Sachverhalt:
Die Ergebnisse der TV – Zustandskontrolle aus dem Jahr 2008 für den Kanal in der Oberen Regenstraße und für die Hausanschlusskanäle zeigen, dass die aus dem Jahr 1954 stammenden Kanäle erhebliche bauliche Mängel aufweisen. Der Mischwasserkanal und die Anschlusskanäle haben Längs- und Querrisse, Muffenversätze, Scherbenbildung und teilweise sichtbarer Boden. Die Funktionsfähigkeit des Kanals ist durch den massiven Wurzeleinwuchs des Baumbestandes stark eingeschränkt.
Aufgrund der Schadensbilder können die Kanäle die Anforderungen an die Dichtigkeit nicht erfüllen. Eine Reparatur der Kanäle ist aufgrund der vorliegenden schweren Schäden nicht mehr sinnvoll und wirtschaftlich. Eine Kanalerneuerung ist dringend notwendig.
Zeitlicher Ablauf der Gesamtmaßnahme:
Die Kanalerneuerung wird im Jahr 2013 ausgeführt.
Umfang der Maßnahme:
In der Oberen Regenstraße ist folgender Erneuerungsumfang vorgesehen:
? 98 m Kanalerneuerung des Mischwasserkanals DN 300
? 17 m Sanierung mit einem Liner Verfahren (close-fit)
? 3 Stk. Fertigteilschächte
? 1 Stk. Umbau eines bestehenden Schachtes
? 15 Stk. Erneuerung von Hausanschlusskanälen
? 4 Stk. Erneuerung von Straßenentwässerungsleitungen
Kosten der Maßnahme:
Kosten für die Erneuerung der Mischwasserkanäle, Herstellung der Schachtbauwerke, Hausanschlusskanäle 195.000 €
Kosten für Erneuerungsmaßnahmen der Straßenentwässerungsleitungen 10.000 €
Gesamtsumme: 205.000 €
Haushaltmittel für die Mischwasserkanalisation:
Für die Maßnahme sind im IP 2011 – 2015 bzw. im Entwurf des IP 2012 – 2016 im UA 7017/08 - HhSt 1.7017.9508 - für das Jahr 2013 Mittel in Höhe von 205.000 € vorgesehen.
Haushaltsmittel für die Straßenentwässerungsleitungen:
Die notwendigen Mittel für die Erneuerung der Straßenentwässerungsleitungen in Höhe von 10.000 € sind im Verwaltungshaushalt auf der Haushaltsstelle 0.6300.5150 im Rahmen der Pauschalsätze berücksichtigt.
Der Ausschuss beschließt:
Der Mischwasserkanal in der Oberen Regenstraße ist einschließlich der Schächte, Anschlusskanäle und die Straßenentwässerungsleitungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel im Jahr 2013 zu erneuern
Anlagen:
Beschlusslageplan unmaßstäblich
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