Sachverhalt:
1. Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist am 02.01.2013 ein entscheidungsreifer Antrag auf außerplanmäßige Mittel für den
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 181.000 €
für das Haushaltsjahr 2013 eingereicht worden, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von 50.000 € bis zu 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Verwaltungs- und Finanzausschusses fällt (Anlage 1). 2. Vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 27.11.2012 bis 31.12.2012 aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von 25.000 € bis 50.000 € (Haushaltsjahr 2012) genehmigt worden, die hiermit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 2).
3. Es wurden im Zeitraum vom 27.11.2012 bis 31.12.2012 zwei Anträge bezüglich saldoneutralen Mittelaustauschs genehmigt (Haushaltsjahr 2012), die hiermit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss ebenfalls zur Kenntnis gebracht werden
Anlagen: 3
1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für den in Anlage 1 aufgeführten Einzelzweck außerplanmäßige Mittel
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen.
2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von den in Anlage 2 beschriebenen, das Haushaltsjahr 2012 betreffenden, Mittelbereitstellungen.
3. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt ebenso Kenntnis von den in Anlage 3 beschriebenen, das Haushaltsjahr 2012 betreffenden, saldoneutralen Mittelbereitstellungen.
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