Vorlage - VO/12/8247/65  

 
 
Betreff: Hornstraße: Straßenausbau und Kanalerneuerung
Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
04.12.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Vorberatung
13.12.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

 

Ausgangslage:

 

 

Straßenbeschreibung:

 

Die rund 400 m lange Hornstraße verläuft überwiegend geradlinig zwischen der Landshuter Straße (B 15) und der Alfons-Auer-Straße. Über die Hornstraße sind südlich gelegen ein großes Nahversorgungszentrum und staatliche Behörden (Bayer. Staatsforsten, Eichamt) erschlossen. Im Norden liegt fast über die gesamte Länge das geschlossene Wohnquartier des gemeinnützigen Bauvereins e.V. Der im Mittel 15 m breite Straßenquerschnitt besteht fast ausschließlich aus einer rund 10 m breiten Fahrbahn mit beidseitigen Gehwegen. Der eintönige und ausgeprägte Durchgangs-Charakter der Straße ist keine einer Tempo-30-Zone angemessene Straßenraumgestaltung.

 

 

Verkehrsverhältnisse:

 

Bei der Hornstraße handelt es sich um eine Quartiers- bzw. Sammelstraße. Insbesondere aufgrund des Nahversorgungszentrums, jedoch auch wegen der umliegenden zentralen öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Sportanlagen, Behörden) herrscht in der Hornstraße werktäglich ein reger Autoverkehr. Deshalb und auch wegen  der relativ dichten Wohnbesiedlung besteht ein hoher Parkdruck. Die überbreite Fahrbahn wird daher auf beiden Seiten beparkt.

 

 

Straßenzustand:

 

Die Hornstraße wurde um das Jahr 1958 erstmalig hergestellt. Der vorhandene Straßenoberbau besteht aus einer rund 10 cm dicken Asphaltdecke und entspricht nicht den heutigen Regeln der Technik. Die Fahrbahn ist nach einer Nutzungsdauer von rund 55 Jahren substantiell verbraucht. Risse, Ausbrüche, Verdrückungen und Setzungen sind flächendeckend über die gesamte Querschnittsbreite vorhanden. Tragfähige und dauerhafte Fahrbahn- und Gehwegbeläge können nur mittels einer grundlegenden Erneuerungsmaßnahme gewährleistet und wirtschaftlich hergestellt werden. In den letzten beiden Jahren wurde nach Kanal- und Leitungsverlegungen die Fahrbahn provisorisch wiederhergestellt.

 

 

Konzept zur Neugestaltung des Straßenraums:

 

Zu den Verkehrsverhältnissen und hinsichtlich des Konzepts zur Neugestaltung der Hornstraße wird auf den Planungsbeschluss vom 29.06.2011 im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen, Vorlage-Nr. VO/11/6654/61 verwiesen. Neben der baulichen Erneuerung soll vor allem eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und des Wohnumfeldes durch eine Umgestaltung des Straßenraumes erfolgen. Diese sieht insbesondere folgendes vor:

 

Regelquerschnitt:

 

Die grundsätzliche Prämisse ist, die derzeitige bauliche Gesamtbreite zwischen den Außenkanten der Gehwegränder von etwa 15,6 m möglichst nicht zu verbreitern, um nicht in den vorhandenen Grün- und Baumbestand eingreifen zu müssen. Dies gilt insbesondere auf der Nordseite mit besonders erhaltenswerten Einzelbäumen.

Die Fahrbahnbreite wird auf ein angemessenes Regelmaß von 5,50 Meter reduziert. Anstatt zweier Entwässerungsrinnen am Fahrbahnrand wird künftig kostengünstig nur eine Entwässerungsrinne zwischen der Fahrbahn und den Stellplätzen angeordnet. Durch die Rinne wird die Fahrbahn optisch vom Seitenstreifen getrennt. Im 5 m breiten Seitenstreifen werden Senkrechtparkplätze in Kombination mit Grüninseln für Einzelbäume angelegt. Die Gehwege werden in der Regel neben den Parkplätzen 2 m und neben der Fahrbahn 2,5 m breit.

 

Gestaltung der Fahrbahn:

 

Neben der Neugestaltung des Straßenquerschnittes mit Gliederung des Straßenraumes und Baumpflanzungen sind folgende bauliche Maßnahmen vorgesehen, um die Durchfahrgeschwindigkeit zu dämpfen und um die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen:

- Zwei Fahrbahnversätze an der Einmündung der Admiral-Scheer-Straße und auf Höhe der Zufahrt zum Eichamt und

- moderate Anrampung der Fahrbahn in Bereichen, in denen die Bordsteine wegen den Fußngerquerungen oder wegen Zufahrten sowieso hätten abgesenkt werden müssen, nämlich am Beginn und Ende der beiden Fahrbahnversätze und auf Höhe des Hauptzugangs zum Einkaufszentrum.

