Vorlage - VO/13/8446/65  

 
 
Betreff: Unterhaltsarbeiten an Brücken im Stadtgebiet im Haushaltsjahr 2013
- Maßnahmenbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
27.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

1. Aufgaben und Pflichten der Stadt Regensburg als Baulastträger der Brücken im Stadtgebiet

 

Das Straßennetz in der Baulast der Stadt Regensburg umfasst eine Länge von ca. 400 km. In Ausfüllung des Art. 57 Abs. 1 GO (Schaffung der Verkehrsinfrastruktur im Rahmen der Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises) bestimmt das Bayerische Straßen- und Wegegesetz die Stadt Regensburg zum Straßenbaulastträger, d.h. alle mit dem Bau und dem Unterhalt zusammenhängenden Aufgaben für alle Gemeindestraßen (Gemeindeverbindungsstraßen und Ortstraßen), Kreisstraßen und Ortsdurchfahrten von Staatsstraßen im Stadtgebiet obliegen der Stadt Regensburg. Zudem obliegen gemäß § 5 Bundesfernstraßengesetz der Stadt Regensburg im Hinblick auf die Straßenbaulast auch alle Bundesstraßen im Bereich der Ortsdurchfahrten im Stadtgebiet.

 

Nachdem die Brücken sowie alle zugehörigen Ingenieurbauwerke, wie Stützmauern und Lärmschutzwände, Straßenbestandteile sind, gelten die Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Bereich der Gemeindestraßen auch für alle Brücken und zugehörigen Ingenieurbauwerke. Im Bereich des Stadtgebietes befinden sich laut Bauwerksverzeichnis 85 Brücken, 20.800 m2 Stützmauern und 25.000 m2rmschutzwände, für welche der Stadt Regensburg die Baulastträgerschaft obliegt.

 

Darüber hinaus bestimmt Art. 72 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, dass seitens der Stadt Regensburg von den Bediensteten des Tiefbauamtes die Unterhaltung der Straßen und Brücken in Ausübung eines öffentlichen Amtes, also hoheitlich, wahrgenommen werden (Amtspflicht). Gleiches gilt für die Überwachung und Erhaltung der Verkehrssicherheit der Straßen und Brücken. Alle Straßen, Brücken und zugehörigen Ingenieurbauwerke sind somit  so zu unterhalten, dass sie den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung genügen. Die Verletzung dieser Amtspflichten kann zur persönlichen Haftung des Bediensteten führen.

 

r die Planung und Durchführung der Unterhaltungsarbeiten an den städtischen Brücken und den zugehörigen Ingenieurbauwerken sind folgende Maßnahmen vorgesehen und im Haushaltsplan eingestellt:

 

 

2. Laufender Unterhalt an Brücken, Stegen und Stützmauern und Lärmschutzwänden

 

Folgende wesentliche Leistungen sind zu erbringen:

 

Reinigungsarbeiten:

 

-              Spülen von Entwässerungseinrichtungen wie Brückenabläufe, Längs-, Fall- und Grundleitungen einschließlich Revisionsschächte

-              ubern von Brückenübergangskonstruktionen, Lagern und Auflagebänken

-              Reinigen von Holzbelägen auf Stegen

 

Reparaturarbeiten:

 

-              Instandsetzung von beschädigten Beton- und Stahlbetonbauteilen

-              Korrosionsschutz von Stahlbauteilen und Geländern

-              Erneuerung von Fugenabdichtungen auf Brücken

-              Instandsetzen von Natursteinen in Stützmauern

-              Schadenbeseitigungen, die bei Brückenkontrollen und prüfungen festgestellt werden

-              Ergänzung von Brückenbeschilderungen

 

Beihilfe bei Brückenprüfungen

 

Wie Bereitstellung von Stand- und Hängegerüsten, Brückenuntersichtsgeräte und Hubsteiger.

 

Teilerneuerung von Fahrbahn, Radweg- und Gehwegbelägen

 

Sowie Nachschneiden und Vergießen von Dehnungsfugen auf Brücken

Die dafür anfallenden Kosten betragen              300.000,- €

 

 

3. Austausch von Glasscheiben in Lärmschutzwänden

 

Durch Vandalismus werden immer wieder Glasscheiben in den Lärmschutzwänden insbesondere auf der Nibelungenbrücke und in Burgweinting an der Bahnstrecke beschädigt. Diese Scheiben müssen aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden…

Die dafür anfallenden Kosten betragen              40.000,- €

 

 

4. Brückenprüfungen

 

r folgende Brücken sind im Jahr 2013 Brückenprüfungen durchzuführen, die an Ingenieurbüros vergeben werden:

Brückenhauptprüfungen:

 

-              Hafengleisbrücken

-              Frankenbrücke

-              Kumpfmühler Brücke

-              Klenzebrücke

 

Einfache Brückenprüfungen:

 

-              Nibelungenbrücke

 

Die veranschlagten Kosten für Brückenprüfungen betragen              40.000,- €

 

 

5. Beseitigung von Graffitischäden

 

Im Herbst 2012 wurden viele Brücken beschmiert. Die Flächen sind zu reinigen und erneut Graffitischutz aufzutragen.

Die veranschlagten Kosten für die Beseitigung betragen               20.000,- €

 

 

6. Sanierung von Stützmauern

 

Die Stützmauer an der Holzländestraße ist zu sanieren und das Geländer zu erneuern.

Die veranschlagten Kosten für die Sanierung betragen              60.000,- €

 

 

7. Sanierungsplanung Pfaffensteiner Steg

 

Der Holzgehweg auf dem Pfaffensteiner Steg hat seine Lebensdauer erreicht. Er ist bei nasser Witterung sehr glatt und beginnt morsch zu werden. Der Holzbelag ist durch einen dauerhaften Belag z.B. Stahlbelag zu ersetzen.

Die veranschlagten Kosten für die Beseitigung betragen               30.000,- €

 

 

Zusammenstellung der Kosten

 

1. Allgemeine Brückenunterhaltsarbeiten              300.000,- €

2. Scheibenaustausch in den Lärmschutzwänden              40.000,- €

3. Bauwerksprüfungen              40.000,- €

4. Beseitigen von Graffitischäden              20.000,- €

5. Sanierung von Stützmauern              60.000,- €

6. Sanierungsplanung Pfaffensteiner Steg              30.000,- €

                            ______________

Gesamtkosten              490.000,- €

 

 

Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan bei der Haushaltsstelle 0.6488.5141 veranschlagt.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Die im Bericht aufgeführten Unterhaltsarbeiten an Brücken, Stegen, Stützmauern und an Lärmschutzwänden im Stadtgebiet sind im Haushaltsjahr 2013 durchzuführen.


 

Anlagen: