Vorlage - VO/12/8248/20  

 
 
Betreff: Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2012 bis 2016;
Mittelfristige Finanzplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
27.11.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.11.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

1.               Grundsätze und Ziele

 

 

1.1              Notwendigkeit und Zweck

 

Die Gemeinden sind verpflichtet, ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen (Art. 70 Abs. 1 GO, § 24 KommHV - Kameralistik -).

 

Die Finanzplanung ist ein wichtiges Instrument, um die stetige Aufgabenerfüllung zu sichern und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Durch die Zusammenfassung künftiger Finanzvorgänge zu einem zeitlich - nach Einnahme- und Ausgabearten - geordneten System soll der Ausgleich künftiger Haushalte gewährleistet sein. Zu diesem Zweck stellt der Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm den Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren dar. Nur so kann beurteilt werden, ob sich vorgesehene Investitionen auch in Zukunft mit der Leistungsfähigkeit einer Gemeinde vereinbaren lassen.

 

 

1.2              Zeitraum

 

Die vorliegende Finanzplanung umfasst den Zeitraum der Jahre 2012 bis 2016.

 

 

1.3              Fortschreibung

 

Im Rahmen der Entscheidungen über den Haushaltsplan 2013 ist die am 15.12.2011 beschlossene mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2011 - 2015 fortzuschreiben und der Entwicklung anzupassen.

 

 

1.4              Orientierungsdaten

 

Bei der Aufstellung und Fortschreibung des Finanzplanes sollen gem. § 24 Abs. 3 KommHV - Kameralistik - die vom Bayer. Staatsministerium des Innern (BayStMdI) im Einvernehmen mit dem Bayer. Staatsministerium der Finanzen bekanntgegebenen Orientierungsdaten berücksichtigt werden. Dies wurden am 29.08.2012 veröffentlicht und stimmen mit den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2012 überein.

 

Verwendung fanden insbesondere auch die Prognosen des Arbeitskreises Steuerschätzungen". Der Arbeitskreis hat in seiner Sitzung vom 08. bis 10. Mai 2012 turnusgemäß seine vorangegangene Steuerschätzung überarbeitet und an die aktuellen konjunkturellen Erwartungen angepasst. Dabei untersuchte er einen Betrachtungszeitraum bis zum Jahr 2016.

Die Ergebnisse der Herbstsitzung (vom 29. bis 31. Oktober 2012) konnten nicht berücksichtigt werden, da für das Zahlenwerk am 19.10.2012 Redaktionsschluss war.

 

Diese Prognosen wurden durch Mitteilungen des Deutschen und des Bayerischen Städtetags sowie örtliche Schätzungen, v. a. bei der Veranschlagung der Gewerbesteuereinnahmen, vervollständigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1              Rahmenbedingungen für die Finanzplanung 2012 bis 2016 der Kommunalen

              Körperschaften

 

Das Gespräch der kommunalen Spitzenverbände mit der Staatsregierung über den Finanzausgleich hat am 22.06.2012 statt gefunden. Die Ergebnisse wurden berücksichtigt. Nach Redaktionsschluss für das Zahlenwerk wurde bekannt, dass für Schlüsselzuweisungen in 2013 zusätzlich weitere 100 Mio. zur Verfügung gestellt werden, so dass sich bei diesem Ansatz Mehreinnahmen ergeben könnten.

 

 

2.1.1              6. Sitzung des Stabilitätsrates am 24. Oktober 2012:

 

In seiner 6. Sitzung stellte der Stabilitätsrat fest, dass Bund, Länder und Gemeinden die anhaltend gute Einnahmesituation zur Rückführung ihrer Finanzierungsdefizite genutzt hätten. Der Stabilitätsrat bekräftigte, dass die Konsolidierungsanstrengungen konsequent fortgesetzt werden müssen, um dauerhaft die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können und damit die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte abzusichern.

Die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein befinden sich in Sanierungsverfahren. In den vorgelegten Sanierungsberichten stellen sie dar, wie sie in den Jahren 2012 bis 2016 die jährliche Nettokreditaufnahme weiter zurückführen werden. Der Stabilitätsrat hat die Sanierungsberichte bewertet und die Fortsetzung desbisherigen Konsolidierungskurses begrüßt.

Die haushaltswirtschaftliche Lage von Bund und den anderen Ländern hatte der Stabilitätsrat anhand einer kennzifferngestützten Analyse auf der Grundlage ihrer Stabilitätsberichte geprüft. Beim Bund und diesen Ländern, hätten sich keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage ergeben.

 

 

Quelle:

Pressemitteilung des Stabilitätsrates vom 24.10.2012

 

 

2.1.2              Monatsbericht September 2012 Konjunkturentwicklung aus finanzpolitischer Sichtdes Bundesfinanzministeriums:

 

In seinem Monatsbericht für September 2012 vom 22.10.2012 stellt das Bundesfinanzministerium fest, dass es auch im 3. Quartal zu einer Zunahme der gesamtwirtschaftlichen Aktivität gekommen sein dürfte, was angesichts der Stimmungseintrübung bei den Unternehmen von den meisten Konjunkturbeobachtern so nicht erwartet worden sei.

 

Für das Schlussquartal 2012 erwartet das Bundesfinanzministerium in Deutschland eine deutliche konjunkturelle Abschwächung. Dämpfend auf die Wirtschaftsentwicklung wirkt dabei vor allem die wirtschaftliche Schwäche in einigen Ländern des Euroraums, stellt das Ministerium als Ursache fest.

