Vorlage - VO/13/8434/SK2  

 
 
Betreff: Bericht über die Bürgerversammlung für den Stadtbezirk Burgweinting-Harting vom 10.10.2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Hauptabteilung Rat und Repräsentation   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.01.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

Anfragen der Bürgerinnen und Bürger

 

1. Vorfahrtsregelungen; Fahrradweg Wihmundweg; Buslinie 18; Parkplatzsituation; Solarpaneelen

  Fragesteller: Fr. Krüger-Wiesner

 

Die Fragestellerin möchte wissen, wie die Vorfahrt auf den neuen Straßen, die auf die Römerstraße treffen, geregelt sei. Ihres Erachtens müsse hier Rechts-vor-links gelten. Ein Vorfahrtsschild sowie eine Warnbeschilderung seien nicht vorhanden.

Sie regt eine Verbesserung der Verkehrssicherheit bei der Ausfahrt vom Wihmundweg auf den Fahrradweg der Franz-Josef-Strauß-Allee an, da hier die Straße überquert werdensse, ohne dass man das Verkehrsgeschehen überblicken könne.

Bezüglich des Busses der Linie 18 führt sie an, dass das Rechtsabbiegen von der Franz-Josef-Strauß-Allee in die Römerstraße dadurch erschwert werde, dass die linksabbiegenden Autos zu weit an die Ampel heranfahren dürfen.

Zudem ließe sich die Parkplatzsituation im ganzen Viertel deutlich entspannen, wenn die bereits wegen der Bauarbeiten geschaffenen Räume für Parkplätze genutzt werden könnten und nicht zurückgebaut würden.

Der städtische Bebauungsplan, der ihrer Kaufentscheidung zugrunde gelegen habe, sah keine aufgeständerten Paneelen zur Gewinnung von Sonnenenergie vor. Als Argument seien gestalterische Gründe angegeben worden. Sie fragt, warum sie damals keine aufgeständerten Solarpaneelen errichten habe dürfen, dies nun aber im neuen Quartier der Fall sei.

 

Stellungnahme:

 

nden verkehrsberuhigte Bereiche, sog. Spielstraßen, ein, gilt nicht Rechts-vor-links. Das ist daran zu erkennen, dass der Bordstein an der Einmündung durchläuft. Die betreffenden Straßeneinmündungen sind wie Grundstückszufahrten zu behandeln. Eine zusätzliche Beschilderung ist nicht erforderlich.

Im Zuge der Fertigstellung der Römerstraße im Jahr 2013 wird der gemeinsame Geh- und Radweg entlang der Franz-Josef-Strauß-Allee um ca. 10 Meter in die Römerstraße hinein bis auf Höhe der Einmündung des Wihmundweges verlängert. Die Radfahrer können dann bereits ca. 20 Meter vor der Lichtsignalanlage die Römerstraße queren. Der Verwaltung sind weder Sicherheits- noch Leistungsfähigkeitsprobleme in diesem Bereich der Römerstraße bekannt. Zukünftig erfolgt eine Verlängerung der Kichfeldallee bis zur Markomannenstraße im Zuge des geplanten Neubaugebietes Nordwest-III. Folglich ist in der Römerstraße von einem nachhaltigen und deutlichen Verkehrsrückgang auszugehen.

Hinsichtlich des Buseinbiegens sind seitens der RVB (Regensburger Verkehrsbetriebe) keine Beschwerden bekannt.

Die Ursache der derzeitigen Parkplatzsituation liegt hauptchlich darin, dass gegenüber früheren Bebauungsplankonzepten eine deutliche Verkleinerung der Parzellengrößen und damit einhergehend eine Vermehrung der Zahl der Anlieger eingetreten ist. Die Zahl der Bauparzellen in den Anliegerstraßen Wihmundweg, Am Brennofen und Keltenring ist von im Jahr 2010 angedachten 134 auf tatsächlich 166 gestiegen. Eine deutliche Erhöhung der öffentlichen Stellplätze ist nicht möglich, da die erforderlichen öffentlichen Flächen nicht zur Verfügung stehen bzw. im westlichen Bereich der Bau der Stellplätze bereits erfolgte. Durch eine Optimierung der Stellplatzanordnung entlang des Wihmundweges konnten gegenüber der ursprünglichen Planung rund 10 zusätzliche öffentliche Stellplätze geschaffen werden.

