Vorlage - VO/12/8224/65  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 102, ehemalige Nibelungenkaserne;
Maßnahmenbeschluss für die Straßenerschließung, östlicher Bereich
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
20.11.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.11.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Allgemeines:

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 102 „ehemalige Nibelungenkaserne“ erfolgte am 01.06.2011 (VO/11/6593/61). Dabei wurde das Nutzungskonzept zum Bebauungsplan vom 01.06.2011 als Planungsgrundlage beschlossen.

 

Um die Erschließung des Kasernenareals und dabei insbesondere den Baubeginn der neuen Beruflichen Oberschule Regensburg zeitgerecht zu gewährleisten, sind insbesondere in den Jahren 2013 bis 2015 das erforderliche Erschließungsstraßennetz und die Anbindungen an das bestehende öffentliche Straßennetz (Galgenbergstraße, Unterislinger Weg und Carl-Maria-von-Weber-Straße) herzustellen.

 

Die vorliegende Maßnahme umfasst insbesondere die Erschließungsstraßen im Umfeld der künftigen Beruflichen Oberschule mit den Anbindungen an den Unterislinger Weg und an die Carl-Maria-von-Weber-Straße. Die Planung der Haupterschließung in Richtung Westen endet derzeit rund 200 m vor der Galgenbergstraße. Die Weiterplanung mit Anbindung an die Galgenbergstraße erfolgt zeitnah, wenn die Ergebnisse des städtebaulichen/landschaftsplanerischen Wettbewerbs mit Realisierungsteil „Neubau des Technologiezentrums“ vorliegen (Beschlusslage vom 31.07.2012, VO/12/7960/85).

 

 

Maßnahmenbeschreibung:

 

Verlauf und Umfang der  Straßenerschließung ergibt sich aus den Anlagen 1 und 2. Zur Verminderung der  Eingriffe in bestehende Grünflächen und zur Berücksichtigung der denkmalgeschützten Gebäude folgt die Trassierung in der Regel auf den vorhandenen Kasernenstraßen. Die Erschließungsstraßen können als Zone-30 beschildert werden.

 

Die rund 900 m lange Haupterschließungsachse im Baugebiet verläuft von West nach Ost zwischen der Galgenbergstraße und dem Unterislinger Weg. Um das künftige Gelände der Beruflichen Oberschule herum knickt die Haupterschließung in Nord-Süd-Richtung ab. Die Höchstlängsneigung beträgt zwischen 5 und 6 %. Auf dieser Route soll das Entwicklungsgebiet mit Linienbussen erschlossen werden, wobei eine zentrale Haltestelle in unmittelbarer Nähe zur Beruflichen Oberschule angelegt wird. Der Straßenquerschnitt der Haupterschließung ist in Anlage 3.1 dargestellt. Die 6,5 m breite asphaltierte Fahrbahn der Bauklasse III wird in der Regel beiderseits von zwei rund 3,5 m breiten baumbestandenen Grünstreifen eingefasst, an welche sich außen zwei rund 2,5 m breite, gepflasterte Gehwege anfügen. Die Gesamtbreite des öffentlichen Verkehrsraumes beträgt somit 18,5 m. Vor der Einmündung in den Unterislinger Weg entfallen auf einer Länge von rund 60 m wegen der vorhandenen Bebauung und den Privatgrundstücken die Grünstreifen.

 

Von der Haupterschließungsroute zweigt nach Norden in Richtung der Carl-Maria-von-Weber-Straße eine rund 230 m lange Nebenerschließung ab. Der Straßenquerschnitt der Nebenerschließung ist in Anlage 3.1 dargestellt. Die 4,75 m breite asphaltierte Fahrbahn der Bauklasse III wird in der Regel von beidseitigen, rund 2,5 m breiten und gepflasterten Gehwegen begleitet. Auf dem südlichen und rund 150 m langen Streckenabschnitt wird östlich neben der Fahrbahn ein rund 3,5 m breiter baumbestandener Grünstreifen angelegt. Die Gesamtbreite des öffentlichen Verkehrsraumes beträgt somit 13,3 m.

Im nördlichen und rund 80 m langen Streckenabschnitt wird wegen der vorhandenen Bebauung und den Privatgrundstücken auf den Grünstreifen verzichtet. Der vorhandene städtische Grünzug wird gekreuzt. Etwa in der Mitte der Strecke wird eine Ausweichstelle für den Begegnungsfall mit Lastkraftwagen geschaffen.

