Vorlage - VO/12/8229/65  

 
 
Betreff: Instandsetzung der Steinernen Brücke;
Erneuerung der Brücke (Rampenbauwerk) zum Oberen Wöhrd ;
Maßnahmebeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
20.11.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.11.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

1. Bisherige Beschlusslage

 

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 17.12.2009 die Instandsetzung der Steinernen Brücke beschlossen. In den damals zugrunde gelegten voraussichtlichen Gesamtkosten von 19,265 Mio € waren die Kosten der neuen Brücke (Rampenbauwerk) zum Oberen Wöhrd bereits enthalten.

 

Mit dem Planungsbeschluss zur Erneuerung der Brücke (Rampenbauwerk) zum Oberen Wöhrd vom 31.07.2012 wurde die Planungsvariante einer Stahlverbundkonstruktion durch den Stadtplanungsausschuss ausgewählt und der weiteren Entwurfsplanung des Brückenrampenbauwerkes zugrunde gelegt. Ziel der Erneuerung ist die Errichtung eines neuen Brückenüberbaues auf den vorhandenen, historischen Pfeilern.

 

Die Arbeitsgemeinschaft Ingenieurbüro Grassl/Reinhart Architekten hat von August bis Oktober  2012 die Entwurfsplanung des Bauwerkes erstellt und hierbei auch zahlreiche Detailprobleme einer Lösung zugeführt.

 

Auf die ausführliche Beschlussvorlage vom 31.07.2012 wird zur Vermeidung von Wiederholungen ausdrücklich verwiesen.

 

 

2. Erläuterung des Brückenentwurfes mit Darstellung von Detaillösungen

 

2.1. Entwurfsplanung der Brückenrampe

 

Im beiliegenden Entwurfsgeheft ist die Stahlverbundkonstruktion des neuen Rampenbauwerkes ausführlich dargestellt.

 

2.2. Diskussion von Detailproblemen

 

Bereits in der Beschlussvorlage vom 31.07.2012 wurden einige technische und gestalterische Detailprobleme angesprochen, die im Rahmen der weiteren Entwurfsplanung zu lösen waren:

 

?         Auflagerausbildung des neuen Rampenüberbaues auf den historischen Pfeilern bzw. auf der Steinernen Brücke im Bereich des Bogens X,

 

?         Wiederverwendung der alten Geländer bzw. Ergänzung oder Ersatz durch eine neu Geländerkonstruktion,

 

?         Anordnung einer neuen Beleuchtung in Form von Leuchten im Bereich des Geländers (Handlauf o. ä.) und

 

?         Festlegung des Oberflächenbelages auf der neuen Bckenrampe zum Oberen Wöhrd.

 

Im Zuge der weiteren Entwurfsbearbeitung seit August 2012 wurden weitere Detailfragen diskutiert:

 

?         Ausbildung eines beweglichen Lagers mit Bohrpfahlgründung im Bereich des historischen Pfeilers 1 (Widerlager) am Oberen Wöhrd,

 

?         weitere Sicherheits- und Gestaltungsbelange des neuen Geländers (Aufkletter- und Überkletterschutz, Sicherheitshöher Radfahrer, Übergangsgestaltung zur Brüstung der Steinernen Brücke etc.),

 

?         Gestaltung der Abgangstreppe von der neuen Brückenrampe zur Jahninsel und

 

?         Sanierung der historischen Pfeiler der Brückenrampe.

 

2.3. sungsvorschläge der angesprochenen Detailprobleme

 

2.3.1. Auflagerausbildung auf den historischen Pfeilern 2 bis 6 und Pfeilersanierung

 

Die Pfeilerköpfe der historischen Pfeiler werden, wie schon im Beschluss vom 31.07.2012 dargelegt, so saniert, dass die seitlichen Ausbruchstellen in der historischen Pfeilerköpfen, die vor ca. 45 Jahren für die massiven Hauptträgerbalken der damaligen Stahlbetonkonstruktion vorgenommen wurden, wieder mit Natursteinen verschlossen werden. Den oberen Abschluss auf den historischen Pfeilern bilden Lastverteilungsplatten aus Stahlbeton, die dafür sorgen, dass die Auflagerkräfte aus dem neuen Brückenüberbau gleichmäßig in die historischen Pfeiler eingeleitet werden.

