Vorlage - VO/12/8313/40  

 
 
Betreff: Berufliche Oberschule Regensburg
Neubau einer Schulanlage
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Amt für Schulen   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
12.12.2012 
Öffentliche Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
13.12.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

Bericht der Verwaltung:

 

I. Ausgangssituation

 

Unter dem Dach der Beruflichen Oberschule sind die Schularten Fachoberschule (FOS) und Berufsoberschule (BOS) vereinigt. Die Berufliche Oberschule baut auf einem mittleren Schulabschluss auf und vermittelt Allgemeinbildung, Fachtheorie und fachpraktische Bildung unter Einbeziehung berufspraktischer Erfahrungen.

 

In seiner Sitzung am 24.09.2009 hat der Stadtrat der Stadt Regensburg beschlossen, dass für die Berufliche Oberschule Regensburg in zwei Bauabschnitten ein neues Schulgebäude - mit dem längerfristigen Ziel einer einhäusigen Unterbringung errichtet wird, vorbehaltlich der Finanzierbarkeit des Investitionsprogramms.

Ausgangspunkt ist insbesondere die Tatsache, dass die Bildungsinstitutionen der Beruflichen Oberschule Regensburg derzeit auf mehrere Standorte in der Stadt verteilt sind. Erschwerend kommt hinzu, dass dem anhaltenden Raumdefizit - auf Grund ständig gestiegener Schülerzahlen - nur unzureichend Rechnung getragen werden kann.

Im Zuge der Aufgabe des Standortes Nibelungenkaserne durch die Bundeswehr im Jahr 2010 soll die Chance genutzt werden, die etablierten Bildungsangebote weiterzuentwickeln und in einer Beruflichen Oberschule zusammenzufassen. Ziel ist, aus den resultierenden Synergien ein zukunftsfähiges übergreifendes Schulangebot zu formulieren, das als mehrdimensionales Zentrum die urbane Qualität des „Inneren Stadtsüden“ von Regensburg stärkt und zum Initial für den erfolgreichen Umbau des ehemaligen Kasernenstandortes wird.

 

II. Beschreibung der Maßnahme


a) Raumprogramm

Sowohl schulorganisatorische als auch pädagogische und synergetische Gründe (Nutzung der Fachräume usw.) sprechen dafür, die Ausbildungsrichtungen der neuen Schulart „Berufliche Oberschule zusammenzufassen und gemeinsam unterzubringen, wie dies bereits in dem Vertrag zur „Neustrukturierung der Berufsoberschulen in Regensburg“ vom 25.08.1997 zwischen der Stadt Regensburg und dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus festgelegt wurde. Die Schulverwaltung hat deshalb in enger Abstimmung mit der Schulleitung und der Regierung der Oberpfalz ein Raumprogramm erarbeitet, das sowohl dieser Vereinbarung als auch den langfristig zu erwartenden Schülerzahlen Rechnung trägt.

 

Im 1. Bauabschnitt eines neuen Gebäudes soll die Ausbildungsrichtung Technik der Fachoberschule mit der der Berufsoberschule zusammengeführt und um die Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung ergänzt werden.

Die gesamte Ausbildungsrichtung Sozialwesen (Fach- und Berufsoberschule) wird bis zur Realisierung des 2. Bauabschnittes weiterhin an der Landshuter Str. 61 untergebracht.

Da mit einem deutlichen Rückgang der Schülerzahlen im Bereich der Beruflichen Oberschule längerfristig nicht zu rechnen ist und angesichts der Tatsache, dass die Bayer. Staatsregierung erklärt hat, ... Klassenhöchstzahlen von 25 an den Grund- und Hauptschulen bzw. 30 an den übrigen Schulen erreichen zu wollen, wird in Übereinstimmung mit dem Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Ostbayern von einem langfristigen Raumbedarf für insgesamt 53 (dauernd anwesende) Klassen mit einer langfristig zu erwartenden Schülerzahl von 1380 Schülerinnen und Schüler (dauernd anwesend) ausgegangen.

