Sachverhalt:
Anlage 1: Gesamtwirtschaftsplan 2013 für die Katholische Bruderhausstiftung Anlage 1a: Teilwirtschaftsplan 2013 für die Förderstiftung Anlage 1b: Teilwirtschaftsplan 2013 für die Dr. Wunderle-Auer Zustiftung
1. Der Erfolgsplan 2013 der Katholischen Bruderhausstiftung mit der Dr. Wunderle-Auer Zustiftung sieht folgende Erträge und Aufwendungen vor (Anlage 1):
Erträge 805.200 Euro Aufwendungen 1.063.000 Euro Jahresergebnis/Verlust -257.800 Euro
Davon entfallen auf die Förderstiftung (Anlage 1a):
Erträge 715.200 Euro Aufwendungen 715.200 Euro Jahresergebnis/Gewinn 0 Euro
Für die Zustiftung Dr. Wunderle-Auer (Anlage 1b) ergeben sich folgende Beträge:
Erträge 90.000 Euro Aufwendungen 347.800 Euro Jahresergebnis/Verlust -257.800 Euro
Der Verlust der Zustiftung Dr. Wunderle-Auer resultiert aus geringeren Mieteinnahmen (Kündigung einer Mieterin der Maximilianstraße 7 zum 31.12.2012) und höheren Instandhaltungsaufwendungen (Reparatur des Dachs der Zieblandstraße 6).
Der Vermögensplan der Katholischen Bruderhausstiftung enthält Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 155.100 Euro. Die Ausgaben zur Tilgung der Darlehen (Sanierung des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael und des Anwesens Zieblandstraße 6) werden in voller Höhe über die Abschreibungen auf Anlagegüter finanziert. Außenfinanzierungen wie z.B. Fremdmittel in Form von Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.
Der Finanzplan für die Jahre 2012 bis 2016 beinhaltet in der Übersicht die Entwicklung der Jahresergebnisse des Erfolgs- und Vermögensplanes.
2. Die Ermächtigung für die Stiftungsverwaltung, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten, ist erforderlich, da die Situation auf dem Kapitalmarkt generell durch rasch wechselnde Konditionen gekennzeichnet ist. Angebote von Kreditinstituten sind in der Regel nur sehr kurze Zeit gültig, so dass zwischen Angebotsabgabe durch die Banken und Annahme von Seiten der Stiftungsverwaltung grundsätzlich keine Entscheidung durch den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten erfolgen kann. Im Rahmen des Zinsmanagements kann es auch vorteilhaft sein, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Wirtschaftsjahre vorzeitig im laufenden Wirtschaftsjahr einzugehen.
Als Maßnahmen des Zinsmanagements kommen auch derivate Finanzierungsinstrumente (zum Beispiel Swaps, Caps, strukturierte Darlehen) in Betracht. Diese Instrumente wurden von den Geldinstituten in den letzten Jahren weiterentwickelt und werden verstärkt auch im kommunalen Bereich angeboten. Solche Geschäfte nehmen als selbständiges Rechtsgeschäft Einfluss auf bestehende Zinspflichten und tragen zur Verringerung der Zinsbelastung bei.
Die oben genannte Ermächtigung für Prolongationen und Umschuldungen ist daher zusätzlich auf derivate Finanzierungsinstrumente einschließlich strukturierter Darlehen auszuweiten.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Der Wirtschaftsplan 2013 mit dem Erfolgs- und Vermögensplan 2013 sowie Finanzplan 2012 – 2016 für die Katholische Bruderhausstiftung wird zur Kenntnis genommen.
Die Anlagen 1, 1a und 1b sind wesentliche Bestandteile des Beschlusses.
2. Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Wirtschaftsjahre und derivate Finanzierungsinstrumente abzuschließen.
Anlagen:
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