Vorlage - VO/13/8469/20  

 
 
Betreff: Entgeltregelung für Tätigkeiten und Produkte der Abteilung Vermessung und Kartographie für städtische Dienststellen und für Dritte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
2. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
21.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Laut Stadtratsbeschluss vom 30.06.1988 richten sich die Entgelte der Abteilung Vermessung und Kartographie nach der jeweils geltenden Gebührenordnung der staatlichen Vermessungsämter. Aufgrund eines damals vom Rechtsamt angefertigten Gutachtens wird die städtische Vermessung als öffentliche Einrichtung in privatrechtlicher Rechtsform betrieben. Die „Gebühren“ sind somit privatrechtliche Entgelte. 

 

Die Verwaltung wurde mit Stadtratsbeschluss vom 30.06.1988 ermächtigt, die Entgelte anzupassen, soweit sich die Gebührensätze für die Leistungen der staatlichen Vermessungsämter ändern. Die Festsetzung neuer Entgelte und Änderungen, die nicht durch Kostensteigerungen bedingt sind, sind dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen. Die letzte Anpassung dieser Entgelte erfolgte mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 22.04.2009.

Auf Grund technischer Entwicklungen müssen neue Entgelte r neue Produkte der Abteilung Vermessung und Kartographie aufgenommen werden. Des Weiteren wurde die Systematik der Gebührensätze in der Verordnung über die Benutzungsgebühren der staatlichen Vermessungsämter (GebOVerm) mit Wirkung zum 15.11.2012 geändert. Ferner wurden Entgelte aus der Preisliste Produkte und Dienste Stand: 01.12.2012 des Landesamts für Vermessung und Geoinformation übernommen.

Daraus folgend ergeben sich im Wesentlichen nachfolgende Änderungen:

Zu Nr. 1.2

Absteckung für die Bauausführung werden nun mit festen Gebührensätzen verrechnet, welche bezüglich der Kostenstufen identisch mit § 6 der GebOVerm sind. Einzige Abweichung von der GebOVerm ist eine Verminderung der Sätze um etwa ein Drittel. Die Verminderung der Sätze ist notwendig, weil bei der Bauwerksabsteckung bzw. Schnurgerüstkontrolle nur Außendienstarbeiten incl. Vor- und Nacharbeit im Innendienst anfallen. Der vermessungstechnische Aufwand im Außendienst ist analog zum Außendienstaufwand beim staatlichen Vermessungsamt zu sehen.

Zu Nr. 1.3 und Nr. 2

Die in der Entgeltregelung bisher aufgeführten Laufbahnen (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst) gibt es in der GebOVerm nicht mehr. Aus Vereinfachungsgründen wurden die Zeitentgelte in zwei Klassen zusammengefasst. Dabei wird zwischen Ingenieurtigkeiten (Bes.Gr. A10 bis A16) und weiteren Tätigkeiten (Bes.Gr. A4 bis A9) unterschieden.

Zu Nr. 14

Die Abgabe der CityView-CD fällt wegen Aufgabe des Programms weg. Statt dessen wird ein Onlineabruf von Daten über Geodatendienste angestrebt. Die neuen Entgelte orientieren sich nach den alten CityView-Entgelten, welche beim Verkauf einer CityView-Lizenz eingenommen wurden.

Alle übrigen Entgelte der städtischen Entgeltregelung mussten teilweise aufgrund gestiegener Materialkosten (z. B. Nr. 1.5) überarbeitet und angepasst werden.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Entgelte für Tätigkeiten und Produkte der Abteilung Vermessung und Kartographie für städtische Dienststellen und für Dritte wird mit Wirkung ab 01.06.2013 entsprechend der Anlage vom 30.01.2013, die einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, festgesetzt.

 

 


 

Anlage:

 

Entwurf der neuen Entgeltregelung für Tätigkeiten und Produkte der Abteilung Vermessung und Kartographie für städtische Dienststellen und für Dritte vom 30.01.2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entgelte Amt 66 vom 30.01.2013 (197 KB)