Vorlage - VO/12/8257/20  

 
 
Betreff: Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2012 bis 2016
Investitionsprogramm 2012 bis 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
27.11.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.11.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt:

 

 

I. Allgemeines zum Investitionsprogramm 2012 bis 2016 - Entwurf -

 

 

Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5 – jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen.

 

Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.

 

 

Das Investitionsprogramm 2012 bis 2016 vom 15.09.2012 wurde von den zuständigen Fachausschüssen für jeweils die Teile, für die die fachliche Zuständigkeit besteht, dem Verwaltungs- und Finanzausschuss und dem Stadtrat zur Zustimmung empfohlen.

 

19.09.2012

Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten

02.10.2012

Sportausschuss

04.10.2012

Jugendhilfeausschuss

04.10.2012

Schulausschuss

09.10.2012

Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen

09.10.2012

Kulturausschuss

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss ist als Fachausschuss zuständig für die Vorberatung folgender Unterabschnitte (UA) aus den Einzelplänen 0, 1, 6 und 7:

 

  • Einzelplan 0:

insgesamt

  • Einzelplan 1:

insgesamt

  • Einzelplan 6:

UA 6399/99

  • Einzelplan 7:

UA 7500/07, UA 7501/07 und UA 7501/09 sowie UA 7901/01 bis UA 7901/08

UA 7099/99

 

Der endgültige Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2012 bis 2016 vom 15.09.2012 basiert auf dem Vorschlag der Verwaltung sowie den Empfehlungen der Fachausschüsse und den weiteren Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.

 

Für die Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen wurden den Mitgliedern des Stadtrates die in deren Zuständigkeitsbereich fallenden vorläufigen Teil-Entwürfe des Investitionsprogramms 2012 bis 2016 zugesandt; zusätzlich wurde mit Schreiben des Referats für Wirtschaft und Finanzen vom 25.09.2012 der vorläufige Gesamt-Entwurf des Investitionsprogramms 2012 bis 2016 – ‚Hoch- und Querformat’ mit Stand vom 15.09.2012 - übermittelt.

#Für die Behandlung im Verwaltungs- und Finanzausschuss und im Stadtrat wurde der endgültige Entwurf – ausschließlich die Änderungen gegenüber dem vorläufigen Entwurf - des Investitionsprogramms 2012 bis 2016 zusammen mit dem Haushaltspaket (Seiten 3001 bis 3500 des Haushaltsplanes) übersandt.#

#Für die Behandlung im Verwaltungs- und Finanzausschuss und im Stadtrat wurde der endgültige Entwurf des Investitionsprogramms 2012 bis 2016 zusammen mit dem Haushaltspaket (Seiten 3001 bis 3500 des Haushaltsplanes) übersandt.#

 

Die Aufstellung des Programmentwurfes 2012 bis 2016 erfolgte insbesondere auf der Grundlage der Anmeldungen der Fachreferate bzw. der Fachdienststellen, der Ergebnisse der Sitzungen der Arbeitsgruppe Stadtentwicklung auf Direktoriums- und Referatsebene am ##./##.##.2012 und den Vorschlägen des Referats für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen und der Direktorien und Referate, der Empfehlungen der Fachausschüsse sowie den weiteren Änderungen der ‚Verwaltung‘.

 

#In der beiliegenden ‚Änderungsaufstellung’ sind die Abweichungen zwischen dem vorläufigen Verwaltungsentwurf vom ##.##.2012 und dem endgültigen Verwaltungsentwurf vom ##.##.2012 aufgeführt; sofern die Änderung bereits im Rahmen der Vorberatung im Fachausschuss berücksichtigt bzw. beschlossen worden ist, ist dies erläutert.#

 

#Ein Gesamt-Vergleich zwischen den vorläufigen Teil-Entwürfen aus # bzw. # und dem endgültigen Entwurf vom # erfolgt in diesem Jahr wegen der Unvollständigkeit (nur zeitlich auseinander liegende Teil-Entwürfe für die jeweiligen Fachausschüsse) des vorläufigen Entwurfes nicht; es werden lediglich verwaltungsseitig bedingte Abweichungen von den Empfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt.#