Daraus ergibt sich das folgende Raumprogramm, das mit der Regierung der Oberpfalz verbindlich abgestimmt wurde und Grundlage der schulaufsichtlichen Genehmigung ist:

?        53 Klassenzimmer (21 à 66 m2 , 28 à 58 m2 und 4 à 50 m2 )

?        4 Ausweichräume (à 42 m2)

?        2 Gruppenräume (30 m2 und 45 m²)

?        1 Mehrzweckraum (89 m2)

?         2 Physiklehrsäle (à 66 m2)

?        1 kombinierter Lehr-/Übungssaal für Physik (75 m2)

?        1 Raum für Vorbereitung und Sammlung für Physik (84 m2)

?         1 Lehrsaal für Chemie (66 m2)

?         1 kombinierter Lehr-/Übungssaal für Chemie (75 m2)

?        1 Raum für Vorbereitung und Sammlung für Chemie (50 m2)

?        1  Säureraum für Chemie (5 m2)

?        4 Informatikräume ( à 75 m2)

?        3 Nebenräume für Informatik (à 12 m2)

?        2 kombinierte Technologie-/techn. Zeichensäle (à 75 m2)

?        1 Raum für Vorbereitung und Sammlung für Technologie (24 m2)

?         1 kombinierter Lehr-/Übungssaal für Biologie (75 m2)

?        1 Raum für Vorbereitung und Sammlung für Biologie (50 m2)

?         1 Musiksaal (84 m2)

?        1 Raum für Instrumente und Noten (33 m2)

?        1 Raum für moderne Medien (58 m2)

?         1 Zeichensaal für Kunsterziehung (84 m2)

?        1 Nebenraum für Kunsterziehung (33 m2)

?         1 Küche mit Nebenräumen (142 m²)

?         1 Speisesaal (240 m²)

?         diverse Abstellräume (insges. 249 m²)

 

Auf Flächen für Lehrmittelräume und auf ca. ein Drittel der Flächen im Lehrerbereich muss bewusst verzichtet werden. Stattdessen werden sog. Fachschaftsräume (12 à 25 m2, insg. 300 m²) errichtet. In den Fachschaftszimmern können die notwendigen Voraussetzungen für eine Steigerung der Qualitätsentwicklung im Unterricht der jeweiligen Fachschaft geschaffen werden. Die Lehrkräfte einer Fachschaft sind somit in der Lage, gemeinsame Unterrichtsentwürfe zu erstellen oder über vorhandene Stundenkonzepte zu reflektieren. In den einzelnen Fachschaften sind bereits umfangreiche fachschaftsspezifische Fachliteratur, Lehr- und Lernmittelsammlungen vorhanden.

An Flächenr Bibliothek und Räume für Lehrer wurden noch 391 m² und für die Verwaltung 276 m² beantragt. Eine Pausenhalle ist mit 592 m² genehmigungsfähig.

 

Zur Verwirklichung des pädagogischen Konzeptes der Schule sind pädagogisch notwendige Ausweichflächen („innovative Lernumgebung“) erforderlich. Das Gebäudekonzept unterstützt diese pädagogische Leitlinie. Die didaktischen Belange gehen immer stärker in Richtung flexible Unterrichtsmethoden, in denen die Schülerinnen und Schüler selbst zu Akteurinnen und Akteuren ihres Lernens werden. Sie sollen fortan aktiv und eigenverantwortlich am Unterricht teilnehmen und nicht wie bisher den Lernstoff nur passiv aufnehmen. Die Lernprozesse sind infolgedessen so zu organisieren, dass die Schülerinnen und Schüler in ein Netzwerk der Kommunikation und Kooperation eingebunden werden. Sie sind künftig gefordert, sich selbst durch die Mitarbeit an Projekt- und Gruppenarbeiten einzubringen.

Die dafür erforderlichen Lernprozesse müssen von den Lernenden selbst gesteuert und durchlaufen werden. Lehrkräfte können dafür lediglich günstige Voraussetzungen schaffen. Solche Bedingungen, welche die zentrale Rolle des Lernenden und die eher unterstützende bzw. begleitende Rolle der Lehrenden charakterisieren, werden derzeit als innovative Lernumgebung bezeichnet.

