Sachverhalt:
Die Regensburg Tourismus GmbH (RTG) hat gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages einen Beirat. Dieser besteht aus bis zu sechs Personen. Beiratsmitglied kraft Amtes ist der stv. Aufsichtsratsvorsitzende; das ist gem. § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der/die Kulturreferent(in) der Stadt Regensburg. Die weiteren bis zu fünf Beiratsmitglieder werden auf die Dauer von drei Jahren von der Gesellschafterversammlung gewählt. Die gewählten Beiratsmitglieder sollen Personen sein, die in Anbetracht des Gegenstandes der Gesellschaft und der Aufgaben über die notwendige Erfahrung und Sachkunde verfügen.
Der Beirat hat gemäß § 14 die Aufgabe, die Geschäftsführung, den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung zu beraten und die Verfolgung des Gesellschaftszwecks nach Kräften zu unterstützen. Die Beiratsmitglieder stellen dabei ihre persönlichen Erfahrungen und Verbindungen zu Personen und Einrichtungen in den Dienst der Entwicklung und der Ziele der Gesellschaft.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Für den Beirat der Regensburg Tourismus GmbH werden folgende Personen nominiert:
Annette Ebmeier (Hotellerie) Matthias Freitag (Museen und Gästeführer) Andreas Hille (Veranstaltungsmanagement) Michael Quast (Stadtmarketing) Michael Scharff (Gastgewerbe)
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