Vorlage - VO/12/8413/67  

 
 
Betreff: Teilverlagerung der Kleingartenanlage Gartenfreunde mit 22 Parzellen, einem Gemeinschaftshaus mit Sanitärbereich und Parkplätzen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Gartenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
24.01.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

1. Ausgangssituation und Anlass

 

Rahmenplanung „Innerer Westen“

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 20.04.2010 die Rahmenplanung „Innerer Westen“ als Grundlage für die nachfolgenden konkretisierenden Planungsverfahren beschlossen. In der Rahmenplanung wurde für den Bereich Kleingärten und Brauerei ein Kompromissvorschlag ausgearbeitet, der Erweiterungsmöglichkeiten für die Brauerei Bischofshof, die Sicherung der Kleingartenanlage mit teilweiser Verlagerung und der Option einer neuen Nord-Süd-Verbindungsstraße von der Prüfeninger Straße, über die neue Klenzebrücke zur Kirchmeierstraße vorsieht.

 

Am 31.07.2012 wurde im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 227-I „Kleingartenanlagen Gartenfreunde und Ratisbona / Nachfolgenutzung städt. Fußballstadion“ zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 227 „Kleingartenanlagen Gartenfreunde und Ratisbona“ vom 22.03.1993 beschlossen.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Verlängerung der Lessingstraße und Brauereierweiterung und die Umsiedlung des ersten Teilbereiches geschaffen werden. Für den Eingriff (ca. 5.000 m², Verlust von 23 Parzellen) in der östlichen Ecke der Kleingartenanlage soll südlich der bestehenden Anlage eine Ersatzfläche (ca. 8.000 m², 22 Parzellen, Vereinshaus und Parkplatz) angeboten werden.

 

In einem zweiten Schritt werden Verlagerungen von Kleingartenparzellen und die Auflösung des bestehenden Gemeinschaftshauses notwendig werden. Die Ersatzflächen sollen ebenfalls im Stadtgebiet angeboten werden. Eine konkrete Planung dafür liegt derzeit noch nicht vor. Ein neues Gemeinschaftshaus wird innerhalb der reservierten Fläche für den ersten Teilbereich errichtet.

 

Rahmenbedingungen:

Die Kleingartenanlage Gartenfreunde wurde 1925 gegründet. Mit dem Bebauungsplan Nr. 227-I ist die Kleingartenanlage nach dem Bundeskleingartengesetz gesichert.

 

 

2. Lage

Der Planbereich liegt im  Stadtteil Margaretenau. Die 8.000 m² große Fläche liegt südlich der bestehenden Kleingartenanlage Gartenfreunde an der Dechbettener Straße, auf einem seit Jahren brach liegenden Grundstück. Zugleich konnte diese Fläche durch einen zusätzlichen Grunderwerb arrondiert werden.

             

3. Art und Umfang der Maßnahme

Das vorliegende Konzept sieht einen Anlagenteil mit 22 Parzellen, einem nicht unterkellerten Infrastrukturgebäude (Toilettenanlage, Aufenthaltsraum und Lagerraum mit ca. 86 m² Grundfläche) und 29 Stellplätzen vor. Das Gebäude soll in Holzrahmenbauweise, mit einem begrünten Flachdach errichtet werden

Die Erschließung erfolgt bis zur Herstellung der Verbindungsstraße Prüfeninger Straße Dechbettener-Straße über eine Zufahrt von der Dechbettener Straße aus.

Die Lauben sind entlang der Wege angeordnet. Geplant sind 22 nicht unterkellerte Gartenhäuser überwiegend in Holzbauweise mit einer Grundfläche von max. 22 m², einschließlich 6 m² überdachter Terrasse. Die Bauweise für die Gebäude ist variabel. Ein einheitliches Erscheinungsbild soll jedoch durch die Festsetzung der Ausführung mit einem Satteldach, einer maximalen Wandhöhe von 2,50 m, sowie durch die Vorgabe einer Holzverschalung gewährleistet werden.

Die Einzäunung der Kleingartenanlage soll über einen sockellosen Maschendraht mit einer Höhe von maximal 1,80 m erfolgen.

Die Ausweisung von öffentlichen Wegeflächen innerhalb der Kleingartenanlage ist nicht notwendig, da deren Durchgängigkeit nicht den öffentlichen Erfordernissen entspricht.

Die Versorgung mit Wasser und Strom (Infrastrukturgebäude) wird durch die REWAG gesichert.  

Die Kosten der ersten Teilverlagerung belaufen sich nach Schätzung des Gartenamtes auf ca. 418.000,- € (brutto) und sind im Haushaltsplan 2013 bei Haushaltsstelle 5904.9580 veranschlagt.

 

4. Geplanter zeitlicher Ablauf:

Der Baubeginn ist im Frühjahr 2013 vorgesehen. Nach der Umzugsphase der Kleingärtner in den Monaten August, September, soll die Baumaßnahme im Herbst 2013 größtenteils fertig gestellt sein. Das neue Gemeinschaftshaus wird zeitgleich mit dem zweiten Verlagerungsabschnitt errichtet.


Der Ausschuss empfiehlt die Teilverlagerung der Kleingartenanlage Gartenfreunde nach Maßgabe der Beschlussvorlage.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kostenschätzung (10 KB)    
Anlage 2 2 Beschlussvorlage 1 (493 KB)    
Anlage 3 3 Beschlussvorlage 2 (496 KB)