Sachverhalt:
A) Allgemeine Bemerkungen zur Erhaltung kommunaler Straßen
Die Stadt Regensburg ist Baulastträger eines Straßennetzes von ca. 425 km Länge.
Die zu erhaltenden Verkehrsflächen setzen sich wie folgt zusammen:
Bundesstraßen ca. 19 km
Staatsstraßen ca. 4 km
Kreisstraßen ca. 12 km
Gemeindeverbindungsstraßen ca. 27 km
Ortsstraßen ca. 336 km
Beschränkt-Öffentliche Wege ca. 15 km
Öffentliche Feld- und Waldwege (ausgebaut) ca. 7 km
_______________ 425 km
Städtische Industriestammgleise 6,0 km
Straßenentwässerungskanäle ca. 50 km
Straßenabläufe ca. 17.000 Stück
Anschlussleitungen von den Abläufen zum öffentlichen Kanal ca. 150 km
Grünflächenpflege (Böschungen, Straßengräben, Regenrückhaltebecken) ca. 500.000 m²
Distanzschutzplanken ca. 10 km
Öffentliche Feld- und Waldwege (nicht ausgebaut) ca. 15 km (Diese Wege werden von den jeweiligen Anliegern / Beteiligten unterhalten. Dem Tiefbauamt obliegt die Aufsichtspflicht).
. Viele Straßen auch in Regensburg sind überaltert und durch die vielfältigen Beanspruchungen (Verkehrsbelastung, Schwerverkehr, Witterung, Aufgrabungen) verbraucht. Ihr Erhaltungsbedarf steigt in Zukunft weiter an, wenn die Verkehrsinfrastruktur nicht kontinuierlich gepflegt bzw. erneuert wird. So fallen später bei einer Vernachlässigung der Substanzerhaltung für eine Erneuerung das 2- 3 fache an Erhaltungskosten an. Werden nicht kontinuierlich Haushaltsmittel für die Unterhaltung und Erhaltung der Straßensubstanz zur Verfügung gestellt, baut sich nicht nur ein Überhang des Nachholbedarfes weiter auf, auch der später einzusetzende Finanzaufwand wächst überproportional.
Bei der Straßenerhaltung muss außerdem berücksichtigt werden:
- die laufende Zunahme des Verkehrs, insbesondere des Lkw-Verkehrs, - die Erhöhung der zulässigen Achslasten, - die Substanzverschlechterung durch Aufgrabungen von Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie in zunehmendem Maße von Telekommunikationsfirmen, - der hohe Anteil von Straßen, die ihre übliche Nutzungsdauer bereits erreicht bzw. überschritten haben. Dies betrifft zum Beispiel alle in den Jahren von 1960 bis 1980 gebauten Straßen.
Die Begriffsdefinitionen sowie die Begriffssystematik der Straßenerhaltung sind in den Maßnahmenbeschlüssen vom 16.03.2010 und 15.03.2011 bereits ausführlich beschrieben worden.
B) Haushaltsansätze gemäß Haushaltsplan 2013 für die Straßenerhaltung in Regensburg
1. Verwaltungshaushalt
Für die betriebliche Erhaltung, die Instandhaltung und die Instandsetzung stehen folgende Haushaltsansätze im Jahr 2013 zur Verfügung.
Haushaltsstelle 0.6300.5131 ? Straßenunterhalt - 1.000.000,- €
Haushaltsstelle 0.6300.5139 ? Unterhalt Fahrradwege - 100.000,- €
Haushaltsstelle 0.6300.5150 ? Unterhalt der Straßenentwässerungsanlagen 500.000,- € ___________
Gesamt 1.600.000,- €
Diese Haushaltsansätze beinhalten die Kostenarten Sachkosten und Fremdleistungen
Die bei Haushaltsstelle 0.6300.5150 bereitgestellten Haushaltsmittel werden für Instandsetzungs- und Erneuerungsarbeiten an Straßenentwässerungskanälen und Straßenablaufleitungen benötigt. Die defekten oder sanierungsbedürftigen Straßenentwässerungsleitungen werden untersucht, bewertet und in der Regel wirtschaftlich im Zuge von Baumaßnahmen an öffentlichen Kanälen der Stadtentwässerung mit ausgeschrieben.