 

Vor diesem Hintergrund gehe die Bundesregierung in ihrer Herbstprojektion nur von einer moderaten gesamtwirtschaftlichen Aktivität im bevorstehenden Winterhalbjahr aus. Die deutsche Wirtschaft dürfte jedoch im Verlauf des kommenden Jahres allmählich wieder an Schwung gewinnen. In ihrer Wachstumsprognose für dieses Jahr rechnet die Bundesregierung mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts im Jahresdurchschnitt mit real 0,8 %. Dieser fällt jedoch trotz des unerwartet starken Anstiegs der Wirtschaftsleistung in der 1. Jahreshälfte 2012 spürbar niedriger aus als in den vergangenen zwei Jahren.

 

Für das Jahr 2013 erwartet die Bundesregierung einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts in jahresdurchschnittlicher Betrachtung von real 1,0 %.

 

Zum Jahresende 2012 wird mit einer insgesamt schwächeren Exportdynamik gerechnet. Verschiedene Indikatoren deuten auf eine spürbare Verlangsamung des weltwirtschaftlichen Expansionstemposhin.

 

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt könne insgesamt weiterhin als gut eingestuft werden, wenngleich sich die Situation gegenüber dem Jahresbeginn etwas ungünstiger darstelle. So habe sich die Zahl der registrierten Arbeitslosen im September gegenüber dem Vorjahr um 117.000 Personen auf 2,79 Millionen Personen verringert. Dabei habe die Arbeitslosenquote um 0,1 Prozentpunkte unter dem entsprechenden Vorjahresergebnis (+ 6,5 %) gelegen. Allerdings ist die Arbeitslosigkeit in der Verlaufsbetrachtung im September den sechsten Monat in Folge leicht angestiegen (+ 9.000 Personen gegenüber dem Vormonat).

 

Quelle:

Monatsbericht September 2012 Konjunkturentwicklung aus finanzpolitischer Sichtdes Bundesfinanzministeriums;

veröffentlicht am 22.10.2012

 

 

2.2              Regensburger Finanzplanung im Vergleich zu den Rahmenbedingungen

 

Die Stadt nutzt die derzeit positive Entwicklung bei der Gewerbesteuer, um wie bereits in der Finanzplanung 2011 2015 vorgesehen die Schulden abzubauen. Damit wird die Vorbelastung durch den Schuldendienst für in den Vorjahren aufgenommene Kredite deutlich reduziert. Gleichzeitig verstärkt sie die Anstrengungen, die Infrastruktur noch weiter zu verbessern.

 

Der Abbau der Schulden um 89,35 Mio. in den Jahren 2013 mit 2016 und der Einsatz von Mitteln der allgemeinen Rücklage i. H. v. 87,0 Mio. halten sich in etwa die Waage. Daneben sollen für das Sondervermögen Arena Regensburg Regiebetrieb der Stadt Regensburgbis 2015 Kredite i. H. v. 48,8 Mio. aufgenommen werden.

 

Die Brutto-Einnahmen der Gewerbesteuer finanzieren in den Jahren 2013 bis 2016 jeweils rund ein Drittel der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Im Vergleich zu anderen Städten besteht somit eine sehr hohe Abhängigkeit vom Verlauf dieser Steuereinnahme. Mögliche Verschlechterungen würden bei der Fortschreibung der Finanzplanung deutliche Reaktionen erfordern.

 

 

 

3.               Erläuterung der Eckwerte

 

Die beigefügte Tabelle weist die Entwürfe der Finanzplanungsansätze aus.

 

Für die städtischen Haushalte belaufen sich die Änderungsraten nach den Entwürfen wie folgt:

 

 

2013

2014

2015

2016

 

%

%

%

%

Verwaltungshaushalte *)

   - 0,5

    5,5

    0,8

   2,0

Vermögenshaushalte **)

- 16,6

   11,3

  - 29,2

    9,7

 

 

 

 

 

Gesamthaushalte

  - 5,7

     7,2

   - 8,2

    3,8

 

*)              Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes abzüglich innere Verrechnungen, kalkulatorische

              Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, kalkulatorischen Mieten, Zinsen für innere Darlehen,

              Zuführungen zum Vermögenshaushalt.

**)              Gesamtausgaben des Vermögenshaushaltes abzüglich Umschuldungen

 

 

In den Tabellen können sich bei den Summen aufgrund von Rundungen Abweichungen ergeben.

 

 

Das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat empfiehlt folgende Eckwerte für die mittelfristige Finanzplanung, die im Einzelnen erläutert und begründet werden:

 

 

3.1              Einnahmen des Verwaltungshaushalts

 

 

3.1.1              HGr. 0 = Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen

 

 

Grundsteuer B  (Hebesatz: 395 v.H. seit 2003)

 

 

2013

2014

2015

2016

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2012

  2,4

  1,9

  1,9

  1,8

Orientierungsdaten

  2,4

  1,9

  1,9

  1,8

städt. Finanzplanung

  2,4

  1,9

  1,9

  1,8

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio.

26,1

26,6

27,1

27,6

 

Im Haushaltsjahr 2013 sind 26,1 Mio. eingeplant. Für die Jahre 2014 bis 2016 werden die Steigerungsraten des AK Steuerschätzungen Mai 2012 zugrunde gelegt.

 

 

Gewerbesteuer  (Hebesatz: 425 v.H. seit 1992)

 

 

2013

2014

2015

2016

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2012

4,0

    4,2

3,9

3,4

Orientierungsdaten

4,0

    4,2

3,9

3,4

städt. Finanzplanung                (wegen der Rundung auf volle Mio. weicht die tatsächliche Änderung ab)

- 25,0

]

 

    4,2

3,9

3,4

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio.