 

* (Bei den nachfolgenden Erläuterungen sowie Aufstellungen und Auflistungen ggf. Rundungsdifferenzen !) *

 

 


II. Volumen des Investitionsprogramms 2012 bis 2016 - Entwurf -

 

 

Das Investitionsprogramm 2012 bis 2016 schließt bei den ‚KOSTEN’ sowie bei den ‚ZUWENDUNGEN und den BEITRÄGEN u.ä.’ mit folgenden Werten:

 

Investitions-programm

2012 bis 2016

 

Gesamt

 

2012

einschl.

Nachtrag

 

2013

 

2014

 

2015

 

2016

 

Durch-schnitt

 

in T€

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten

474.328

94.679

105.209

104.859

87.038

82.543

94.866

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuwendungen und Beiträge u.ä.

144.127

27.147

31.182

27.251

26.534

32.013

28.825

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierungs-saldo

- 330.202

- 67.533

- 74.027

- 77.608

- 60.504

- 50.530

- 66.040

 

Im übrigen wird auf die Zusammenfassung nach Gliederungen sowie die Zusammenfassung nach Gruppierungen verwiesen.

- vgl. Anlagen II sowie III -

- vgl. Anlagen I sowie II -

 

Gegenüber dem Gesamtvolumen des Investitionsprogramms 2011 bis 2015 mit rd. 438,4 Mio. € steigt das Niveau des vorliegenden Programms 2012 bis 2016 um rd. 36,0 Mio. € (Rd.dif.) auf rd. 474,3 Mio. €.

Der deutliche Anstieg ist zum einen durch Änderungen insbesondere bei folgenden Einzel-Vorhaben (u.a. ‚Berufliche Oberschule’ (+ 10,5 Mio. €), ‚Ausweichschulgebäude ‚Erzbischof-Buchberger-Allee 23‘ - ehem. ‚Von-Müller-Gymnasium‘‘ (neu + 5,7 Mio. €), ‚Museum der Bayerischen Geschichte – Anteil Stadt‘ (neu + 14,4 Mio. €), ‚Haus der Musik’ (+ 5,2 Mio. €), …) sowie zum andern durch die weitere Ausweitung des Programms um über ein ‚Zehntel‘ zusätzlicher Maßnahmen (in 2012-2016: insg. 340 Maßnahmen bzw. in 2011-2015: insg. 305 Maßnahmen) - in fast sämtlichen Bereichen - bedingt.

 

#Das Investitionsvolumen liegt damit wieder auf einem sehr hohen Niveau (höchster Wert der letzten zwanzig Jahre), was trotz des Ziels der Begrenzung der Netto - Neu – Verschuldung nur aufgrund höherer prognostizierter Steuereinnahmen bewerkstelligt werden konnte, um die Ziele des ‚Haushaltsabgleichs’ und der ‚dauernden Leistungsfähigkeit’ zu erreichen bzw. gewährleisten zu können.#

Das Investitionsvolumen liegt damit auf dem höchsten Wert. Das Ziel der Begrenzung der Netto - Neu – Verschuldung kann nur auf Grund der prognostizierten, höheren Steuereinnahmen sowie des Einsatzes von Mitteln der Allgemeinen Rücklage erreicht werden; ebenso die Ziele ‚Haushaltsabgleich’ und ‚dauernde Leistungsfähigkeit’.

 

Allerdings ist unter Zugrundelegung der kassenwirksamen Ausgaben und der Entwicklung der Haushaltsausgabereste in den letzten Jahren die Zurverfügungstellung zusätzlicher Sach- und Personalressourcen zur Abwicklung des Programmvolumens zumindest vorübergehend (zwingend) erforderlich.

 

Die vorgesehenen Investitionen führen zur deutlichen Aufwertung der Infrastruktur und leisten im Ergebnis einen entscheidenden Beitrag zur Stadtentwicklung sowie zur weiteren Verbesserung der Qualität des „Standortes Regensburg“.

 

 

Die Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms erfolgt mittels der zweckgebundenen Zuwendungen und Beiträge u.ä., die überwiegend im Investitionsprogramm ausgewiesen sind, sowie mit sonstigen allgemeinen Finanzierungsmitteln, insbesondere der im Verwaltungshaushalt erwirtschafteten sog. ‚freien Spitze’ sowie den Einnahmen aus Krediten und den Erlösen aus Grundstücksveräußerungen.

#Ein weiterer wichtiger Finanzierungsbeitrag ist die im Verwaltungshaushalt erwirtschaftete sog. ‚freie Spitze’.#

#Der Verwaltungshaushalt erwirtschaftet in den Jahren 20## bis 20## keine ‚freie Spitze’ als zusätzlichen Finanzierungsbeitrag.#

 

Zur Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelnen wird auf die Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung 2012 bis 2016 - Mittelfristige Finanzplanung“ in der gleichen Sitzung verwiesen.

 

 

Die einzelnen Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms können aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden, nämlich zum einen, für welche Aufgaben (Soziale Sicherung, Bildung, Kultur ... = RESSORTPRINZIP bzw. „nach Gliederungen“) oder zum anderen mit welcher Ausgabeart (Erwerb, Bau, Förderung Dritter ... = FUNKTIONALPRINZIP bzw. „nach Gruppierungen“) die Investitionen realisiert werden.

 

 

Bei aufgabenorientierter Betrachtungsweise liegen die Schwerpunkte bei den folgenden Einzelplänen:

 

Einzelplan

Investitionsprogramm 2012 bis 2016

nachrichtlich

Investitionsprogramm

2011 bis 2015

Änderung

gegenüber Investitionsprogramm

 

Betrag

Anteil

Betrag

Anteil

Betrag

 

in T€

in %

in T€

in %

in T€

 

 

 

 

 

 

6

Bau- und Wohnungswesen,

Verkehr

152.625,0

32,18%

154.335,0

35,21%

- 1.710,0

2

Schulen

103.726,7

21,87%

94.375,0

21,53%

9.351,7

7

Öffentliche Einrichtungen,

Wirtschaftsförderung

92.970,0

19,60%

82.900,0

18,91%

10.070,0

3

Wissenschaft, Forschung,

Kulturpflege

34.188,2

7,21%

14.452,4

3,30%

19.735,8

4

Soziale Sicherung

32.369,2

6,82%

33.564,0

7,66%

- 1.194,8

.....

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GESAMT

474.328,1

100,0 %

438.364,4

100,0 %

35.963,7

 

Der Schwerpunkt der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen liegt fast unverändert bei den Einzelplänen 6 sowie 2 und 7; diese drei Einzelpläne umfassen zusammen knapp ‚Dreiviertel’ des Investitionsvolumens.

 

#Die wesentlichsten Änderungen gegenüber dem gültigen Investitionsprogramm sind ‚absolut’ bei den Einzelplänen 3, 7 und 2 bzw. ‚relativ’ bei den Einzelplänen 3, 5 und 1 zu verzeichnen; neben den bereits aufgeführten Maßnahmen ist noch nennenswert die ‚#’ (UA #: + # Mio. €).#

 

=> keine Aufzählung weiterer Einzelmaßnahmen, da ansonsten zur sinnvollen Erklärung der einzelnen Abweichungen die Auflistung zu umfangreich und die Änderungen zu gering würden !