2. Vermögenshaushalt
Erneuerungsmaßnahmen Beitragsfähige Erneuerung nach KAG Haushaltsstelle 1.6350.9500
Gesamt 500.000,- €
davon Personal- und Maschinenkosten 150.000,- €
davon Sachkosten und Fremdleistungen 350.000,- €
Im Vermögenshaushalt werden neben den Sachkosten/Fremdleistungen auch die Personal- und Maschinenkosten abgerechnet. Der beitragsfähige Aufwand gemäß der Ausbaubeitragssatzung vom 03.04.2006 muss an die Eigentümer der anliegenden Grundstücke weiterverrechnet werden.(Beitragssatzung in der Fassung vom 03.12.2010)
C) Straßenerhaltungsprogramm 2013
Die nachstehend aufgeführten Straßenerhaltungsmaßnahmen sind im Haushaltsjahr 2013 zur Ausführung vorgesehen:
(Anmerkung: Die Durchführbarkeit der geplanten Maßnahmen hängt insbesondere auch von anderen städtischen Vorhaben sowie der privaten Bautätigkeit ab. Private Neubau- und Umbaumaßnahmen erfordern häufig flexibel die Zurückstellung von Maßnahmen. Ebenso erzwingen oft Arbeiten der Versorgungsträger Änderungen und Verschiebungen im Straßenerhaltungsprogramm.)
1. Betriebliche Erhaltung (betrieblicher Unterhalt)
Maßnahmen zur betrieblichen Erhaltung von Verkehrsflächen
Sie sind gegliedert in Kontrolle und Wartung
? Straßenkontrollen ? Verkehrssicherung durch motorisierte Straßenwärter (Stramot), die alle kleineren Schäden unverzüglich beseitigen ? Absperren bei Gefahrenstellen ? Bankette, Lichtraumprofile und Sichtdreieck von Vegetation freischneiden ? Reinigen von Straßenabläufen, Straßenentwässerungskanälen und Grabendurchlässen
Diese Maßnahmen werden nach den einschlägigen Vorschriften und nach Bedarf vom Straßenunterhalt durchgeführt.
2. Bauliche Erhaltung – Instandhaltung (kleinflächig)
Bauliche Maßnahmen kleineren Umfangs zur Substanzerhaltung von Verkehrsflächen
? kleinflächige Reparaturarbeiten an Fahrbahnen, Geh- und Radwegen und Pflasterflächen ? Regulierung von Bordsteinen, Rinnen und Straßenabläufen ? Abfräsen von Spurrinnen und Risse vergießen ? Reparatur von Leitplanken, Pollern und Geländern ? Beseitigung von Winterschäden (klein- und großflächig):
Winterschäden werden vor allem in den älteren bereits vorgeschädigten Verkehrsflächen festgestellt. Bereits jetzt ist erkennbar, dass der diesjährige Winter eine Menge an Schäden besonders auf den Gehwegen verursacht hat. Hauptursache für die Schäden ist das in Pflaster- und Plattenbelag über Risse und Fugen eindringende Niederschlagswasser, das im häufigen Wechsel von Durchfrieren und Auftauen bei Nacht und Tag (sog. Frost-Tau-Wechsel) den Pflasterbelag nachhaltig schädigt. Durch die Volumenvergrößerung beim Auftauen kommt es zu Verwerfungen und Hebungen der Pflaster und Plattenbeläge. Gehwegplatten liegen beispielsweise dann nicht mehr auf dem tragfähigen Untergrund auf und beginnen zu wackeln. Diese Gefahrenstellen wurden in den letzten Wochen vom Tiefbauamt sofort abgesperrt oder mit Kaltasphaltmischgut provisorisch repariert. Vorgenannte Schäden müssen zusätzlich zum geplanten Straßenerhaltungsprogramm 2013 bei geeigneter Witterung aus Sicherheitsgründen beseitigt werden.