180

   188

195

202

 

Gegenüber dem Ansatz der Gewerbesteuer im Haushaltsplan 2012 mit 240 Mio. € liegt der Ansatz für 2013 (180 Mio. €) um 25 % niedriger. Im Ansatz 2012 ist eine Nachzahlung i. H. v. 51 Mio. € enthalten.

Für die Ansatzbildung 2013 ist das Aufkommen 2012 um Sonderfälle bereinigt worden. Der Ansatz 2013 wird unter Berücksichtigung regionaler Einflüsse und der Steuerschätzung gebildet. Der Arbeitskreis (AK) Steuerschätzung hat für 2013 im Mai bundesweit einen Anstieg um 4,0 % prognostiziert.

Für 2014 bis 2016 werden die Steigerungsraten des AK Steuerschätzungen Mai 2012 ohne örtliche Sondereffekte zugrunde gelegt. (Aufgrund der Rundung auf volle Mio. ergeben sich teilweise Abweichungen.)

 

 


Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer

 

 

2013

2014

2015

2016

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2012

  6,5

  5,5

  5,3

  5,2

Orientierungsdaten

  6,5

  5,5

  5,3

  5,2

städt. Finanzplanung

  6,5

  5,5

  5,3

  5,2

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio.

65,5

69,1

72,8

76,6

 

Die Einkommensteuer wird 2013 mit 65,5 Mio. € um 4,0 Mio. € bzw. 6,5 % höher als 2012 (61,5 Mio. €) veranschlagt. Gegenüber der bisherigen Finanzplanung hat sich eine Verbesserung von 2,2 bis 2,0 Mio. € pro Jahr ergeben. Ursache ist hauptsächlich, dass In 2012 die sog. Schlüsselzahl (Verteilungsmaßstab für die Zuordnung des örtlichen Aufkommens) turnusmäßig neu festgesetzt worden ist. Dabei gewann die Stadt 2,99 % gegenüber der bisherigen Schlüsselzahl.

 

 

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

 

 

2013

2014

2015

2016

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2012

   3,5

  3,2

  3,2

  3,1

Orientierungsdaten

   3,5

  3,2

  3,2

  3,1

städt. Finanzplanung (ab 2015 weicht wegen der Rundung auf volle 100.000 die tatsächliche Änderung ab)

  3,5

 

  3,2

  7,0

  3,1

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio.

12,23

12,62

13,50

13,90

 

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird 2013 mit 12,23 Mio. veranschlagt. Gegenüber dem Ansatz 2012 i. H. v. 11,82 Mio. € bedeutet dies eine Steigerung um 3,5 %.

Für die Jahre 2014 bis 2016 werden die Prognosen des AK Steuerschätzungen zugrunde gelegt. In 2015 wird berücksichtigt, dass der nächste Schritt der Umstellung des Verteilungsschlüssels (4 Schritte bis 2018 in dreijährigem Abstand) erfolgt. Daher wird 2015 ein Anstieg um insgesamt 7,0 statt 3,2 % erwartet.

 

 

Schlüsselzuweisungen

 

 

2013

2014

2015

2016

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

städt. Finanzplanung

+ 498,6

- 100,0

+/- 0,0

+/- 0,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio.

      8,6

      0,0

     0,0

     0,0

 

Die Orientierungsdaten geben keine Anhaltspunkte für die örtlichen Ansätze. Diese werden gebildet aufgrund der Bestimmungen des Finanzausgleichs und damit im Wesentlichen durch Gegenüberstellung der Steuerkraftmesszahlen und der Ausgangsmesszahlen (Bedarfsansatz), die vielfältigen Einflussfaktoren unterliegen, was zu Unwägbarkeiten bei der Ansatzbildung führt.

Das Rechnungsergebnis 2012 wird 1,44 Mio. betragen.

Ab 2014 werden wegen des prognostizierten hohen Steueraufkommens ab 2012 keine Schlüsselzuweisungen erwartet.

 

 

Familienleistungsausgleich

 

Der Freistaat Bayern leitet seinen erhöhten Anteil am Umsatzsteueraufkommen im Rahmen des Familienleistungsausgleiches, soweit Ausfälle beim Einkommensteueranteil der Gemeinde anfallen, an die Kommunen weiter.

 

 

2013

2014

2015

2016

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2012

   3,5

  3,2

  3,2

  3,1

Orientierungsdaten

   3,5

  3,2

  3,2

  3,1

städt. Finanzplanung

   3,5

  3,2

  3,2

  3,1

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio.

5,39

5,56

5,74

5,92

 

Der Gemeindeanteil im Rahmen des Familienleistungsausgleiches an der Umsatzsteuer wird 2013 mit 5,39 Mio. veranschlagt. Gegenüber dem Ansatz 2012 i. H. v. 5,21 Mio. € bedeutet dies einen Zuwachs um 3,5 %. Auch für die Jahre 2014 bis 2016 werden die Prognosen des AK Steuerschätzungen zugrunde gelegt.

 

 

Grunderwerbsteuer

 

 

2013

2014

2015

2016

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2012

  k. A.

  k. A.

  k. A.

  k. A.

Orientierungsdaten

  k. A.

  k. A.

  k. A.

  k. A.

städt. Finanzplanung

- 11,1

  0,0

- 12,5

  0,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio.

  8,0

8,0

7,0

7,0

 

Die Stadt erhält 8/21 des örtlichen Aufkommens der Grunderwerbsteuer, die 3,5 % des Kaufpreises beträgt, somit 1,33 % des Kaufpreises.

 

Angesichts der umfangreichen Immobilienkäufe werden in den Jahren 2013 und 2014 jeweils  8,0 Mio. veranschlagt. Ab 2015 wird mit einem moderaten Abflauen der Grundstückskäufe gerechnet und deshalb werden jeweils 7,0 Mio. eingeplant.

