Sachverhalt:
Anlage 1: Wirtschaftsplan 2013 der Waisenhausstiftung Stadtamhof Anlage 2: Wirtschaftsplan 2013 der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung
1. Die Wirtschaftspläne 2013 sehen in den Erfolgsplänen folgende Erträge und Aufwendungen vor:
Waisenhausstiftung Stadtamhof Erträge 402.500 Euro Aufwendungen 375.600 Euro Jahresüberschuss 26.900 Euro
Regensburger Wohltätigkeitsstiftung Erträge 72.900 Euro Aufwendungen 72.900 Euro Jahresergebnis 0 Euro
Zur Erfüllung des Stiftungszweckes stehen bei der Waisenhausstiftung Stadtamhof 247.000 Euro und bei der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung 43.900 Euro zur Verfügung.
Der Vermögensplan 2013 der Waisenhausstiftung Stadtamhof weist Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 38.400 Euro aus. Die Ausgaben (vor allem Tilgungsleistungen für Kredite) werden über Abschreibungen und das geplante Jahresergebnis finanziert.
Der Vermögensplan 2013 der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung enthält keine Einnahmen und Ausgaben.
Die Finanzpläne für die Jahre 2012 – 2016 stellen die Entwicklung der Jahresergebnisse dar.
2. Die Ermächtigung für die Stiftungsverwaltung, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten, ist erforderlich, da die Situation auf dem Kapitalmarkt generell durch rasch wechselnde Konditionen gekennzeichnet ist. Angebote von Kreditinstituten sind in der Regel nur sehr kurze Zeit gültig, so dass zwischen Angebotsabgabe durch die Banken und Annahme von Seiten der Stiftungsverwaltung grundsätzlich keine Entscheidung durch den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungs-angelegenheiten erfolgen kann. Im Rahmen des Zinsmanagements kann es auch vorteilhaft sein, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Wirtschaftsjahre vorzeitig im laufenden Wirtschaftsjahr einzugehen.
Als Maßnahmen des Zinsmanagements kommen auch derivate Finanzierungs-instrumente (zum Beispiel Swaps, Caps, strukturierte Darlehen) in Betracht. Diese Instrumente wurden von den Geldinstituten in den letzten Jahren weiterentwickelt und werden verstärkt auch im kommunalen Bereich angeboten. Solche Geschäfte nehmen als selbständiges Rechtsgeschäft Einfluss auf bestehende Zinspflichten und tragen zur Verringerung der Zinsbelastung bei.
Die oben genannte Ermächtigung für Prolongationen und Umschuldungen ist daher zusätzlich auf derivate Finanzierungsinstrumente einschließlich strukturierter Darlehen auszuweiten.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Die Wirtschaftspläne 2013 mit den Erfolgs- und Vermögensplänen 2013 sowie den Finanzplänen 2012 – 2016 für die Waisenhausstiftung Stadtamhof und Regensburger Wohltätigkeitsstiftung werden zur Kenntnis genommen.
Die Anlagen 1 und 2 sind wesentliche Bestandteile des Beschlusses.
2. Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Wirtschaftsjahre und derivate Finanzierungsinstrumente abzuschließen.
Anlagen:
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