Die Berufliche Oberschule Regensburg hat sich in einer Zielvereinbarung vor zwei Jahren mit dem Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Ostbayern zu einem stärkeren Einsatz innovativer schülerzentrierter Lehrmethoden verpflichtet. In einem Schulgebäude, insbesondere in einem neu zu errichtenden, sind deshalb zusätzliche räumliche Gestaltungsmöglichkeiten für den Einsatz innovativer Lehrmethoden unbedingte Voraussetzung.

Zur effizienten Realisierung von neuen Unterrichtsmethoden, aber auch aufgrund weiterer unterrichtlicher Erfordernisse, sind gewisse bauliche Voraussetzungen unumgänglich. Es braucht eine angemessene Anzahl von Nischen als Rückzugsmöglichkeiten sowie geeignete Ausweichräume und flächen. Die Regierung hat für diese Ausweichflächen einen Bedarf von insgesamt 121 m² schulaufsichtlich anerkannt.

 

Die restlichen Flächen werden für die Hausverwaltung, das Reinigungspersonal und ein Stuhllager benötigt.

 

Die Hallensportflächen mit zwei Übungseinheiten sollen als Ballspielhalle ausgestaltet werden (22 m x 44 m x 7 m). Die Halle soll zukünftig auch für die Sportarten Basketball, Handball und Fußball genutzt werden. Eine wettkampfmäßige Nutzung für die drei genannten Sportarten soll möglich sein. Das abstrakte Raumprogramm sieht lediglich eine „herkömmliche“ Zweifachsporthalle (27 m x 30 x 5,5 m) vor. Sofern ein lehrplanmäßiger Unterricht in jeder (abgeteilten) Halle möglich ist und entsprechende Linien bzw. Markierungen vorgesehen sind, kann hierfür die schulaufsichtliche Genehmigung in Aussicht gestellt werden.

Ein Konditionsraum ist mit 35 m² genehmigungsfähig. Die Betriebsräume zu den Hallensportflächen (Vorraum mit 30 m², 4 Umkleideräume mit 25 m², Waschräume mit insg. 50 m², 1 Sportlehrerraum mit Ausstattung für Erste Hilfe mit insg. 25 m² und 1 Geräteraum mit insg. 130 m²) entsprechen dem Standardraumprogramm. An Freisportanlagen werden das Rasenspielfeld (60 m x 90 m), der Allwetterplatz mit angebauter Weit- und Hochsprunganlage (28 m x 44 m), die vier Laufbahnen (1,22 m x 130 m) und die Kugelstoßanlage (15 x 24 m) schulaufsichtlich anerkannt. Anstelle einer „normalen“ Kugelstoßanlage soll eine kombinierte Kugelstoß-Beachvolleyballanlage errichtet werden. Auf Grund der ungünstigen topographischen Gegebenheiten am zukünftigen Gelände ist eine getrennte Errichtung von Kugelstoßanlage und Beachvolleyfeld nicht möglich. Das Ergebnis der abschließenden Prüfung durch die Reg. d. OPf. liegt hier noch nicht vor. An Betriebsräumen zu den Freisportanlagen sind ein Geräteraum (25 m²) und ein Platzpflegegeräteraum (20 m²) genehmigungsfähig.

 

 

b) Städtebau und Freianlagen

Am Übergang zwischen Wohngebiet und gewerblicher Nutzung wird die neue Schule als städtebauliches Bindeglied für eine sensible Nahtstelle installiert, das auf dem ehemaligen Kasernengelände eine neue urbane Mitte mit einem großgigen Freibereich schafft. Als offenes „Grünes Zimmer“ definiert dieser Bereich wichtige Ruhezonen, vernetzt das angrenzende Quartier und puffert störende Wechselwirkungen. Den Auftakt der neuen Bildungseinrichtung markiert ein urbaner Vorplatz, der im Südwesten des Grundstücks zwischen den eingerückten Volumen von Schule und Sporthalle entsteht. Als Adressgeber entspricht er den Bedürfnissen von Schülern, Lehrern, Gästen und Anwohnern nach Orientierung, Raumerlebnis sowie Identität und organisiert an zentraler Position den Übergang von Stadtraum, Schule, Sporthalle und Freiraum.

 

Die kammartige Struktur der abgestaffelten Gebäudekubatur zeichnet die drei Bildungsbereiche Technik, Wirtschaft und Sozialwesen entlang der Carl-Maria-von-Weber-Straße nach und folgt der abfallenden Topografie des Stadtraums. Zugleich bricht die Staffelung des Gebäudes das große Volumen auf den Maßstab des Wohnquartiers und ermöglicht dessen rücksichtsvolle Einbindung. Im Hofbereich der Schule erzeugt die Kammstruktur unterschiedliche Ruhe- und Kommunikationsbereiche, die der natürlichen Modellierung des Geländes folgen. Die Hofbereiche können aus den anliegenden Gebäudeteilen direkt erreicht werden und sind zentral über den Vorplatz erschlossen. Tribünenartige Sitzstufen erzeugen nach Osten einen fließenden Übergang zu den tieferliegenden Sportflächen. Unerwünschte Wechselwirkungen zur angrenzenden Wohnbebauung werden somit durch die Nutzung der vorhandenen Topografie sowie die stadträumliche Anordnung von Schule und Sporthalle vermieden.

 

Die Außenanlagen, mit ihren unterschiedlichen Inhalten und vielfältigen, verknüpften Funktionsbereichen sind um das Schulhaus und die Sporthalle errichtet. Sie folgen der Staffelung der Gebäude sowie dem Relief des Geländes. Die Außenanlagen der Beruflichen Oberschule gliedern sich in drei eindeutige Bereiche, dem Vorplatz, auf dem die Baukörper stehen, die drei höhengestaffelten Pausenhöfe, die jeweils einem Gebäudeteil zugeordnet sind sowie dem auf der unteren Geländestufe angeordneten Sportbereich.

Am nordwestlichen Grundstücksrand ist in die Grünflächen zu erhaltender Baumbestand integriert. Die Begrünung durch Solitärgehölze, Sträucher, Wildhecken, Stauden und Rasen vermittelt einen natürlichen standortgerechten Charakter. Pflanz- und Rasenflächen sind pflegeleicht und farblich aufeinander abgestimmt. In Nordd Richtung kann der Schulcampus barrierefrei durchquert werden. Dem Schulgebäude sind insgesamt 5.250 m² Pausenhoffläche zugeordnet.

 

Die campusartige Anlage der neuen multifunktionalen Beruflichen Oberschule Regensburg öffnet den bisher gesicherten Bereich der ehemaligen Nibelungenkaserne und ermöglicht über die Freiflächen im Hofbereich der Schule zukünftig die freie fußufige Querung des Quartiers. Stellflächen für Fahrräder werden in unmittelbarer Nähe zum Vorplatz angeordnet und sind aus der Schule sowie dem umgebenden Stadtraum frei einsehbar. Stellfchen für Pkw von Besuchern, Behinderten und Lieferanten stehen zwischen Sporthalle und östlicher Grundstücksgrenze in ausreichender Anzahl zur Verfügung.

 

r den Neubau der Beruflichen Oberschule muss r Erfüllung der Stellplatzverpflichtungen am zweckmäßigsten auf dem Nachbargrundstück ein Parkhaus errichtet werden.

Nach der Stellplatzverordnung der Stadt ergibt sich beim Neubau der Beruflichen Oberschule rechnerisch folgender Stellplatznachweis:

 

- Lehrkräfte:                            ca. 120

- Schülerzahl:                            1.380 gem. schulaufsichtlicher Genehmigung

- davon:                            rd. 1.000 Schüler über 18 J., ====> 125 Stellplätze

- rd. 53 Klassen              à 1,5 Parkplätze                                            80 Stellplätze

                                                                                    Insgesamt:              205 Stellplätze

 

Daneben müssen aufgrund anderer privatrechtlicher Verpflichtungen vermutlich mindestens 30 Stellplätze zusätzlich errichtet und mit einer Dienstbarkeit gesichert werden.