 

 

3.1.2              HGr. 1  =  Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Die Einnahmen dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2013 durch Einzelberechnung ermittelt. Für 2013 steigen die Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um 7,2 Mio. (3,7 %) auf nunmehr 201,4 Mio. . Die bedeutendsten Änderungen gegenüber 2012 sind:

Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung für Senioren und Erwerbsgeminderte steigt um 3,4 Mio. und die Inneren Verrechnungen nehmen um 1,1 Mio. zu.

Für die Planungsjahre 2014 - 2016 wurden die Ansätze durch globale Hochrechnung mit 0,5 % ermittelt, was erfahrungsgemäß ein hinreichendes und zulässiges Verfahren für die Finanzplanung ist. Abweichend davon wurden ab 2014 entsprechend der Planung der korrespondierenden Ausgaben die Einnahmen aus Inneren Verrechnungen um jeweils ca. 2,25 %, die Lehrpersonalzuschüsse entsprechend der Personalausgaben um jeweils 2,5 % sowie für die Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende um jeweils 2,0 % gesteigert. Bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung für Senioren und Erwerbsgeminderte wurde zudem berücksichtigt, dass sie ab 2014 auf 100 v. H. angehoben werden soll (2013 75 v. H.). Die Einnahmen der kostenrechnenden Einrichtungen wurden individuell ermittelt. Ebenso wurden die Einnahmen des staatlichen Anteiles an der kindbezogenen Förderung nach dem Bayer. Kinderbildungs- und betreuungsgesetz für Kindergärten, Krabbelstuben und Kinderhorte entsprechend der geplanten zusätzlichen Einrichtungen ermittelt.

 

Insgesamt steigen die Einnahmen der HGr. 1 in 2014 bis 2016 um 1,8 bis 0,9 %.

 

 

3.1.3              HGr. 2 = Sonstige Finanzeinnahmen

 

An sonstigen Finanzeinnahmen sind 2013 insgesamt rd. 40,2 Mio. veranschlagt, was im Vergleich zum Haushaltsjahr 2012 einen Rückgang um 1,85 Mio. bedeutet (-4,4 %). Bereinigt man zur besseren Vergleichbarkeit die Veranschlagungen der Hauptgruppe 2 um die gesamten Zuführungen der Gruppe 28, so sinken die sonstigen Finanzeinnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 Mio. bzw. 2,4 %. Die Zinseinnahmen aus der Anlage von Kassenmitteln werden um 1,3 Mio. niedriger erwartet. Aufgrund aktueller Erkenntnisse werden für die Verzinsung von Steuernachforderungen in 2013   2,0 Mio. und damit 0,5 Mio. weniger als in allen anderen Jahren eingeplant. Dagegen steigen die kalkulatorischen Einnahmen um 0,5 Mio. , denen jedoch entsprechende Mehrausgaben gegenüber stehen.

 

Die Ansätze für 2013 wurden durch Einzelberechnung gebildet. Für die Jahre 2014 bis 2016 wurden die Zinseinnahmen (Gr. 20; rückläufig wegen Abbau der allgemeinen Rücklage), die Konzessionsabgabe (Gr. 22), die Schuldendienstbeihilfen (Gr. 23), die kalkulatorischen Kosten (Gr. 27) und die Zuführungen vom Vermögenshaushalt (Gr. 28) ermittelt. Die Ansätze der übrigen Gruppen wurden pauschal hochgerechnet, wobei die Steigerungsraten entsprechend den korrespondierenden Ausgabegruppen verwendet wurden. Somit wurden in den Jahren 2014 bis 2016 bei den Gr. 24 und 25 die Erstattungen für Sozialhilfeleistungen mit jeweils 2,0 % und für Jugendhilfeleistungen mit jeweils 8,0 % mehr veranschlagt.

 

 

3.2              Einnahmen des Vermögenshaushalts

 

 

3.2.1              Gr. 31 = Entnahme aus der Rücklage

 

Die allgemeine Rücklage (ohne zweckgebundene Rücklagen: fiduziarische Stiftungen, Parkhäuser, -plätze, Abwasserbeseitigung und Abfallbeseitigung, Budgetrücklagen) wird nach Abschluss des Haushaltsjahres 2012 einen Stand von 122,4 Mio. aufweisen. In den Jahren 2013 bis 2016 werden per Saldo 87,0 Mio. zur Finanzierung von Investitionen und zum Schuldenabbau verwendet.

 

 

Die Mindestrücklage wird in allen Jahren des Finanzplanungszeitraumes überschritten.

 

 

3.2.2              Gr. 34  =              Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens

 

Bei dieser Gruppe sind fast ausschließlich Grundstücksverkäufe (UGr. 340) eingeplant.

Diese Ansätze reduzieren sich im Haushaltsjahr 2013 gegenüber 2012 um 9,1 Mio. auf 10,4 Mio. ; bereinigt um interne Verrechnungen in 2012 i.H.v. 10,1 Mio. sowie in 2013 i.H.v. 2,5 Mio. beträgt der Rückgang rd. 1,5 Mio. .

 

Die Einnahmen in den Jahren 2014 mit 2016 bewegen sich zwischen 12,1 Mio. und 15,7 Mio. (teilweise einschl. interner Verrechnungen).

