Vorlage - VO/13/8481/65  

 
 
Betreff: Lärmschutzanlage an der BAB A 3 für das Wohngebiet Burgweinting Nord-West III
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
27.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

Sachverhalt:             

 

r das Baugebiet Burgweinting Nord-West III, das südlich der Franz-Josef-Strauß-Allee zwischen der Markomannenstraße und der Römerstraße gelegen ist, wurde am 3.7.2012 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 254 gefasst. Der Auslegungsbeschluss soll Mitte 2013 dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt werden.

 

Es wurden für das neue Wohngebiet anhand von Lärmberechnungen die erforderlichen Lärmschutzanlagen dimensioniert und konzipiert. Zum Schutz der Wohnbebauung vor Verkehrslärm ist u.a. eine rund 570 m lange Lärmschutzanlage südlich der A 3 zwischen dem Unterislinger Weg und der Markomannenstraße vorgesehen. Die Lärmschutzanlage entspricht in Abmessung und Form im Wesentlichen der bestehenden und unmittelbar anschließenden Lärmschutzanlage zwischen der Markomannenstre und der Anschlussstelle Regensburg-Burgweinting, d.h. sie besteht aus einem rund 6 m hohen begrünten Erdwall und einer darauf aufgesetzten rund 4 m hohen Lärmschutzwand aus holzverkleideten Betonelementen. Die Gründung der Wand besteht voraussichtlich aus Ramm- oder Bohrpfählen, in denen Stahlstützen einbetoniert werden. In die Profile der Stützen werden die Wandelemente wie in eine Schiene eingehängt und fixiert.

 

Der Abstand der Lärmschutzwallfußes vom Fahrbahnrand der Autobahn ist mit der Autobahndirektion Südbayern abgestimmt und so ausreichend, dass der vom Bund geplante sechsstreifige Ausbau der BAB A 3 möglich ist. Die Flächen, die für den Lärmschutzwall  in Anspruch genommen werden müssen, befinden sich bereits in städtischem Eigentum oder sind Seitenflächen der Bundesautobahn.

 

 

Vorschüttung des Lärmschutzwalles:

 

Im Zuge des Stadionneubaus fallen bereits im Jahr 2013 Überschussmassen aus Geländemodellierungen und Erdaushub an. Es ist aus Gründen der Kosteneinsparung und zur Vermeidung von Transportverkehr geboten, diese Erdmassen möglichst ortsnah wiederzuverwenden. Der geplante Lärmschutzwall für das Wohngebiet Burgweinting Nord-West III ist dafür prädestiniert. Daher ist beabsichtigt, in einem ersten Bauschritt bereits 2013 den Lärmschutzwall mit den anfallenden Erdmassen (rund 55.000 m³) vorzuschütten. Die Lärmschutzwand wird später in zeitlicher Abstimmung mit der Wohngebietsentwicklung errichtet.

 

r die im Jahr 2013 erfolgende Vorschüttung des Lärmschutzwalles werden derzeit die erforderlichen Genehmigungen eingeholt. Ebenso werden die Arbeiten der Baufeldfreimachung, z.B. Entmunitionierung und archäologische Sondierungen, vorbereitet.

 

 

Vereinbarung mit dem Bund:

 

r die gesamte Lärmschutzanlage werden in einer Vereinbarung mit dem Bund, u.a. die Bauabwicklung und die künftigen Rechtsverhältnisse der gesamten Lärmschutzanlage auf Grundlage des beiliegenden Vertragskonzeptes geregelt. Der Inhalt entspricht im Wesentlichen den vor einigen Jahren zwischen Stadt und Bund getroffenen Regelungen zu den Lärmschutzanlagen im Bereich der Anschlussstelle Burgweinting. Zu vereinbaren sind insbesondere die technischen Regelungen zu Planung, Bau und Betrieb der künftigen Lärmschutzanlage. Die Herstellungskosten für Wall und Wand trägt die Stadt. Die Unterhaltungskosten ausgenommen die autobahnzugewandte Wallseite trägt ebenfalls die Stadt. Es haben bereits Vorgespräche mit der Autobahndirektion Südbayern stattgefunden, jedoch besteht im Detail noch Abstimmungsbedarf.

 

 

Kosten und Finanzierung:

 

Die gesamten Baukosten der entlang der BAB A 3 vorgesehenen Lärmschutzanlage belaufen sich auf rd. 1,6 Mio. €.

Der Kostenanteil, der auf die Vorschüttung des Erdwalles (insbesondere der Einbau und die Verdichtung von Erdmaterial) und auf die im Jahr 2013 durchzuführenden Arbeiten entfällt, beträgt voraussichtlich 0,6 Mio. €.

 

Die Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1,6 Mio. r die Errichtung der Lärmschutzanlagen für dieses Baugebiet sind gemäß dem Investitionsprogramm 2012 bis 2016 im UA 8819/81 Haushaltsstelle 1.8819.94600 erst ab 2014 (Planung) bzw. ab 2015 (Bau) vorgesehen.

 

Zur Finanzierung der aus wirtschaftlichen Gründen bereits im Jahr 2013 durchzuführenden Vorschüttung wird im Haushaltsjahr 2013 eine saldoneutrale Mittelabflusskorrektur in Höhe von rund 600.000 zwischen der o.g. Haushaltsstellen 1.8819.94600 und der Haushaltsstelle 1.6900.9810 „Hochwasserschutz Kostenbeteiligung der Stadt“ vorgenommen. Im Übrigen erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogramm 2013 bis 2017 eine Bereinigung der Veranschlagungen.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

Die Lärmschutzanlage südlich der BAB A 3 zwischen dem Unterislinger Weg und der Markomannenstraße für das Wohngebiet Burgweinting Nordwest III wird auf der Grundlage des vorliegenden Berichtes und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel errichtet.

 

Zur Regelung von Planung, Bau, Unterhalt, Eigentum und Kostentragung wird zwischen Stadt und Bund auf Grundlage des beiliegenden Vertragskonzeptes eine Vereinbarung abgeschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt, eventuell noch erforderliche textliche oder inhaltliche Änderungen bzw. Nachträge vorzunehmen, die den grundsätzlichen Inhalt des Vertrages nicht berühren.

 


 

Anlagen:

 

Nr. 1 - Lageplan im Maßstab 1:2.000 (DIN A 3)

Nr. 2 - Regelquerschnitt im Maßstab 1:125 (DIN A 3)

Nr. 3 - Vertragskonzept

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LSW_BWNWIII_MB_Anlage_1_Lageplan (316 KB)    
Anlage 2 2 LSW_BWNWIII_MB_Anlage_2_Regelquerschnitt (208 KB)    
Anlage 3 3 LSW_BWNWIII_MB_Anlage_3_Vertragskonzept_korrigiert (114 KB)