Rund 1.000 Schüler sind über 18 Jahre, ca. 50% (= 500 Schüler) stammen aus dem Landkreis. Es ist davon auszugehen, dass mehr als 200 Schüler mit dem Pkw zur Schule fahren werden. Der künftige Bebauungsplan der Nibelungenkaserne sieht weitere öffentliche Stellplätze im nördlichen Teil des Plangebiets vor.

Im öffentlichen Straßenraum werden in der Regel keine Stellplätze vorgesehen. Daher ist es zweckmäßig, im geplanten Parkhaus mehr Stellplätze als unbedingt erforderlich zu errichten, wenn eine Verpflichtung zur Kostenbeteiligung von Lehrern und Schülern gelingt. Eine Beschränkung auf den nach der Stellplatzsatzung notwendigen Bedarf (205 Stellplätze) könnte an anderer Stelle im Plangebiet nur über die Errichtung weiterer Parkdecks, statt ebenerdiger Stellplätze, gelöst werden. 

Das für das Parkhaus vorgesehene Grundstück östlich des Schulgrundstückes hat auf der Nordseite einen wertvollen und erhaltenswerten Baumbestand und auf der Ostseite einen Gehölzbestand von mittlerer bis hoher Bedeutung. Für das vorgesehene Parkhaus hat das beauftragte Architekturbüro drei Varianten erarbeitet. Um in den erhaltenswerten Baumbestand nicht eingreifen zu müssen und aus städtebaulicher Sicht (Höhenentwicklung) sowie entsprechend der wirtschaftlichen Ausnutzung des Grundstücks soll ein Gebäudetyp für das Parkhaus gewählt werden, der dem natürlichen Straßen- und Geländeverlauf folgt. Auf 7 versetzten Parkebenen könnten 252 Stellplätze errichtet werden. Eine Aufstockung auf 9 versetzte Parkebenen ergäbe 324 Stellplätze, was vom Bauherrn für notwendig erachtet wird. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang noch die immisionsschutzrechtliche Zulässigkeit im Hinblick auf das geplante Wohngebiet. Weitere Stellplätze für Schülerinnen und Schüler könnten dann noch auf der Stellplatzanlage der Arena Regensburg zur Verfügung gestellt werden. Hier müsste zusätzlich von den Schülerinnen und Schülern der ÖPNV zwischen Parkanlage und Schule genutzt werden.

 

 

c) Gebäudekonzept

Der im Stadtraum ablesbare Rhythmus des Gebäudes ist Ausdruck der inneren Organisationsstruktur der Beruflichen Oberschule, in der jedem Fachbereich ein „eigener“ Gebäudeteil zugeschrieben wird. Die unterschiedlichen Höhenniveaus der Fachbereiche stärken diesen zentralen Entwurfsgedanken im Innenraum der Schule und generieren entlang einer übergreifenden Erschließungsspange konzentrierte Fachcluster. Die Schnittstellen an den Übergängen der Cluster bieten Raum für flexibel nutzbare Kommunikationszonen, die innovative Lernformen und individuelle Gruppenarbeiten fördern. Diese Bereiche sind durch einen besonderen landschaftlichen Bezug zum „Grünen Zimmer“ geprägt und verbinden Ruhe-, Kommunikations- und Studienraum zu einem neuen mehrdimensional nutzbaren Lebensraum Schule. Auf der Basis dieser veränderten umfassenden Aufenthaltsqualität steigt die Identifikation mit dem Bildungsort Schule, die sich positiv und nachhaltig auf die Qualität der Bildung auswirkt. Offene Unterrichtsformen mit schülerorientierten und schüleraktiven Lernmethoden finden Entsprechung durch mehrfach nutzbare Raumangebote außerhalb der Unterrichtsräume und unterstützen lernorientierte Teambildung und inhaltsbezogene Gruppenarbeit. Verwaltung, Lehrerzimmer, Mehrzweckraum und Teeküche sind an zentraler Stelle im ersten Gebäudeteil positioniert und ermöglichen neben kurzen Wegen die intensive Vernetzung der Fachbereiche.