 

In den Jahren 2012/2013 erfolgt im Gebiet der Entwicklungsmaßnahme Burgweintinginsbesondere die Veräußerung von Arealen in den Gewerbe- und Industriegebieten Burgweinting Süd bzw. Ost’“ und der restlichen Flächen im Baugebiet Burgweinting Nordwest- WOHNEN III; in den folgenden Jahren ist ab 2013/2014 die Veräußerung von weiteren Parzellen in den Gewerbe- und Industriegebieten Burgweinting Süd / Ost’“ und der noch verbleibenden einzelnen Rest-Flächen in den Wohnbaugebieten Burgweinting Südwest / Mitte / Nordwest’“ beabsichtigt.

 

 

Ab dem Jahr 2014/2015  ist die Veräußerung von ersten Flächen auf dem Areal der ehem. Nibelungenkaserne und auf dem Gebiet Burgweinting Nordwest(außerhalb der Entwicklungsmaßnahme Burgweinting) beabsichtigt.

 

Bereinigt um interne Verbuchungen beläuft sich der Durchschnitt der Jahre 2012 mit 2016 auf 11,5 Mio. . Dieser bleibt unter dem langjährigen Durchschnitt (der Jahre 1992 bis 2011) mit 13,3 Mio. .

 

 

3.2.3              Gr. 35  =              Beiträge und ähnliche Entgelte

 

Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2013 erreicht mit 7,1 Mio. im Gegensatz zu 2012 mit 3,8 Mio. einen höheren Wert.

 

Ab 2014 wird mit Beiträgen zwischen 7,3 Mio. und 10,8 Mio. kalkuliert.

 

Ab dem Jahr 2013/2014 sind Beiträge für die Erschließung des Areals der ehem. Nibelungenkaserne‘“ und des Gebiets Burgweinting Nordwest(außerhalb der Entwicklungsmaßnahme Burgweinting)sowie für die Arena Regensburgberücksichtigt.

 

Die Ansätze für Erschließungs-, Straßenausbau- und Folgekostenbeiträge basieren jeweils auf den vorgesehenen Straßenbau- bzw. Kanalbauprogrammen unter Berücksichtigung von vertraglichen Regelungen mit den Investoren aus neuen Baugebieten.

 

 

3.2.4              Gr. 36  =              Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen

 

Die Einnahmen dieser Gruppe beziehen sich hauptsächlich auf die Zuweisungen für Maßnahmen des Investitionsprogramms.

Bei der Ansatzbildung wurde i.d.R. eine optimal erreichbare Zuschusshöhe unterstellt.

 

Zusätzlich ist die sog. - Umlagekraft abhängige - allgemeine Investitionspauschalemit 1,4 Mio. im Jahr 2013 (2012: 0,8 Mio. ) sowie in den Jahren 2014 bis 2016 mit Beträgen zwischen 0,8 Mio. und 1,3 Mio. veranschlagt.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden die prozentualen Anteile der Zuweisungen an den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des neuen Finanzplanes dargestellt:

 

Finanzplanungsjahr

2012

2013

2014

2015

2016

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse

(in Mio. )

25,0

23,2

18,2

17,1

21,4

Finanzierungsquote

(in %)

21,1

18,0

14,3

15,7

19,8

 

Der Rückgang dieser Finanzierungsquoten ab dem Jahr 2012 bzw. 2013 (2011: 27,4 %) ist zum einen durch die allgemeine Ausweitunginsbesondere der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms durch Vorhaben mit keiner Refinanzierung oder mit i.d.R. durchschnittlich niedrigeren Fördersätzen (jedoch teilweise Finanzierung über Grundstücksveräußerungserlöse (Gr. 340) und/oder Beiträge (Gr. 35)) sowie zum anderen durch das Auslaufenvon Vorhaben mit relativ hohen Zuschussquoten bis zu den Jahren 2013 bzw. 2014 bedingt.

 

Dies sind zum Beispiel die Projekte Neubau der Beruflichen Oberschule’“, Schaffung des Ausweichschulgebäudes Erzbischof-Buchberger-Allee 23im ehem. Von-Müller-Gymnasium’“, Errichtung des Museums der Bayerischen Geschichte’ – Anteil Stadtund Errichtung des Hauses der Musik’“ sowie zum anderen die Maßnahmen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierungund des Investitionsprogramms nationale UNESCO-Welterbestätten I und IIsowie das Projekt Neubau der Ostumgehung, die zeitlich befristet, insbesondere auf die Jahre 2009/2010 bis 2013/2014 - mit überdurchschnittlichen Zuschusssätzen (durchschnittlich rd. 70 %) finanziert werden.

 

 

3.2.5              Gr. 37  =  Einnahmen aus Krediten

 

In 2012 und 2015 sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen. In 2013 und 2014 ist die Aufnahme eines sehr günstigen Darlehens für die Sanierung der Steinernen Brücke geplant (jeweils 0,25 Mio. ). In 2016 sind für Umschuldungen 2,95 Mio. eingestellt.

 

 

3.3                            Ausgaben des Verwaltungshaushalts

 

 

3.3.1              HGr. 4  =  Personalausgaben

 

Hauptgruppe 4 - Personalausgaben

Entwicklung der Personalausgaben von 2012 bis 2016 nach Ansätzen:

 

Jahr

Personalausgaben

Änderung ggü. Vorjahr

 

 

 

Absolut

relativ

Anteil am Verwaltungshaushalt

in Mio. €

in Mio. €

in %

in %

 

 

 

 

 

2012

   153,40*)

7,56

5,18

25,51

2013

158,20

4,80

3,13

28,37

2014

162,15

3,95

2,50

28,75

2015

166,20

4,05

2,50

28,76

2016

170,35

4,15

2,50

28,81

 

*)  Ansatz gem. Nachtragshaushaltsplan

 

 

Die Personalkosten im Jahr 2013 erhöhen sich damit gegenüber der Veranschlagung 2012 um 4,8 Mio. oder 3,1 %.