 

=> ~ 1.000 T€

0699

09

11.063.250,00

13.020.500,00

-1.957.250,00

21105

02

3.485.000,00

1.670.000,00

1.815.000,00

21106

01

1.830.000,00

100.000,00

1.730.000,00

21107

01

12.195.000,00

10.895.000,00

1.300.000,00

21109

00

7.824.001,21

13.190.000,00

-5.365.998,79

21111

00

1.720.000,00

420.000,00

1.300.000,00

21501

00

1.745.000,00

 

1.745.000,00

2354

02

7.542.700,00

11.947.000,00

-4.404.300,00

2402

09

1.570.000,00

5.400.000,00

-3.830.000,00

2403

08

1.570.000,00

3.800.000,00

-2.230.000,00

2651

01

34.020.000,00

23.510.000,00

10.510.000,00

2958

00

5.650.000,00

 

5.650.000,00

3108

00

14.360.400,00

 

14.360.400,00

3331

00

14.590.000,00

9.370.000,00

5.220.000,00

4648

36

1.239.000,00

 

1.239.000,00

4648

99

1.600.000,00

325.000,00

1.275.000,00

5600

01

336.000,00

1.500.000,00

-1.164.000,00

5604

03

1.900.000,00

 

1.900.000,00

6305

09

3.800.000,00

2.675.000,00

1.125.000,00

6369

01

1.100.000,00

 

1.100.000,00

6406

00

11.750.000,00

14.000.000,00

-2.250.000,00

6420

01

4.675.000,00

575.000,00

4.100.000,00

6466

00

550.000,00

1.720.000,00

-1.170.000,00

6474

00

25.475.000,00

41.000.000,00

-15.525.000,00

6482

00

5.000.000,00

650.000,00

4.350.000,00

6815

19

2.000.000,00

490.000,00

1.510.000,00

6900

01

14.000.000,00

11.750.000,00

2.250.000,00

7009

15

1.050.000,00

 

1.050.000,00

7009

16

1.050.000,00

 

1.050.000,00

7017

04

2.540.000,00

0,00

2.540.000,00

7023

08

0,00

1.770.000,00

-1.770.000,00

7103

05

1.200.000,00

50.000,00

1.150.000,00

7103

08

400.000,00

1.900.000,00

-1.500.000,00

7901

01

3.800.000,00

 

3.800.000,00

7920

00

5.250.000,00

6.500.000,00

-1.250.000,00

7920

01

2.350.000,00

255.000,00

2.095.000,00

8809

80

13.900.000,00

16.700.000,00

-2.800.000,00

8819

01

3.250.000,00

2.000.000,00

1.250.000,00

 

 

Die Untersuchung nach dem Funktionalprinzip ergibt folgendes Bild:

 

Gruppierung

Investitionsprogramm 2012 bis 2016

nachrichtlich

Investitionsprogramm

2011 bis 2015

Änderung

gegenüber Investitionsprogramm

 

Betrag

Anteil

Betrag

Anteil

Betrag

 

in T€

in %

in T€

in %

in T€

 

 

 

 

 

 

95

Tiefbaumaßnahmen

190.955,6

40,26%

188.928,0

43,10%

2.027,6

94

Hochbaumaßnahmen

132.278,4

27,89%

124.382,9

28,37%

7.895,5

93

Vermögenserwerb

72.852,6

15,36%

67.845,5

15,48%

5.007,1

98

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

54.560,5

11,50%

37.719,0

8,60%

16.841,5

.....

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GESAMT

474.328,1

100,0 %

438.364,4

100,0 %

35.963,7

 

Bei der Gewichtung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen liegt der Hauptanteil nahezu unverändert mit gut ‚Zweidrittel’ des Programmumfangs bei den Gruppen 94 und 95 ‚Hoch- und Tiefbaumaßnahmen’.

 

#Die signifikantesten Abweichungen sind ‚absolut’ bei den ‚Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen‘ und bei den ‚Hochbaumaßnahmen’ sowie ‚relativ’ bei den ‚Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen‘ und bei den ‚Betriebstechnischen Maßnahmen‘ festzustellen; außer den bereits genannten Vorhaben ist noch erwähnenswert die ‚#’ (UA # – Grp. #: + # Mio. €).#

 

=> keine Aufzählung weiterer Einzelmaßnahmen, da ansonsten zur sinnvollen Erklärung der einzelnen Abweichungen die Auflistung zu umfangreich und die Änderungen zu gering würden !