Bis jetzt wurden Winterschäden in folgenden Straßen, Platzflächen u. Gehwegen festgestellt:
? Richard-Wagner–Straße ? Bühelnstraße ? Lagerstraße ? Schwarze-Bären-Straße ? Königsstraße ? Greflingerstraße ? Thomas-Ried-Straße ? Roter-Brach-Weg ? Killermannstraße ? Friedrich-Ebert-Straße ? Boelkestraße ? Immelmannstraße ? Rennweg ? Steinmetzstraße ? Wilhelmstraße ? Welfenweg ? Ziegetsdorfer Straße ? Konrad-Adenauer-Allee ? Schützenheimweg ? Abensstraße ? Weidener Straße ? Isarstraße ? Amperstraße ? Laaberstraße ? Reichenberger Straße ? Steinweg
Die Aufzählung ist nicht abschließend, zudem ist nicht auszuschließen, dass noch weitere Frostschäden im Laufe dieses Winters entstehen.
Nach unserer derzeitigen Einschätzung reichen die vom Tiefbauamt eingeplanten Haushaltsmittel für 2013 (Höhe ca. 150.000,- €) zur fachgerechten Beseitigung der Winterschäden und zur Aufrechterhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrssicherungspflicht aus.
3. Bauliche Erhaltung – Instandsetzung (großflächig)
Bauliche Maßnahmen zur Substanzerhaltung oder zur Verbesserung von Oberflächeneigenschaften (Gebrauchswert) von Verkehrsflächen
3.1 Instandsetzung von Fahrbahndecken
Zu den nachstehend aufgeführten Straßen werden die bautechnisch verbrauchten Verschleißdeckschichten ausgebaut (4 cm abgefräst) und die Straßenzüge mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen. Vorher werden die bestehenden Rand- und Rinnensteine – soweit erforderlich – ausgebessert und reguliert.
? Johann-Hösl-Straße zw. Unterislinger Weg u. Franz-Hartl-Straße ? Kreuzung Weißenburgstraße/Greflingerstraße ? Am Weinmarkt, Keplerstraße, Fischmarkt, Goldene-Bären-Straße in Verbindung mit der geplanten Sperrung Thundorferstraße ? Friedrich-Ebert-Straße im Kreuzungsbereich Dr.-Gessler-Straße ? Universitätsstraße zw. Friedensstraße und Kreuzung Bischof-Konrad-Straße ? Gerhardingerstraße zw. Gräßlstraße u. Kehre ? Prüfeninger Straße zw. Gaststätte u. Eisenbahnunterführung ? Vordere Keilbergstraße ab Grünthaler Straße, Teilflächen ? Auf der Winzerer Höhe zw. Haus.Nr. 15 u. 31, Teilflächen ? Frankenstraße, Teilflächen ? Brunnstraße 6-8 ? Schelmengraben zw. Pfaffensteiner Hang u. Auf der Winzerer Höhe ? Straubinger Straße zw. Hoher-Kreuz-Weg und Osttangente, stadtauswärts und Einbau einer Wendeschleife Richtung Innenstadt (siehe Lageplan)
3.2 Instandsetzung von Platten-/Pflasterflächen
Die vorhandenen unebenen und lockeren Plattenbeläge und Pflasterflächen werden ausgebaut und entweder ungebunden auf Splitt oder gebunden in ein Mörtelbett neu verlegt.
- Königswiesen Süd, Teilflächen - Franziskanerplatz, Teilflächen - Am Brandlberg, Teilflächen - Am Dreifaltigkeitsberg zw. Haus-Nr. 18 und Dreifaltigkeitskirche - Innenstadtbereich (Domplatz, Maximilianstraße), Teilflächen - Franz-von-Taxis-Ring, Teilflächen - Stolzenbergstraße, Teilflächen - Platzfolge (Kohlenmarkt, Rathausplatz, Neue-Waag-Gasse, Haidplatz), Teilflächen
3.3 Instandsetzung von Bushaltestellen
Im Bereich der bezeichneten Bushaltestellen sind durch den Busverkehr tiefe Spurrinnen und Unebenheiten entstanden, die insbesondere eine Gefahr für Motorradfahrer darstellen und den Wasserabfluss behindern (Spritzwassergefahr für Fahrgäste). Die Arbeiten umfassen das Abfräsen der verformten Asphaltschichten und Einbau von neuen Asphaltschichten, die Reparatur der Entwässerungsrinnen und die Auswechslung von defekten Bordsteinen. Soweit technisch mit vertretbarem Aufwand und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich, werden die bestehenden Bordsteine durch sog. „Kassler Hochborde“ ersetzt und taktile Platten zur barrierefreien Ausgestaltung der Bushaltestellen für Rollstuhlfahrer und Sehbehinderte vorgesehen. Bei den beiden aufzulassenden Bushaltestellen werden jeweils dringend sanierungsbedürftige Pflaster-, Rinnen- und Asphaltbereiche repariert und verkehrssicher hergestellt.