 

In seiner Funktion als öffentliche quartiersbildende Einrichtung schafft das neue Gebäude Platz für außerschulische Bildungs- und Veranstaltungsangebote. Vor allem Pausenhalle und Speisesaal sind für multifunktionale Veranstaltungen ausgelegt und können flexibel zusammengeschaltet bzw. in den Außenraum erweitert werden. Die zugehörige Ballsporthalle ist über einen geschützten Bereich aus der Pausenhalle erreichbar und kann für externe Nutzer über einen zweiten separaten Eingang an der Ostseite des Gebäudes vom angrenzenden Parkplatz erschlossen werden.

 

Die Gebäudeteile für die Fachbereiche Technik und Wirtschaft einschließlich Pausenhalle, Speisesaal, Küche, Verwaltung und Räume für Lehrer / Bibliothek sowie weitere Ausweichräume werden zusammen mit der Sporthalle und den Freisportanlagen im ersten Bauabschnitt realisiert. Die Erweiterung um den Fachbereich Sozialwesen erfolgt bedarfsorientiert in einem zweiten Bauabschnitt.

 

 

d) Konstruktion und Material

Das Gebäude ist konsequent als Stahlbetonbau mit Außenwänden in Massivkonstruktion, Stützen und aussteifenden Wänden geplant. Dieses konstruktive System bietet ein Höchstmaß an Flexibilität, da die Decken aufgrund ihrer Durchlaufwirkung als Flachdecken gebaut werden und keine Zwangspunkte bei sich ändernden Wand- und Möbelstellungen erzeugen. Raumzuschnitte bleiben somit über den gesamten Lebenszyklus der Schule veränderbar und können flexibel auf aktuelle Nutzerbedürfnisse angepasst werden. Alle Raumzuschnitte sind in Bezug auf Sprachverständlichkeit und Sichtverhältnisse sowie Belichtung und Belüftung optimiert. Material des Ausbaus ist Holz, das in Fenstern, ggf. Fußden, Deckenverkleidungen und Türen Anwendung findet. Material der Fassade ist ein Klinkermauerwerk, das zusammen mit dem Holz der Fenster eine sehr werthaltige und langlebige Fassadenkonstruktion ermöglicht.

 

 

e) Nachhaltigkeit und Energie

Das neue Schulgebäude soll durch ein ganzheitliches und im Schulbetrieb erlebbares Energie- und Technikkonzept die Auszubildenden für die Themen Energieeinsparung und nachhaltiges Wirtschaften sensibilisieren. Die Reduzierung des Energiebedarfs, der Einsatz regenerativer Energien und der schonende Umgang mit natürlichen Ressourcen bilden die drei wichtigsten Bausteine eines umfassenden Technischen Konzepts.

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen

 

Das mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmte Raumprogramm sieht für den 1. BA und 2. BA (s.o.) eine Hauptnutzfläche von insgesamt 7.104 m2 vor.

r die Baumaßnahme Neubau Schule (1. BA und 2. BA) ist laut aktueller Berechnung mit Baukosten i. H. v. rd. 35,11 Mio. € (1. BA: 25,73 Mio. €, 2. BA: 9,38 Mio. €) zu rechnen.

Hinzu kommen noch Einrichtungs- und Ausstattungskosten i. H. v. 3,05 Mio. € (1. BA: 2,8 Mio. €, 2. BA: 250.000 €). Die Kosten für das Baugrundstück belaufen sich auf 9,6 Mio. €. An Baunebenkosten (Umzüge, Transporte, Montagen, etc.) werden 80.000 € angesetzt.

r die Ballspielhalle wird mit Kosten in Höhe von rd. 5,71 Mio. € gerechnet. Die Kosten für die Geräteausstattung Sporthallen belaufen sich voraussichtlich auf 190.000 €.

r die Freisportanlagen und die Außenanlagen (inkl. Pausenhof) werden insgesamt rd. 3,23 Mio. € angesetzt.

