              Stadt Regensburg (Hochbauamt)

Susanna Feigl-Ziegaus              Dipl.Ing. (FH)

              öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

 

Rudolf Hildebrand              Dipl.Ing. (FH) Baumeister

              Rhein-Main-Donau AG München

 

Dr. Gerhard Lang              Dipl.-Kaufmann Univ., Dipl.-Wirtschafts-Ing. (FH)

              öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, zertifizierter Sachverständiger für Mieten und Pachten, HypZert, REV
 

Heinz Markstein              Dipl.Ing. (FH)
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
Mieten und Pachten
 

 

Klaus Oberberger              Architekt
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
 

Rudolf Weigert              Dipl.Ing. (FH)

              öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für
landwirtschaftliche Bewertung und Schätzung

 

Dr. Wolfgang Schäfers              Professor des Lehrstuhls für Immobilienmanagement an der

              Universität Regensburg

 

Rüdiger Schmid              Dipl.Ing. (FH)
              techn. Amtmann
              Stadt Regensburg (Bauordnungsamt)

 

Peter Trepnau              Immobilienkaufmann

 

Karl Tuschner              Dipl.Ing. (FH)
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
 

Susan Voglmaier              Dipl.Ing. (FH), Dipl.Wirtschaftsing.

              Stadt Regensburg (Bauordnungsamt)

 

Gerhard Wingerter              Immobilienkaufmann, Sachverständiger
 

 

 

D)              Gutachter gemäß § 2 Abs. 4 GutachterausschussV

 


Daniela Schmidt                            Steuerinspektorin
                            Finanzamt Regensburg

 

              Brigitte Schriml                                          Steueramtsrätin

                                                                                    Finanzamt Regensburg

 

 

2.              Im Hinblick auf die längerfristig anzustrebende Aufnahme weiterer qualifizierter Sachverständiger in den Gutachterausschuss wird der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Bauordnungsamt die Befugnis übertragen, einzelne Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer ausgeübten Tätigkeit ihre besondere Sachkunde im Bereich Wertermittlung unter Beweis gestellt haben, für den Zeitraum der noch laufenden Amtsperiode nachträglich im Amtsweg in den Gutachterausschuss zu berufen.

 

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