Sachverhalt:
1. Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 09.11.2012 bis zum 27.11.2012 zwei entscheidungsreife Anträge auf überplan-mäßige Mittel für den
Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt 231.400 €
eingereicht worden, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von 50.000 € bis zu 500.000 € je Haushalts-stelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Verwaltungs- und Finanzaus-schusses fällt (Anlagen 1 und 2). 2. Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 09.11.2012 bis zum 27.11.2012 ein entscheidungsreifer Antrag auf überplanmäßige Mittel für den
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 250.000 €
In Form einer Verpflichtungsermächtigung eingereicht worden, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von 50.000 € bis zu 500.000 € je Haushalts-stelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Verwaltungs- und Finanzausschusses fällt (Anlage 3).
Anlagen: 3
1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Einzelzwecke überplanmäßige Mittel
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen.
2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für den in Anlage 3 aufgeführten Einzelzweck überplanmäßige Mittel
Die Deckung erfolgt durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung.
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