Die einschlägige Bebauungsplansatzung legt unter § 16 Nr. 5 ausdrücklich fest, dass „sonstige Anlagen für die Gewinnung von Sonnenenergie“ zulässig sind; es erfolgt keine Unterscheidung zwischen aufgeständerter oder anderer Bauweise. „Die Anlagen sind, soweit dies nicht zu konstruktiven oder gestalterischen Problemen führt, als durchgehendes waagerechtes Band, an der Traufe beginnend, auszuhren“.

 

 

2. Verkehrsanbindung für Radfahrer entlang der Landshuter Straße; Einmüdung des Kirchweges in die Ortsdurchfahrt; Einfahrt Reibergassl in die Hartinger Straße

  Fragesteller: Hr. W. Friedl

 

Der Radweg Richtung Burgweinting rechts neben der mehrspurigen Straße, der die Auffahrt zur Autobahn quert, stelle vor allem für Kinder keine sichere Verkehrsanbindung dar. Der Radweg links, der von Radfahrern in beide Richtungen und von Fußngern benutzt werde, sei vor allem im Bereich unter der Autobahn viel zu schmal. Außerdem stünden darauf mehrere Masten, die nicht durch Reflektoren gekennzeichnet seien. Insbesondere nachts, wenn Radfahrer durch den Verkehr geblendet werden, stelle dies eine besondere Gefährdung dar.

Bei der Einfahrt vom Kirchweg in die Ortsdurchfahrt sei der Verkehr auf dem Radweg aus beiden Richtungen schlecht einsehbar. Zudem müssen Autofahrer den Querverkehr auf der Straße beobachten, so dass sich insbesondere zu Stoßzeiten problematische Situationen ergeben.

Die Einfahrt vom Reibergassl in die Hartinger Straße werdeufig von Kunden und Lieferfahrzeugen der in der Nähe befindlichen Bäckerei zugestellt. Auf der Hartinger Straße könnten die Autofahrer nur sehr schwer erkennen, dass sich hier eine Kreuzung befindet. Verlasse man hingegen das Reibergassl, könne man den querenden Verkehr erst wahrnehmen, wenn man sich bereits auf der anderen Straßenseite befinde. Hier komme es glich zu gehrlichen Situationen.

 

Stellungnahme:

 

In den kommenden Jahren wird der Radweg entlang der Landshuter Straße auf der Ostseite saniert. Im Zuge dessen ist geplant, die Mängel soweit möglich zu beheben.

Da die Radwegeführung an der Westseite der Landshuter- /Obertraublinger Straße bzw. an der Autobahnanschlussstelle Regensburg Burgweinting (A 3) wegen freier Rechtsabbieger an den Anschlussästen nicht optimal ist, wurde der östliche Radweg auch in stadtauswärtiger Richtung bereits vor vielen Jahren freigegeben. Zusätzlich bietet dieser Radweg den Radfahrern mit Fahrtrichtung Osten den Vorteil, dass die Fahrt nicht durch die Signalanlagen an den Abfahrtsästen unterbrochen wird. Der Nachteil der etwas zu geringen Breite wird dadurch ausgeglichen, dass eine stadteinwärtige Busspur den Radweg weitestgehend vom Individualverkehr trennt. Verkehrssicherheitsprobleme sind bisher nicht bekannt.

Die Masten wurden zwischenzeitlich durch zusätzliche retroreflektierende Streifen kenntlich gemacht.

Da in der Obertraublinger Straße Tempo 30 gilt, können an den Einmündungen geringere Sichtweiten toleriert werden. Außerdem wurde ausgiebig, mit negativem Ausgang, geprüft, ob durch die Aufstellung von Verkehrsspiegeln Verbesserungen erzielt werden können. Durch eine Änderung der Fahrbahnmarkierungen wurde zudem versucht, die Sichtverhältnisse zu erhöhen. Im Rahmen des auf längere Sicht geplanten Umbaus der Ortsdurchfahrt Burgweinting wird geprüft, inwieweit an der genannten Stelle Verbesserungsmöglichkeiten bestehen.