 

Die endgültigen Kosten für Stellplätze/Parkhaus können nicht genannt werden, da die Entscheidung über die Anzahl der Stellplätze noch nicht getroffen worden ist. Mit folgenden Kosten für den baurechtlich geforderten Neubau eines Parkhauses für die Schule re bei Zugrundelegung entsprechender Vergleichswerte zu rechnen:

252 Stellplätze mit 7 Parkebenen zueinander versetzt ergeben ca. 4 4,5 Mio. €, 324 Stellplätze auf 9 versetzten Parkebenen ergäben ca. 5,5 6 Mio. €.

 

Das Vorhaben wurde in allen Bereichen einer genauen Überprüfung auf Kosteneinsparpotentiale unterzogen. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurden die Kosten bereits so weit als möglich um ca. 3 Mio. € reduziert.

Die verbleibenden Gesamtkosten ergeben sich durch die Komplexität und Größe der Aufgabe, der topographischen sowie bodengrundtechnischen Gegebenheiten.

 

Im aktuellen Entwurf des Investitionsprogramms 2012 bis 2016 sind insgesamt 37,07 Mio. € (mit Grundstückskosten) r den ersten Bauabschnitt eingeplant.

 

hrend die ersten Zahlen für das aktuelle Investitionsprogramm vom Amt für Hochbau und Gebäudeservice nur anhand eines eigenen Testentwurfes mit Richtwerten für weiterführende Schulen (deutschlandweites Baukosteninformationszentrum BKI) ermittelt wurden, liegen inzwischen Baugrundergebnisse, Energie- und Brandschutzkonzepte sowie eine aushrliche Kostenberechnung vor. Gegenüber dem Wettbewerbsentwurf mit ca. 33 Mio. € (1. und 2. BA mit Sporthalle und Außenanlagen) erhöhte sich in der Weiterbearbeitung die Hauptnutzfläche um 2.256 m² durch vergrößerte Klassenzimmer, Pausenhalle und Mensa sowie durch erforderliche Technikräume (ca. 3,3 Mio. €). Der statische Mehraufwand wird durch die schlechten Baugrundverhältnisse und den notwendigen Einsatz von über 100 Bohrpfählen mit einer Länge von 10 20 m einschließlich Trägerrost begründet (ca. 1,5 Mio. €). Während weiterführende Schulen deutschlandweit nur mit 23 % belüftet und nicht gehlt werden (BKI-Wert), ist die Planung der Regensburger Schule bereits den Anforderungen der neuen ENEV 2013 verpflichtet. Eine Lüftungsanlage in öffentlichen Gebäuden wird demnach aus energetischen und lufthygienischen Gründen generell unumgänglich. Die Kosten für eine fast 100%ige Belüftung und Kühlung über Bauteilaktivierung wurde mit zusätzlich 4,7 Mio. € berechnet. Unter Zugrundelegung der anzupassenden Honorare (ca. 2 Mio. €) und einer Anpassung der Außenanlagekosten (ca. 0,5 Mio. €) sowie aller Möblierungs-, Neben und Grundstückskosten, einschließlich Kostenrahmen des Parkdecks mit 252 Stellplätzen, wird derzeit von ca. 60 Mio. € Gesamtkosten auszugehen sein.

 

 

 

IV. Zeitlicher Ablauf

 

Der Förderantrag wurde termingerecht Ende November 2012 bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht. Noch im Dezember soll der Bauantrag beim Bauordnungsamt gestellt werden. Mit der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns durch die Regierung kann voraussichtlich Ende April 2013 gerechnet werden. Bis Ende April 2013 soll auch der genehmigte Bauantrag vorliegen.

Der Baubeginn soll im Herbst 2013 stattfinden. Zum Schuljahresbeginn 2015/16 soll der 1. Bauabschnitt bezugsfertig sein.

 


Der Schulausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Neubau einer Schulanlage für die Berufliche Oberschule Regensburg (1. Bauabschnitt) wird entsprechend dem Bericht der Verwaltung beschlossen.