Sachverhalt:
Die vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 28.04.2009 beschlossene 43. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB am 26.06.2012 der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung dargelegt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme, Erörterung und Äußerung vom 12.06.2012 bis 29.06.2012 beim Stadtplanungsamt. Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 21.05.2010 bis 25.06.2010 gemäß § 4 (1) BauGB (Scoping) sowie in der Zeit vom 04.12.2012 bis 04.01.2013 gemäß § 4 (2) BauGB zum Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes gehört.
Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Anregungen vorgebracht. Bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sind Anregungen eingegangen. Diese liegen der Berichtsvorlage bei (Anlage: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange). Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegt ebenfalls bei und wurde dementsprechend im Änderungsentwurf berücksichtigt.
Der Ausschuss beschließt:
1. Der Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in seiner Fassung vom 27.02.2013 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
2. Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
Anlagen:
- Stellungnahmen TÖB Beteiligung - Begründung zur FNP-Änderung - Entwurf - 43. Änderung des Flächennutzungsplanes- Entwurf
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