 

 

3. Park- und Verkehrssituation in der Xaver-Fuhr-Straße; Baustellensituation

  Fragesteller: Fr. Müller

 

Die Xaver-Fuhr-Straße werde nicht als verkehrsberuhigte Straße wahr genommen. Insbesondere in den Morgenstunden werde die Straße im Bereich des Kindergartens von den Eltern mit zu hoher Geschwindigkeit befahren. Vor allem für Kinder stelle dies eine Gefahr dar. Außerdem würden in dieser Straße trotz fehlender Markierungen täglich viele Autos parken.

Sie erlebe in dieser Straße seit 13 Jahren ununterbrochene Bautätigkeit. In vielen Gebieten gebe es dagegen eine Begrenzung der Bauarbeiten. In ihrem Gebiet habe sieglich Dreck und Lärm durch Baustellenfahrzeuge zu ertragen. Seit letztem Jahr befinde sich auf der rechten Seite der Einmündung in die Xaver-Fuhr-Straße ein Bauzaun. Sie geht davon aus, dass dort in der nächsten Zeit Baumaßnahmen stattfinden. Sie sehe das Gebiet in einen sozialen Brennpunkt abdriften, sollte hier keine Unterstützung erfolgen. Sie bittet darum, verstärkte Kontrollen durchzuführen sowie um stärkere Präsenz der Polizei.

 

Stellungnahme:

 

Wegen der überhöhten Geschwindigkeiten in der Xaver-Fuhr-Straße, insbesondere im Bereich des Kindergartens, wird in nächster Zeit eine Flugblattaktion etc. durch die Leitung der Einrichtung durchgeführt. Die Eltern werden ermahnt, in diesem Bereich Schrittgeschwindigkeit zu fahren und nicht zu parken. Gegebenenfalls werden im Anschluss an die Aktion Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Zudem findet durch den städtischen Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD) bzw. durch die Polizei eine Parkraumüberwachung statt.

Im südlichen Bereich des Bebauungsplangebietes Burgweinting-Mitte herrschen seit 1998/ 1999 Bautätigkeiten vor. Zwischenzeitlich gab es einen konjunkturellen Abschwung. Eine Vielzahl von Grundstücken konnte daher über einen längeren Zeitraum nicht verkauft werden. Außerdem war es schwierig, die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben im Bereich der Obertraublinger Straße mit den bauplanerischen Festsetzungen in Einklang zu bringen. Die Bautätigkeit wird erst beendet sein, wenn alle Grundstücke bebaut sind.

 

 

4. Straßenbeleuchtung beim Übergang Flachsfeld zum Islinger Weg; fehlende Straßenmarkierung am Islinger Weg

  Fragesteller: Hr. Fritsch

 

Beim Übergang vom Flachsfeld zum Islinger Weg fehle auf einer Länge von ca. 80 Metern die Straßenbeleuchtung. Diese Strecke werde täglich von ca. 400 Kindern als Schulweg sowie von vielen Kirchenbesuchern genutzt.

Zudem bittet er, auf dem Islinger Weg zur Einfahrt auf die B 15 die fehlende Straßenmarkierung anzubringen. Wolle man in die B 15 einfahren, so wisse man nicht, wo diese beginne. Vor allem Kinder würden vom Islinger Weg rechts direkt auf die B 15 einfahren.

 

Stellungnahme:

 

Die Verwaltung hat nach Prüfung des Sachverhalts auf der Wegeverbindung zwischen dem Islinger Weg und „Am Flachsfeld“ einen Beleuchtungsmast installiert. Die Erneuerung der nicht mehr vollständig sichtbaren Straßenmarkierung an der Einmündung des Islinger Weges in die Obertraublinger Straße wird in der Bausaison 2013 durchgeführt.