 

=> ~ 1.000 T€

90

7920

00

3.750.000,00

5.000.000,00

-1.250.000,00

93

2651

01

11.440.000,00

10.250.000,00

1.190.000,00

93

3108

00

6.910.400,00

 

6.910.400,00

93

5600

01

0,00

1.200.000,00

-1.200.000,00

93

7920

01

2.100.000,00

5.000,00

2.095.000,00

93

8809

80

700.000,00

3.250.000,00

-2.550.000,00

93

8819

01

3.250.000,00

2.000.000,00

1.250.000,00

94

0699

09

2.942.750,00

4.900.000,00

-1.957.250,00

94

21105

02

2.850.000,00

1.620.000,00

1.230.000,00

94

21106

01

1.780.000,00

100.000,00

1.680.000,00

94

21107

01

10.360.000,00

9.135.000,00

1.225.000,00

94

21109

00

5.774.000,00

10.420.000,00

-4.646.000,00

94

21111

00

1.630.000,00

400.000,00

1.230.000,00

94

21501

00

1.485.000,00

 

1.485.000,00

94

2354

02

5.446.000,00

9.686.000,00

-4.240.000,00

94

2402

09

1.520.000,00

4.600.000,00

-3.080.000,00

94

2403

08

1.520.000,00

3.500.000,00

-1.980.000,00

94

2651

01

21.780.000,00

12.760.000,00

9.020.000,00

94

2958

00

5.110.000,00

 

5.110.000,00

94

3108

00

6.500.000,00

 

6.500.000,00

94

3331

00

13.350.000,00

9.000.000,00

4.350.000,00

94

5604

03

1.900.000,00

 

1.900.000,00

94

7910

06

500.000,00

12.000.000,00

-11.500.000,00

95

6305

09

3.400.000,00

1.675.000,00

1.725.000,00

95

6406

00

11.750.000,00

14.000.000,00

-2.250.000,00

95

6420

01

3.350.000,00

350.000,00

3.000.000,00

95

6466

00

550.000,00

1.720.000,00

-1.170.000,00

95

6474

00

24.375.000,00

39.775.000,00

-15.400.000,00

95

6482

00

4.600.000,00

250.000,00

4.350.000,00

95

6815

19

2.000.000,00

490.000,00

1.510.000,00

95

7009

15

1.050.000,00

 

1.050.000,00

95

7009

16

1.050.000,00

 

1.050.000,00

95

7017

04

2.540.000,00

0,00

2.540.000,00

95

7023

08

0,00

1.770.000,00

-1.770.000,00

96

7103

05

1.200.000,00

50.000,00

1.150.000,00

96

7103

08

400.000,00

1.900.000,00

-1.500.000,00

96

7901

01

3.800.000,00

 

3.800.000,00

98

4648

36

1.239.000,00

 

1.239.000,00

98

4648

99

1.600.000,00

325.000,00

1.275.000,00

98

6420

01

1.125.000,00

125.000,00

1.000.000,00

98

6900

01

13.250.000,00

11.000.000,00

2.250.000,00

98

7910

06

11.750.000,00

0,00

11.750.000,00

 

 

