Vorlage - VO/12/8263/65  

 
 
Betreff: Hochwasserschutz Regensburg
Abschnitt D - Reinhausen
Maßnahmenbeschluss mit Bau- und Unterhaltsvereinbarung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
04.12.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
13.12.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

 

1. Beschlusslage

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 01.07.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, für den Abschnitt D (Reinhausen) beim Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsamt Regensburg) als Bauherr und Vorhabensträger die die Planungen für einen Hochwasserschutz zu beantragen.

 

r diesen Abschnitt sollten die Ergebnisse des europaweit ausgelobten Wettbewerbes und der Optimierungsphase zugrunde gelegt werden. Gemäß den Empfehlungen der Beurteilungskommission wurde mit den Planungen für diesen Abschnitt das HWSTeam Regensburg aus Potsdam (ehem. Team 02) beauftragt.

 

Nach Fertigstellung der Entwurfsplanung und nach Abhaltung einer Bürgerinformationsveranstaltung am 05.05.2010 wurde auf Grundlage der Beschlüsse vom 20.04.2010 (Kenntnisnahmebeschluss) und 17.05.2011 (Einleitungsbeschluss) des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beim Freistaat Bayern mit Schreiben vom 06.09.2011 die Einleitung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beantragt; das Planfeststellungsverfahren wird voraussichtlich in Kürze abgeschlossen (nähere Angaben s.u. Pkt. 3).

 

 

2. Hochwasserschutzplanung für den Abschnitt D (Reinhausen)
    Technische, landschaftsplanerische, verkehrliche und städtebaulich-gestalterische
    Beschreibung

 

Die Ausführungsplanung und die Bauausführung erfolgen entsprechend der dem Einleitungsbeschluss zugrunde gelegten und im Planfeststellungsverfahren genehmigten Entwurfsplanung. Ergänzend dazu werden u.a. auf Anregung der Anwohner - im Rahmen der Ausführungsplanung jedoch noch weitere Stellplätze in der Oberen Regenstraße geschaffen.

 

- Untere Regenstraße:

 

Durch eine Mauer mit Untergrundabdichtung wird der ortsfeste Schutz auf HW20 + 0,75 m sichergestellt, was einer Hochwasserhöhe von HW100 0,25 m  entspricht. Der Schutz für darüber hinausgehende Hochwässer wird durch 0,75 m hohe mobile Elemente bis zu einem HW100 (plus 0,50 m Freibord) gewährleistet. Die geplanten Mauerhöhen (landseitig) betragen 1,0 1,20 m. In ihrem Verlauf wird die Untere Regenstraße an diese Mauerhöhen durch Abgrabungen und Auffüllungen angepasst. Insgesamt ergibt sich in der Unteren Regenstraße eine Länge der Schutztrasse von ca. 220 m. Die Gesamtfläche der zum Einsatz kommenden mobilen Elemente beträgt ca. 165 m².

 

- Obere Regenstraße und Uferstraße

 

Der vorhandene Geländeverlauf wird weitgehend beibehalten. Durch eine Mauer mit Untergrundabdichtung wird der ortsfeste Schutz auf HW20 + 0,75 m sichergestellt. Der Schutz für darüber hinausgehende Hochwässer wird durch 0,75 m hohe mobile Elemente bis zu einem HW100 (plus 0,50 m Freibord) gewährleistet. Die geplanten Mauerhöhen (landseitig) betragen im Bereich der Grünfläche 0,50 m und in der Uferstraße und der Oberen Regenstraße 0,90 1,20 m. Insgesamt ergibt sich in der Oberen Regenstraße und in der Uferstraße eine Länge der Schutztrasse von ca. 350 m. Die Gesamtfläche der zum Einsatz kommenden mobilen Elemente beträgt ca. 270 m².

 

- Querschott / Polderabschluss

 

Bis zu einer Fertigstellung des weiterführenden Hochwasserschutzes im Abschnitt E (Sallern) muss der Abschnitt D (Reinhausen) gegen eine hinterläufige Flutung aus diesem Bereich gesichert werden. Durch ein Querschott in der nördlichen Uferstraße und in der Sonnenstraße wird ein Eindringen von Hochwasser aus Richtung Norden in den Abschnitt D (Reinhausen) verhindert. Die Abschottung erfolgt teilweise durch bereits vorhandene und durch den Hochwasserschutz nicht mehr erforderliche mobile Elemente aus Frankenstraße und durch ein ca. 43 m langes, neu zu errichtendes Dammbalkensystem.

 

Die Kosten für den Polderabschluss betragen ca. 185.000,-- Euro. Die Entscheidung, ob der Polderabschluss tatsächlich ausgeführt wird, wird erst am Ende der Bauarbeiten für den Abschnitt D (Reinhausen), in Abhängigkeit vom Stand der Planung bzw. Genehmigung für den Abschnitt E (Sallern), getroffen.