Der Knotenpunkt der Nebenerschließung mit der Carl-Maria-von-Weber-Straße wird entsprechend der Verkehrsbedeutung und zur  Geschwindigkeitsdämpfung zu einem Minikreisel mit einem Außendurchmesser von rund 15 m ausgebaut. Dafür wird die Carl-Maria-von-Weber-Straße auf einer Länge von rund 45 m umgebaut.

 

Um die Berufliche Oberschule und das Mischgebiet Mi 5 vollständig zu erschlien, wird nördlich des Schulgeländes eine rund 150 m lange untergeordnete Erschließungsstraße (Achse 3) angelegt. Die in Bauklasse V asphaltierte Fahrbahnbreite beträgt 4,5 m. Zusammen mit einem einseitigen kombinierten Park- bzw. Grünstreifen ist der Gesamtquerschnitt rund 7 m breit. Die Straße wird als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.

 

 

Straßenausstattung:

 

Die Straßenentwässerung wird an die städtische Mischwasserkanalisation angeschlossen. Es wird eine LED-Straßenbeleuchtung neu errichtet. Der Grünstreifen wird mit Einzelbäumen abhängig von der Art etwa in einem Abstand von rund 10 m bepflanzt. In der Haupterschließungstrasse wird jeweils im Gehweg eine Kabelzuganlage mit 3 Leerrohren erstellt.

 

 

Bauabwicklung:

 

Es ist im Jahr 2013 vorrangig ein Teilausbau der Erschließungsstraßen vorgesehen. Weitere Teilausbauten und der Endausbau der Straßen erfolgt in der Regel Zug um Zug mit der allgemeinen Gebietsentwicklung.

 

 

Grunderwerb:

 

Nur in einem Teilabschnitt der Haupterschließung ab der Einmündung in den Unterislinger Weg ist auf einer Länge von rund 60 m für den nördlichen Gehweg noch zusätzlicher Grunderwerb erforderlich. Die noch zu erwerbende Fläche beträgt insgesamt rund 120 m².

 

 

Kosten und Finanzierung:

 

Die Planungs- und Baukosten für die Straßenerschließung betragen voraussichtlich rd. 2,90 Mio. €.

 

r das Vorhaben werden von den Anliegern Erschließungsbeiträge auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. der städtischen Erschließungsbeitragssatzung erhoben.

 

r die Gesamt-Maßnahme (einschl. weitere Erschließung) sind im Investitionsprogramm 20112015 bzw. im Investitionsprogramm 2012-2016 Entwurf - im UA 6325/80 HhSt 1.6325.95809 - Mittel in Höhe von insgesamt 7.500.000.- € (davon bis 2016 rd. 4,25 Mio. €) berücksichtigt.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Straßenerschließungsmaßnahmen im östlichen Bereich der ehemaligen Nibelungenkaserne werden entsprechend der Berichtsvorlage und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel ab dem Jahr 2013 durchgeführt.

 


 

Anlagen:

 

Anlage 1:              Übersichtslageplan im Maßstab 1:3.500

Anlage 2.1:              Lageplan Nord im Maßstab 1:1.500

Anlage 2.2:              Lageplan Süd im Maßstab 1:1.500

Anlage 3.1:              Regelquerschnitt Hauptfahrbahn mit Buswartebereich im Maßstab 1:75

Anlage 3.2:              Regelquerschnitt mit einseitigem Grünstreifen im Maßstab 1:75

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_12_8224_65_102_Nibelungen_MB_Anlage_01_Übersichtslageplan_A3 (593 KB)    
Anlage 2 2 VO_12_8224_65_102_Nibelungen_MB_Anlage_02_01_Lageplan_Nord_A3 (422 KB)    
Anlage 3 3 VO_12_8224_65_102_Nibelungen_MB_Anlage_02_02_Lageplan_Süd_A3 (437 KB)    
Anlage 4 4 VO_12_8224_65_102_Nibelungen_MB_Anlage_03_01_RQ_A3 (446 KB)    
Anlage 5 5 VO_12_8224_65_102_Nibelungen_MB_Anlage_03_02_RQ_A3 (371 KB)