Vorlage - VO/12/8264/61  

 
 
Betreff: Veränderungssperre für einen Teilbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 147 für ein Gebiet südlich des Auweges und nördlich der Alten Straubinger Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
04.12.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
13.12.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

1. Anlass

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 25.09.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 für ein Gebiet südlich des Auweges und nördlich der Alten Straubinger Straße beschlossen.

 

Mit dem Bebauungsplan werden u.a. folgende Planungsziele angestrebt:

- Baurechtschaffung für die Weiterführung der geplanten Verbindungsstraße Straubinger Straße - Auweg von der Alten Straubinger Straße bis zum Auweg. Das Baurecht für den Anschluss an die Straubinger Straße wird in einem separaten Bebauungsplan (Nr. 143 für ein Gebiet nördlich der Straubinger Straße und westlich der Bahnlinie Regensburg Hof) zusammen mit der Entwicklung des ehemaligen nördlichen Rübenhofes geschaffen (siehe Vorlage Nr. VO/12/7452/61).

- Sicherung der Flächen für einen Grünkorridor mit Geh- und Radweg entlang der Bahnlinie Weiden Hof.

- Neuordnung der bestehenden Gemengelage nördlich der Alten Straubinger Straße und Entschärfung der bestehenden Nutzungskonflikte.

2. Notwendigkeit der Veränderungssperre

Im künftigen Planungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 147 liegen mehrere Grundstücke,r die aktuell Planungsabsichten bestehen.

Die Rahmenplanung „Innerer Osten“, welche Grundlage für die weitere bauliche Entwicklung der Bereiche rund um die ehemalige Zuckerfabrik ist, hat gezeigt, dass es notwendig ist, zwischen Straubinger Straße und Auweg die Verkehrsverbindungen neu zu ordnen. Die vorhandene Mischung von Wohngebieten und gewerblich bis industriell genutzten Gebieten rund um den Hafen erzeugt Konflikte, die sich insbesondere in der Belastung der Wohngebiete entlang der Prinz-Ludwig-Straße durch den Schwerverkehr äern, aber auch in den Schwierigkeiten des Hafens, die wachsenden Verkehrsbedürfnisse angemessen zu bedienen.

 

Der Schwerverkehrsanteil in der Prinz-Ludwig-Straße und im Auweg beträgt 31 bzw. 27 %, wobei der Anteil der Sattel- und Lastzüge deutlich dominiert (21 bzw. 17 % am Gesamtverkehr). Insbesondere der Schwerverkehr trägt überproportional zum Verkehrslärm bei. Die Zufahrt zum Westhafen erfolgt in der Regel von der Osttangente aus. Die geplante neue Straßenverbindung würde die Zufahrtswege verkürzen und damit Emissionen verringern. Dies käme nicht zuletzt auch den neuen Nutzungen auf der Südseite der Straubinger Straße (u. a. Wohnungen, KiTa und Seniorenwohnen) zugute.

 

Es gilt weiterhin zu bedenken, dass das Neubauquartier „Ehemaliger Schlachthof / Marina“ über den Knoten Straubinger Straße / Prinz-Ludwig-Straße erschlossen wird. Der Schlachthof selbst soll zu einem Tagungszentrum entwickelt werden. Das neue Quartier wird daher Verkehr in verschiedenster Form und zu unterschiedlichsten Zeiten erzeugen. Auch hier sind Konflikte mit dem Schwerlastverkehr vom/zum Hafen zu erwarten.

 

Im Vorfeld des Aufstellungsbeschlusses wurden Alternativen hinsichtlich der Hafenerschließung geprüft. Dabei hat sich jedoch herausgestellt, dass die vorgeschlagene Straßenführung die meisten Vor- und die wenigsten Nachteile hat. Der Anschlusspunkt an die Straubinger Straße ist durch den neuen, für die Erschließung des Geländes Zuckerfabrik und nördlicher Rübenhof notwendigen Knotenpunkt vorgegeben. Weitere Knotenpunkte im Zuge der Straubinger Straße sind aus Gründen des Verkehrsablaufs nicht möglich.

 

Deshalb wurde aus der Rahmenplanung über die Betrachtung verschiedener Alternativen eine neue Straßenverbindung zwischen Straubinger Straße und Auweg entwickelt, die einerseits zur Entlastung der Wohngebiete beitragen kann, weil der gewerbliche Verkehr direkt durch das Gewerbegebiet geleitet wird, und die andererseits eine zusätzliche Entwicklungsmöglichkeit von Grundstücken zwischen Auweg und Straubinger Straße eröffnet, weil diese damit kleinteiliger erschlossen werden können.

Aktuell liegt nun ein Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung für den Neubau einer Hofraumüberdachung für Stahlprodukte vor, welcher sich mitten in der geplanten Straßentrasse befindet und diese zunichtemachen würde.

 

3. Voraussetzung für die Veränderungssperre

Durch den Aufstellungsbeschluss vom 25.09.2012 sind die Voraussetzungen für die Anordnung einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB gegeben.

 

4. Ziel und Zweck der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre dient der Sicherung des nördlichen Teiles der geplanten Verbindungsstraße zwischen der Straubinger Straße und dem Auweg. Damit können Grundstücksveränderungen und Bauvorhaben zurückgestellt werden, die die Planung der Straßentrasse verhindern oder erschweren würden.

 

 


 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 147 für ein Gebiet südlich des Auweges und nördlich der Alten Straubinger Straße laut beiliegendem Entwurf vom 04.12.2012, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 


 

Anlagen:

 

BP 147 Satzung Veränderungssperre

BP 147 Übersichtsplan Veränderungssperre

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP_147 Veränderungssperre Satzung (19 KB)    
Anlage 2 2 BP_147_Veränderungssperre Übersichtsplan (433 KB)