Sachverhalt:
Bericht der Verwaltung:
Gemäß § 192 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 1 GutachterausschussV wird bei jedem Landratsamt (für den Bereich des Landkreises) und bei jeder kreisfreien Stadt (für ihren Bereich) ein selbständiger und unabhängiger Gutachterausschuss für Grundstückswerte gebildet.
Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind in § 193 BauGB und § 1 Abs. 2 GutachterausschussV geregelt. Der Gutachterausschuss erstattet demnach Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, wenn die für den Vollzug des Baugesetzes zuständigen oder nach anderen Vorschriften berechtigten Behörden oder Privatpersonen dies beantragen. Der Gutachterausschuss ist außerdem für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten aus der Kaufpreissammlung zuständig.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss der dem Bauordnungsamt der Stadt Regensburg zugeordneten Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Die Geschäftsstelle ist für die Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung und die Ableitung und Fortschreibung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten sowie die laufenden Verwaltungsaufgaben zuständig.
Gemäß § 2 der GutachterausschussV besteht der Gutachterausschuss aus dem Vorsitzenden und den ehrenamtlichen weiteren Gutachtern. Für den Vorsitzenden sind mindestens zwei Stellvertreter zu berufen. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter müssen Bedienstete der Stadt Regensburg sein. Dem Gutachterausschuss muss auch ein mit dem Vollzug des Baurechts befasster Angehöriger des öffentlichen Dienstes mit der Befähigung zum Richteramt angehören.
Für Fälle, bei denen der Vorsitzende und dessen Stellvertreter von der Mitwirkung ausgeschlossen sind, ist gemäß § 3 Abs. 4 GutachterausschussV ein anderer Angehöriger des öffentlichen Dienstes als Vorsitzender zu berufen.
Gemäß § 2 Abs. 4 GutachterausschussV muss dem Gutachterausschuss zudem ausschließlich für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ein Bediensteter des Finanzamtes, das für die Feststellung von Einheitswerten für den Grundbesitz im Bereich des Gutachterausschusses zuständig ist, als Gutachter angehören.
Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden gemäß § 3 Abs. 1 GutachterausschussV von der Stadt Regensburg als zuständige Kreisverwaltungsbehörde berufen. Die Berufung der Gutachter gemäß § 2 Abs. 4 GutachterausschussV erfolgt auf Vorschlag einer vom Staatsministerium der Finanzen bestimmten Behörde. Die Berufung der Mitglieder des Gutachterausschusses erfolgt gemäß § 3 Abs. 3 GutachterausschussV auf die Dauer von vier Jahren und kann im Bedarfsfall wiederholt werden.
Nachdem die Amtszeit der derzeitigen Ausschussmitglieder am 31.10.2012 endet, ist eine Berufung der Gutachter gemäß § 3 GutachterausschussV für die nächste Amtsperiode erforderlich. Der geschäftsführende Vorsitzende hat daher in Abstimmung mit der dem Bauordnungsamt beim Planungs- und Baureferat zugeordneten Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einen Vorschlag für die Besetzung des Gutachterausschusses erstellt, der die Vorgaben des § 192 BauGB sowie im möglichen Umfang vorliegende Anträge auf Neu- bzw. Wiederberufung berücksichtigt.