 

Mit der Denkmalpflege konnte zuletzt geklärt werden, in welcher Form die genannten Natursteinergänzungen der Pfeilerköpfe zu erfolgen haben. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass die jeweils letzte Natursteinschicht unter den aufliegenden Lastverteilungsplatten keine zu geringe Höhe aufweist. In einem solchen Fall soll das Mauerwerk mit nur einer Schicht  aus höheren Steinen ergänzt werden. Dies bedeutet, dass die Schichthöhe der obersten Steinlage variieren kann.

 

2.3.2. Erneuerung der Geländerkonstruktion unter Beachtung von Sicherheits- und Gestaltungsbelangen

 

Bei der Diskussion über die Berichtsvorlage vom 31.07.2012 im Stadtplanungsausschuss wurde die Feststellung getroffen, dass ein „Doppelgeländer“ bestehend aus einem neuen richtlinienkonformen Geländer mit vorgesetztem, historischen Altgeländer auf der neuen Brückenrampe nicht genscht wird.

 

Die weitere metallrestauratorische Untersuchung des Altgeländers ergab zudem, dass eine sicherheitstechnische Ertüchtigung nicht  möglich ist. Eine Lösung nur unter Verwendung des Altgeländers scheidet somit aus.

 

Das Planerteam Grassl/Reinhart legte schließlich eine detaillierte Variantenuntersuchung zur Ausbildung des Geländers vor, anhand derer von der Projektarbeitsgruppe bestehend aus Ingenieuren, Architekten, Stadtplanern und Denkmalpflegern entschieden wurde, auf ein „Doppelgeländer“ zu verzichten.

 

Die Arbeitsgruppe legte einvernehmlich fest, das neue Geländer mit einer Höhe von 1,20 m über der Fahrbahn der neuen Brückenrampe zu errichten, um die erforderliche Sicherheitshe für Radfahrer einzuhalten. Außerdem wurde als Auf- und Überkletterschutz eine Konstruktion aus einer engen, horizontalen Holmfüllung mit einem 24 cm breiten oberen Holm gewählt. Diese Lösung entspricht den gültigen Richtlinien und Sicherheitsbestimmungen. In den oberen Holm wird eine LED-Handlauf-Beleuchtung eingebaut.

 

Die Denkmalpflege hat dieser Lösung zunächst zugestimmt, fordert jedoch noch die Erstellung eines Musters, um die „angemessene Qualität und die handwerkliche Anfertigung“ dieser Geländersung abschließend beurteilen zu können. Somit sind auch noch Änderungen an der Konzeption der Geländerfüllung und der Handlaufbreite vorbehalten.

 

2.3.3. Gestaltung und Material des Oberflächenbelages der neuen Brückenrampe

 

Mit Zustimmung der Denkmalpflege wird für den Oberflächenbelag der neuen Brückenrampe ein heller, sandfarbener Asphalt festgelegt. Entsprechende Farb- und Materialmuster werden vor der Bauausführung angelegt und mit allen Beteiligten an der Brückenplanung abgestimmt.

 

Das gewählte Belagsmaterial steht nach Auffassung der Projektarbeitsgruppe in einem wünschenswerten Kontrast zum künftigen Naturstein-Plattenbelag der Steinernen Brücke und betont die Unterordnung und Unauffälligkeit der neuen Rampenkonstruktion gegenüber der Hauptbrücke. Die Begehbarkeit des Asphaltbelages auf der geneigten Rampe wird als sehr gut beurteilt.

 

Die Helligkeit des Belags ist auch für den optimalen Einsatz der LED-Handlauf-Beleuchtung erforderlich, da über einen hellen Belag die für die Ausleuchtung erforderliche Reflexion der Lichtes gewährleistet wird.

 

2.3.4. Ausbildung der Endauflager der neuen Brückenrampe auf der Steinernen Brücke und im Bereich des Pfeilers 1 (Widerlager)

 

Der Überbau der neuen Stahlverbundbrückenrampe benötigt an seinen Endpunkten je ein unverschiebliches / festes und ein bewegliches Auflager.

 

Das unverschiebliche Endauflager wird auf der Steinernen Brücke im Bereich des Bogens X ausgebildet. Die Konstruktion dieses festen Auflagers wird in den Brückenkörper integriert. Die Konstruktion ist im beiliegenden Erläuterungsbericht beschrieben und in den beiliegenden Plänen dargestellt.