 

Der Stellenplan 2013 sieht für die Stadtverwaltung eine Mehrung um 22,5 Stellen gegenüber dem Stellenplan 2012 vor.

 

Für die Jahre 2014 ff wird jeweils von einer Steigerung um 2,5 v. H. ausgegangen.

 

 

3.3.2              HGr. 5/6  =  Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Im Jahr 2013 steigt der Sachaufwand um insgesamt 5,3 Mio. bzw. 3,0 % auf 180,7 Mio. .

 

Im EDV-Bereich steigen die Kosten um 0,7 Mio. , wobei davon 0,45 Mio. auf die Ablösung von Programmen entfallen. Bei der Abwasserabgabe ergibt sich eine Erhöhung um 0,86 Mio. , weil in 2012 die Rückerstattung als negativer Ausgabeansatz veranschlagt war. Die Inneren Verrechnungen nehmen um 1,15 Mio. und die kalkulatorischen Kosten um 0,73 Mio. zu, wobei bei den Einnahmen entsprechende Erhöhungen gegenüber stehen. Um 0,6 Mio. mehr werden wegen steigender Fallzahlen für die sog. aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung (Grundsicherung für Arbeitssuchende gem. SGB II, insbesondere die Kosten der Unterkunft) eingeplant.

 

Die Ausgaben dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2013 durch Einzelberechnung und für die Folgejahre grundsätzlich durch globale Hochrechnung gebildet. Ab 2014 sollen sie jeweils nur um 1,5 % ansteigen. Da die Inneren Verrechnungen von Sach- und Personalkosten abhängen, steigen sie ab dem Jahr 2014 um ca. 2,25 %. Die Kosten der Unterkunft werden entsprechend der Planung der Sozialhilfeausgaben mit jährlichen Erhöhungen von 2,0 % veranschlagt. Individuell ermittelt sind die kalkulatorischen Ausgaben sowie die Ausgaben der kostenrechnenden Einrichtungen.

 

Für die Jahre 2014 bis 2016 schwankt die Steigerungsrate zwischen 1,9 und 0,8 v. H.. Die unterschiedlichen Steigerungen werden im Wesentlichen durch die Abwasserabgabe verursacht. Während in 2013 nur eine geringe (30.000 ) zu leisten sein wird, wird für die Jahre 2014 und 2015 mit jeweils 0,71 Mio. gerechnet. In 2016 wird dann eine Rückerstattung i. H. v. von ebenfalls 0,71 Mio. erwartet, die als negativer Ansatz bei der Ausgabehaushaltsstelle veranschlagt wird (bei Abgaben vorgeschrieben).

 

 

3.3.3              HGr. 7  =  Zuweisungen und Zuschüsse

 

Die Ansätze dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2013 durch Einzelberechnung ermittelt und für die Folgejahre weitgehend durch globale Hochrechnung. Gegenüber 2012 erhöht sich im Jahr 2013 der Gesamtbetrag um 3,2 Mio. auf 63,6 Mio. .

Bei Gruppe 70 nehmen die Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen freigemeinnütziger Träger um 0,6 Mio. zu. Die Ansätze für Sozial- und Jugendhilfe (Gr. 73 79) nehmen um 1,86 Mio. zu

 

Ab 2014 werden die Ansätze für die Jugendhilfe mit jährlich 8,0 % fortgeschrieben, die der Sozialhilfe mit jährlich 2,0 %.

 

 

3.3.4              HGr. 8  =  Sonstige Finanzausgaben

 

Die durch Einzelberechnung/Schätzung ermittelten Ausgabeansätze dieser Hauptgruppe umfassen die Zinsausgaben, die Gewerbesteuer- und Bezirksumlage, die Deckungsreserve, die Verlustabdeckung für die Regensburg SeniorenStift gGmbH, die Regensburg Tourismus GmbH, das Theater Regensburg und die Regensburger Badebetriebe sowie die Zuführung an den Vermögenshaushalt. Die Änderungsraten dieser Ausgabenhauptgruppe schwanken zwischen 26,9 % (2013) und 3,6 % (2015). Diese beruhen darauf, dass in 2013 die allgemeine Zuführung an den Vermögenshaushalt stark zurückgeht, weil 2012 wegen der sehr hohen Gewerbesteuereinnahmen der Überschuss des Verwaltungshaushaltes in die Höhe schnellte und 2013 wieder deutlich auf ein trotzdem weiterhin hohes Niveau zurückgeht. Wegen des Wegfalles von Schlüsselzuweisungen ab 2014 sinkt der Überschuss des Verwaltungshaushaltes und damit die Zuführung an den Vermögenhaushalt nochmals. In 2014 wird dies durch die höchste Veranschlagung der Bezirksumlage (aufgrund der Gewerbesteuereinnahmen 2012) verstärkt, wobei sich in diesem Jahr die geringere Zuführung und die höhere Bezirksumlage teilweise ausgleichen.

 

 

 

Die Zinsausgaben sind abhängig von den erwarteten Kapitalmarktverhältnissen und dem Schuldenstand. Angesichts des vorgesehenen Schuldenabbaus sinken die Zinsausgaben auf Basis der derzeitigen Kreditkonditionen wie folgt:

              2012:                7,8 Mio.                                                                       2015:              5,3 Mio.

              2013:                6,6 Mio.                                                                       2016:              4,6 Mio.

              2014:                6,1 Mio.

 

Die tägliche Zinsbelastung sinkt von rund 21.378 in 2012 auf rund 12.670 in 2016.