 

Knotenpunkte:

 

Die Einmündung der Hornstraße in die Landshuter Straße mit Ampelregelung bleibt in der Lage unverändert bestehen. Die bestehende Mittelinsel wird an die neuen Verhältnisse angepasst. Die vorhandenen Einmündungen der öffentlichen Straßen (Admiral-Scheer-Straße und Tillystraße) und die bestehenden Grundstückszufahrten und Zugänge werden den neuen Verhältnissen angepasst. In der Alfons-Auer-Straße werden lediglich die Fahrbahnränder der Einmündung der Hornstraße angepasst.

 

Die in der Alfons-Auer-Straße unmittelbar angrenzende stadteinwärtige Bushaltestelle „Hornstraße“ der Linie 18 wird aus wirtschaftlichen Gründen zusammen mit der Maßnahme standardgerecht ausgebaut.

(vgl. auch Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen „Probephase Buslinie 18, ÖPNV-Erschließung Burgweinting Kasernenviertel“ vom 29.11.2011 (VO/11/7176/61) beglich des sukzessiven Ausbaus der Haltestellen).

 

 

rgerbeteiligung:

 

Das dem Planungsbeschluss vom 29.06.2011 beigefügte Ausbaukonzept der Hornstraße wurde den Eigentümern und Anliegern per Post mit der Bitte zugesandt, Rückfragen bzw. Rückmeldungen bis Mitte 2012 an das Tiefbauamt zu richten. Ungeachtet mangelnder Resonanz wurden die wichtigsten Straßenanlieger von Vertretern des Stadtplanungsamtes und des Tiefbauamtes persönlich kontaktiert und Gespräche zu den städtischen Ausbauabsichten geführt. Insbesondere waren dies der Gemeinnützige Bauverein Regensburg e.V., das Einkaufszentrum, die Zentrale der Bayerischen Staatsforsten und das Eichamt.

 

Als Feedback fand der Ausbau der Hornstraße grundsätzliche Zustimmung und es gab keine wesentlichen Einwände gegen das Ausbaukonzept. Neben den individuellen Bedürfnissen und Anregungen einzelner Anlieger, z.B. die Anfahrbarkeit des Eichamtes mit Sattel- und Lastzügen oder die Verlagerung der Taxistellplätze gab es fast durchweg den Wunsch, dem enormen Parkdruck zu entsprechen und möglichst viele öffentliche Stellplätze in der Hornstraße zu schaffen. Dabei kam jedoch ein Entfall geplanter Baumstandorte zu Gunsten von zusätzlichen Stellplätzen grundsätzlich nicht in Betracht, da die baumbestandenen Grüninseln neben gestalterischen Aufgaben insbesondere für die Freihaltung von Sichtfeldern neben Zufahrten und Überwegen sorgen müssen. Nach intensiver Detailplanung konnte jedoch die Flächennutzung zugunsten zusätzlicher öffentlicher Stellplätze optimiert und folgende Bilanz erreicht werden:

- 80 Pkw-Stellplätze (entspricht dem derzeitigen Stellplatzangebot)

- 4 Taxistellplätze und 1 Behindertenstellplatz

- 21 neue baumbestandene Grüninseln

 

Weitere einvernehmliche Abstimmungen gab es u.a. mit dem gemeinnützigen Bauverein hinsichtlich der Zufahrtsverhältnisse zum privaten Garagenhof und mit dem Eichamt zur sinnvollen Neuordnung der straßenseitigen Baumstandorte.

 

 

Maßnahmenbeschreibung:

 

Straßenbau:

 

Art und Umfang der Maßnahme ergeben sich aus dem Vorgenannten und aus den Anlagen 1 und 2. Die rund 400 m lange Fahrbahn wird in Asphaltbauweise und gemäß den aktuellen Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen in Bauklasse III ausgeführt. Die Gesamtstärke des frostsicheren Oberbaus beträgt 60 cm. Die in der Regel 50 cm breite Entwässerungsrinne wird mit Granitgroßsteinen gepflastert. Nebenflächen werden mit Betonformsteinen in den städtischen Standardformaten gepflastert (Stellplätze im Format 24x16x8 und Gehwege im Format 25x25x8).

Die 21 neuen Einzelbäume in öffentlichen Grünflächen sind von I. Wuchsordnung und von der gleichen Baumart. Vor dem Eichamt werden in Abstimmung mit diesem die vorhandenen Grenzbäume durch 7 neue Einzelbäume II. Wuchsordnung und gleicher Baumart ersetzt. Die Hornstraße erhält eine vollständig neue LED-Straßenbeleuchtung. Es werden an geeigneten Standorten Sitzbänke errichtet.