 

Das bewegliche Endauflager ist im Bereich des Pfeilers 1 (Widerlager). Die Ausbildung eines beweglichen Auflagers und einer Überganskonstruktion, die die Längsbewegungen des neuen Überbaues aufnimmt, erfordern entweder Eingriffe in die bestehende, auf Holzpfählen gegründete Widerlagerkonstruktion des Pfeilers 1 oder eine neue auf Bohrpfählen gegründete Auflagerkonstruktion vor dem Pfeiler 1.

 

Bei Anordnung des beweglichen Auflagers im Pfeiler 1 ist auch noch eine Auflagerkammer erforderlich. Bei dem Pfeiler 1 (Widerlager) handelt es sich um eine renaissancezeitliche Konstruktion von hoher Überlieferungsgunst, wie die kürzlich durchgeführten Sondagen belegen. Insofern müssen vor diesem Hintergrund die konstruktiv erforderlichen Eingriffe in den historischen Bestand noch mit der Denkmalpflege abgeklärt werden. Alternativ müsste das bewegliche Widerlager vor dem historischen Pfeiler 1 mit einer neuen Stützkonstruktion angeordnet werden. Eine Auflagerkammer ist dann nicht notwendig.

 

Die abschließenden Untersuchungen werden derzeit durchgeführt.

 

2.3.5. Gestaltung der Abgangstreppe von der neuen Brückenrampe zur Jahninsel

 

Die Abgangstreppe neben der Gaststätte „Alte Linde muss etwas verlegt werden, da sich das heute für den Zugang genutzte Grundstück nördlich des Nebengebäudes der Gaststätte nicht im städtischen Eigentum befindet. Hierzu wird ein neuer Treppenabgang von der neuen Brückenrampe zur Böschung östlich des Nebengebäudes gebaut. Der weitere Abgang zur Jahninsel verbleibt dann an derselben Stelle wie heute. Die Abgangstreppen werden mit einer Schieberampe für Fahrräder und für Kinderwägen ausgestattet.

 

Der barrierefreie Abgang zur Jahninsel verbleibt auf dem Uferweg nördlich der Lieblstraße, der auf Höhe der Müllerstraße beginnt und unter die Brückenrampe führt.

 

 

3. Verkehrsführung während der Bauzeit

 

Da mit Beginn der ckbau- bzw. Abbrucharbeiten des alten Rampenbauwerkes vs. ab Februar 2013 die Fußnger-, Radfahrer- und Behindertenführung über die alte Rampe entllt, müssen ab diesem Zeitpunkt bis zum Ende  des Jahres 2013 alternative Führungen dieser Verkehrsteilnehmer erfolgen. Ende 2013 soll die neue Rampe dann für diese Verkehre wieder zur Vergung stehen.

 

3.1. Fußngerführung

 

Durch die ckbau- und Neubauarbeiten am Rampenbauwerk werden große Teile der Jahninsel durch die Baustellenzufahrt, durch den Bauraum und durch Baustelleneinrichtung  belegt werden (siehe Baustellenplan). Auf der verbleibenden Restfläche kann ein Fußngerweg vorbei an der Nordostecke des Wirtsgartens „Alte Linde“ zur Jahninsel und von dort  zur Westseite der Steinernen Brücke geführt werden. Hier wird ein Treppenaufgangsturm errichtet, der die Fußnger auf die Steinerne Brücke führt.

 

Aufgrund der Beengtheit der provisorischen Fußngerverbindung, insbesondere beim Wirtsgarten, muss von der Anordnung von Schieberampen für Radfahrer und Kinderwagen Abstand genommen werden. So entsteht z. B. an der Nordostecke des Wirtsgartens eine nur ca. 1,5 m breite Durchgangsengstelle, welche wahrscheinlich zum Schutz vor dem benachbarten Baustellenbetrieb einzuhausen ist. Hier wäre ein Begegnungsverkehr von Fußngern und Radfahrern nicht nur mit großen Schwierigkeiten sondern vor allem auch mit Gehrdungen verbunden.

 

3.2.hrung für Radfahrer und Kinderwagen

 

r Radfahrer und für Fußnger mit Kinderwägen stehen während der Bauzeit der neuen Rampe im Jahr 2013 als Ausweichstrecken der Eiserne Steg (Schieberampen) und der Pfaffensteiner Steg zur Verfügung. Dies ist sicher keine optimale, aber doch eine praktikable Lösungr die begrenzte Bauzeit im Jahr 2013.