 

 

5. Biberproblem Ortskern Altburgweinting

  Fragesteller: Hr. Lachmayer

 

Seit Monaten gebe es im Ortskern von Altburgweinting ein Biberproblem. Der junge Biber errichte jeden zweiten Tag einen hohen Damm. Dies führe dazu, dass sich das Wasser anstaue und es zu Durchflussproblemen bei der Kirchwegbrücke kommennne. Insbesondere bei Platzregen könne das Hochwasser nicht mehr unter der Kirchwegbrücke hindurchfließen. Jeden zweiten bzw. dritten Tag würde das Tiefbauamt den Damm beiseiteumen. Es müssten Lösungen gefunden werden, um den Biber zu beseitigen bzw. ihm den Antrieb zu nehmen, in diesem Bereich Dämme zu errichten. Der Damm verhindere zudem auch den Abfluss des Oberflächenwassers. Im äersten Fall müsse vom Jagdrecht Gebrauch gemacht werden. Es sei möglich, Tiere dieser Art zu beseitigen.

 

Stellungnahme:

 

Ein Biber darf grundsätzlich nicht getötet werden. Grundlage hierfür ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Über die Ausnahmen des Tötungsverbotes entscheidet die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung der Oberpfalz.

Zum Vergleich darf nachfolgend auf den artenschutzrechtlichen Vollzug im Landkreis Regensburg verwiesen werden:

Zunächst stellt der Geschädigte, in der Regel eine Privatperson, einen Antrag auf Wegfangen oder Abschuss eines Bibers beim Landratsamt Regensburg (Untere Naturschutz- / Artenschutzbehörde). Der für den Landkreis Regensburg ehrenamtlich tätige Biberbeauftragte / Bibermanager kümmert sich dann vor Ort um den Biberschaden und führt anschließend ein Gespräch mit dem Geschädigten. Der Biberbeauftragte beurteilt abschließend, ob ein Wegfangen oder Abschießen des Bibers notwendig ist. Die Untere Naturschutz- / Artenschutzbehörde erteilt schließlich nach Rücksprache mit dem Biberbeauftragten die artenschutzrechtliche Genehmigung für das Wegfangen oder Abschießen des Bibers.

Im Zuge des geplanten Gewässerausbaus in Altburgweinting wird versucht, durch wasserbauliche und naturschutzfachliche Maßnahmen Bedingungen zu schaffen, die es dem Biber verleiden, im besiedelten Gebiet Dämme zu bauen. (bibersichere Hochwasserschutzplanung, soweit wie möglich).

 

 

6. Sanierung Obertraublinger Straße

  Fragesteller: Hr. Bodem

 

Wann wird die Obertraublinger Straße saniert und welche verkehrstechnischen Maßnahmen sind geplant?“

 

Stellungnahme:

 

Die Planung soll im Jahr 2016 erfolgen. Der Baubeginn ist für 2017 vorgesehen, dabei wird die Straße neu gestaltet. Es wird angestrebt, den Straßencharakter der Obertraublinger Straße, einer Tempo 30-Zone angemessen, umzugestalten. Der Straße soll die dominierende optische Wirkung für den Fahrverkehr genommen werden.

 

 

7. Kunstausstellung in Burgweinting - BUZ

  Fragesteller: Hr. J. Friedl

 

Vor 15 Jahren sei die erste Broschüre aus der Reihe „Regensburg plant & baut“ zum Thema Lärmschutzwand sowie deren künstlerische Gestaltung und für ein künstlerisches Gesamtkonzept für den gesamten Stadtteil Burgweinting erstellt worden, eine tatsächliche Umsetzung habe nicht stattgefunden. Der angesprochene Katalog enthalte sehr viele Beispiele für die gesellschaftliche Umsetzung, wie z. B. die Einrichtung eines Containers, der über den Aubach informiert, eine Kunstwerkstatt für Burgweinting oder ein durchsichtiges Museum. Bei der Erstellung der Broschüre sei es um ein neues Bewusstsein für diesen Stadtteil gegangen. Leider seien die Ideen nicht konsequent fortgeführt und dierger nicht ausreichend informiert worden.