 

- Binnenentwässerung / Maßnahmen an Abwasseranlagen

 

Die Binnenentwässerung ist Teil des Hochwasserschutzes und verhindert eine Flutung des geschützten Bereiches durch Grund- und Drängewasser. Um den Grundwasserstand im Hochwasserfall unter der Geländeoberkante zu halten, ist eine ca. 600 m lange Drainageleitung DN 200 350 erforderlich. Das gesammelte Drainagewasser wird über ein neu zu errichtendes Schöpfwerk in den Regen abgeleitet.

 

Im gesamten Bereich des Vorhabens verläuft ein Mischwasserkanal (Hauptsammler Nord), der das oberliegende Stadtgebiet sowie auch Reinhausen entwässert. Durch folgende Umbaumaßnahmen am städtischen Kanalnetz wird sichergestellt, dass auch im Hochwasserfall Starkregenereignisse beherrscht werden können:

?         Trennung der Kanäle Sonnenstraße und Obere Regenstraße und Umschluss mehrerer Anschlussleitungen

?         B 24 Erweiterung des vorhandenen Schieberquerschnittes von 900/900 mm auf 1800/1400 mm

?         B 18 Bau eines neuen Schöpfwerkes (Mischwasserentlastung)

 

- Landschaftsplanerische, städtebauliche und verkehrliche Maßnahmen

 

Ein wesentliches landschaftsplanerisches und städtebaulich-gestalterisches Ziel der Planung ist die Neugestaltung und Aufwertung der bestehenden Situation in der Unteren und Oberen Regenstraße sowie der Uferstraße als Wohnumfeld:

 

?      Der unmittelbare Uferbereich wird mit Flachwasserzonen und ufertypischer Vegetation naturnäher ausgebildet.

?      Der vorhandene Uferweg wird höhergelegt und leicht mäandrierend geführt, so dass er bequem für Spaziergänger benutzbar ist.

?      Die Böschung selber wird teilweise abgeflacht und als Naherholungsfläche attraktiver und besser zugänglich („Erhöhung der Aufenthaltsqualität“; insbesondere wurde mit dem „Grünen Zimmer“ ein flacher, mehrfach in sich terrassierter Böschungsabschnitt der Wunsch der unmittelbaren Anwohnern nach naturnäherer Gestaltung der Böschungen und „mehr Grün“ aufgenommen). Die Böschung wird teilweise mit standortgerechten Gehölzen bepflanzt.

?      Die im Zuge der Hochwasserschutzmaßnahme erforderlichen Eingriffe in Natur und Landschaft können innerhalb des Vorhabensgebietes ausgeglichen werden. Mit der Renaturierung des Regenufers und der naturnahen Gestaltung der Böschung wird der Ausgleich für die Eingriffe in die vorhandene Landschaft erbracht und darüber hinaus mit einem Biotopswertüberschuss von 38755 Punkten in der Bestand-/Eingriffsbilanzierung noch verbessert.

?      Als oberer Böschungsabschluss ist die Hochwasserschutz-Mauer angeordnet. Sie stellt mit einer Stärke von ca. 50 cm gleichzeitig die Brüstungsmauer der „Balkone“ dar und wird materialsichtig in bewehrtem Beton (Farbe: gelbgrau-warmtonig) ausgeführt. Die land- wie wasserseitig sichtbaren Oberflächen werden hochwertig gestaltet (z.B. gestockt, scharriert, gestrahlt, strukturgeschalt, begrünt).

?      Der Bereich zwischen der HWS-Mauer und den angrenzenden privaten Grundstücken gliedert sich in eine breite, mit Bäumen bepflanzte Promenade (sog. „Balkon“) und in eine Mischverkehrsfläche (verkehrsberuhigter Bereich) für Anliegerverkehr und Parkierung. Zur Uferböschung hin wird die Promenade durch die Brüstungsmauer abgeschlossen.

?      Bei der Neugestaltung der Straßen wird die Untere Regenstraße höhenmäßig angepasst; die Grundstückszugänge und zufahrten werden entsprechend angeglichen. In der Oberen Regenstraße bleibt das heute zwischen Straße und Böschungskronenweg vorhandene Geländeprofil weitgehend erhalten.

?      Die drei Straßenabschnitte dienen nahezu ausschließlich dem Anliegerverkehr. Angesichts der relativ geringen Verkehrsfrequenz sind Mischverkehrsflächen (verkehrsberuhigter Bereich) vorgesehen; die Kfz-Stellplätze werden neu geordnet.

