Vorlage - VO/12/8374/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und Art. 67 GO für das
Haushaltsjahr 2012

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Entscheidung
12.12.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

                                                                                                                                           

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

 

1.      Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft  und Finanzen sind  in der Zeit vom 09.11.2012 bis zum  27.11.2012 zwei entscheidungsreife Anträge auf überplan-mäßige Mittel für den

 

Verwaltungshaushalt                                          i. H. v. insgesamt                                          231.400

 

eingereicht worden, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von 50.000 € bis zu 500.000 € je Haushalts-stelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Verwaltungs- und Finanzaus-schusses fällt  (Anlagen 1 und 2).
 

2.      Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft  und Finanzen ist  in der Zeit vom 09.11.2012 bis zum  27.11.2012 ein  entscheidungsreifer Antrag auf überplanmäßige Mittel für den

 

Vermögenshaushalt                                          i. H. v. insgesamt                                          250.000

 

In Form einer Verpflichtungsermächtigung eingereicht worden, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von 50.000 € bis zu 500.000 € je Haushalts-stelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Verwaltungs- und Finanzausschusses fällt  (Anlage 3).

 

 

 

 

Anlagen: 3

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

 

 

1.      Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt,  für die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Einzelzwecke  überplanmäßige Mittel

im Verwaltungshaushalt                                          i. H. v.              insgesamt                            231.400

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen.

 

 

2.      Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt,  für den in Anlage 3 aufgeführten Einzelzweck  überplanmäßige Mittel

im Vermögenshaushalt                                          i. H. v.              insgesamt                            250.000

in Form einer Verpflichtungsermächtigung zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung.

 

 


 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_0_2400_6722 (26 KB)    
Anlage 2 2 MB_0_2300_6722x (24 KB)    
Anlage 3 3 MB_1_21107_9451_ö_ (24 KB)