Grunderwerb ist nicht erforderlich.

 

Kanalbau:

 

Nach den vorliegenden Ergebnissen der TV Kanalinspektionen des bestehenden Mischwasserkanals in der Hornstraße ist eine Erneuerung des Kanals (Baujahr 1908) sowie eine Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit nach der Erfordernissen des Generalentwässerungsplanes auf der gesamten Länge von der Alfons-Auer-Straße bis zur Landshuter Straße dringend notwendig. Im Zuge dieser Kanalerneuerung müssen auch die Hausanschlussleitungen und die Straßenentwässerungsleitungen erneuert werden.

 

Der I. Bauabschnitt (Landshuter Straße bis Einmündung Tillystraße) wurde bereits im Jahr 2010 im Zusammenhang mit der Erneuerung des Oberbaus (lärmarmer Belag) der Landshuter Straße ausgeführt.

 

Umfang der Maßnahme für den II. Bauabschnitt im Jahr 2013:

- 393 m Kanalneubau DN 400 DN 800

- 115 m Neubau von Anschlusskanälen DN 150 DN 400

- 45 m Neubau von Straßenablaufleitungen DN 150

- 7 Schachtbauwerk in der Hornstraße

 

Bauabwicklung und Verkehrsführung während der Bauzeit:

 

Straßen- und Kanalbau werden zur weitgehendsten Reduzierung der bauzeitlichen Beeinträchtigungen im Jahr 2013 gemeinsam ausgeführt, nimmt jedoch voraussichtlich von März bis November neun volle Monate in Anspruch. Grundsätzlich erfolgt der Baufortschritt von der Landshuter Straße her abschnittsweise und dabei der  Kanalbau vor dem Straßenbau. Wichtig ist, dass die Hauptzufahrt in die Hornstraße von der Landshuter Straße her gewährleistet wird. Im ersten Teilabschnitt zwischen der Landshuter Straße und der Zufahrt des Einkaufszentrums wird während der Bauzeit eine Einbahnstraßenregelung in Betracht gezogen. Im zweiten Teilabschnitt ab der Zufahrt zum Einkaufszentrum in Richtung Alfons-Auer-Straße eine Vollsperrung der Hornstraße, wobei die Erschließung der Anliegergrundstücke gewährleistet wird.

 

 

Kosten und Finanzierung:

 

Straßenbau:

 

Die Planungs- und Baukosten betragen voraussichtlich rd. 0,90 Mio. €.

 

r das Vorhaben werden von den Anliegern Straßenausbaubeiträge auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V.m. der städtischen Ausbaubeitragssatzung erhoben.

 

r die Maßnahme sind im Investitionsprogramm 20112015 bzw. im Investitionsprogramm 2012-2016 Entwurf - im UA 6308/06 HhSt 1.6308.9506 insb. in 2013/2014 Mittel in Höhe von insgesamt 900.000.- € (bisher 750.000.- €) berücksichtigt.

 

Die Baukosten der Bushaltestelle Hornstre an der Ecke Alfons-Auer-Straße betragen voraussichtlich rd. 20.000,- €.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Streckenertüchtigung der ÖPNV-Bustrasse Burgweinting (Buslinie 18) sind im Investitionsprogramm 2012-2016 Entwurf - im UA 7920/05 HhSt 1.7920.9585 insb. in 2013-2015 Mittel in Höhe von insgesamt 450.000.- € vorgesehen.

 

Kanalbau:

 

Die Planungs- und Baukosten betragen für den I. und II. Bauabschnitt insgesamt voraussichtlich rd. 0,90 Mio. € (davon I. BA rd. 0,30 Mio. € und II. BA rd. 0,60 Mio. €).

 

r die Maßnahme sind im Investitionsprogramm 20112015 bzw. im Investitionsprogramm 2012-2016 Entwurf - im UA 7017/09 HhSt 1.7017.9509 insb. in 2013/2014 Mittel in Höhe von insgesamt 935.000.- € berücksichtigt.

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Hornstraße wird entsprechend der Berichtsvorlage und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel im Jahr 2013 ausgebaut und der städtische Kanal erneuert.


 

Anlagen:

 

Nr. 1:              Straßenlageplan – vom 10.10.2012 – Maßstab 1:1.500

Nr. 2:              Regelquerschnitt – vom 10.10.2012 – Maßstab 1:50

Nr. 3:              Kanalplan – vom 15.10.2012 – unmaßstäblich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hornstr_MB_Anlage1_121012 (1791 KB)    
Anlage 2 2 Hornstr_MB_Anlage2_121012 (439 KB)    
Anlage 3 3 Hornstr_MB_Anlage3_121012 (470 KB)