Die signifikantesten absoluten Änderungen gegenüber dem gültigen Investitionsprogramm sind zum einen in den Einzelplänen 3, 7 und 2 sowie zum anderen bei den ‚Zuweisungen und Zuschüssen für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen‘ (Gr. 98) und bei den ‚Hochbaumaßnahmen’ (Gr. 94) zu verzeichnen; hauptsächlich zurückzuführen sind diese und weitere Abweichungen auf die Einzel-Maßnahmen ‚Schule Prüfening’ (UA 21109/00: - 5,4 Mio. €), ‚Goethe-Gymnasium’ (UA 2354/02: - 4,4 Mio. €), ‚Berufliches Schulzentrum ‚Georg Kerschensteiner‘ – Ersatzneubau’ (UA 2402/09: - 3,8 Mio. €), ‚Berufliche Oberschule’ (UA 2651/01: + 10,5 Mio. €), ‚Ausweichschulgebäude ‚Erzbischof-Buchberger-Allee 23‘ - ehem. ‚Von-Müller-Gymnasium‘‘ (UA 2958/00: + 5,7 Mio. €), ‚Museum der Bayerischen Geschichte – Anteil Stadt‘ (UA 3108/00: + 14,4 Mio. €), ‚Haus der Musik’ (UA 3331/00: + 5,2 Mio. €), ‚Donaustaufer Straße’ (UA 6420/01: + 4,1 Mio. €), ‚Ostumgehung’ (UA 6474/00: - 15,5 Mio. €)‚ ‚Nordgaustraße’ (UA 6482/00: + 4,4 Mio. €), ‚Selektive Kanalerneuerungen’ (UA 7009/XX: + 4,7 Mio. €)‚ ‚Donaumarkt / Hunnenplatz’ (UA 7017/04: + 2,5 Mio. €), ‚Personenschifffahrtslände – Anlegestellen’ (UA 7901/XX: + 3,6 Mio. €), ‚Technologiezentrum im TechCampus’ (UA 7910/06: u.a. Gr. 94: - 11,5 Mio. € - Gr. 98: + 11,8 Mio. €) und ‚Entwicklung ehem. ‚Nibelungenkaserne’’ (UA 8809/80: - 2,8 Mio. €).

Außerdem wurde in fast allen Bereichen eine Vielzahl zusätzlicher Maßnahmen neu in das Investitionsprogramm aufgenommen.

 

Im übrigen wird auf die Zusammenfassung nach Gliederungen sowie auf die Zusammenfassung nach Gruppierungen jeweils einschl. den graphischen Darstellungen „Diagrammen“ verwiesen.

- vgl. Anlagen II - II a sowie III - III a -

- vgl. Anlagen I - I a sowie II - II a -

 

 

Die größeren Einzelprojekte (53 (=23 -1+21 -1+3 -1+18 -1+4 -1+4 – (11-1+4-1+3)) (d.s. ~ 15 %) von 340 Maßnahmen) des Investitionsprogramms 2012 bis 2016 umfassen im Planungszeitraum insgesamt knapp ~ 50 % des Gesamtvolumens.

 

- Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen über 10,0 Mio. € im Planungszeitraum -

 

Glie-derung

Bezeichnung

Veranschlagungssummen

im Planungszeitraum

nachrichtlich

Gesamtkosten

 

 

 

 

in T€

in T€

 

 

 

 

 

2651

01

Berufliche Oberschule

Neubau der Schulanlage

(einschl. interne Verrechnung ‚Grunderwerb einschl. Baureifmachung‘ i.H.v. 9.600,0 T€)

34.020,0

 

(Gesamtkosten 43.620,0)

43.620,0

6474

00

Ostumgehung

zwischen Osttangente und B 16

- Neubau -

25.475,0

 

(Gesamtkosten 65.250,0)

65.250,0

7009

XX

diverse Gebiete

Selektive Kanalerneuerungen

(18 Einzelvorhaben)

25.340,0

 

(Gesamtkosten 33.530,0)

33.530,0

8809
u.a.

80

ehemalige Nibelungenkaserne

Grunderwerb und Entwicklung sowie straßen- und kanaltechnische Erschließung

(4 Teil-Vorhaben)

24.400,0

 

(Gesamtkosten 43.000,0)

43.000,0

4648

XX

Kinderbetreuungseinrichtungen

- insb. Krabbelstuben und Kindergärten -

- Bau- und Ausstattungskostenzuschüsse -

(19 Einzelvorhaben sowie
2 Pauschalveranschlagungen)

18.818,8

23.216,5

7910

06

Technologiezentrum

im TechCampus

- Errichtung -

- Kostenbeteiligung 'Stadt' -

(einschl. interne Verrechnung ‚Grunderwerb einschl. Baureifmachung‘ i.H.v. 2.450,0 T€)

14.700,0

 

(Gesamtkosten 19.450,0)

19.450,0

3331

00

"Haus der Musik"

im Anwesen Bismarckplatz 1

- Errichtung -

14.590,0

 