 

Auf diesen Ausweichstrecken können Radler und Fußnger mit Kinderwägen nach Stadtamhof und in die Innenstadt gelangen, wobei die Bewohner und die Besucher der Ostlfte des Oberen Wöhrdes geringfügige Umwege in Kauf nehmen müssen. Die bei den Schieberampen am Eisernen Steg zu überwindende Höhendifferenz beträgt dabei 3 m auf jeder Seite des Steges, also insgesamt 6 m. Dagegen wären bei der Anbindung der Steinernen Brücke über die Jahninsel hendifferenzen von 2,5 m beim Abgang und von 9,5 m beim Aufgang von der Jahninsel auf die Steinerne Brücke, also zusammen 12 m, zu überwinden.

 

3.3. Barrierefreie Anbindung des Oberenhrdes

 

hrend der einjährigen Bauzeit der neuen Brückenrampe wird eine barrierefreie Anbindung des Oberen Wöhrdes an die Steinerne Brücke bzw. an Stadtamhof und an die Altstadt nur über den Pfaffensteiner Steg bzw. über Stadtamhof möglich sein.

 

Eine barrierefreie Wegeführung zur Jahninsel und von dort hoch zur Steinernen Brücke würde bei der „Alten Linde“ eine ca. 45 m lange Rampe mit 6 % Gefälle und östlich der Steinernen Brücke eine ca. 190 m lange Rampe mit ebenfalls 6 % Steigung erfordern. Beide Rampenbauwerke ren außerdem mit Zwischenpodesten auszustatten. Nicht nur, dass die Gesamtlänge der beiden Rampen r die praktische Benutzbarkeit aus Sicht der Verwaltung untauglich ist, die Rampen wären mit geschätzten Baukosten von ca. 400.000 € auch sehr teuer.

 

Aus Sicht der Stadtverwaltung ist ein solches Behelfsbauwerk für die verhältnismäßig kurze Nutzungsdauer nicht angemessen. Es sollte besser alles daran gesetzt werden die prognostizierte Bauzeit von einem Jahr für das neue Rampenbauwerk zur Steinernen Brücke sicher einzuhalten. So können die Behinderungen für alle Bewohner und Besucher des Oberen Wöhrdes am besten minimiert werden.

 

 

4. Kostenberechnung

 

r den ckbau und den Neubau der Rampenbrücke vom Oberen Wöhrd zur Steinernen Brücke inklusive aller Auflager- und Widerlagerkonstruktionen jedoch ohne die Sanierung  der historischen Substanz der Pfeiler 1 bis 6 fallen Baukosten von 1,3 Mio. an. Diese Berechnung enthält auch die Kosten für die vorgeschlagene provisorische Wege- und Treppenführunghrend der Bauzeit.

 

Der jetzt errechnete Kostenumfang entspricht der Kostenberechnung von 2009, die bereits in dem Maßnahmebeschluss vom 17.12.2009 eingeflossen ist.

 

Der Maßnahmebeschluss vom 17.12.2009 sah eine voraussichtliche Gesamtsumme der Instandsetzung der Steinernen Brücke von 19,265 Mio € vor.

 

Die Haushaltsmittel für die Brückenrampe stehen auf HHSt 1.6406.9510 im Jahr 2013 zur Verfügung.

 

Die anteilige Finanzierung erfolgt insbesondere über Zuwendungen aus dem Programm zur Förderung von Investitionen in nationalen UNESCO-Welterbestätten.

 

 

5. Bauablauf

 

Zunächst soll noch in 2012 der ckbau des alten Rampenüberbaues unter Schonung der Bausubstanz der historischen Pfeiler und Widerlager ausgeschrieben werden. Der ckbau soll dann ab Februar 2013 erfolgen. Im Winter 2012/2013 soll der Neubau der Brückenrampe ausgeschrieben werden, so dass damit ab März/April 2013 begonnen werden kann.

 

Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für Ende 2013 vorgesehen.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Zur weiteren Instandsetzung der Steinernen Brücke wird die Brücke (Rampenbauwerk) zum Oberen Wöhrd im Jahr 2013 gemäß der dargelegten Entwurfsplanung und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel erneuert.


 

Anlagen:

 

1 Entwurfsgeheft mit Erläuterungen

1 Baustellenplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2012-11-05 Steinerne Brücke (3763 KB)    
Anlage 2 2 121109_121120_Brücke Oberer Wöhrd_Geheft_Stadtrat (2339 KB)