 

 

Gewerbesteuerumlage

 

Die Umlage wurde entsprechend dem für das jeweilige Jahr geschätzten Gewerbesteueraufkommen ermittelt.

 

Von folgenden Umlagesätzen ist nach der aktuellen Rechtslage auszugehen (Vervielfältiger für 2013: 69 v.H.):

 

 

2012

2013

2014

2015

2016

 

%

%

%

%

%

 

 

 

 

 

 

Normal-Umlage

38

38

38

38

38

 

 

 

 

 

 

Erhöhung infolge

 

 

 

 

 

a) Gewerbekapitalsteuer-Abschaffung

6

6

6

6

6

b) Steuersenkungsgesetz

32

32

32

32

32

c) Fonds Deutsche Einheit

5

5

5

5

4

d) Solidarpakt (II)

29

29

29

29

29

 

 

 

 

 

 

Senkung infolge

 

 

 

 

 

Gewerbesteueränderungsgesetz

-38

-38

-38

-38

-38

Unternehmensteuerreformgesetz 2008

-3

-3

-3

-3

-3

 

 

 

 

 

 

Gesamt-Vervielfältiger

69

69

69

69

68

 

 

 

 

 

 

dazu notwendige Ausgabeansätze der Gewerbesteuerumlage ( in Mio. )

37,75

(incl. Schlussrechnung für 2011)

29,23

30,52

31,66

32,32

 

 

Die Bezirksumlage (Gr. 83) wird mit 29,87 Mio. um 3,12 Mio. geringer als im Vorjahr (32,93 Mio. ) eingestellt. Zum einen nimmt die Umlagekraft der Stadt um rund 10,4 % ab, zum anderen wird der Bezirk Oberpfalz nach Einschätzung der Stadt den Umlagesatz moderat um 0,2 Punkte auf 18,8 v. H. anheben müssen. Dabei ist berücksichtigt, dass die Umlagekraft der Oberpfalz um 4,3 % gestiegen ist (bei unverändertem Umlagesatz würde dies Mehreinnahmen von 6,9 Mio. erbringen). Die Anhebung des Umlagesatzes um 0,2 Punkte bringt dem Bezirk weitere 1,8 Mio. und belastet die Stadt Regensburg mit 0,32 Mio. . In den vergangenen Jahren hat der Bezirk Oberpfalz seine allgemeine Rücklage bis auf die Mindestrücklage aufgebraucht. Noch nicht bekannt ist die Verteilung der Sozialhilfeausgleichsmittel für die Bezirke nach Art. 15 FAG, die die Umlagesatzhöhe mit beeinflußt.

 

Die Bezirksumlage wird 2014 bis 2016 mit Beträgen von 41,8, 37,5 und 39,1 Mio. veranschlagt. Der hohe Betrag in 2014  basiert auf den hohen Gewerbesteuereinnahmen in 2012.

 

 

Die allgemeine Zuführung zum Vermögenshaushalt kann 2013 i. H. v. 69,8 Mio. veranschlagt werden.

 

Die Mindestzuführung wird in den Jahren 2012 bis 2016 jeweils um 47,1 Mio. bis 107,9  Mio. sehr deutlich überschritten. Die hohen Zuführungen ergeben sich durch die prognostizierten hohen Gewerbesteuereinnahmen. Diese sog. Freie Spitze wird nach folgender Rangfolge verwendet:

- Finanzierung der Investitionen,

- Tilgung von Krediten, soweit dies nach den Vertragsbindungen möglich ist.

 

Zur Aufteilung in die allgemeine und die zweckgebundenen Zuführungen wird auf die beigefügte Tabelle verwiesen.

 

 

2012

2013

2014

2015

2016

 

 

 

 

 

 

 

Mio.

Mio.

Mio.

Mio.

Mio.

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Zuführung

113,70

69,80

52,10

62,50

63,20

Mindestzuführung

    5,80

  5,28

  5,03

  5,92

  4,10

Freie Spitze

107,90

64,53

47,08

56,59

59,11

 

 

 

Die allgemeine Deckungsreserve beträgt 2013  1.452.350 . In den Jahren 2014 bis 2016 beträgt die Deckungsreserve zwischen 1.420.750 und 1.551.650 .

 

 

3.4                            HGr. 9 = Ausgaben des Vermögenshaushaltes

 

 

93, 94 - 96 = Vermögenserwerb, Baumaßnahmen

 

Auf den Entwurf des Investitionsprogrammes 2012 bis 2016 wird verwiesen.

 

 

97 = Tilgung von Krediten

 

Die Ausgaben dieser Gruppe entwickeln sich entsprechend den vorhandenen Tilgungsplänen. Aufgrund der erwarteten Einnahmesituation sollen bis auf ein sehr günstiges Förderdarlehen in 2013 und 2014 i. H. v. zusammen 0,5 Mio. keine neuen Darlehen aufgenommen werden und neben den ordentlichen Tilgungen Rückzahlungen von Darlehen vorgenommen werden, soweit dies nach den Vertragsbindungen möglich und wirtschaftlich ist.

 

Die ordentlichen Tilgungen sind regelmäßig durch Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt zu decken. Dies ist in allen Jahren möglich.

Der Anstieg der ordentlichen Tilgungen in 2015 beruht darauf, dass für ein Darlehen in diesem Jahr eine höhere Schlusszahlung zu leisten ist. Die ordentlichen Tilgungen bewegen sich in 2013 bis 2016 zwischen 4,10 und 5,92 Mio. . Darüber hinaus sollen Tilgungen bei auslaufenden Verträgen durchgeführt werden, die pro Jahr zwischen 1,18 und 34,89 Mio. ausmachen. Insgesamt ist in den Jahren 2013 mit 2016 ein Abbau des Schuldenstandes i. H. v. 89,35 Mio. auf dann 92,6 Mio. veranschlagt.

