Vorlage - VO/12/8421/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 GO für das Haushaltsjahr 2012 und 2013

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Entscheidung
24.01.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

                                                                                                                                           

 

 

Sachverhalt:

 

 

1.      Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft  und Finanzen ist  am 02.01.2013 ein entscheidungsreifer Antrag auf außerplanmäßige Mittel für den

 

Vermögenshaushalt                                          i. H. v. insgesamt                                          181.000 €

 

für das Haushaltsjahr 2013 eingereicht worden, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von 50.000 € bis zu 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Verwaltungs- und Finanzausschusses fällt  (Anlage 1).

 

2.              Vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft  und Finanzen sind in der Zeit vom 27.11.2012 bis 31.12.2012 aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von 25.000 € bis 50.000 (Haushaltsjahr 2012) genehmigt worden, die hiermit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 2).
 

 

3.              Es wurden im Zeitraum vom 27.11.2012 bis 31.12.2012 zwei Anträge bezüglich saldoneutralen Mittelaustauschs genehmigt (Haushaltsjahr 2012), die hiermit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss ebenfalls zur Kenntnis gebracht werden
(Anlage 3).


 

 

Anlagen: 3

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

1.               Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt,  für den in  Anlage 1 aufgeführten Einzelzweck  außerplanmäßige Mittel

im Vermögenshaushalt              i. H. v.              insgesamt                            181.000

für das Haushaltsjahr 2013 zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen.

 

 

2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von den in Anlage 2    beschriebenen, das Haushaltsjahr 2012 betreffenden, Mittelbereitstellungen.
 

 

3.               Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt ebenso Kenntnis von den in Anlage 3 beschriebenen, das Haushaltsjahr 2012 betreffenden, saldoneutralen Mittelbereitstellungen.

 

 

 

 

Anlage:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_1_5600_9451_ö_ (24 KB)    
Anlage 2 2 Bekanntgaben__01_13 (20 KB)    
Anlage 3 3 Bekanntgaben_saldoneutrale MB_01_2013_öffentlich (20 KB)