 

Stellungnahme:

 

Im angesprochenen zweiphasigen künstlerischen Ideen- und Realisierungs-Wettbewerb aus den Jahren 1997/98 ging es um zwei verschiedene Teile:

Im Ideenteil „Kunst in Burgweinting“ wurde als Aufgabe ein künstlerisches Leitkonzept für den Schritt für Schritt entstehenden Stadtteil Burgweinting formuliert. Im Realisierungsteil „rmschutzwand“ ging es um den künstlerisch-technisch-gestalterischen Entwurf für die notwendige Lärmschutzwand zwischen Burgweinting-Mitte und der Eisenbahntrasse Regensburg-Landshut. Dieser Entwurf sollte nachvollziehbar aus dem künstlerischen Leitkonzept der Verfasser entwickelt werden. mtliche Wettbewerbsarbeiten aus der 1. und 2. Bearbeitungsphase wurden im April 1998 öffentlich ausgestellt; sie stießen auf reges Interesse bei den Regensburger Bürgern, auch bei den Bewohnern von Burgweinting. Dazu erschien auch als Band 1 der Reihe „Regensburg plant & baut“ der Katalog mit allen Wettbewerbsarbeiten.

In den folgenden Jahren wurde der 1. Preis aus dem Realisierungsteil (rmschutzwand) von den Verfassern realisiert. r die künstlerischen Leitkonzepte aus dem Ideenteil hatte das Preisgericht keinen 1. Preis vergeben, statt dessen aber zwei sehr konträre Arbeiten gleichrangig mit je einem 2. Preis ausgezeichnet. Die Stadt Regensburg hat diese beiden konzeptionellen Arbeiten von den Verfassern weiterentwickeln und letztendlich aus dem Konzept „Farbräume“ von der Künstlerin einen Anwendungskatalog für die farbliche Gestaltung einzelner - neuer Bauquartiere erarbeiten lassen.

Damit sind die prämierten Ergebnisse aus beiden Wettbewerbsteilen zweifellos realisiert worden. Darüber hinaus ist seit Ende der 90er Jahre an vielen Stellen im wachsenden Stadtteil Burgweinting „Kunst im öffentlichen Raum“ entstanden, sei es an Freiflächen, an Gebäuden oder im städtebaulichen Umfeld.

In einer abschließenden Einschätzung stellen die vielfältigen Ergebnisse dieses vor 15 Jahren durchgeführten Wettbewerbs auch heute noch einen „Ideen-Fundus“ und ein Angebot für diejenigen dar, die sich davon inspirieren lassen wollen.

 

 

8. Sonntägliche Busanbindung in die Altstadt

  Fragesteller: Hr. Prechtl

 

Die Busanbindung von Burgweinting in die Altstadt erfolge an Sonntagen im Gegensatz zu anderen Stadtteilen nur im Stundentakt. Aus den Stadtbezirken Prüfening und Kumpfmühl beispielsweise würden die Busse halbstündlich verkehren. Er möchte wissen, ob hinsichtlich der dieser Taktung Änderungen geplant sind.

An der Friedrich-Viehbacher-Straße würden zwar auch andere Buslinien abfahren; von seiner Wohnung bzw. von der Sophie-Scholl-Straße aus gehe man jedoch zwölf Minuten bis zur nächsten Bushaltestelle.

 

Stellungnahme:

 

Die Bedienungsdichte der einzelnen Buslinien hängt grundsätzlich vom Bedarf ab. Das hat beispielsweise zur Folge, dass die Linie 1 Richtung Stadtwesten halbstündlich verkehrt, hier liegt ein großes Krankenhaus und damit eine deutlich höhere Verkehrsfrequenz vor. Wäre in Burgweinting am Sonntag eine größere Nachfrage vorhanden, würde man die Taktung entsprechend anpassen.

Die Linie 18 verkehrt am Sonntag im 30-Minuten-Takt. Bei der Linie 11, die hrend der Woche vor allem die Verbindung zur Universität herstellt, ist am Wochenende ein Stundentakt gerechtfertigt; hier sind keine Änderungen geplant.

 

 


 

Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.