Vorlage - VO/13/8463/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 GO für das Haushaltsjahr 2013

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Entscheidung
21.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

                                                                                                                                           

 

 

Sachverhalt:

 

 

1.      Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft  und Finanzen sind in der Zeit vom 02.01.2013 bis 05.02.2013 drei entscheidungsreife Anträge auf überplanmäßige Mittel für den

 

Verwaltungshaushalt                                          i. H. v. insgesamt                            578.000 €

 

und für den

 

Vermögenshaushalt                                          i.H.v. insgesamt                            99.500 €

 

eingereicht worden, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von 50.000 € bis zu 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Verwaltungs- und Finanzausschusses fällt  (Anlage 1-3).

 

2.              Vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft  und Finanzen ist in der Zeit vom 02.01.2013 bis 05.02.2013 aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat eine Mittelbereitstellung mit einem Betrag von 25.000 € bis 50.000 genehmigt worden, die hiermit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss zur Kenntnis gebracht wird (Anlage 4).
 

 

3.              Es wurden im Zeitraum vom 02.01.2013 bis 05.02.2013 Rückabwicklungen saldoneutraler Mittelabflusskorrekturen genehmigt, die hiermit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss ebenfalls zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 5).

 

 

4.              In Anlage 6 wird dem Verwaltungs- und Finanzausschuss eine Wiederbereitstellung  nicht kassenwirksam gewordener Haushaltsmittel des Jahres 2012 bekanntgegeben.


 

 

Anlagen: 4

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

1.               Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, r die in Anlage 1 – 3 aufgeführten Einzelzwecke überplanmäßige Mittel

im Verwaltungshaushalt              i. H. v.              insgesamt                            578.000

 

und

 

im Vermögenshaushalt              i. H. v. insgesamt                                       99.500 €

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben.

 

 

2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der in Anlage 4 beschriebenen Mittelbereitstellung.
 

3.               Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt ebenso Kenntnis von den in Anlage 5 beschriebenen Rückabwicklungen saldoneutraler Mittelbereit-stellungen.

 

4.              Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der in Anlage 6    beschriebenen Wiederbereitstellung im Haushaltsjahr 2012 nicht kassen-wirksam gewordener Mittel.

 

 

 

 

Anlage:

Anlagen: 6

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 MB_0_0699_5090_ö_ (23 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 MB_0_0331_8412_ö_ (23 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 MB_1_4321_9580_ö_ (24 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Bekanntgaben_02_2013 (9 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 Bekanntgabe_Rückabwickl_saldoneutrale_Mittelabflüsse_02_2013 (12 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 Bekanntgabe_Wiederbereitstellung_02_2013 (9 KB)