Sachverhalt:
Der vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 01.06.2011 zur Aufstellung beschlossene Bebauungsplan Nr. 102, Ehemalige Nibelungenkaserne wurde entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB am 20.07.2011 der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung dargelegt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme, Erörterung und Äußerung vom 13.07.2011 bis 05.08.2011 beim Stadtplanungsamt.
Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 17.06.2011 bis 15.07.2011 gemäß § 4 (1) BauGB (Scoping) gehört.
Folgende Beiträge bzw. Stellungnahmen gingen bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB (siehe Anlage) ein.
Der Ausschuss beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102, Ehemalige Nibelungenkaserne in seiner Fassung vom 12.03.2013 ist einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
2. Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
Anlagen: BP 102 Satzungstext (Entwurf) BP 102 Begründung (Entwurf) BP 102 Planzeichnung (Entwurf, Format DIN A 3, ohne Maßstab) Stellungnahmen Bürger und TÖB Beteiligung
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