(Gesamtkosten 16.390,9)

16.390,9

3108

00

„Museum der Bayerischen Geschichte“

am Donaumarkt

- Kostenanteil Stadt -

14.360,4 T€

 

(Gesamtkosten 16.860,4)

16.860,4

6900

01

Hochwasserfreilegung

‚Regensburg’ an Donau und Regen

- Hochwasserschutz-Planung sowie
Hochwasserschutz-Umsetzung -

14.000,0

 

(Gesamtkosten 55.000,0)

55.000,0

6157

00

Entwicklungsmaßnahme Burgweinting

Gewerbe- und Industriegebiet

12.425,0

142.150,0

21107

01

Schule am Napoleonstein

Gesamtsanierung der Schulanlage einschl. Außen- und Freisportanlagen und Aufbau eines gebundenen Ganztageszuges

12.195,0

 

(Gesamtkosten 12.195,0)

12.195,0

6406

00

Steinerne Brücke

- grundlegende und denkmalgerechte Instandsetzung -

11.750,0

 

(Gesamtkosten 20.000,0)

20.000,0

0699

09

Bürger- und Verwaltungszentrum

'Neues Rathaus'

Neubau mit Anpassung, Angleichung, Umbau und Sanierung am/im Bestand

11.063,3

73.759,8

 

 

 

 

 

 

 

‚Größere Einzelprojekte’   insgesamt

233.137,5

755.503,8

 

 

 

 

 

 

 

III. Vergleich des Investitionsprogramms 2011 bis 2015
     mit dem Investitionsprogramm 2012 bis 2016 - Entwurf -

 

 

Die Abweichungen des Investitionsprogramms 2012 bis 2016 - Entwurf - vom Investitionsprogramm 2011 bis 2015 sind zum einen in den Zusammenfassungen nach Gliederungen sowie Gruppierungen und zum anderen in dem gesonderten Vergleich der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Einzelplänen dargestellt.

- vgl. Anlage II - III sowie IV -

- vgl. Anlage I - II sowie III -

 

 

Insgesamt stellen sich die Veränderungen bezogen auf die Gesamtbeträge wie folgt dar:

 

Kosten

 

 

Gesamt

(2011)

2012

2013

2014

2015

(2016)

 

in T€

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2011 bis 2015

438.364

(69.956)

99.686

93.695

89.317

85.710

-

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2012 bis 2016

474.328

-

94.679

105.209

104.859

87.038

(82.543)

 

 

 

 

 

 

 

 

Abweichung

+ 35.964

-

- 5.007

11.514

15.541

1.328

-

 

 

 

+ 23.377

 

 

Zuwendungen und Beiträge u.ä.

 

 

Gesamt

(2011)

2012

2013

2014

2015

(2016)

 

in T€

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2011 bis 2015

144.387

(26.686)

30.369

28.902

27.850

30.580

-

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2012 bis 2016

144.127

-

27.147

31.182

27.251

26.534

(32.013)

 

 

 

 

 

 

 

 

Abweichung

- 261

-

- 3.222

2.280

- 599

- 4.046

-

 

 

 

- 5.587

 

 

Im Vergleich des gültigen Programms mit dem Programmentwurf sind im jeweiligen Planungszeitraum die „KOSTEN“ (= + 8,2 %) gestiegen und die „ZUWENDUNGEN und BEITRÄGE“ (= - 0,2 %) gesunken.

 

Betrachtet man den „überlappenden und damit aussagekräftigeren (direkt vergleichbaren) Bereich“ 2012 bis 2015, so ist ausgabenseitig eine Steigerung um 23.377 T€ sowie einnahmenseitig eine Reduzierung um 5.587 T€ zu verzeichnen.

