Vorlage - VO/12/8346/56  

 
 
Betreff: Ev. Wohltätigkeitsstiftung;
Haushaltsplan 2013 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung und Wirtschaftspläne 2013 für das Ev. Krankenhaus und das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Evangelische Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung Vorberatung
05.12.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
13.12.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

1. Kameraler Stiftungshaushalt

 

Der Haushaltsplan 2013 sieht Gesamteinnahmen und -ausgaben in Höhe von 8.605.000  vor, die sich mit 5.675.000  auf den Verwaltungshaushalt und mit 2.930.000  auf den Vermögenshaushalt verteilen.

 

Im Vermögenshaushalt ist eine Kreditaufnahme i.H.v. 628.000 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht eingeplant.

 

Der Finanzplan der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für die Jahre 2012 bis 2016 weist im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt folgende Endsummen aus (in Tausend):

 

Finanzplan

2012

2013

2014

2015

2016

 

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

5.630

5.675

5.705

5.735

5.765

Vermögenshaushalt

4.110

2.930

1.500

1.660

1.690

 

 

 

 

 

 

Gesamthaushalt

9.740

8.605

7.205

7.395

7.455

 

Wegen der Schwerpunkte des Kameralhaushaltes darf auf den der Beschlussvorlage beigegebenen Vorbericht und die Erläuterungen hinge­wiesen werden.

 

2. Wirtschaftsplan des Ev. Krankenhauses

 

Der Wirtschaftsplan 2013 des Ev. Krankenhauses sieht im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 11.605.000  und Aufwendungen in Höhe von 13.157.000  vor. Hieraus errechnet sich ein voraus­sichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.552.000 . Von diesem Jahresfehlbetrag sind 1.372.000 von der Ev. Wohl­tigkeitsstiftung abzudecken. 180.000  werden durch eine Verminderung des Eigenkapitals ausgeglichen.

Im Vermögensplan 2013 des Ev. Krankenhauses ist keine Kreditaufnahme am Kreditmarkt vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind in Höhe von 2.000.000 € eingeplant.

 

Der Finanzplan des Ev. Krankenhauses für die Jahre 2012 bis 2016 weist im Erfolgs- und Vermögensplan folgende Endsummen aus (in Tausend €):

 

Erfolgsplan

2012

2013

2014

2015

2016

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge

11.290

11.605

11.620

11.620

11.620

 

Aufwendungen

12.283

13.157

12.620

12.620

12.620

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresfehlbeträge 

    993

  1.552

  1.000

  1.000

  1.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögensplan

  2.774

  3.709

  3.700

  1.300

  1.300

 

 

Zum Wirtschaftsplan des Ev. Krankenhauses darf auf dessen Vorbericht und die Erläuterungen verwiesen werden.


3. Wirtschaftsplan des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift

 

Der Wirtschaftsplan 2013 des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift sieht im Er­folgsplan Erträge in Höhe von 4.996.000  und Aufwendungen in Höhe von 5.779.000  vor. Hieraus errechnet sich ein voraus­sichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 783.000 . Von diesem Jahresfehlbetrag sind 520.000  von der Ev. Wohl­tigkeitsstiftung abzudecken. 263.000  werden durch eine Verringerung des Eigenkapitals ausgeglichen.

 

Im Vermögensplan 2013 des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift ist eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind in Höhe von 300.000 € eingeplant.

 

Der Finanzplan des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift für die Jahre 2012 bis 2016 weist im Erfolgs- und Vermögensplan folgende Endsummen aus (in Tausend €):

 

Erfolgsplan

2012

2013

2014

2015

2016

 

 

 

 

 

 

Erträge

4.800

4.996

5.010

5.010

5.010

Aufwendungen

5.572

5.779

5.710

5.710

5.710

 

 

 

 

 

 

Jahresfehlbeträge

  772

  783

  700

  700

  700

 

 

 

 

 

 

Vermögensplan

2.014

1.157

1.220

1.220

1.220

 

Auch zum Wirtschaftsplan des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift darf auf dessen Vorbericht und die Erläuterungen verwiesen werden.

 

4. Haushaltssatzung

 

In der Haushaltssatzung der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für das Jahr 2013 wird der Höchstbetrag für die Kassenkredite auf 500.000 , für das Ev. Krankenhaus auf 1.500.000  und für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift auf 500.000  festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

-            die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2013 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung einschließlich des Haushaltsplanes 2013 für die Stiftung und die Wirtschaftspläne 2013 für das Ev. Krankenhaus und das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift sowie den Stellenplan und

 

-            die Finanzpläne 2012 bis 2016 zu den o. g. Haushalts- und Wirtschaftsplänen              

 

mit den in der Satzung und im Bericht angegebenen Beträgen.