Der Vorsitz soll entsprechend der Verwaltungsorganisation von der Abteilungsleitung, der die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zugeordnet ist, übernommen werden. Unter Berücksichtigung der Aufgabenschwerpunkte soll der stellvertretende Vorsitz durch die zuständige Sachgebietsleitung und die Amtsleitung des Bauordnungsamts (gleichzeitig Gutachter gemäß § 3 Abs. 3 GutachterausschussV) ausgeübt werden. Der Vorsitz für besondere Fälle soll weiterhin dem bisherigen Gutachter beim Staatl. Bauamt übertragen werden. Als zusätzliche Stellvertreter sollen der Geschäftsstellenleiter des Gutachterausschusses für den Landkreis Regensburg sowie der Vorsitzende des Gutachterausschusses für den Landkreis Schwandorf bestimmt werden
Bei den ehrenamtlichen Gutachtern wird neben den bewährten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus dem Bereich der IHK Regensburg und weiteren Sachverständigen aus der Bauwirtschaft und aus Baubehörden weiterhin die Berufung eines örtlichen Immobilienkaufmanns bzw. Immobiliensachverständigen für den Ausschuss vorgeschlagen. Vorliegende Anträge zur Aufnahme in den Gutachterausschuss werden im möglichen Umfang berücksichtigt, wobei nach Auffassung der Dienststelle nicht mehrere Angehörige ein und desselben Sachverständigenbüros gleichzeitig in den Gutachterausschuss berufen werden sollten. Fragen der landwirtschaftlichen Wertermittlung sollen durch den bereits bisher dem Gutachterausschuss angehörigen Sachverständigen dieses Bereichs abgedeckt werden. Aus Zweckmäßigkeitsgründen sollen auch die Sachbearbeiter des Sachgebiets Wertermittlung beim Bauordnungsamt als ehrenamtliche Gutachter in den Ausschuss berufen werden. Durch die erneute Berufung eines Vertreters des Lehrstuhls für Immobilienmanagement an der Universität Regensburg soll weiterhin eine Verbindung geschaffen werden, die für den örtlichen Gutachterausschuss durch fachliche Impulse Vorteile bei Marktuntersuchungen und Datenableitungen bietet. Aufgrund der Mitwirkung der vorgeschlagenen Vertreter verschiedener Fachbereiche im Gutachterausschuss wird die Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben des Gutachterausschusses ermöglicht.
Das Planungs- und Baureferat schlägt daher die im Beschlussvorschlag aufgeführten Personen für die 14. Amtsperiode zur Berufung in den Gutachterausschuss vor.
Zur Sicherstellung eines qualifizierten Gutachterbestands sollte der Dienststelle die Möglichkeit eingeräumt werden, für den Zeitraum der laufenden Amtsperiode weitere Gutachter auch im Amtsweg in den Gutachterausschuss zu berufen.
Drucksachennummer: /0000-63 (Bv)
Gegenstand: Vollzug des § 192 Baugesetzbuch i.V. mit §§ 1-3 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (GutachterausschussV vom 05.04.2005). Beschlussvorschlag:
1. Mit der von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Planungs- und Baureferat / Bauordnungsamt vorgeschlagenen Zusammensetzung des Gutachterausschusses für die 14. Amtsperiode vom 01.11.2012 mit 31.10.2016 besteht Einverständnis. Der Gutachterausschuss soll wie folgt besetzt werden:
A) Vorsitzender
B) Vorsitzender für Fälle, bei denen die Vorsitzende aus A) und deren Stellvertreter von der Mitwirkung gemäß § 3 Abs. 4 GutachterausschussV ausgeschlossen sind
Staatl.Bauamt Regensburg Bernhard Zobel Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für den Landkreis Regensburg
C) Ehrenamtliche Gutachter öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Rudolf Hildebrand Dipl.Ing. (FH) Baumeister Rhein-Main-Donau AG München
Dr. Gerhard Lang Dipl.-Kaufmann Univ., Dipl.-Wirtschafts-Ing. (FH) öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Heinz Markstein Dipl.Ing. (FH)
Klaus Oberberger Architekt Rudolf Weigert Dipl.Ing. (FH) öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für
Dr. Wolfgang Schäfers Professor des Lehrstuhls für Immobilienmanagement an der Universität Regensburg
Rüdiger Schmid Dipl.Ing. (FH)
Peter Trepnau Immobilienkaufmann
Karl Tuschner Dipl.Ing. (FH) Susan Voglmaier Dipl.Ing. (FH), Dipl.Wirtschaftsing. Stadt Regensburg (Bauordnungsamt)
Gerhard Wingerter Immobilienkaufmann, Sachverständiger
D) Gutachter gemäß § 2 Abs. 4 GutachterausschussV
Brigitte Schriml Steueramtsrätin Finanzamt Regensburg
2. Im Hinblick auf die längerfristig anzustrebende Aufnahme weiterer qualifizierter Sachverständiger in den Gutachterausschuss wird der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Bauordnungsamt die Befugnis übertragen, einzelne Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer ausgeübten Tätigkeit ihre besondere Sachkunde im Bereich Wertermittlung unter Beweis gestellt haben, für den Zeitraum der noch laufenden Amtsperiode nachträglich im Amtsweg in den Gutachterausschuss zu berufen.
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