?      Die künftige Stellplatzanzahl entspricht dem von der Verwaltung ermittelten Bedarf in diesem Bereich; allerdings ist mit der Umgestaltung aller drei Straßenabschnitte und der gestalterischen Aufwertung in diesem HWS-Abschnitt eine geringe Reduzierung der gegenwärtig genutzten Abstellmöglichkeiten verbunden.

?      Radwegunterführung: Für den örtlichen und überörtlichen Fahrradverkehr sind keine eigenen Radwege vorgesehen, sondern die Radfahrer benutzen die Mischverkehrsflächen; lediglich in der Unterfahrung der Reinhausener Brücke ergibt sich die Kombination von Fuß- und Radweg.

 

Hinweis:r die an den HWS-Planungsumgriff angrenzenden Anschlussstraßen (= u.a. Max-Dauer-Gasse, Plankstraße, nördl. Obere Regenstraße, Seitengassen der Uferstraße) plant die Verwaltung derzeit den Umbau in Mischverkehrsflächen (verkehrsberuhigter Bereich), um zukünftig ein städtebaulich-gestalterisch und straßenverkehrsrechtlich einheitliches Erscheinungsbild des gesamten Quartiers entlang des Regens zu gewährleisten.

 

 

3. Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren

 

Mit Schreiben vom 14.11.2011 beantragte das Wasserwirtschaftsamt Regensburg für den Bauentwurf „Hochwasserschutz Regensburg Abschnitt D Reinhausen“ die Einleitung und Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 68 WHG.

 

Das Planfeststellungsverfahren wird nach Auskunft des Umwelt- und Rechtsreferates voraussichtlich Ende des Jahres 2012 abgeschlossen. Mit Auflagen und Bedingungen, die die Grundlagen der Bau- und Unterhaltsvereinbarung, insbesondere die Kostenteilung betreffen, ist nicht zu rechnen.

 

 

4. Bau- und Unterhaltsvereinbarung

 

Gemäß Art. 39 Abs. 1 Nr. 2 BayWG ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Regensburg, Vorhabensträger für den Hochwasserschutz an der Donau und am Regen.

Nach Art. 42 Abs. 2 BayWG kann der Freistaat von denjenigen Beiträge (Beteiligtenleistungen) verlangen, die durch den Hochwasserschutz Vorteile erlangen. Die betroffene Gemeinde kann dabei die Beiträge übernehmen, wenn der Hochwasserschutz in ihrem Bereich als Gemeinschafts- und Solidaraufgabe angesehen wird.

 

Zur Regelung der Aufteilung der Baukosten und des Unterhaltes der Hochwasserschutzanlagen ist es erforderlich, eine Bau- und Unterhaltsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg abzuschließen. Die Bau- und Unterhaltsvereinbarung regelt die Finanzierung, den Bau, den Betrieb und den Unterhalt der Hochwasserschutzanlagen in Reinhausen für die nächsten 100 Jahre. Gemäß der Vereinbarung übernehmen der Freistaat Bayern und die Stadt Regensburg die Baukosten zu je 50%.

Darüber hinaus übernimmt die Stadt Regensburg als Straßenbaulastträger 100 % der Kosten für die Erneuerung sowie für die Verbesserung bzw. die Änderung und die Ergänzung von Teileinrichtungen (das sind u.a. Straßenoberbau, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) ihrer Straßen und Wegen, soweit diese anlässlich der Hochwasserschutzmaßnahme geändert bzw. angepasst werden müssen.

 

Die Regelungen zum Unterhalt basieren im Wesentlichen auf einer Handlungsanleitung des Freistaates Bayern, in der die Grundlagen für die Ermittlung des Unterhaltsaufwandes festgelegt sind. Die Handlungsanleitung wird für alle Hochwasserschutzmaßnahmen im Freistaat Bayern angewandt. Sie ist mit dem Bayerischen Städte- und Gemeindetag abgestimmt. Die darin enthaltenen Kostenansätze wurden jedoch noch für den Einzelfall innerhalb der Stadtverwaltung auf ihre Angemessenheit hin geprüft.

 

Gemäß der Bau- und Unterhaltsvereinbarung übernimmt die Stadt Regensburg die Unterhaltung, Instandhaltung und Tätigung von erforderlichen Reinvestitionen für die Hochwasserschutzmaßnahmen in Reinhausen für einen Zeitraum von 100 Jahren.

 

Die Unterhaltsverpflichtung umfasst insb. folgende Maßnahmen und Bauteile:

-  ca. 1,1 ha Grünflächen mit Unterhaltungswegen

-  ca. 570 lfd m Hochwasserschutzmauer mit ca. 435 m² aufgesetzten mobilen Elementen

-  1 Schöpfwerk für die Binnenentwässerung des Sicker- und Drängewassers

-  ca. 600 m Drainageleitungen

-  1 Schöpfwerk für Mischwasserentlastung

 

 

5. Kosten und Haushaltsmittel

 

Gemäß den Kosten des Bauentwurfes betragen die gesamten Planungs- und Baukosten vsl. rd. 9.605.000,-- €.