 

Auf die beigefügte Tabelle darf verwiesen werden.

 

 

 

4.              Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

 

a) Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist gut. Bund, Länder und Gemeinden werden in 2012 mehr Steuern einnehmen als nach der Steuerschätzung vom Mai 2012 erwartet. Für die kommenden Jahre wird jedoch mit einer Eintrübung gerechnet.

 

 

b) Bei der Gewerbesteuer wird aufgrund der Ergebnisse vom Mai 2012 des Arbeitskreises Steuerschätzung in den Jahren 2013 bis 2015 mit fast identischen Einnahmen wie in der vorherigen Finanzplanung gerechnet: 180 bis 195 Mio. und 202 Mio. in 2016. Nach Redaktionsschluss des Zahlenwerkes wurden die Schätzergebnisse der Sitzung vom 29. bis 31. Oktober 2012 veröffentlicht. Demnach reduzieren sich die Zuwächse ab 2013 gegenüber der Mai-Schätzung. Zwischenzeitlich hat sich jedoch auch die Basis 2012 um rund 4 Mio. erhöht, so dass sich beim Ansatz 2013 keine Änderung ergibt.

 

 

c) Das Rechnungsergebnis des Einkommensteueranteiles wird in 2012 mit 62,76 Mio. um 1,26 Mio. höher ausfallen als aufgrund der Steuerschätzung vom Mai 2012 im Nachtragshaushaltsplan 2012 eingeplant. Gegenüber der bisherigen Finanzplanung hat sich eine Verbesserung von 2,2 bis 2,0 Mio. € pro Jahr ergeben, hauptsächlich weil die sog. Schlüsselzahl neu festgesetzt worden ist

 

 

d) Die Personalkosten im Jahr 2013 erhöhen sich auf 158,2 Mio. und damit gegenüber 2012 um 4,8 Mio. oder 3,1 %. Bis 2016 steigen die Ausgaben auf 170,35 Mio. . Gegenüber der bisherigen Finanzplanung werden in den Jahren 2013 mit 2015 insgesamt 7,65 Mio. mehr benötigt.

 

 

e) Die Ausgaben des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes belaufen sich im Haushaltsjahr 2013 auf 180,7 Mio. und liegen um 5,3 Mio. (3,0 %) über den Ansätzen 2012. Ab 2014 betragen die Steigerungen zwischen 0,8 und 1,9 %.

 

f) Die Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen freigemeinnütziger Träger nehmen in 2013 erneut um 0,6 Mio. zu, wovon der Freistaat Bayern die Hälfte trägt. Bei den Ansätzen für die Sozialhilfe wird ab 2014 wie bisher ein jährlicher Anstieg um 2,0 % unterstellt, bei denen für die Jugendhilfe muss jedoch mit einer jährlichen Zunahme um 8,0 % (bisher 5,0 %) gerechnet werden.

 

g) Die Zinsausgaben sinken von 7,8 Mio. in 2012 auf 4,6 Mio. in 2016 entsprechend dem Schuldenabbau. Bei der Bezirksumlage wird in 2013 mit einer Zahlung von knapp 30 Mio. gerechnet. In den Jahren ab 2014 wirken sich die deutlich höheren Gewerbesteuereinnahmen ab 2012 aus, weshalb mit Umlagen zwischen 37,5 und 41,8 Mio. kalkuliert wird.

 

h) Die allgemeine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt in 2013 69,8 Mio. und liegt ab  2014 zwischen 52,1 und 63,2 Mio. .

 

i) Das Volumen des Investitionsprogramms 2012 2016 wird gegenüber dem vorhergehenden nochmals deutlich, nämlich um 36,0 Mio. (8,2 %) auf 474,3 Mio. angehoben. Schwerpunkte sind Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie die Verbesserung des Verkehrsnetzes. Am stärksten steigen die Ansätze für Kultur, nämlich um 20,1 Mio. . Die Mittel für Schulen werden um 9,4,  Mio. aufgestockt, wobei mit 103,7 Mio. erstmalig mehr als 100 Mio. eingeplant werden.

 

j) Finanziert werden diese Investitionen mit den freien Spitzen der Zuführungen vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt bzw. durch eine Entnahme von 87,0 Mio. aus der allgemeinen Rücklage. Kreditaufnahmen sind für den Stammhaushalt nicht erforderlich, es wird lediglich ein sehr günstiges Darlehen aus dem Entschädigungsfonds (0,5 Mio. ) aufgenommen werden. Die Soll-Verschuldung geht von Ende 2012 bis Ende 2016 um 89,35 Mio. auf dann 92,6 Mio. zurück.

 

k) Die Brutto-Einnahmen der Gewerbesteuer finanzieren in den Jahren 2013 bis 2016 jeweils rund ein Drittel der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Damit ist es der Stadt derzeit möglich, umfangreich in die Infrastruktur zu investieren. Die Abhängigkeit von dieser Steuerart ist allerdings sehr hoch. Sollte hier eine negative Veränderung eintreten, müssten die Prioritäten der Investitionen neu bewertet und das Investitionsprogramm umfangreich geändert werden. Durch den bisherigen Schuldenabbau und die vorgesehene weitere Reduzierung wird eine solide Grundlage geschaffen.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Finanzplan 2012  - 2016 mit den in Anlage I angegebenen Zahlen wird beschlossen.

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Finanzplan 2007 – 2011

 

Netto-Neuverschuldung 2007 – 2011

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HAUSHALT 2013 - MittelfristigeFinanzplanung - Anlagen - I - II (67 KB)