? Arnulfsplatz 2 Stück ? Dornierstraße ? Lappersdorfer Straße bei Stadtgrenze, stadtauswärts, sowie zwischen Raiffeisenstraße und Geiersbergweg stadteinwärts (2 Stück) ? Universitätsstraße bei HsNr. 15 Richtung Norden, Rückbau der Busbucht und Einbau von taktilen Elementen
3.4 Instandsetzung von Radwegen
In den nachstehend aufgeführten Fahrradwegen muss die vorhandene unebene Verschleißschicht ausgebaut (2 cm abgefräst) und durch eine neue Asphaltdeckschicht ersetzt werden, um die Ebenflächigkeit wieder herzustellen. Weiterhin werden zerstörte Randsteine im Bereich der Fahrradwege – soweit erforderlich – ausgebessert und reguliert. Bei dieser Gelegenheit wird die Oberfläche des Radweges so profiliert, dass der oft noch vorhandene Höhensprung des Bordes zwischen Radweg und Gehweg von 3 cm wegen der Sturzgefahr auf ein Minimum reduziert wird
? Augsburger Straße zw. Erzbischof-Buchberger-Allee u. BAB Zufahrt, beidseitig ? Bahnhofstraße zw. Fritz-Fend-Straße und Hauptbahnhof, südl. Seite ? Dr.-Gessler-Straße zw. Defreggerweg u. BAB Zufahrt, westl. Seite ? Prüfeninger Straße zw. Freiherr-vom-Stein-Straße bis Lilienthalstraße, nördl. Seite ? Prüfeninger Straße zw. Scharnhorststraße u. BAB Zufahrt, südl. Seite ? Isarstraße zw. Sudetendeutsche Straße u. Haus-Nr. 25, nördl. Seite
3.5 Instandsetzung von Gehwegen
In den nachfolgend aufgeführten Gehwegabschnitten sind erhebliche Schäden wie lockere, abgeplatzte, zertrümmerte Platten, Unebenheiten (Wasserpfützen!) und Stufenbildung vorhanden. Diese stellen für die Fußgänger und dabei insbesondere für ältere Menschen eine nicht unerhebliche Unfallgefahr dar. Die vorhandenen Gehwegplatten werden ausgebaut und auf Splitt oder in ein Mörtelbett neu verlegt. Weiterhin werden defekte Randsteine – soweit erforderlich – ausgebessert und reguliert.
? Augsburger Straße zw. Erzbischof-Buchberger-Allee u. BAB Zufahrt, Teilflächen ? Dr.-Gessler-Straße, Teilflächen ? Dr.-Johann-Maier-Straße zw. Platz der Einheit u. Pindl, nördl. Seite ? Dürerstraße zw. Dr.-Gessler-Straße u. Ziegetsdorfer Straße, nördl. Seite ? Franz-von-Taxis-Ring zw. Roter-Brach-Weg und Hombergerweg, Teilflächen ? Hoppestraße zw. Liskircherstraße und Thurmayerstraße, westl. Seite ? Karl-Stieler-Straße, Teilflächen ? Klenzestraße zw. Kirchmeierstraße u. Spitzwegstraße, östl. Seite ? Lilienthalstraße, Teilflächen ? Prüfeninger Straße, Teilflächen ? Rennweg, Teilflächen ? Roter-Brach-Weg zw. Wernerwerkstraße u. Stolzenbergstraße, Teilflächen ? Scharnhorststraße zw. Prüfeninger Straße u. Yorckstraße, westl. Seite ? Thurmayerstraße Haus-Nr. 1 bis 9, südl. Seite ? Uhlandstraße, Teilflächen ? Universitätsstraße, Teilflächen ? Weinweg zw. Winzerweg und Messerschmittstraße, Teilflächen ? Wilhelm-Raabe-Straße von Roseggerstraße bis Haus-Nr. 10, südl. Seite ? Ziegetsdorfer Straße Haus-Nr. 50 u. 57 – 59, westl. Seite ? Aussiger Straße Haus-Nr. 10 (Offenbeck) ? Sonnenstraße zw. Reinhausen u. Sonnenstraße 8 ? Walhalla Allee zw. Vilsstraße u. Donau-Arena, südl. Seite ? Argonnenstraße zw. Haus-Nr. 28 u. 64, nördl. Seite (Einfahrten) ? Vilsstraße zw. Donaustaufer Straße u. Walhalla Allee, Teilflächen ? Isarstraße zw. Harthofer Weg u. Lechstraße, nördl. Seite (Einfahrten) ? Lappersdorfer Straße zw. Autobahnbrücke u. Stadtgrenze, stadtauswärts ? Harthofer Weg zw. Einfahrt Gewerbepark u. Donaustaufer Straße, Teilflächen ? Walderdorffstraße zw. Lerchenfeldstraße u. Runtingerstraße ? Wiener Straße zw. Auweg und STS (Ausbauende) ? Herbert-Quandt-Allee, Teilflächen ? Rathenaustraße, östl. Seite ? Landshuter Straße zw. Blumenstraße u. Leublfingstraße ? Dr.-Heim-Straße, Teilflächen ? Grimmstraße zw. Agricolaweg u. Clermont-Ferrand-Allee, Teilflächen ? Hochweg zw. Hans-Sachs-Straße u. Seifertstraße, nördl. Seite ? Killermannstraße, Teilflächen, westl. Seite ? Kirchmeierstraße, Teilflächen, südl. Seite
Wenn während des Ausbaues der unter Nr. 3 vorgesehenen Baumaßnahmen festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für die Erhebung von Ausbaubeiträgen gemäß der derzeit gültigen Ausbaubeitragssatzung vorliegen, muss der beitragsfähige Aufwand an die Eigentümer der anliegenden Grundstücke verrechnet werden.
3.6 Instandsetzung von Fahrbahnen im Zuge von Kanalbaumaßnahmen
Gemäß Bayerischem Wassergesetz (BayWG) und der Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (Eigenüberwachungsverordnung-EÜV) sowie der per Bescheid vom 08.06.2005 erteilten Ausnahmegenehmigung der Stadt Regensburg, sind bis spätestens zum Jahre 2027 alle Schäden der Kanäle mit Schadensklassen 1 und 2 zu sanieren. Kanäle in den Wasserschutzgebieten und den Karstgebieten im Bereich von Ober- und Niederwinzer sowie grundwassergefährdende Kanalschäden sind unverzüglich zu sanieren. Im Stadtgebiet Regensburg besteht erheblicher Sanierungsbedarf der Abwasserkanäle und jährlich werden viele km davon saniert und erneuert, um den gesetzlichen Forderungen zu entsprechen. Es ist vorgesehen, beim Straßenerhaltungsprogramm künftig verstärkt an Kanalsanierungstrassen angrenzende, schadhafte Straßen- und Gehwegbereiche im gleichen Zuge und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel mit zu sanieren.
4. Bauliche Erhaltung – Erneuerung
Beitragsfähige Erneuerungen nach KAG
Vollständige Wiederherstellung von Verkehrsflächenbefestigungen oder Teilen davon. Nach entsprechender Prüfung hat sich gezeigt sich, dass bei den nachfolgend genannten Maßnahmen die Rand- und Rinnensteine sowie der Gehwegbelag bautechnisch erneuerungsbedürftig sind. Eine stellenweise Reparatur kann die Lebensdauer bzw. Benutzbarkeit nicht länger sichern und wäre daher unwirtschaftlich. Da bei den Maßnahmen die erforderliche Nutzungsdauer von 20 bis 25 Jahren abgelaufen ist, sind die aufgewendeten Kosten nach dem KAG beitragsfähig.
4.1 Straßenerneuerungen nach KAG
? D.-Martin-Luther-Straße zw. Luitpoldstraße und Drei-Kronen-Gasse (siehe beiliegenden Lageplan)
Die Erneuerung der D.-Martin-Luther-Straße soll in 4 Bauabschnitten erfolgen, die im beiliegenden Lageplan farbig gekennzeichnet sind. Abschnitt 1 wurde bereits im Jahr 2011, Abschnitt 2 im Jahr 2012 fertiggestellt.