Darin beinhaltet sind Kosten in Höhe von rd. 690.000,-- €r Bauteile, die von der Stadt Regensburg zu 100% übernommen werden (s. auch Anlage 5, §8). Vom Restbetrag in Höhe von rd. 8.915.000,-- € übernehmen die Stadt Regensburg und der Freistaat Bayern jeweils 50 % (d.s. rd. 4.457.500,-- €).

r die Stadt Regensburg ergibt sich somit ein Gesamt-Anteilsbetrag von in Höhe von rd. 5.147.500,-- €.

 

Die notwendige Verpflichtungsermächtigung zum Abschluss der Bau- und Unterhaltsvereinbarung ist auf den HhSt. 1.6900.9810 bzw. 1.6369.9819 im HhJahr 2012 eingestellt.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Investitionsprogramm 2011 bis 2015 bzw. im Entwurf des Investitionsprogramms 2012 bis 2016, insb. in den Jahren 2013 und 2014, berücksichtigt.

 

Entsprechend der Wertermittlung für die unbaren Beteiligtenbeiträge ergibt sich ein Ablösebetrag für die Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen in Höhe von vsl. rd. 1.858.000,-- €.

Dieser vom Freistaat Bayern zu vergütende Ablösebetrag (ggf. einschl. Zinserträge) für die Übernahme des Betriebs, der Unterhaltung und der Erneuerung der Hochwasserschutzanlagen in Reinhausen werden als Rückstellung einer zweckgebundenen Rücklage „Baulicher Hochwasserschutz“ zugeführt. Die laufenden Betriebs- und Unterhaltsaufwendungen werden aus den laufenden Zinserträgen finanziert; bei größeren Unterhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen erfolgt eine Entnahme aus der v.g. Rücklage.

 

 

6. Beitragsfähige Maßnahmen

 

Die Kosten der Bauteile (siehe § 2 und § 8 Abs. der Vereinbarung sowie Anlage 4), die von der Stadt Regensburg zu 100% übernommen werden, werden satzungsgemäß auf die Anlieger umgelegt.

 

 

7. Neugestaltung der Anschlussstraßen

 

r die Anschlussstraßen u.a. Max-Dauer-Gasse, Plankstraße, nördl. Obere Regenstraße sowie die Seitengassen der Uferstraße - plant die Verwaltung derzeit den Umbau in Mischverkehrsflächen (verkehrsberuhigter Bereich) (s.o. Pkt. 2).

 

Die bauliche Realisierung ist zusammen mit der Kanalerneuerung in der nördlichen Oberen Regenstraße - zweckmäßigerweise im unmittelbaren Anschluss an bzw. durchgängig mit den entsprechenden HWS-Baumaßnahmen vorgesehen, so dass ein gestalterisch aufgewertetes und straßenverkehrsrechtliches einheitliches Stadtquartier am linken Regenufer im Laufe der nächsten Jahre entstehen wird.

 

Der entsprechende Maßnahmenbeschluss für die Anschlussstraßen wird dem Stadtrat voraussichtlich Anfang 2013 vorgelegt.

Damit kann die Information der betroffenen Anlieger bzw. der Grundstückseigentümer frühzeitig stattfinden.

 

 

8. Weiteres Vorgehen

 

Nach Vorliegen eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses wird das Wasserwirtschaftsamt Regensburg unverzüglich die Ausführungsplanung erstellen und anschließend die Bauarbeiten öffentlich ausschreiben.

 

Der Beginn der Bauarbeiten ist für das Frühjahr 2013 vorgesehen. Die Fertigstellung des Hochwasserschutzes in Reinhausen ist für Frühjahr / Sommer 2014 geplant.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

1.        beim Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsamt Regensburg) nach Abschluss des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen für den Abschnitt D (Reinhausen) zu beantragen und

 

2.        die Vereinbarung zum Bau und Unterhalt von Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich Reinhausen abzuschließen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, evtl. noch erforderliche textliche oder inhaltliche Änderungen bzw. Nachträge vorzunehmen, die den grundsätzlichen Inhalt des Vertrages nicht berühren.

 

 

 


 

Anlagen:

 

- Übersichtslageplan (Anlage 1)

- 2 Lagepläne (Anlage 2 und 3)

- Schemaschnitt Erhebung von Beiträgen (Anlage 4)

- Bau- und Unterhaltsvereinbarung –Entwurf- (Anlage 5)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HWS Regensburg Abschnitt D - Reinhausen Anlagen 1-4 (07.11.12) (1573 KB)    
Anlage 2 2 9 Entwurf Bau- und Unterhaltungsvereinbarung 06 11 2012 (60 KB)