 

 

Finanzierungsquote 2012 bis 2015

 

 

 

(2011)

 

2012

 

2013

 

2014

 

2015

 

(2016)

nachrichtlich

Durchschnitt
2012 bis 2015

 

%

%

%

%

%

%

%

 

 

 

 

 

 

 

 

aus Investitionsprogramm

2011 bis 2015

(38,15)

30,46%

30,85%

31,18%

35,68%

-

32,04%

aus Investitionsprogramm

2012 bis 2016

-

28,67%

29,64%

25,99%

30,49%

(38,78%)

28,70%

 

Die durchschnittliche Finanzierungsquote (Anteil der Finanzierung mit zweckgebundenen Zuwendungen und Beiträgen u.ä., die im Investitionsprogramm ausgewiesen sind) sinkt in diesem Zeitraum von 32,04 % auf 28,70 %.

 

 

Die niedrigere durchschnittliche Finanzierungsquote der Jahre 2012 bis 2015 sowie auch die geringeren Zuwendungen und Beiträge im Zeitraum 2012 bis 2015 resultieren hauptsächlich aus der ‚Aufnahme‘ bzw. der ‚Aufstockung‘ von folgenden Einzel-Vorhaben (wie u.a. ‚Berufliche Oberschule’, ‚Ausweichschulgebäude ‚Erzbischof-Buchberger-Allee 23‘ - ehem. ‚Von-Müller-Gymnasium‘‘, ‚Museum der Bayerischen Geschichte – Anteil Stadt‘, ‚Haus der Musik’, …), die keine Refinanzierung oder (i.d.R.) niedrigere Finanzierungsquoten aufweisen sowie aufgrund der Struktur der Vorhaben mit unterschiedlichen Fördersätzen im neuen Programm.

#sowie dem ‚Auslaufen’ (in den Jahren 2013/2014) von bestimmten Maßnahmen, wie Vorhaben im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung’ und des ‚Investitionsprogramms nationale 'UNESCO-Welterbestätten' I und II’ sowie des Projektes „Neubau der Ostumgehung“, mit höheren Fördersätzen.#

 

#Ursächlich für die Schwankungen der Finanzierungsquote der Zuwendungen und Beiträge u.ä. an den investiven Ausgaben ist darüber hinaus im übrigen zum einen die Struktur der Ausgaben, da die einzelnen Maßnahmen bzw. Maßnahmegruppen in unterschiedlicher Höhe gefördert werden; zum andern ist der Zeitpunkt der Zuschussauszahlungen entsprechend der finanziellen Situation des Zuwendungsgebers Schwankungen unterworfen.

Außerdem ist der Anteil an förderfähigen Investitionen je Planungsjahr unterschiedlich hoch, was ebenfalls zu Änderungen des Finanzierungsanteils der Zuwendungen führt.#

 

 

In welchem Umfang die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden können, ist auch von der tatsächlichen Entwicklung der prognostizierten Steuereinnahmen abhängig.

 

 

Im übrigen wird auf die Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung 2012 bis 2016 - Mittelfristige Finanzplanung“ in der gleichen Sitzung verwiesen.

 

 

30.10.2012

Seite: 1/10

Der Verwaltungs- und Finanzausschuß empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Das Investitionsprogramm 2012 bis 2016 (Entwurfsfassung vom 15.09.2012) wird beschlossen.

 

 

Anlagen:

 

 

 

Anlagen:

 

  • Änderungsaufstellungen des Verwaltungsentwurfes des Investitionsprogramms 2012 bis 2016
    -> weitere Änderungen der ‚Verwaltung‘ aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen
    - Abweichung des endgültigen Verwaltungsentwurfs vom ##.##.2012 gegenüber dem vorläufigen Verwaltungsentwurf vom ##.##.2012 -
    - Anlage 0 I -
  • Zusammenfassung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Gliederungen einschl. graphischer Darstellung
    - Anlage I und I a II und II a -
  • Zusammenfassung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Gruppierungen einschl. graphischer Darstellung
    - Anlage II und II a III und III a -
  • Vergleich der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms 2012 bis 2016 mit den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms 2011 bis 2015
    - Anlage III IV -

 

 

 

20.10.2006

Seite: 1/1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HAUSHALT 2013 - Investitionsprogramm - Anlagen - I - Ia - II - IIa - III (148 KB)