Bauabschnitt 3 zw. Von-der-Tann-Straße und Minoritenweg
Die Straße weist großflächige Risse, Netzrisse, Kornaufbrüche und Grabungen der Versorgungsunternehmen auf. Außerdem haben sich Spurrinnen gebildet, die eine erhebliche Sturzgefahr für Zweiradfahrer darstellen und von denen wegen des fehlenden Wasserabflusse eine Belästigung für Fußgänger durch Spritzwasser ausgeht. Beschreibung der Bauweise:
- Erneuerung der Entwässerungsrinnen auf ganzer Länge - Abfräsen der verformten Schichten in einer durchgehenden Dicke von 12 cm - Aufbau der neuen Schichten auf der freigelegten Asphalttragschicht
Nach der städtischen Ausbaubeitragssatzung ist die Erneuerung von Entwässerungsrinnen sowie die Erneuerung oder Verbesserung der Fahrbahn (Decke und Binderschicht) beitragsfähig.
? Arberstraße zwischen Rachelstraße und Kehre und Rachelstraße zwischen Lusenstraße und Arberstraße
Der Umsetzung der o.g. Baumaßnahme wurde im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 14.03.2012 bereits zugestimmt. Zusätzlich zum Straßenausbau muss auch der Kanal erneuert werden. Die Kanal- und Straßenbaumaßnahmen werden daher 2013 zusammen ausgeführt.
Bei allen erneuerungsbedürftigen Straßen und Gehwegen ist die Nutzungsdauer von 20-25 Jahren bereits abgelaufen, sodass nach herrschender Rechtsprechung eine beitragsfähige KAG Erneuerung durchgeführt werden kann. Auch wenn die Straßen regelmäßig baulich unterhalten werden, sind nach dieser langen Nutzungsdauer die Fahrbahn, die Rand- und Rinnsteine sowie die Gehwege bautechnisch verbraucht. Die o.g. Straßenabschnitte sind daher dringend erneuerungsbedürftig, d.h. es muss ein neuer tragfähiger Straßenoberbau hergestellt werden.
Nur eine Erneuerung ist wirtschaftlich im Sinne der Erhaltung des Anlagevermögens und damit auch für die Beitragspflichtigen.
4.2 Gehwegerneuerungen nach KAG
Die Erneuerung der nachfolgenden aufgeführten Gehwege umfasst die Wiederherstellung der vorhandenen Gehwege mit Betonsteinplatten auf frostsicherem Unterbau. Lockere, abgesenkte und zerstörte Randsteine und Entwässerungsrinnen werden ausgebaut und auf Betonfundamente neu verlegt. Soweit Randsteine und Rinnensteine beschädigt sind, werden sie durch Neumaterial ersetzt. Die vorhandene Beleuchtung wird nach Bedarf erneuert, ergänzt und verbessert.
? Gehweg Reinhausen zw. Sonnenstraße u. Plankstraße, westl. Seite ? Gehweg Leublfingstraße, beidseitig ? Gehweg Reichsstraße zw. Weißenburgstraße u. St.-Niklas-Straße ? Gehweg Yorckstraße, beidseitig ? Gehweg Donaustaufer Straße zw. Einfahrt Gewerbepark u. Lechstraße, nördl. Seite ? Gehweg Orleansstraße zw. Bruderwöhrdstraße u. Coulmiersstraße, beidseitig ? Gehweg Maxhüttenstraße zw. Siemensstraße u. Radweg Osttangente, südöstl. Seite ? Gehweg Pfeilstraße zw. Bogenstraße und Güntherweg mit Parkplatz, südwestl. Seite
Nach der städtischen Ausbaubeitragssatzung ist die Erneuerung von Randsteinen, Rinnen und Gehwegen beitragsfähig. Diese Kosten werden daher an die Eigentümer der anliegenden Grundstücke des jeweiligen Straßenzuges weiterverrechnet.
Der Ausschuss beschließt :
Dem im Bericht der Verwaltung dargestellten Straßenerhaltungsprogramm 2013 wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zugestimmt.
Anlagen:
2 Lagepläne 1 Fotodokumentation Schäden
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