Sachverhalt:
1. Kameraler Stiftungshaushalt
Der Haushaltsplan 2013 sieht Gesamteinnahmen und -ausgaben in Höhe von 8.605.000 € vor, die sich mit 5.675.000 € auf den Verwaltungshaushalt und mit 2.930.000 € auf den Vermögenshaushalt verteilen.
Im Vermögenshaushalt ist eine Kreditaufnahme i.H.v. 628.000 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht eingeplant.
Der Finanzplan der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für die Jahre 2012 bis 2016 weist im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt folgende Endsummen aus (in Tausend €):
Wegen der Schwerpunkte des Kameralhaushaltes darf auf den der Beschlussvorlage beigegebenen Vorbericht und die Erläuterungen hingewiesen werden.
2. Wirtschaftsplan des Ev. Krankenhauses
Der Wirtschaftsplan 2013 des Ev. Krankenhauses sieht im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 11.605.000 € und Aufwendungen in Höhe von 13.157.000 € vor. Hieraus errechnet sich ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.552.000 €. Von diesem Jahresfehlbetrag sind 1.372.000 € von der Ev. Wohltätigkeitsstiftung abzudecken. 180.000 € werden durch eine Verminderung des Eigenkapitals ausgeglichen. Im Vermögensplan 2013 des Ev. Krankenhauses ist keine Kreditaufnahme am Kreditmarkt vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind in Höhe von 2.000.000 € eingeplant.
Der Finanzplan des Ev. Krankenhauses für die Jahre 2012 bis 2016 weist im Erfolgs- und Vermögensplan folgende Endsummen aus (in Tausend €):
Zum Wirtschaftsplan des Ev. Krankenhauses darf auf dessen Vorbericht und die Erläuterungen verwiesen werden. 3. Wirtschaftsplan des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift
Der Wirtschaftsplan 2013 des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift sieht im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 4.996.000 € und Aufwendungen in Höhe von 5.779.000 € vor. Hieraus errechnet sich ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 783.000 €. Von diesem Jahresfehlbetrag sind 520.000 € von der Ev. Wohltätigkeitsstiftung abzudecken. 263.000 € werden durch eine Verringerung des Eigenkapitals ausgeglichen.
Im Vermögensplan 2013 des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift ist eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind in Höhe von 300.000 € eingeplant.
Der Finanzplan des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift für die Jahre 2012 bis 2016 weist im Erfolgs- und Vermögensplan folgende Endsummen aus (in Tausend €):
Auch zum Wirtschaftsplan des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift darf auf dessen Vorbericht und die Erläuterungen verwiesen werden.
4. Haushaltssatzung
In der Haushaltssatzung der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für das Jahr 2013 wird der Höchstbetrag für die Kassenkredite auf 500.000 €, für das Ev. Krankenhaus auf 1.500.000 € und für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift auf 500.000 € festgesetzt.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
- die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2013 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung einschließlich des Haushaltsplanes 2013 für die Stiftung und die Wirtschaftspläne 2013 für das Ev. Krankenhaus und das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift sowie den Stellenplan und
- die Finanzpläne 2012 bis 2016 zu den o. g. Haushalts- und Wirtschaftsplänen
mit den in der Satzung und im Bericht angegebenen Beträgen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||